• Was wird aus der Hallenbad-Fläche?

    Aktuell gibt es zwei Planungen: 
     
     1) Der Gemeindevorstand ist beauftragt, dort (im alten Heizkeller?) einen neuen Heizkessel einbauen zu lassen, damit es wieder warmes Wasser in den Duschen gibt.

    2) Es wird gerade über die Nutzung der noch bestehenden Flächen „Umkleideräume und Duschen“ nachgedacht. Hier gibt es schon eine Umbauplanung des TVH, der die Flächen gern – zumindest vorübergehend – zu Kurs- und Krafträumen umbauen möchte.

    3) Es gibt keine Planungen, wie die Becken-Ruine genutzt werden könnte und auch keine Planungen, wie die gesamte Fläche weiter genutzt werden soll.
    Vielleicht könnten wir aber zumindest die Liegewiese mit geringem Aufwand (mähen, Sandfläche, Plantschbecken, Dusche, Papierkorb..) im Sommer wieder nutzen?

    Anmerkung: 
    Die provisorische Isolierung der Wand zwischen dem ehemaligen Schwimmbecken und der Sporthalle ist nicht als Dauerzustand gedacht!

  • Sachstand „Finanzielle Unterstützung des TVH“

    2023 war die Hüttenberger Handball Marketing in eine finanzielle Schieflage geraten, der TV hat daraufhin u.a. die Gemeinde um Unterstützung gebeten. Daraufhin  wurde am 23.10.2023 folgendes beschlossen:

    Die Gemeindevertretung beschließt:
    1. der außerplanmäßigen Aufwendung gemäß § 100 Abs. 1 HGO für den verlorenen Zuschuss für die Hüttenberger Handball Marketing GmbH & Co.KG in Höhe von maximal 164.950,00 € zuzustimmen. Die Kompensation erfolgt durch höhere Gewerbesteuereinnahmen.

    2. der Hüttenberger Handball Marketing GmbH & Co.KG (im folgenden HHM genannt) zur Überbrückung der finanziellen Notlage und zur Abwendung einer
    drohenden Insolvenz, einen verlorenen Zuschuss in Höhe von maximal 164.950,00 € zu zahlen.

    3. Die finale Höhe des Zuschusses errechnet sich aus der Differenz zwischen den benötigten TEUR 476 und dem was der TV Hüttenberg e.V. bzw. die HHM an Unterstützung bis zum 31. Oktober 2023 erhalten haben bzw. was bis zu diesem Termin an schriftlichen Zusagen vorliegt, jedoch maximal 164.950 €. Eine
    entsprechende anonymisierte Aufstellung ist dem Gemeindevorstand zur
    Verfügung zu stellen.

    5. Von der HHM wird sichergestellt, dass der Betrag erst nach der Verwendung der sonstigen akquirierten Gelder verwendet wird, und auch nur in der für die
    Beendigung der Saison 2023/2024 erforderlichen Höhe.

    4. Der Gemeindevorstand wird den ermittelten Zuschuss bis zum 31.12.2023 auf ein noch zu eröffnendes Treuhandkonto überweisen. Die Auszahlung des zu
    ermittelnden Zuschusses an die HHM erfolgt zum 1. April 2024, sofern die HHM bis zu diesem Zeitpunkt nicht die Insolvenz anmelden musste, da zugesagte
    Unterstützungsleistungen nicht tatsächlich zugeflossen sind.

    5. Von der HHM wird sichergestellt, dass der Betrag erst nach der Verwendung der sonstigen akquirierten Gelder verwendet wird, und auch nur in der für die
    Beendigung der Saison 2023/2024 erforderlichen Höhe.

    6. Nicht benötigte Teilbeträge sind an die Gemeinde zurückzuzahlen. Seitens der HHM wird nach der Saison eine Abrechnung vorgelegt, aus der die Verwendung der Mittel hervorgeht.

