• Zusammenfassung des Ablaufs „Sanierung Borngasse und angrenzende Straßen“ in Weidenhausen

    Stand 4.1.2024

    Zur Erinnerung:
    Die Sperrung der Borngasse erfolgte vor rd. 15 Jahren, als das hängige Gelände Ecke Borngasse/Schützenstraße bei Straßenbauarbeiten unstabil wurde und eine die Mauer der an die Straße grenzenden, tiefer liegenden Scheune und die angrenzende Stützmauer zur Borngasse beschädigte.
    Es gab später auch einen Unfall, bei dem die Scheune weiter beschädigt wurde.
    Die Scheune wurde abgerissen.

    Im  Jahr 2021 wurde dann in der Gemeindevertretung nachgefragt, warum die Stützmauer und die Straße noch immer nicht repariert sind.
    Ich habe den Bürgermeister dann mehrfach in Sitzungen der Gemeindevertretung nach dem Sachstand „Stützmauer Borngasse“ gefragt.
    Der Bürgermeister erläuterte jeweils, dass vor dem Bau der Stützmauer schwierige juristische Fragen zu klären seien.
    Konkret sei noch immer strittig, wer die neue Stützmauer bezahlt und ohne Stützmauer keine Straßensanierung.

    Nach einigen Anfragen ohne neue Erkenntnisse wurde (auch auf meine Initiative) der Bauausschuss von der Gemeindevertretung beauftragt, die Sachlage zu klären.

    Ich habe dem Bürgermeister am 14.2.2022 im Bauausschuss folgende Fragen gestellt:
    Wie ist der Schaden konkret entstanden?
    Gab es nach dem Schaden ein Beweissicherungsverfahre
    Wenn „Nein“ – warum nicht?
    Sind lediglich gemeindeeigene Straßen von dem Schaden betroffen?
    Aus welchen schriftlich nachvollziehbaren Gründen gibt es eine Haftung der Gemeinde?
    Wer ist noch für den Schaden haftbar? (Eigentümer, Baufirma.. Warum?
    Gibt es einen Rechtsstreit zwischen der Eigentümerin und der Gemeinde?
    Wenn ja, hat die Eigentümerin oder die Gemeinde eine Klage eingereicht?
    Wenn „Nein“ – welche schriftlich nachvollziehbaren Schritte wurden von beiden Seiten unternommen, um den Schaden zu beseitigen?
    Ist es möglich, den Schaden seitens der Gemeinde „in Vorleistung“ zu beheben und bestehen dann realistische Aussichten, das Geld zurückzubekommen?
    Welche Möglichkeiten bestehen, übergeordnete Behörden in die rasche Schadensbeseitigung einzubinden?
    Welche realistischen Möglichkeiten gibt es, den Schaden in absehbarer Zeit ohne finanziellen Schaden für die Gemeinde zu beheben?
    Hat der Unfall (PKW fuhr später in die Baustelle) weiteren Schaden verursacht?
    Wenn ja, welche juristischen Schritte wurden zur Behebung dieses Schadens unternommen?
    Gibt es Überlegungen/ die Möglichkeit, die Borngasse künftig als Einbahnstraße auszuweisen, um künftig gefährliche Verkehrssituationen zu verhindern?


    Der Bürgermeister teilte dann zu meinem großen Erstaunen mit, dass es in den ganzen Jahren lediglich Schriftwechsel zwischen den Anwälten der Gemeinde und der Anliegerin gab, auf deren Grundstück die Scheune stand und die Stützmauer steht.
    Unterlagen hierzu wurden dem Ausschuss nicht vorgelegt.
    Bei dem Schriftwechsel ging es lt. Bürgermeister um die Frage, wer den Bau einer neuen Stützmauer bezahlt.

    Gleichzeitig teilte der Bürgermeister mit, dass nunmehr mit den Planungen zur Sanierung der Straße/der Stützmauer begonnen werden könne, da im Rahmen der Sanierung der Gießener Straße die Straßenbeiträge sozialisiert wurden und die Gemeinde somit die Kosten zu tragen habe.

