• Überprüfung des Sport- und Freizeitangebot für Jugendliche in Hüttenberg 

    Am Montag, 5.2.2024 tagt der Ausschuss Jugend, Soziales, Umwelt der Gemeindevertretung.

    Auf der Tagesordnung stehen u.a. ein Bericht des Jugendpflegers zu den  Schwerpunkten, Zielen und Problemen der Hüttenberger Jugendarbeit
    (ich berichte nach der Sitzung)

    und ein wichtiger Antrag aus dem Jahr 2022
    „Überprüfung und Erweiterung des Sport- und Freizeitangebotes für Jugendliche“,
    zu dem bisher nur geredet wurde.

    Meine Meinung dazu:
    Das Sportangebot der Hüttenberger Vereine kann sich sicher sehen lassen –
    und die Gemeinde stellt dafür eine hohe Sporthallen-Dichte bereit.
    Das Freizeitangebot für die mehr als 1300 Jugendliche in Hüttenberg wird überwiegend durch ehrenamtliche Arbeit in unseren vielen Vereinen bereitgestellt.
    Dazu kommt die gute Jugendarbeit der Freien Gemeinden und auch der Kirchen.


    Für eine qualifizierte Beratung zur Verbesserung des Sport- und Freizeitangebotes in der Gemeinde fehlen der Gemeindevertretung meiner Meinung nach aber grundsätzliche Informationen.
    Der Grund dafür liegt meiner Meinung nach darin, dass es seit der Antragstellung im Jahr 2022 versäumt wurde, die Jugendlichen nach ihren Wünschen und Vorschlägen zu fragen. 
    Ich hatte 2023 versucht, mit Aushängen an den Bushaltestellen Rückmeldungen hierzu zu bekommen. Leider sind nur wenige Rückmeldungen bei mir eingegangen. 

    Für einen Bruchteil des Geldes, welches die Gemeinde üblicherweise für Gutachten zu wichtigen Projekten oder für die Betreuung der Kinder unter 
    6 Jahren ausgibt, wäre es seit 2022 mit ein wenig guten Willen sicher möglich gewesen 
    ·         Das Jugendparlament in Abstimmung mit der Schulleitung aufzufordern, eine entsprechende Umfrage unter allen Schülern durchzuführen und der Gemeindevertretung zuzuleiten, 
     
    ·         Die Vereine zu bitten, eine solche Umfrage bei ihren jugendlichen Mitgliedern durchzuführen und der Gemeindevertretung zuzuleiten,
     
     
    ·         oder sogar allen Hüttenberger Jugendlichen einen Fragebogen zu ihren Wünschen und Vorschlägen zum Freizeitangebot der Gemeinde zuzuschicken, diesen Fragebogen in den sozialen Netzwerken zu bewerben und die Ergebnisse in der Gemeindevertretung vorzustellen. 
     
    Ich werde nach der Sitzung des Ausschusses zu den Beratungen des Ausschusses berichten. 

  • Begeisterung, Ernüchterung, Verzweiflung?? Neue Baugebiete für Hüttenberg. Ein kurzer Sachstandsbericht: 

    Baugebiet Dollenstück, Rechtenbach 

    Die Arbeiten zur Umsetzung des Baugebietes laufen seit mehr als 10 Jahren.
     

     Der Ankauf der Grundstücke durch die Gemeinde scheiterte,
     die Umsetzung durch einen Treuhänder scheitete,
     „aktuell“ wurde der Gemeindevorstand im April 2023 beauftragt, an einer Investorenlösung zu arbeiten.
    Gleichzeitig soll (wieder einmal) eine Arbeitsgruppe festlegen, wie das Baugebiet gestaltet werden soll.
    Auch sollten dem Bauausschuss die bereits vorhandenen Planungen zu Verfügung gestellt werden (was bis heute nicht geschehen ist..). 

    Inzwischen hat ein Investor sein Interesse an der Umsetzung bekundet.

    Theoretisch  hätte man nun den Investor zu einer Sitzung der Arbeitsgruppe einladen können, um gemeinsam an einer Planung zu arbeiten 
    und zu sehen, ob eine Zusammenarbeit möglich ist. 