    7. Ab der Saison 2024/2025 ist seitens der HHM sicherzustellen, dass der TVHüttenberg e.V. nicht mehr Lizenznehmer für den Bundesliga-Spielbetrieb ist
    und auch keine weiteren finanziellen Risiken im Zusammenhang mit der
    Durchführung des Profihandballs für den TV Hüttenberg e.V. bestehen.

    8. Darüber hinaus beschließt die Gemeinde einen Forderungsverzicht in Höhe von 35.048,69 €, der sich aus den bisher nicht gezahlten Hallennutzungsgebühren
    aus den Spielzeiten 2016/2017 – 2022/2023 ergibt. Betraglich muss die Höhe des Forderungsverzichts von der maximal gesetzlich möglichen Förderhöhe
    von 200.000,00 € abgezogen werden.


    Inzwischen wurde durch eine Vielzahl von Spenden sichergestellt, dass wohl nur ca. die Hälfte der von der Gemeinde bereitgestellten 164.950 €  benötigt wird, um die finanzielle Schieflage der Hüttenberger Handball Marketing zu beheben. 

  • Beiträge vom 12.04.2024

    Die Gemeinde sucht eine/n Hausmeister/in für das Dorfgemeinschaftshaus Rechtenbach
    in geringfügigem Umfang (ca. 7 Stunden/ Woche).

    Für mich wäre es wichtig, auch für die täglich genutzten Sporthallen Hausmeister einzustellen, um Schäden und Kosten zu vermeiden..

    Die für den 22.4.2024 geplante Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde abgesagt, da es nichts zu beraten gibt!  ??

    Die nächste Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses findet am Dienstag, 16.4.2024 im DGH Rechtenbach statt.

    Themen: 
    Radverkehrskonzept des LDK,
    Fahrradabstellplätze,
    Photovoltaik auf gemeindeeigenen Gebäuden,
    Baugebiet Dollenstück,
    Sachstandsberichte.

  • Sachstand Baugebiet Dollenstück/Rechtenbach – 11.4.2024

    Der Gemeindevorstand hat den Auftrag, einen Investor zu suchen.

     Ein heimischer Investor hat zwischenzeitlich Vorverträge zum Ankauf der Grundstücke abgeschlossen und dem Gemeindevorstand seine Planungen vorgestellt.


     Eine Arbeitsgruppe aus Verwaltung, Gemeindevertretung erarbeitet gemeinsam mit einem Planungsbüro zum wiederholten Male die Anforderungen der Gemeinde für eine Bebauung.

     Nach ca. 15 Jahren erfolgloser Planung wird jetzt wieder überlegt, ob die Gemeinde das Baugebiet nicht selbst erschließen sollte, damit möglichst alle in der Arbeitsgruppe entwickelten Vorstellungen umgesetzt werden können.
     Um das Baugebiet selbst zu erschließen, müsste die Gemeinde die Grundstücke im Rahmen des Vorkaufsrechtes zu dem vom Investor in den Vorverträgen genannten Preis ankaufen.

     Meine Meinung dazu: 
     Es wäre sinnvoll, das Baugebiet jetzt in Zusammenarbeit mit dem heimischen Investor zu entwickeln. 
     Nach ca. 15 Jahren vergeblicher Planung gehe ich davon aus, dass die Gemeinde das Gebiet nicht selbst entwickeln kann.

  • Da die nächste Sitzung der Gemeindevertreung erst in mehr als einem Monat am 6. Mai stattfindet, gibt es hier erst mal Neuigkeiten und Sachstandsberichte..

    Sitzungen des Bauausschusses und des Haupt- und Finanzausschusses
    Der Bauausschuss tagt am
    16.4.2024,
    der Haupt- und Finanzausschuss am 22.4.2024 

    Wasserschaden an der Sporthalle Volpertshausen
    An der Sporthalle Volpertshausen gab es einen Wasserschaden im Bereich der Umkleidekabinen.