    Hierbei wäre meiner Meinung nach zu klären, warum die Sanierung der Gießener Straße vorgezogen wurde, obwohl der Sanierungsbedarf „Kanäle Borngasse und angrenzende Straßen“ schon länger bekannt war und es sogar einen grundsätzlichen Sanierungsbeschluss gab.

    Ich habe den Sachverhalt dann in der Gemeindevertretung vorgetragen.

    Danach wurde ein Planer von der Verwaltung mit einer Kostenschätzung der Baumaßnahme „Stützmauer und Sanierung der Borngasse“ beauftragt.

    Der Planer legte dem Bauausschuss und der Gemeindevertretung dann u.a.
    ca. 15 Jahre alte Fotos einer Kanalbefahrung „Borngasse und angrenzende Straßen“ vor, die zeigten, dass die dortigen Kanäle schon damals hätten saniert werden müssen.
    (Vorgaben der Eigenkontrollverordnung, die aber jahrelang ignoriert wurden..).

    Anmerkung: Wenn man die Sanierung damals zeitnah nach dem Schaden oder in den (vielen) Jahren danach durchgeführt hätte, wären die Kosten viel geringer gewesen, da die Baupreise niedrig waren und es noch Anliegerbeiträge gab..

    Der Planer legte auch eine komfortable Planung zur Sanierung der Borngasse und der angrenzenden Straßen vor.
    Die Kosten der Kanalsanierung konnte der Planer nicht beziffern, da u.a. unklar ist, wie hoch das Erdreich durch die verschleppte Kanalsanierung belastet ist (ggf. hohe Entsorgungskosten).

    Der Planer bestätigte mir auf Anfrage im Ausschuss, dass vor der Sanierung der Borngasse die Stützmauer neu aufgebaut werden müsse.
    Die Kosten einer neuen Stützmauer (ca. 3-4 m hoch und ca. 15 m lang..) konnte er nicht beziffern, da es eine eigene Baumaßnahme sei.

     Ich habe den Bürgermeister in der Sitzung des Ausschusses gebeten, zu Sitzung der Gemeindevertretung eine Kostenschätzung für die Stützmauer vorzulegen.

    Am 5.6.2023 wurde dann auf Antrag des Gemeindevorstandes von der Gemeindevertretung ein Grundsatzbeschluss zur Sanierung der Borngasse und der angrenzenden Straßen gefasst.
    Eine Kostenschätzung für die Stützmauer lag nicht vor.
    Ich habe das vor der Abstimmung in meinem Bericht aus dem Bauausschuss berichtet, es störte aber niemanden.

    Eine Kostenschätzung des Planers für die Gesamt-Maßnahme lag bei 1,4 bis
    2,4 Millionen Euro.

    In der Sitzung der Gemeindevertretung am 31.10.2023 beantragte dann der Bürgermeister, die Baumaßnahme „Sanierung Borngasse und angrenzende Straßen“ zusätzlich in das Programm „Hessenkasse“ aufzunehmen.
    Begründung: Dann könne man nicht benötigte Gelder aus dem Hessenkassen-Programm (Sporthallen, Kindergärten, Hallenbad..) zu der Baumaßnahme verschieben.
    Der Bürgermeister erläuterte, der Beschluss müsse noch in der Sitzung gefasst werden, da am nächsten Tag die Meldefrist der Hessenkasse ende.
    Nachdem u.a. diese Aussage in der Sitzung angezweifelt wurde, wurde (auf Antrag  in namentlicher Abstimmung) beschlossen, die Maßnahme in das Hessenkassen-Programm aufzunehmen.
    Ich erhielt am nächsten Tag auf Nachfrage eine schriftliche Bestätigung der Hessenkasse, dass die Meldefrist nicht am Tag nach der Sitzung endete, also genug Zeit für eine Beratung gewesen sei.
    Das habe ich den Fraktionen mitgeteilt, es interessierte aber niemanden.

  • Politischer Vorsatz 1 für 2024

    Wenn es sonst niemand tut, 
    werde ich in der Januar-Sitzung der Gemeindevertretung beantragen,
    ohne Diskussion!! über folgendes abzustimmen:

    Hallenbad-Planungen beenden,
    den Gemeindevorstand mit der Planung eines Heizhauses
    für die Sporthallen und die Bürgerstuben beauftragen und
    den Bauausschuss beauftragen,
    Vorschläge für die künftige Nutzung der Hallenbad-Fläche zu erarbeiten.

