Die Gemeindevertretung beschließt nach § 50 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) über die Angelegenheiten der Gemeinde.
Die Gemeindevertretung tagt gem. § 52 HGO öffentlich.
Der Gemeindevorstand ist nach § 66 die Verwaltungsbehörde der Gemeinde. Er besorgt nach den Beschlüssen der Gemeindevertretung im Rahmen der bereitgestellten Mittel die laufende Verwaltung der Gemeinde.
Der Gemeindevorstand tagt nach § 67 der in der Regel nichtöffentlich.
Die Gemeindevertretung überwacht gem. § 50 Abs. 2 die gesamte Verwaltung der Gemeinde, mit Ausnahme der Erfüllung der Auftragsangelegenheiten im Sinne des § 4 Abs. 2, und die Geschäftsführung des Gemeindevorstandes, insbesondere die Verwendung der Gemeindeeinnahmen.
Ich stelle hiermit fest, dass ich als Gemeindevertreter der Verpflichtung der Überwachung der Arbeit des Gemeindevorstandes nur sehr eingeschränkt nachkommen kann, da mir die hierzu erforderlichen Informationen fehlen.
Ich stelle fest, dass der Gemeindevorstand seine Beschlüsse zwar gem. § 67 HGO in Sitzungen fasst, die in der Regel nicht öffentlich sind,
dass das aber meiner Meinung nach nicht dazu führen darf, dass das Recht und die Verpflichtung zur Überwachung der Arbeit des Gemeindevorstands durch die Gemeindevertretung nach § 50 Abs. 2 HGO eingeschränkt wird.
Ich stelle fest, dass die Gemeindevertretung meiner Meinung nach gem. § 50 Abs. 2 HGO umfassend und zeitnah zu den Beratungen und Beschlüssen des Gemeindevorstandes unterrichtet sein muss, um ihre Aufgaben erfüllen zu können.
Dies schließt auch Beschlüsse des Gemeindevorstands ein, die der Gemeindevorstand aufgrund von Ermächtigungen der Gemeindevertretung ohne Beteiligung der Gemeindevertretung fassen kann (35.000 Euro-Grenze).
Diese Unterrichtung soll nach § 50 Abs. 2 HGO durch die Übersendung von Ergebnisprotokollen aus den Sitzungen des Gemeindevorstands an die Fraktionsvorsitzenden und
durch ein Fragerecht der Gemeindevertreter in den Sitzungen und durch schriftliche Anfragen der Gemeindevertreter sichergestellt werden.
Die an die Fraktionsvorsitzenden weitergeleiteten Ergebnisprotokolle aus den Sitzungen des Gemeindevorstandes sind üblicherweise sehr kurz und wenig informativ.
Bei Rückfragen könnten die Fraktionsvorsitzenden bei den Mitgliedern des Gemeindevorstands aus ihrer Fraktion nachfragen.
Hierbei sehe ich zwei Probleme:
1) Die Mitglieder des Gemeindevorstands dürfen nicht für den Vorstand sprechen – der Bürgermeister ist der Sprecher des Gemeindevorstands.
2) Wenn es Fragen gibt, sollten diese in der Sitzung der Gemeindevertretung gestellt werden, damit alle Gemeindevertreter den gleichen Informationsstand haben.
Das Fragerecht der Gemeindevertreter in den Sitzungen der Gemeindevertretung wird in Hüttenberg zudem bisher unter dem letzten TOP „Mitteilungen und Anfragen“ abgehandelt.
Die Fragen werden dort mündlich vom Bürgermeister beantwortet.
Nach §16 Abs.1 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung „findet bei mündlicher Beantwortung keine Erörterung statt“ d.h. die Antworten des Bürgermeisters dürfen nicht diskutiert werden.
Dem Fragesteller sind lediglich bis zu zwei Zusatzfragen gestattet.
Diese Regelung ist zwar sehr zeitsparend, aber meiner Meinung nach für einen echten Informationsaustausch ungeeignet.
Ich stelle weiter fest, dass einmal von der Gemeindevertretung beschlossene Projekte meiner Meinung nach nicht oder nur unzureichend nachgehalten werden.
Da die Gemeindevertretung nach § 50 Abs. 2 auch die Verwendung der Gemeindeeinnahmen überwachen soll, ist es meiner Meinung nach unbedingt erforderlich, dass die Gemeindevertretung bei von ihr beschlossenen Projekten über 50.000 Euro regelmäßig vom Gemeindevorstand zum Sachstand der jeweiligen Projekte und insbesondere darüber unterrichtet wird, ob die in der Beschlussfassung genannten Kosten eingehalten werden.
Meiner Meinung nach muss die Gemeindevertretung auch zeitnah nach dem Abschluss von Projekten vom Gemeindevorstand unaufgefordert zu den tatsächlich entstandenen Kosten (Endabrechnung) informiert werden.
Aus den o.a. Gründen ist es meiner Meinung nach zwingend erforderlich, den Informationsaustausch zwischen Gemeindevorstand und Gemeindevertretung zur Arbeit des Gemeindevorstands und
die laufende Information der Gemeindevertreter zum Sachstand der von Ihnen beschlossenen Projekte über 50.000 Euro zu überdenken.