  • Sachstand Bürgerstuben – 7.4.24

    Die Gemeindevertretung hat es am 11.3.2024 erneut mit 18 Nein-Stimmen bei 5 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt, für 50.000 Euro ein externes Sanierungskonzept für die Bürgerstuben erstellen zu lassen.

    Dafür wurde der Gemeindevorstand mit 23 Ja-Stimmen, bei einer Nein-Stimme und 2 Enthaltungen mit folgendem beauftragt:
     
    Der Gemeindevorstand wird beauftragt, der GVT zu ihrer Sitzung am 06.05.2024 einen Beschlussvorschlag zur zeitnahen praktischen Umsetzung folgender Prioritätenliste vorzulegen und die zu erwartenden Kosten zu benennen:
    1. Fensteraustausch im Gastraum und in der Küche
    2. Installation der neuen Beschallungsanlage, bei der Gelegenheit Verlegung
    nützlicher Elektrokabel und Austausch der Glühbirnen im großen Saal
    gegen LED-Lampen
    3. Terrassenabdichtung der Pächterwohnung
    4. Fensteraustausch Saal und Foyer in zeitlicher Absprache mit Vereinen und
    Pächter
    5. Malerarbeiten
    6. Terrassenabdichtung am Saal zur Straße hin
    7. Notausgang für Bierschwemme und somit Kegelbahn
    8. Sanierung bzw. Erneuerung der Heizung und der Lüftung erst nach
    Fertigstellung des geplanten Heizhauses.

    Im Haushalt 2024 sind Mittel für den Einbau der neuen Fenster in Gastraum, Küche und Saal und auch für die Abdichtung der Terrassen eingestellt.
     
     Sanierung der Heizung
    Hier hat der Gemeindevorstand seit 29.1.2024 den Auftrag, ein Heizhaus für Sporthallen und Bürgerstuben zu planen und dabei zu prüfen, ob das Heizhaus auch als Grundlage für ein Nahwärmenetz „Ortsmittelpunkt OT Hüttenberg“ ausgebaut werden könnte.
    Dafür muss er  u.a. klären, welche Heizleistung für die Sporthallen und die Bürgerstuben erforderlich ist. 
    Auch ist inzwischen zu berücksichtigen, dass nach dem Ausfall des Wärmetauschers der bisherigen Heizung jetzt eine neuer Heizkessel für die Sporthalle eingebaut wird.

    Meiner Meinung nach sollte der Gemeindevorstand in der Sitzung der Gemeindevertretung am 6. Mai 2024 unbedingt zum aktuellen Planungstand „Bau eines Heizhauses“ berichten.

    Zu der – selten genutzten – alten Lüftungsanlage der Bürgerstuben gibt es meines Wissens keine Beanstandungen. Wenn die Heizungsfrage geklärt ist, könnte man prüfen, ob hier auch Sanierungsbedarf besteht.

  • Sachstand Sporthallen OT Hüttenberg – Stand 3.4.2024 

    In der Sitzung am 11.3.2024 hat die Gemeindevertretung einstimmig beschlossen, einen neuen Heizkessel für die Sporthallen einzubauen, da der Wärmetauscher des alten Kessels undicht und deshalb kein warmes Wasser verfügbar ist.
     Der Gemeindevorstand soll den Beschluss umsetzen. 

    Problem: Wo soll der neue Kessel installiert werden?
     In dem bisherigen Raum unter der Beckenruine – im noch vorhandenen Duschbereich des Hallenbades – oder ?

     Die einfachste Lösung wäre, den neuen Kessel im bisherigen Heizraum unter der Beckenruine einzubauen. Hier sollte aber meiner Meinung nach unbedingt vorab geklärt werden, ob dieser Raum noch dafür geeignet ist.

     Bei einer oberirdischen Lösung könnte der neue Kessel ggf. im Bereich der ehemaligen Duschen oder extern in einem Container untergebracht werden.
     