    Ich werde den Antrag zurückziehen, wenn es irgendwelche Wortmeldungen dazu gibt.


    Begründung:
    Das Hallenbad ist nach der Bürgermeisterwahl politisch nicht mehr durchsetzbar.

    Die Sporthallen werden immer noch mit der jetzt viel zu großen, alten Hallenbad-Heizung unter dem ehemaligen Schwimmbecken beheizt.
    Die Heizung des Bürgerhauses ist alt und störanfällig.

    Es ist auch Zeit, sich Gedanken darüber zu machen, wie die Hallenbad-Fläche künftig sinnvoll genutzt werden  soll.

  • Ausblicke

    Ausblick auf den Haushaltsplan (HHP)Erhöhung der Grundsteuer B
    • Hebesatz 2024:
    • die Grundsteuer B wird von 500%-Pkt. auf 660%-Pkt. erhöht.
     Grund: Erneuerung Borngasse und angrenzende Straßen / Weidenhausen
    Mehrertrag 500 T €

    • Hebesatz 2025:
    • die Grundsteuer B wird von 660%-P auf 628%-P gesenkt.
     Grund: Erneuerung Borngasse und angrenzende Straßen / Weidenhausen 

    Mehrertrag 400 T €

    • Ab 2026 Senkung des Hebesatzes auf 500 %-Punkte nach Fertigstellung Borngasse
    • In der mittelfristigen Planung ist keine weitere Straßensanierung vorgesehen.
    • Die Auswirkungen der Grundsteuerreform sind nicht berücksichtigt.

    Anmerkung:
    Wenn die Baumaßnahme „Borngasse“ nicht 10 Jahre lang verschleppt worden wäre (siehe Infos weiter unten), hätte sie nur einen Bruchteil der o.a. Kosten verursacht.

    Aufgrund eines merkwürdigen Verfahrens (siehe Dokumentation weiter unten) erhöhen sich die Sanierungskosten der Weidenhäuser Straße (an der Schule in Rechtenbach) um 240.000 Euro. 

    Die größten Investitionen ( > 450.000 €) 
    im Haushaltsplan-Entwurf 2024:


    Heizhaus inkl. TGA Bürgerstuben (2024 bis 2025)=   500.000 €
    Lüftungsanlage Bürgerstuben (2024 bis 2025) =         480.000 €
    Heizhaus inkl. TGA  Sporthallen (2024 bis 2025)=      750.000 €
    Lüftungsanlage Sporthalle (2024 bis 2025)=                 600.000 €


    Neubau Hallenbad (2024-2026)=                                    15.560.000 €

    Feuerwehrhaus Rechtenbach (2024-2026)=                 3.402.650 €

    Straßensanierung Borngasse (2024-2026)=                1.339.340 €
    Kanalsanierung Borngasse(2024-2025)=                        620.000 €

    KITA Waldgeister (zusätzliche Eigenmittel 2024)=     579.000 €

    = Summe=  23.830.990 €

    Anmerkungen:
    Zu den kursiv geschriebenen Planungen gibt es noch keine Beschlüsse der Gemeindevertretung.

    Die oben aufgeführten Kosten beziehen sich auch nicht nur auf das Haushaltsjahr 2024!!
    Ich gehe davon aus, dass die Kosten für Investitionen 2024 unter  
    5 Millionen Euro bleiben werden. 

    Deshalb: Ruhig bleiben, Fragen und Änderungsanträge stellen und nicht vergessen:  Die Gemeinde hat aktuell rd. 6 Millionen Euro Rücklagen..  

    Aus den Haushaltsplanungen für das Jahr 2024

    Personalkosten
    Hohe Tarifsteigerungen und Darstellung des Hüttenberger Schlüssel und
    Gute-Kita-Gesetz im Bereich der Kindergärten.
                               