    Praktisch wird nun aber wohl jetzt wieder überlegt, ob die Gemeinde die Planung nicht doch selbst umsetzen könnte (wobei es schon jetzt als schwierig angesehen wird, die Planungen zum Endausbau der Straßen „Nikolas Erlen“ und die weitere Planung des Baugebiets „Auf der Höll“ in Reiskirchen zeitnah durchzuführen).
     Fazit: Das dauert noch… 

    Baugebiet „Auf der Höll“, Reiskirchen 

    Diese Planungen liegen schon länger vor und könnten zeitnah umgesetzt werden.
     Leider waren aber die entsprechenden Haushaltsmittel aus dem Haushalt 2024 herausgenommen worden und mussten in der Sitzung am 20.1.2024 per Abstimmung (23 Ja, 2 Nein, 2 Enthaltungen) wieder in den Haushalt aufgenommen werden. 
    Hintergrund könnte sein, dass die derzeitige Planung nochmals geändert werden soll.
    Fazit: Das dauert noch… 

    Neue Baugebiete für den OT Hüttenberg 

    Im neuen (noch nicht beschlossenen) Regionalplan sind auch zwei mögliche Baugebiete für den OT Hüttenberg vorgesehen.
     Hierzu gibt es noch keine Planungen. Es ist auch sinnvoll, erst die Genehmigung des neuen Regionalplans abzuwarten.
     Fazit: Das dauert noch lange.. 

    Private Bauplätze 

    Es gibt viele unbebaute  Baugrundstücke in Privatbesitz in der Gemeinde. 
    Die Gemeinde hat aber keine Möglichkeit, auf den Verkauf oder den Verkaufspreis der Grundstücke Einfluss zu nehmen. 

    Aktuell wurde beantragt, nach den Grundstücken in der Berliner Straße und  Wiesenstrasse weitere private Gewerbeflächen in Mischgebietsflächen umzuwandeln. 
    Als Mischgebiet könnten die Flächen auch als Bauland genutzt werden.

    Auch hier hat die Gemeinde nach der uns bekannten Rechtslage aber keinerlei Einfluss darauf, ob, wann, an wen  und zu welchem Preis die Grundstücke dann als Baugrundstücke verkauft werden.
    Dazu kommt, dass viele dieser Gewerbeflächen mit Hallen usw. bebaut sind und der Käufer vor einem Neubau zusätzlich zu den Grundstückskosten auch noch die Abrisskosten zahlen müsste. 

  • Sitzung der Gemeindevertretung am 29.1.2024: Eilantrag „Sanierungskonzept Bürgerstuben“ 


    Die Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung am Montag, 29.1.2024 sollte per Tischvorlage (Eilantrag) um den TOP „Sanierungskonzept für die Bürgerstuben“ erweitert werden.
     Der Antrag für ein Sanierungskonzept sollte in dieser Sitzung beraten und beschlossen werden, da wohl 50.000 Euro!! für die Erstellung des Konzepts im Haushalt eingestellt werden sollten. 

    Dazu folgende Infos: 

    ·        In der Sitzung am 31.10.2022 wurde ein Antrag, vor einer Sanierung der Bürgerstuben eine umfassende Untersuchung der Bausubstanz des Gebäudes zu beauftragen, in der Gemeindevertretung abgelehnt.
    Wenn über einen Antrag entschieden wurde, darf ein Jahr lang kein ähnlicher Antrag gestellt werden. 

    ·        Nach den Vorgaben der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung darf jeder Gemeindevertreter nur ein Mal zu einem TOP reden. Dadurch ist eine Diskussion zu einem TOP nicht möglich. 

    ·        Es ist sicher sinnvoll, vor einer Sanierung festzulegen, wie man vorgehen will. Leider gibt es kein Sanierungskonzept für die laufenden Sanierungen des DGH in Groß-Rechtenbach, des DGH in Reiskirchen und den geplanten Sanierungen des DGH Klein-Rechtenbach und Volpertshausen. 

    ·        Es muss geklärt werden, ob die bereits beschlossenen Sanierungen der Fensterfront der Gaststätte und die Abdichtung der Terrassen der Bürgerstuben (und weitere Planungen, zu denen es Haushaltsansätze im Haushalt 2024 gibt) mit dem Sanierungskonzept aufgeschoben werden. 

    ·        Die Ortsvereine und der Pächter sollten dringend an der Erstellung eines Sanierungskonzeptes beteiligt werden. 

    ·        Es wäre sehr hilfreich, den bereits im Gemeindevorstand beratenen? Antragstext schon vor der Sitzung zu bekommen, damit Änderungs- oder Erweiterungsanträge vorbereitet werden können. 