    In jedem Fall sollte – meiner Meinung nach – der Gemeindevorstand hier in der Sitzung der Gemeindevertretung am 6.5.2024 unbedingt zum Sachstand berichten! 
    Ggf. müssten dann aufgetretene Probleme nochmals in der Gemeindevertretung beraten werden. 

    Nachdenkenswert:
    Mit dem Einbau eines neuen Kessels im Bereich der Hallenbad-Fläche werden weitere Planungen für diese Fläche mittelfristig blockiert. 

    Zwischenzeitlich gibt es auch – wieder einmal – Überlegungen, wie der noch vorhandene und ungenutzte Bereich der Duschen und Umkleidekabinen des Hallenbades kurzfristig sinnvoll genutzt werden könnte. 

    Hier hat der TV schon sein Interesse bekundet, es haben Gespräche und Ortsbesichtigungen TV / Gemeindeverwaltung stattgefunden.
     Der TV ist meines Wissens bereit, z.B. bei der Demontage der Umkleidekabinen Eigenleistungen zu erbringen. 

    Meiner Meinung nach sollten hier TV / Gemeindeverwaltung und Gemeindevertretung (ggf. der Bauausschuss) kurzfristig gemeinsam einen Lösungsvorschlag und eine entsprechende Beschlussempfehlung für die Gemeindevertretung erarbeiten.
     Dazu müssen von allen Beteiligten verbindliche Ansprechpartner benannt werden. 

    Bei der Beratung und Planung ist zu bedenken, dass auch ein kurz- mittel- und langfristiger Sanierungsplan für die alte Sporthalle erarbeitet werden muss… 

    PS: Für mich wäre es auch sinnvoll, endlich einen Hausmeister für die Sporthallen auf Minijob-Ebene einzustellen!

  • Bundespolitik und Wirtschaft…

    Große Aufregung, weil unsere Wirtschaft nach fast 80 Jahren Wachstum mal nicht weiter wächst.

     Wenn ich mich aber in einem der reichsten Industrieländer umschaue:
     
     Es arbeiten so viele Menschen wie noch nie in Deutschland (und bezahlen Steuern und Sozialabgaben..).
    An ihrer Arbeit verdienen Firmen und Handel (und zahlen auch Steuern, wenn es sich nicht vermeiden lässt..).
    Der DAX steigt und steigt.

    Aber: 
    Die Gemeinden, Kreise, Länder und der Bund machen immer mehr Schulden, weil das Geld nicht reicht. Hohe neue Schulden werden in „Sondervermögen“ umbenannt.
    Die Straßen sind kaputt/gesperrt. Krankenhäuser werden wegrationalisiert. 
    Die Schulen sind marode, Lehrer fehlen, wir fallen bei PISA immer weiter zurück. Es gibt nicht genug Personal in Krankenhäusern, in der Pflege, der Kinderbetreuung. 
    Arztpraxen und Apotheken schließen. 

    Dafür gibt es immer mehr Anwälte, da niemand mehr versteht, was in immer neuen Gesetzen und Verordnungen geregelt – aber nicht nachgehalten wird.

    Kleine Kinder werden ganztags in Tagesstätten und Senioren für den Rest des Lebens in Heimen staatlich betreut, damit alle erwerbsfähigen Menschen ganztags arbeiten können. 
    Familie findet vielleicht noch am Wochenende statt. 

    Die Durchschnittsrente liegt bei 1550 Euro. 
    Wir brauchen Tafeln, damit Menschen was zu essen haben. 

    Die Züge fahren manchmal. 
    Die Post kommt später. 
    Die Preise und die Sozialabgaben steigen…  

     Frage: Wo ist das ganze Geld?? 