    2023 (Prognose)                     2024                     Steigerung in €
    Verwaltung     2.690.613,23 € 2.786.118,62 €  95.505,39€ 
    Bauhof              836.252,88 €    908.057,47 €   71.804,59 € 

    Kindergarten   5.053.137,75 €   5.564.839,91 €  511.702,16 € 

    Wertstoffhof        10.826,11 €              13.312,16 €    2.486,05€                                     8.590.829,97 €  9.272.328,16 €  681.498,19 €

  • Protokoll „Sanierung des DGH Reiskirchen“  – Stand 12/2023 

    Die Gemeindevertretung hatte beschlossen, im DGH Reiskirchen behindertengerechte Toiletten zu installieren und dafür die Toiletten vom Keller des Gebäudes in den Eingangsbereich des Erdgeschosses zu verlegen. 

    Leider hatte dabei niemand die Gemeindevertretung darauf hingewiesen, dass erhebliche bauliche Veränderungen oft brandschutzrechtliche Folgen haben.. 

    Nachdem der Brandschutz die Planungen geprüft hatte, musste die Gemeindevertretung dann nachbessern und weitere Mittel bereitstellen. 

    Sie fasste daraufhin am 8.3.2021 folgenden Beschluss: 

    Die Gemeindevertretung beschließt, die KIP-Restmittel von den Maßnahmen „Außengelände Kita-Waldgeister“ und „Maler und Putzarbeiten in der Sporthalle Hüttenberg“ zur Maßnahme „DGH Reiskirchen“ zu verschieben.
     Weiterhin wird beschlossen, die Maßnahmenbeschreibung des DGH Reiskirchen folgendermaßen anzupassen: „Behindertengerechter Ausbau des Foyers mit Toiletten, Sanierung der Fenster, der Fluchttüren gemäß den Brandschutzvorschriften und Sanierung der zwei Säle und gegebenenfalls Sanierung des Theken- sowie des Küchenbereiches.
     Die Gemeindevertretung beschließt, die nächste Bau- und Verkehrsausschusssitzung in Reiskirchen durchzuführen. Dort sollen sich die Maßnahmen angeschaut werden und endgültig und abschließend über die Mittel zur Sanierung des Flurs, der Säle, der Küche und der Theke zu entscheiden. Der Brandschutz bleibt unberührt.
     

    Im Rahmen der Sanierung der Säle wurden auch die Decken erneuert. Nach der Erneuerung der Decken teilte der Bürgermeister in einer Sitzung des Bauausschusses mit, die neuen Decken müssten demontiert und neu eingebaut werden, da nach der Montage Zweifel am Untergrund aufgetaucht seien. 
     Meine Frage, ob hier ein Regressanspruch der Gemeinde entstanden sei, sollte im Gemeindevorstand geklärt werden. Infos dazu habe ich nicht bekommen. 

    (Auch) im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirats wurde angefragt, wie der behindertengerechte Zugang zu den Toiletten erfolgen sollte. Der Bürgermeister antwortete, es solle ein Treppenlift an der Treppe zwischen Saal und Toilette eingebaut werden. 

    Nach dem Motto „Wo wir schon mal dran sind“ wurde am 7.6.2023 eine Erweiterung der Sanierungsmaßnahmen beantragt. 
     Ein Antrag, den TOP zunächst in den Bauausschuss zu verweisen, damit sich der Bauausschuss vor Ort ein Bild machen und ggf. Empfehlungen abgeben kann, wurde mehrheitlich abgelehnt.
     
     Die Gemeindevertretung beschloss mehrheitlich folgendes:
    „Die Gemeindevertretung beschließt, die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme des DGH Reiskirchen mit der Erneuerung der Bodenbeläge und des Theken- und Küchenbereichs durchzuführen“. 
     Die Maßnahme umfasst die Erneuerung der Fliesen im Flur, der Küche und dem Thekenbereich, den Austausch des Bodens im Saal und die Erneuerung der Küche und Theke. Der Gemeindevorstand wird mit der Umsetzung beauftragt. 

    Inzwischen ist die Sanierung des DGH im Prinzip beendet. 
     Alle beschlossenen Maßnahmen wurden durchgeführt. Vor dem DGH Reiskirchen gibt es jetzt eine markante Feuerschutztreppe, es gibt eine neue Beschallungsanlage, in der neuen Küche fehlt nichts, leider hat aber die Zapfanlage an der neuen Theke keinen Bierkühler.. 