    Da der Antragstext den Gemeindevertreter/innen zu Sitzungsbeginn nicht vorlag und mehrheitlich keine Eilbedürftigkeit gesehen wurde, wurde der Eilantrag mit 15 Nein-Stimmen bei 7 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt. 

  • Aus der Sitzung der Gemeindevertretung am 29.1.2024

    Der Bürgermeister beantwortet Fragen von Klaus Heinrich Weber:

    Wieviel bezahlt die Gemeinde aktuell für eine kWh Strom?
    – Derzeit 35 Cent, ist im Moment sehr hoch, die Zusammenarbeit mit der KEAM habe der Gemeinde in den Hochzeiten den Rücken freigehalten, man konnte deutlich sparen. So langsam wie der Preis gestiegen sei, falle er auch wieder. Herr Gronych sei dabei, Alternativen zu entwickeln.

    Sachstand Verkehrsspiegel Kreuzung Brückenstraße/Wetzlarer Straße
    – Vor ca. 5-6 Jahren ist der Verkehrsspiegel abgebaut worden, weil er vermehrt zu
    Irritationen und Unfallhäufungen geführt hat. Dementsprechend ist nicht vorgesehen, einen neuen Spiegel aufzuhängen.

    Gibt es Planungen, die lichtschwachen Leuchtköpfe in der Hauptstraße zu ersetzen? – Das ist in Arbeit. Wenn der Ersatz da ist wird geprüft, ob zwischen den vorhandenen Leuchten noch zusätzliche aufgestellt werden müssen.

    Wie hat sich die Zahl der Kinder in Ganztagsbetreuung seit dem Jahr 2021 entwickelt?
    – Nach einem kurzen Hoch 2020 und 2021 mit 111 und 114 Plätzen ist es 2022 und
    2023 mit 91 und 77 Plätzen wieder auf normales Niveau zurückgefallen.

    Wurde vor der Beschaffung eines neuen Blitzgeräts versucht, bezüglich des nicht
    einsetzbaren Blitzgeräts mit Leica zu verhandeln?
    – Nein. Der Blitzer ist nicht von Leica gewesen. Diese Art von Blitzer ist von einem
    Gericht außer Dienst gestellt worden. Es gibt keinen Ersatz, weil bestimmte Bauteile vom Gericht kritisiert wurden.

  • Sitzung der Gemeindevertretung am 29.1.2024 -Haushaltsansätze, die ohne vorherige Beratung im Haushaltsentwurf 2024 stehen –Mein Redebeitrag 

    Grundsätzlich:
    Die Gemeindevertretung und nicht die Verwaltung bestimmt die künftige Entwicklung der Gemeinde. 

     Die Verwaltung kann über Anträge des Gemeindevorstands/des Bürgermeisters Projekte zur Beratung in der Gemeindevertretung einbringen. 
    Diese Anträge werden dann in der Gemeindevertretung beraten und danach werden ggf. mit einem entsprechenden Beschluss Mittel in den Haushalt eingestellt. 

                                                 ……………………. 

     Fakten: 

    Auch im Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 sind wieder Mittel für einige Projekte vorgesehen, über die noch nicht in der Gemeindevertretung beraten wurde. 

    Es geht dabei um Projekte im Umfang von mehr als 1 Million Euro.

    Der richtige Weg wäre, 
    dass die Projekte per Antrag in die Gemeindevertretung eingebracht werden,
    die Gemeindevertretung dann den Antrag berät, 
    bei Zustimmung zunächst einmal Planungsmittel in den Haushalt einstellt,
    die Planungen beauftragt und  erneut berät, wenn die Planungen vorliegen,
    und bei Zustimmung zum Projekt dann  Mittel in den Haushalt eingestellt werden.
     

    Ich weiß, dass die vielen Projekte, über die noch nicht beraten wurde, nur nach einer entsprechenden Beschlussfassung in der Gemeindevertretung umgesetzt werden können, auch wenn bereits Mittel im Haushalt eingestellt sind.

    Ich halte es aber für sinnvoller, erst über die Projekte zu beraten und dann Mittel zur Finanzierung der Projekte einzustellen. 
    Beim bisherigen Verfahren stehen viele Projekte und Gelder im Haushalt, 
    die im laufenden Jahr nicht umgesetzt werden können und ggf. für unnötige Haushaltsdefizite sorgen.

    Warum arbeiten Gemeindevorstand und Gemeindevertretung hier bis zu den Haushaltsberatungen aneinander vorbei? 