    Die Digitalisierung wird durchgezogen, ohne auf die vielen Menschen zu achten, die dadurch „abgehängt“ werden, weil es immer weniger direkte Ansprechpartner gibt…
     
     Aber es ist für einige wenige einflussreiche Menschen sehr wichtig, alte Bücher und Lieder umzuschreiben und zu gendern…
     
    Nach „Nie wieder Krieg von deutschem Boden“ bereiten uns Politik und Medien jetzt auf einen Krieg vor – und wir nehmen das einfach so hin??
    Erinnerung: In modernen Kriegen sind nur die Verantwortlichen und die Profiteure sicher (und weit genug weg..).
    Alle anderen gehorchen, machen mit –
    und verlieren – wieder!!

  • Miteinander reden… Informationsaustausch Gemeindevorstand – Gemeindevertretung

    Die Gemeindevertretung beschließt nach § 50 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) über die Angelegenheiten der Gemeinde.
    Die Gemeindevertretung tagt gem. § 52 HGO öffentlich.

    Der Gemeindevorstand ist nach § 66 die Verwaltungsbehörde der Gemeinde. Er besorgt nach den Beschlüssen der Gemeindevertretung im Rahmen der bereitgestellten Mittel die laufende Verwaltung der Gemeinde.
    Der Gemeindevorstand tagt nach § 67 der in der Regel nichtöffentlich. 

    Die Gemeindevertretung überwacht gem. § 50 Abs. 2 die gesamte Verwaltung der Gemeinde, mit Ausnahme der Erfüllung der Auftragsangelegenheiten im Sinne des  § 4 Abs. 2, und die Geschäftsführung des Gemeindevorstandes, insbesondere die Verwendung der Gemeindeeinnahmen.
     

    Ich stelle hiermit fest, dass ich als Gemeindevertreter der Verpflichtung der Überwachung der Arbeit des Gemeindevorstandes nur sehr eingeschränkt nachkommen kann, da mir die hierzu erforderlichen Informationen fehlen.
     
     Ich stelle fest, dass der Gemeindevorstand seine Beschlüsse zwar gem. § 67 HGO in Sitzungen fasst, die in der Regel nicht öffentlich sind,
     dass das aber meiner Meinung nach nicht dazu führen darf, dass das Recht und die Verpflichtung zur Überwachung der Arbeit des Gemeindevorstands durch die Gemeindevertretung nach § 50 Abs. 2 HGO eingeschränkt wird. 

    Ich stelle fest, dass die Gemeindevertretung meiner Meinung nach gem. § 50 Abs. 2 HGO umfassend und zeitnah zu den Beratungen und Beschlüssen des Gemeindevorstandes unterrichtet sein muss, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. 

    Dies schließt auch Beschlüsse des Gemeindevorstands ein, die der Gemeindevorstand aufgrund von Ermächtigungen der Gemeindevertretung ohne Beteiligung der Gemeindevertretung fassen kann (35.000 Euro-Grenze). 

    Diese Unterrichtung soll nach § 50 Abs. 2 HGO durch die Übersendung von Ergebnisprotokollen aus den Sitzungen des Gemeindevorstands an die Fraktionsvorsitzenden und 
     durch ein Fragerecht der Gemeindevertreter in den Sitzungen und durch schriftliche Anfragen der Gemeindevertreter sichergestellt werden. 

    Die an die Fraktionsvorsitzenden weitergeleiteten Ergebnisprotokolle aus den Sitzungen des Gemeindevorstandes sind üblicherweise sehr kurz und wenig informativ. 
     Bei Rückfragen könnten die Fraktionsvorsitzenden bei den Mitgliedern des Gemeindevorstands aus ihrer Fraktion nachfragen. 

     Hierbei sehe ich zwei Probleme: 
     1) Die Mitglieder des Gemeindevorstands dürfen nicht für den Vorstand sprechen – der Bürgermeister ist der Sprecher des Gemeindevorstands.
     2) Wenn es Fragen gibt, sollten diese in der Sitzung der Gemeindevertretung gestellt werden, damit alle Gemeindevertreter den gleichen Informationsstand haben. 