     Und leider ist können weiter Behinderte die neuen behindertengerechten Toiletten (trotz einigen weiteren entsprechenden Hinweisen und Anfragen) nicht nutzen.. 

    Nun teilt der Bürgermeister zur Sitzung der Gemeindevertretung am 18.8.2023 mit, die Planung für den Einbau eines Treppenlifts sei fehlerhaft gewesen, da die erforderliche Breite des Rettungsweges durch einen Plattformlift nicht eingehalten werden konnte.
     (Mir ist nicht klar, ob im Zuge der Planung schon eine neuer Treppenlift bestellt wurde und was aus ihm geworden ist. Bei einer meiner Anfragen wurde über Lieferprobleme berichtet). 

    Der Bürgermeister schlägt deshalb den Bau einer normgerechten Rampe im Außenbereich auf der Rückseite des Gebäudes zwischen Saal und Grundstücksgrenze vor. Nach dieser Planung müsste dazu der gesamte Bereich aufwendig umgestaltet werden.
     Zusätzlich müsste dann an der Rückseite des Gebäudes gegenüber dem Eingang eine neue, behindertengerechte Tür gebrochen werden.
     Die Kosten der Maßnahme würde nach zwei vorliegenden Planungen zwischen 44.000 Euro und 56.000 Euro (also bei ca. 10 % der bisherigen Bausumme!!) liegen. 

    Das bedeutet, das jetzt – nach Abschluss der Sanierungsarbeiten – mit einer neuen großen Baumaßnahme am DGH Reiskirchen (Mauerdurchbruch, Erdarbeiten..) begonnen werden müsste. 

    Mir stellen sich dazu folgende Fragen: 

    ·         Warum ist es einfach nicht möglich, Planungsprobleme zeitnah offen zu kommunizieren und gemeinsam Lösungen zu suchen??? 

    ·         Warum wurde nicht sofort nach der Feststellung, dass die Planung zum Einbau eines Treppenlifts fehlerhaft war, mit der Suche nach einer anderen Lösung für einen behindertengerechten Zugang begonnen? 

    ·         Warum werden jetzt (von wem beraten und beschlossen?) wieder alternativlos fertige Planungsvorschläge präsentiert (auch Planungen kosten Geld!)
      

    ·         Ehrlich gesagt frage ich mich langsam, ob man die gesamte Baumaßnahme nicht einfach ehricherweise unter dem Titel „Sanierung des DGH Reiskirchen, beginnend mit der Verlegung der Toiletten vom Keller in den Eingangsbereich“ hätte laufen lassen sollen.
     Der Einbau behindertengerechter Toiletten mit Zugang scheint mir beim bisherigen Verlauf der Baumaßnahme nicht wirklich geplant gewesen zu sein. 
    Es gibt hinter dem Haus vor dem Saal schon lange eine Rampe. Es geht jetzt darum, vor dem Eingang zwei Stufen zu den Toiletten zu überbrücken – ggf. mit einer mobilen Rampe…
    Damit wäre das ursprüngliche Ziel erreicht. Diese Lösung wäre nicht DIN-gerecht, aber es wäre eine Lösung, über die man einfach mal reden könnte. 


     Vielleicht muss ich mich jetzt aber auch noch dem Vorwurf stellen, ich hätte durch meine ewigen Nachfragen nachträglich eine zusätzliche Baumaßnahme und eine Erhöhung der Gesamtkosten verursacht… 

  • Aus den Auflagen der Aufsichtsbehörden zum Haushalt 2023:

    In das Berichtswesen sind im Sinne einer Baukostenkontrolle der Umsetzungsstand aller veranschlagten und noch nicht abgeschlossenen Investitionen ab 50.000 € aufzunehmen. Dies betrifft nicht nur die 2023 veranschlagten Investitionen, sondern auch die der Jahre 2020, 2021 und 2022. Die Berichte sollten darüber hinaus noch stärker genutzt werden, um die Gremien zeitnah über die Umsetzung 2023 zu informieren und auch Optionen der Nachsteuerung zu eröffnen und auch bereits entsprechend der veränderten Vorgaben des § 12 GemHVO frühzeitig über die Planungen für 2024 zu informieren“.

    Info:  Trotz Nachfrage habe ich bisher keinen entsprechenden Bericht gesehen.
    Außer mir hat aber auch niemand nachgefragt..