    Ich hatte zunächst beantragt, diese Mittel aus dem Haushalt 2024 herauszunehmen und sie – nachdem sie in der Gemeindevertretung beraten wurden – über einen Nachtragshaushalt zu finanzieren. 

     Der Leiter der Finanzabteilung hat mir nun letzte Woche nachvollziehbar erklärt, dass es nur schwer möglich ist, große Projekte im laufenden Haushaltsjahr zeitnah über einen Nachtragshaushalt zu finanzieren (Vorlaufzeit: 3 Monate..). 

    Eine Herausnahme der Projekte aus dem Haushalt 2024 ist also kaum umsetzbar.. 

    Wie können wir das Problem aber zumindest für die Zukunft lösen? 

     Die Sache wäre ganz einfach, wenn die Gemeindevertretung rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen schon alle Projekte kennen würden, für die Mittel in den Haushalt eingestellt werden sollen. 

    Ich ändere meinen Antrag deshalb hiermit ab und beantrage, dass wir uns
    ab diesem Jahr schon zwei Monate vor Jahresende mit dem Gemeindevorstand darüber abstimmen, für welche Projekte Mittel in den Haushalt 2025 eingestellt werden sollen und nur diese abgestimmten Mittel in den Haushaltsentwurf übernommen werden. 

    Info:
    Die Gemeindevertreter/innen sahen die Problematik, wollten meinem Antrag aber nicht zustimmen, obwohl u.a. die eiligen Mittelverschiebungen bei der Hessenkasse leichter gefallen wären, wenn die Projekte vorher bekannt gewesen wären..
    (Info zum Thema Hessenkasse ist in Arbeit..).

    Der neue Bürgermeister sagte aber zu, schon ab Mitte Jahres in Gesprächen mit den Fraktionen abzustimmen, welche Projekte in den Haushalt 2025 aufgenommen werden sollen.
     

    Ich habe den Antrag dann zurückgezogen, werde den Bürgermeister aber ab Mitte des Jahres an seine Zusage erinnern. 

  • Sitzung der Gemeindevertretung am 29.1.2024: Aus meinem Redebeitrag zum Thema „Kindergärten“

    Vorab: Kinder sind wichtig und sie sollen gut betreut werden!

    Inzwischen gibt es eine gesetzliche Betreuungs-Pflicht für die Gemeinden mit hohen Vorgaben für Ausstattung der Kindergärten und Betreuungspersonal.

    Leider wurden diese gesetzlichen Vorgaben des Landes nicht mit einer entsprechenden Finanzierung ausgestattet, 

    einen großen Teil der Kosten müssen die Gemeinden stemmen.

    Wir müssen anerkennen, dass die Kinderbetreuung auf Dauer finanzierbar bleiben muss, die Gemeinde muss auch noch andere Aufgaben finanzieren.

    Zahlen zur Kinderbetreuung in Hüttenberg:

     Bis zum Jahr 2021 stieg die Zahl der Kinder unter 6 Jahren in Hüttenberg 
     stetig auf damals 790 Kinder an. Davon waren 506 Kinder in den Kindergärten angemeldet.


     Zu Beginn des Jahres 2024 wohnten 755 Kinder unter 6 Jahren in Hüttenberg.
     Am 1.12.2023 waren 495 Kinder in den Kindergärten angemeldet.


     Nach einer Liste von Herrn Stein sind zum 1.7.2024 39 Plätze in den Kindergärten nicht besetzt.

    Die Gemeinde Hüttenberg ist gesetzlich verpflichtet, eine 6-Stunden-Betreuung in den Kindergärten sicherzustellen.
     Dafür bekommt sie vom Land Hessen einen Zuschuss. 

    Die Gemeinde Hüttenberg bietet in ihren Kindergärten Betreuungszeiten über
     6 Stunden an –
     und beschäftigt mit dem „Hüttenberger Schlüssel“ in den Kindergärten auch mehr Betreuungspersonal als gesetzlich vorgeschrieben.
     
    Die Gemeinde Hüttenberg hat im Jahr 2023 für die Kindergärten insgesamt  
     rd. 7 Millionen Euro ausgegeben. 


     Die Einnahmen lagen bei 2,7 Millionen Euro (u.a. Landeszuschüsse für 6 Stunden Betreuung und rd. 300.000 Euro Elternbeiträge).