    Das Fragerecht der Gemeindevertreter in den Sitzungen der Gemeindevertretung wird in Hüttenberg zudem bisher unter dem letzten TOP „Mitteilungen und Anfragen“ abgehandelt.
     Die Fragen werden dort mündlich vom Bürgermeister beantwortet. 
     Nach §16 Abs.1 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung „findet bei mündlicher Beantwortung keine Erörterung statt“ d.h. die Antworten des Bürgermeisters dürfen nicht diskutiert werden. 
     Dem Fragesteller sind lediglich bis zu zwei Zusatzfragen gestattet. 

    Diese Regelung ist zwar sehr zeitsparend, aber meiner Meinung nach für einen echten Informationsaustausch ungeeignet. 

    Ich stelle weiter fest, dass einmal von der Gemeindevertretung beschlossene Projekte meiner Meinung nach nicht oder nur unzureichend nachgehalten werden.
     
     Da die Gemeindevertretung nach § 50 Abs. 2 auch die Verwendung der Gemeindeeinnahmen überwachen soll, ist es meiner Meinung nach unbedingt erforderlich, dass die Gemeindevertretung bei von ihr beschlossenen Projekten über 50.000 Euro regelmäßig vom Gemeindevorstand zum Sachstand der jeweiligen Projekte und insbesondere darüber unterrichtet wird, ob die in der Beschlussfassung genannten Kosten eingehalten werden.
     Meiner Meinung nach muss die Gemeindevertretung auch zeitnah nach dem Abschluss von Projekten vom Gemeindevorstand unaufgefordert zu den tatsächlich entstandenen Kosten (Endabrechnung) informiert werden. 


     Aus den o.a. Gründen ist es meiner Meinung nach zwingend erforderlich, den Informationsaustausch zwischen Gemeindevorstand und Gemeindevertretung zur Arbeit des Gemeindevorstands und 

    die laufende Information der Gemeindevertreter zum Sachstand der von Ihnen beschlossenen Projekte über 50.000 Euro zu überdenken. 

  • Infos zu der Veröffentlichung der Haushaltssatzung 2024 im Blättchen

    Bei der Buchführung der Gemeinde gelten andere Vorzeichen:
    Die Einnahmen haben ein Minus  (-) und die Ausgaben ein Plus (+).

    Geplante Einnahmen und Ausgaben 2024:

    Einnahmen 2024 = 28.275.190,00 Euro
    Ausgaben 2024      =29.893.975,00 Euro
    Somit ein Minus von 1.618.785,00 Euro.
    Das Minus kann durch vorhandene Rücklagen ausgeglichen werden.


    Verwendung von Zuschüssen aus der Hessenkasse
    Hier sind im Blättchen nur folgende Maßnahmen aufgeführt:

    Zuschuss 189.000 Euro und Eigenanteil 21.000 Euro für  den Austausch der Fenster der Bürgerstuben OT Hüttenberg
    (zusätzlich zum schon beschlossenen Austausch der Fenster der Gaststätte)

    Zuschuss 25.200 Euro und Eigenanteil 2.800 Euro für die schon lange beschlossene Abdichtung der Terrassen vor dem Saal der Bürgerstuben
    OT Hüttenberg

    Zuschuss 63.000 Euro und Eigenanteil 7.000 Euro für die Heizung
    DGH Reiskirchen
    (Info: Nach meinen Unterlagen wurden von der Gemeindevertretung nur
    35.000 Euro beschlossen, ich konnte noch nicht klären, warum hier jetzt
    70.000 Euro stehen)

    Zuschuss 90.000 Euro und Eigenanteil 10.000 Euro für die Sanierung der Stützen am Friedhof Grasweg/OT Hüttenberg

    (Weitere Infos zur Verwendung der Zuschüsse aus der Hessenkasse weiter unten)