  • Meine Wünsche an den neuen Bürgermeister und das Jahr 2024

    Heute wurde der neue Bürgermeister in sein Amt eingeführt –
    und bald beginnt ein neues Jahr.

    Ich wünsche mir, dass folgende, schon lange bekannte, aber noch immer nicht entschiedene Themen als TOP auf der ersten Sitzung der Gemeindevertretung im neuen Jahr am 30.1.2024 stehen:

    Eine sachliche Grundsatzentscheidung zum Bau des Hallenbads –
    bitte ohne Vorwürfe, Schuldzuweisungen und „Nachtreten“.

    Eine Grundsatzberatung zum Sanierungs- und Handlungsbedarf bei Heizung/Lüftung der Sporthallen/der Bürgerstuben im OT Hüttenberg.

    Grundsatzberatungen zur Senkung des immer weiter steigenden Defizits
    (2024 = 4,7 Millionen Euro?) für den Betrieb unserer Kindergärten
    und zur Beteiligung der Eltern an den hohen Kosten für den Betrieb der Kindergärten.


    Eine Grundsatzentscheidung  zur Umsetzung der Planungen für das Baugebiet „Auf der Höll“ in Reiskirchen im 1. Halbjahr 2024 und
    (nach 10 Jahren ergebnisloser Beratung endlich) ebenfalls im 1. Halbjahr 2024
    – eine Entscheidung zum  Baugebiet „Dollenstück“ in Rechtenbach.

     

    Eine Grundsatzberatung zu der Frage, ob in den OT Rechtenbach und Weidenhausen weiterhin zwei Bürgerhäuser betrieben und unterhalten werden sollen.

  • Zur Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses am 5.12.2023


    Da ich nicht an der Sitzung  teilgenommen habe, muss ich vor einem Bericht das Protokoll abwarten.

    Wichtigster TOP war eine erste Beratung des Haushalts 2024.
    Ich hoffe, alle Gemeindevertreter/innen beschäftigen sich weiter mit dem Haushalt und geben ihre Fragen an die Ausschussmitglieder weiter.
    (Nach der Geschäftsordnung dürfen im Ausschuss weiter nur Auschussmitglieder und Fraktionsvorsitzenden reden und Fragen stellen..).

    Diesmal waren aber auch die Ortsbeiräte eingeladen und konnten ihre Wünsche einbringen. Leider wurde dies nicht von allen Ortsbeiräten genutzt.

    Die Wahl eines neuen Vorsitzenden lief nicht wie von der Koalition vorgesehen (nach drei Wahlgängen ohne Mehrheit durch Losentscheid).

    Haushaltsansätze ..


    Im Haushaltsentwurf 2024 gibt es einige Haushaltsansätze, welche bisher nicht in der Gemeindevertretung beraten wurden, z.B.

    Lüftungsanlage Bürgerstuben                             480.000 Euro

    Planungskosten Lüftungsanlage DGH Volpertshausen  
     50.000 Euro

    Fassade DGH Volpertshausen (für 2025)    185.000 Euro

    Bau Attrium?
    ( ggf. Kosten für  behindertengerechten Zugang zu den Toiletten DGH Reiskirchen?)                  65.000 Euro


    Mit diesen Ansätzen werden meiner Meinung nach seitens der Verwaltung Zeichen für spätere Beschlüsse der Gemeindevertretung gesetzt, da die Haushaltsansätze ja mit Genehmigung des Haushalts (ohne vorherige Beratung) im Haushalt festgeschrieben sind.
     Auch sollten diese Investitionen für das Jahr 2025 nicht in den Haushalt 2024 aufgenommen werden.

    Da die Gemeindevertretung und nicht die Verwaltung die künftige Entwicklung der Gemeinde bestimmt, sollten bisher nicht in der Gemeindevertretung beratene Ansätze nach dem Grundsatz „Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit“ meiner Meinung nach aus dem Haushaltsentwurf herausgenommen werden. 