     Das ergibt einen aktuellen Zuschussbedarf aus dem Gemeindehaushalt von 
     rd. 4,4 Millionen Euro.

    Die Kosten für die Kindergärten steigen seit Jahren und sind allein im Jahr 2023 um fast 780.000 Euro gestiegen.
     

    Ich halte es für wichtig,  auch die Kosten der Gemeinde im Kindergartenbereich regelmäßig sachlich auf den Prüfstand zu stellen..

    Dazu müssten wir den Gemeindevorstand prüfen lassen

    ·         entspricht unser Betreuungsangebot noch dem aktuellen Bedarf?

    ·         Haben 39 freie Plätzen in den Kindergärten Auswirkungen auf die geplanten An- und Neubauten?

    ·         Sollten wir – wie andere Gemeinden – nachfragen, warum eine Ganztagsbetreuung notwendig ist?

    ·         Gibt es Möglichkeiten, die Steigerung der Personalkosten zumindest einzuschränken und 

    ·         Sind die Eltern bereit, sich an den Kostensteigerungen des zusammen mit ihnen erarbeiteten „Hüttenberger Wegs“ zu beteiligen?

    Info: Alle Gemeindevertreter/innen lehnten meinen o.a. Prüfantrag an den Gemeindevorstand ab.
    Damit wird jetzt 
    u.a. der KIGA in Volpertshausen für rd. 700.000 Euro erweitert, obwohl nur wenige km weiter in Rechtenbach 17 Plätze frei sind..

  • Sitzung der Gemeindevertretung am 29.1.2024: Meine Redebeitrag zum Thema Hallenbad


    Sehr geehrte Anwesende,
     ich wünsche euch noch nachträglich ein gesundes, ruhiges und erfolgreiches Jahr 2024! 

    Es wäre gut, wenn wir alle gemeinsam das neue Jahr damit beginnen würden, alte Diskussionen zu beenden und mehr miteinander zu reden. 

    Wir haben eben den Bericht zum Abschluss der Leistungsphasen 1-3 zum Neubau des Hallenbads und die aktuelle Kostenschätzung (17,7 Millionen Euro) zu Kenntnis genommen. 

    Der Haupt- und Finanzausschuss hat uns mit der Beschlussempfehlung,
     die die Planungen zum Hallenbad vorerst nicht mehr voranzutreiben und den Haushaltsplan unter dieser Maßgabe zu erstellen 

    die Möglichkeit gegeben, heute neben dem Thema „Neubau des Hallenbads“ auch noch andere Themen zu beraten. 

    Ich würde mir wünschen, dass wir der Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses ohne – oder ohne große Diskussionen – folgen. 

    Wenn wir das tun, müssen wir meiner Meinung nach aber gleichzeitig sicherstellen, dass die Sporthallen weiter beheizt und mit warmem Wasser versorgt werden können. 


     Da niemand weiß, wie lange die alte Hallenbad-Heizung unter der Hallenbad-Ruine noch funktioniert, 
     müssen wir den Gemeindevorstand 
     a) mit der zeitnahen Planung eines Heizhauses und 
     b) die Anpassung der Lüftungsanlagen der Sporthallen an die neue Heizung beauftragen.
     Da die Heizung der angrenzenden Bürgerstuben auch sanierungsbedürftig ist, sollte das Heizhaus auch für die Beheizung der Bürgerstuben geplant werden. 

    Bei einer Modularen Planung könnte man später sogar weitere Gebäude vom Heizhaus aus mit Fernwärme versorgen. 

    Nach Gesprächen mit der Koalition beantrage ich für die Koalition, über folgenden, abgeänderten gemeinsamen Antrag der Koalition Beschlussvorschlag abzustimmen: 

    1) Die Planungen zum Hallenbad werden vorerst nicht mehr vorangetrieben, der Haushaltsplan 2024 wird unter dieser Maßgabe erstellt. 


     2) Der Gemeindevorstand wird mit der mit der zeitnahen Planung eines (modularen?)  Heizhauses für die Sporthallen und die Bürgerstuben beauftragt.
     

    3) Der Gemeindevorstand wird mit der Planung einer entsprechenden Sanierung der Lüftungsanlage der Sporthallen beauftragt. 

    Ich möchte an dieser Stelle noch darauf hinweisen, dass die Hallenbad-Ruine immer weiter verfällt und bitte die Gemeindevertretung dringend, baldmöglichst über die weitere Nutzung dieser Fläche zu beraten.