  • Nach der Sitzung der Gemeindevertretung am 4.12.2023

    Meine Infos zu den Tagesordnungspunkten:

    Neuer TOP „Zustimmung zur Kapitalerhöhung KEAM“
    Der TOP wird wegen Eilbedürftigkeit auf Antrag des Bürgermeisters mehrheitlich als weiterer  TOP auf die TO genommen.
    Der Kapitalerhöhung wird mehrheitlich zugestimmt.
    Hans Kleinschmidt zeigt auf, dass die Kapitalerhöhung bei anderen Gemeinden schon im September beraten wurde.

    TOP „Wahl der Schiedspersonen für den OT Hüttenberg“
    Thomas Kaiser, Eichgasse 7, Hüttenberg wird einstimmig und
    Markus Reinhardt, Abendseite 22, Rechtenbach mit einer Gegenstimme
    für 5 Jahre als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Hüttenberg gewählt.

    TOP „Austausch der Heizung im gemeindeeigenen Gebäude Rosenstraße 4“
    Die Gemeindevertretung wird informiert, dass der Gemeindevorstand den Austausch der Heizung im Rahmen seiner Befugnisse für rd. 16.000 Euro beauftragt hat.

    TOP „Aktualisierung der Brandmeldeanlage in der Sporthalle Volpertshausen“
    Die Gemeindevertretung wird informiert, dass der Gemeindevorstand die Aktualisierung der Brandmeldeanlage durch die Firma, welche die Anlage bisher gewartet hat -und ohne Ausschreibung-  im Rahmen seiner Befugnisse beauftragt hat.
    Die Kosten betragen rd. 25.000 Euro (der Gemeindevorstand kann Aufträge bis 35.000 Euro eigenverantwortlich vergeben).

    TOP  „Änderung der Entwässerungssatzung“
    Die Fa. Allevo hat im Auftrag der Gemeinde in einem Gutachten ermittelt, welche Gebühren 2024 für Niederschlags- und Schmutzwasser erhoben werden müssen.
    (Ich werde nachfragen, was  ein solches umfangreiches Gutachten kostet..)
    Gemäß Gutachten muss die Schmutzwassergebühr auf von 1,96 Euro auf
    2,80 Euro/m3 erhöht
    und die Niederschlagswassergebühr von 0,64 Euro auf 0,50 Euro/m3 reduziert werden.
    Die Erhöhung / Reduzierung wurden einstimmig beschlossen, obwohl Fragen unbeantwortet blieben.
    (Ich werde später einige Hintergrund-Infos nachliefern).

    TOP „Hebesatzung 2024 (Erhöhung der Grundsteuer B)“
    Die derzeitigen Hebesätze sind :
    Grundsteuer A: 440 v. H.
    Grundsteuer B: 500 v. H.
    Gewerbesteuer: 400 v. H.

    Auf Antrag des Bürgermeisters soll der Hebesatz der Grundsteuer B
    für 2024  um 160 Punkte auf 660 Punkte und
    für 2025 auf um 128 Punkte auf 628 Punkte erhöht werden.
    Begründung: Die hohen Kosten der beschlossenen Straßensanierung „Borngasse und angrenzende Straßen“ in Weidenhausen.
    (Siehe dazu meine Berichte weiter unten..).

    Die Gemeindevertreter sahen hier noch Beratungsbedarf, der Antrag wurde mit
    10 Ja-Stimmen bei 7 Nein-Stimmen zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
    (Mir ist u.a. nicht klar, warum schon jetzt eine Erhöhung der Grundsteuer B für das Jahr 2025 beschlossen werden soll..
    Bei Fragen bitte gern schreiben/anrufen..).

    TOP „Bauleitplanung OT Hüttenberg / Wiesenstraße
    (Siehe meine Begründung, warum ich zugestimmt habe, weiter unten..)
    Die Gemeindevertretung stimmte der Änderung des Bebauungsplanes ohne weitere Beratung mit 17 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen zu.

    TOP „Grundhafte Erneuerung der Weidenhäuser Strasse“
    (Siehe meine längere Begründung, warum ich nicht zustimmen konnte, weiter unten..)
    Der Bürgermeister teilt mit, dass sich der Baubeginn bis Mitte/Ende Januar verzögert.
    (An dieser Stelle habe ich überlegt, ob ich der Gemeindevertretung meine
    -für alle schon lange vor der Abstimmung hier nachlesbare- Meinung zum hektischen Ablauf der Auftragsvergabe vortragen soll. Ich habe es gelassen…).