    Der Antrag wurde mit kleinen Änderungen zu Satz 2 einstimig angenommen!!

  • Einstellung der aktuellen Planungen für einen Hallenbad-Neubau und Bau eines Heizhauses für Sporthallen und Bürgerstuben. 

    Eine Chronik der Hallenbad-Planung (die Zusammenfassung vieler Berichte auf dieser Seite..) ist in Arbeit.

    Die Fakten sind bekannt. Die ursprünglich eingeplanten Kosten haben sich inzwischen von rd. 8 Millionen Euro auf jetzt rd. 20 Millionen Euro mehr als verdoppelt.
    Eine weitere Diskussion zu den Ursachen dieser Entwicklung ändert nichts 
    an den Fakten!


     Ich schlage deshalb vor, ohne Diskussion über folgendes abzustimmen:
    ·         Die aktuellen Planungen zum Neubau eines Hallenbades werden nicht fortgesetzt.

    ·         Der Gemeindevorstand wird mit der umgehenden Planung eines (modularen?) Heizhauses für die Sporthallen und die Bürgerstuben beauftragt.

    ·         Der Gemeindevorstand wird mit der Planung einer entsprechenden Anpassung der Lüftungsanlage der Sporthallen beauftragt.

    ·         Der Bauausschuss wird beauftragt, Vorschläge für die künftige Nutzung der Hallenbad-Fläche zu erarbeiten.

    Begründung:
    Die Sporthallen werden immer noch mit der jetzt viel zu großen, maroden Hallenbad-Heizung unter der Schwimmbecken-Ruine(!!) beheizt.

    Die Heizung des täglich genutzen Bürgerhauses ist alt und verbraucht viel Energie. Die Beheizung des Saales schwierig.
    Diese Probleme müssen meiner Meinung nach angegangen werden!!

    Deshalb ist es sinnvoll, jetzt ein Heizhaus für die Beheizung von Sporthallen und Bürgerstuben zu planen und zu bauen.

    Bei modularer Planung könnten auch weitere Gebäude an der Hauptstraße mitversorgt werden (Fernwärme).

    Die Hallenbad-Fläche muss sinnvoll genutzt werden. Hierfür sollten Vorschläge erarbeitet werden.

  • Beiträge vom 05.01.2024

    Stromkosten der Gemeinde 

    Hüttenberg ist Gesellschafter der KEAM. Die KEAM übernimmt die Ausschreibung der Strompreise und liefert Strom. 

    Ich hatte vermutet, dass die Gemeinde als Gesellschafter dann viel weniger für eine KWh Strom zahlen muss als ein privater Haushalt.

    Auf Anfrage hat sich das  nicht bestätigt.
    Der aktuelle Strompreis beträgt 35 Cent / KWh!!


    Ich habe auch gehört,

     dass derzeit  benachbarte Gemeinden  im Rahmen eines Ausschreibungs-Verbundes versuchen, unabhängig von der KEAM einen günstigeren KWh-Preis zu bekommen.
     

    Wir sollten uns erkundigen, ob es dort schon Hinweise auf einen niedrigeren KWh-Preis als bei der KEAM gibt. Und wenn ja, ob sich Hüttenberg noch an dem Verbund beteiligen kann…

    Sanierungskonzept für die Bürgerstuben?

    Die Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung am Montag, 29.1.2024 soll per Tischvorlage um den TOP „Sanierungskonzept für die Bürgerstuben“ erweitert werden.

     Der Antrag für ein Sanierungskonzept soll in dieser Sitzung beraten und beschlossen werden. 
    Es sollen wohl 50.000 Euro!! für die Erstellung des Konzepts im Haushalt eingestellt werden sollen.

    Info 30.1.24:
    Der Antrag wurde abgelehnt. 
    Weitere Infos folgen.

    Verkehrsberuhigung Rheinfelser Strasse

    Die Initiative „Verkehrsberuhigung jetzt“ hat die Fraktionen schriftlich gebeten, 50.000 Euro für Verkehrsberuhigungs-Maßnahmen in Weidenhausen und Volpertshausen im Haushalt 2024 einzustellen.

    Weitere Infos folgen.

  • Überlegungen zum Haushalt 2024

    Haushaltsansätze ohne vorherige Beratung in der Gemeindevertretung 

    Im Haushaltsentwurf 2024 gibt es einige Haushaltsansätze, welche bisher nicht in der Gemeindevertretung beraten wurden, z.B. 

     
    Lüftungsanlage Bürgerstuben                                                      – 480.000 Euro
     Planungskosten DGH Lüftungsanlage Volpertshausen    –   50.000 Euro 
    Fassade DGH Volpertshausen (2025)                                        –  185.000 Euro
     Bau Atrium  (DGH Reiskirchen?)                                                –    65.000 Euro 

    Familienbegegnungsstätte
     
    Mit diesen Ansätzen werden seitens der Verwaltung Zeichen für spätere Beschlüsse der Gemeindevertretung gesetzt, da die Haushaltsansätze ja mit Genehmigung des Haushalts (auch ohne vorherige Beratung) im Haushalt festgeschrieben sind.
     
    Dazu ist anzumerken:
    Die Gemeindevertretung und nicht die Verwaltung bestimmt die künftige Entwicklung der Gemeinde.

    Die Verwaltung kann über Anträge des Gemeindevorstands/des Bürgermeisters Projekte zur Beratung in der Gemeindevertretung einbringen.
    Diese Anträge werden dann in der Gemeindevertretung beraten und danach werden ggf. mit einem entsprechenden Beschluss zunächst Planungsmittel und – wenn nach Beratung der Planungen ein Umsetzungsbeschluss gefasst wird – Mittel in den Haushalt eingestellt.

     
    Aus diesem Grunde sollten bisher nicht in der Gemeindevertretung beratene Ansätze nach dem Grundsatz „Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit“ aus dem Haushaltsentwurf 2024 herausgenommen werden.
     
     
    Auch sollten aus Gründen der Haushaltsklarheit keine Investitionen für das Jahr 2025 in den Haushalt 2024 aufgenommen werden. 

    Sachstand Baugebiet „Auf der Höll“ in Reiskirchen und 
    „Baugebiet Dollenstück“ in Rechtenbach, 
    neues Baubebiet für den OT Hüttenberg

    Sachverhalt:
    Die seit langem beschlossenen Planungen für das Baugebiet „Auf der Höll“ in Reiskirchen sind noch immer nicht umgesetzt.

    Hier sollte der Gemeindevorstand baldmöglichst zum Stand der Planungen berichten und erläutern, warum die Umsetzung der Planungen so lange dauert.

    Die schon seit ca. 10 Jahren laufenden Planungen für das Baugebiet „Dollenstück“ in Rechtenbach wurden zum dritten Male neu begonnen.
    Aktuell hat der Gemeindevorstand den Auftrag, einen Investor zur Umsetzung des Baugebietes zu finden
    und ein Ausschuss der Gemeindevertretung erarbeitet zum wiederholten Male Vorgaben für die Planung des Baugebietes.

    Hier soll der Gemeindevorstand baldmöglichst zum Stand der Suche nach einem Investor berichten.


     Der Gemeindevorstand soll baldmöglichst auch zur aktuellen Rechtslage für eine Bebauung berichten und dabei folgende Fragen beantworten:

    ·         Ist der erste Bauabschnitt des Baugebietes „Dollenstück“ nach dem gültigen Flächennutzungsplan bebaubar?

    ·         Ist der erste Bauabschnitt des Baugebietes „Dollenstück“ im derzeit gültigen Regionalplan eingetragen?

    ·         Ist der erste Bauabschnitt des Baugebietes „Dollenstück“ in den neuen Regionalplan aufgenommen worden?

    ·         Welche Auswirkungen hat es, wenn der erste Bauabschnitt des Baugebietes „Dollenstück“ nicht im derzeit gültigen oder im neuen Regionalplan enthalten ist?

    Für den OT Hüttenberg wurde von der Gemeinde beantragt, zwei mögliche neue Baugebiete in den neuen Regionalplan aufzunehmen.
     Hier sollte der Gemeindevorstand berichten, wie der Stand der Planungen zur Umsetzung dieser beiden Baugebiete ist.

    Baukostenkontrolle

    Sachverhalt:

    Aus den Auflagen der Aufsichtsbehörde zum Haushalt 2023: 

    „In das Berichtswesen sind im Sinne einer Baukostenkontrolle der Umsetzungsstand aller veranschlagten und noch nicht abgeschlossenen Investitionen ab 50.000 € aufzunehmen.
    Dies betrifft nicht nur die 2023 veranschlagten Investitionen, sondern auch die der Jahre 2020, 2021 und 2022.
    Die Berichte sollten darüber hinaus noch stärker genutzt werden, um die Gremien zeitnah über die Umsetzung 2023 zu informieren und auch Optionen der Nachsteuerung zu eröffnen und auch bereits entsprechend der veränderten Vorgaben des § 12 GemHVO frühzeitig über die Planungen für 2024 zu informieren“.

    2023 wurde in der Sitzung am 31.5.2023 ein Bericht zu Stand der Investitionen für die Jahre 2022 und 2023 vorgelegt.

    Ich halte es für sehr wichtig, dass zumindest der Haupt- und Finanzausschuss künftig die Liste der laufenden und vorgesehenen Investitionen in einer Sitzung auswertet und dann der Gemeindevertretung berichtet .
     


    Überprüfung der Kosten für die Kindergärten 

    Sachverhalt:
    Bis zum Jahr 2021 stieg die Zahl der Kinder unter 6 Jahren in Hüttenberg
    stetig auf damals 790 Kinder an. Davon waren 506  Kinder in den Kindergärten angemeldet.
    Zu Beginn des Jahres 2024 wohnten 755 Kinder unter 6 Jahren in Hüttenberg.
    Am 1.12.2023 waren 495 Kinder in den Kindergärten angemeldet.

    Nach einer Aufstellung der Verwaltung sind zum 1.7.2024  = 39 Plätze in den Kindergärten frei – davon 13 allein im KIGA Baumgarten in Rechtenbach.

    Die Gemeinde Hüttenberg ist gesetzlich verpflichtet, eine 6-Stunden-Betreuung in den Kindergärten sicherzustellen.
    Dafür bekommt sie vom Land Hessen einen Zuschuss. 

    Die Gemeinde Hüttenberg bietet in ihren Kindergärten 
    Betreuungszeiten über 6 Stunden an – 
    und beschäftigt mit dem „Hüttenberger Weg“ in den Kindergärten auch mehr Betreuungspersonal als gesetzlich vorgeschrieben. 

    Das verursacht hohe Kosten.

    Die Gemeinde Hüttenberg hat im Jahr 2023 für die Kindergärten insgesamt 
    7 Millionen Euro ausgegeben.
    Die Einnahmen lagen bei 2,7 Millionen Euro (u.a. Landeszuschüsse für 6 Stunden Betreuung und rd. 300.000 Euro Elternbeiträge).
    Das ergibt einen Zuschussbedarf aus dem Gemeindehaushalt von 
    rd. 4,4 Millionen Euro.

    Die Kosten für die Kindergärten steigen seit Jahren
    und sind allein im Jahr 2023 um fast 780.000 Euro gestiegen.

     

    Trotz der Schaffung der Stelle einer Koordinatorin für die Kindergärten gibt es auch 2023 Personalprobleme in den Kindergärten. 

    In Hüttenberg wird nicht geprüft, ob durch Vollzeitbeschäftigung und Abwesenheit beider Elternteile die Notwendigkeit besteht, dass die Kinder ganztags betreut werden.
     

    Derzeit sinkt aber aufgrund steigender Homeoffice-Zahlen die Nachfrage nach Ganztags-Betreuung. 

    Die Zahl der Kinder in Hüttenberg ist nicht – wie in den vergangenen Jahren – weiter angestiegen.

    Aktuell laufen dennoch  Planungen / Überlegungen für  An- und Neubauten bei den Kindergärten.
    Diese Planungen sollten bei fast 40 freien Plätzen in den Kindergärten dringend überdacht werden.

    Obwohl mit dem „Hüttenberger Weg“ viele Elternwünsche erfüllt wurden, wurden die Eltern bisher nicht an den dadurch erheblich gestiegenen Kosten der Betreuung beteiligt. 

    Wenn es Ziel der Familienpolitik der Bundes- oder Landesregierung ist, dass unsere Kinder während der Woche ganztags in kommunalen Einrichtungen betreut und die Betreuung der Kinder durch die Eltern auf das Wochenende begrenzt wird, sollte meiner Meinung nach hier auch die entsprechende finanzielle Ausstattung der Gemeinden sichergestellt werden. 

    Das kann nicht Aufgabe der Gemeinden und der Gemeinde Hüttenberg sein. 

    Zu Beginn eines neuen Haushaltsjahres müssen wir meiner Meinung nach grundsätzlich klären, ob und ggf. wie lange wir uns weitere Kostensteigerungen bei der Kinderbetreuung finanziell leisten können.