    Die Gemeindevertretung beschließt mit 18 Ja-Stimmen bei 3 Nein-Stimmen die Erweiterung der Baumaßnahme „Sanierung Weidenhäuser Straße“ durch eine zusätzliche Kanalbaumaßnahme, welche rd. 240.000 Euro kosten wird.
    Die Straße an der Schule wird durch die Baumaßnahme voraussichtlich bis März/April 2024 gesperrt bleiben.

    TOP „Sanierung des Sockels und der Fassade des DGH Klein-Rechtenbach
    (Anmerkung: Irgendwann muss die Gemeindevertretung sich damit auseinandersetzen, was es kostet, wenn in zwei Ortsteilen zwei Bürgerhäuser betrieben und unterhalten werden müssen..)
    Das bisherige Angebot:
    Sanierung des Sockels  ca. 43.000 € und
    Ausbessern und Anstreichen der Fassade ca. 48.000 €.
    Eine Ausführung im Jahr 2023 war (auch hier ..) nicht realisierbar.
    Aus diesem Grund sollen nun im Haushalt 2024 (unter Berücksichtigung von Preissteigerungen!) 139.000,00 €  für diese Sanierungsmaßnahmen eingestellt werden.

    TOP „Waldwirtschaftsplan 2024“
    Endlich mal etwas erfreuliches: Dank der sehr guten Arbeit unseres Försters stand schon im September fest, dass 85.000 Euro mehr eingenommen werden als geplant. Und das, obwohl alle vorgesehenen Arbeiten durchgeführt wurden – wovon sich die Gemeindevertreter bei einer Waldbegehung selbst überzeugen konnten.
    (Es wäre sicher hilfreich, wenn auch in anderen Bereichen vor wichtigen Abstimmungen  Ortsbesichtigungen durchgeführt würden..) 
    Der Waldwirtschaftsplan 2024 wurde einstimmig angenommen.

    TOP „Verbesserung der Verkehrssituation an der Sporthalle Hüttenberg“
    Der Bau- und Verkehrsausschuss hat der Gemeindevertretung empfohlen, den Gemeindevorstand mit der Planung einer Querungshilfe (Zebrastreifen, Fußgängerampel..) über die Hauptstraße an der Sporthalle in Höhe der Apotheke zu beauftragen.
    Eine solche Querungshilfe wird immer wieder von Senioren, Rollstuhlfahrern und den Kindergärten gefordert.
    Der Bürgermeister ist der Meinung, dass Hessen-Mobil hier keinen Zebrastreifen oder eine Fußgängerampel genehmigen wird. (Hinweis: Es gibt Fußgängerampeln in Rechtenbach und Weidenhausen). 
    Er sieht eine von der Gemeinde finanzierte Querungshilfe (wie am Schulweg am Kreuz) als einzige Möglichkeit an, die Verkehrssituation für Senioren, Kinder und Rollstuhlfahrer zu verbessern.
    Nach Beratung erteilt die Gemeindevertretung einstimmig einen offenen (nicht auf eine selbst finanzierte Querungshilfe begrenzten!!) Prüfauftrag zur Verbesserung der Verkehrssituation an den Gemeindevorstand.
    Ich bleibe dran und berichte weiter!!

  • Warum ich weiteren 240.000 Euro Sanierungskosten für die Weidenhäuser Straße nicht zustimmen kann

    Sitzung der Gemeindevertretung am 4.12.2023

    Der ursprüngliche Auftrag der Gemeindevertretung an den Gemeindevorstand war, den Auftrag zur Aufbringung der letzten Teerschicht auf dem noch nicht fertiggestellten Teilstück der Straße (von der Absperrung bis zum Kreisel) zu vergeben. 

    Zu Beginn der Arbeiten stellte sich dann heraus, dass die Kanalrohre im unteren Bereich der Straße seit mehr als 15 Jahren nur ca. 20 cm unter der Teerschicht liegen. 

    Foto oben: Der Kanal liegt in der Mitte der linken Fahrspur – und zumindest bei den beiden letzten Aufgrabungen nur ca. 20 cm unter der Teerschicht. 

    Es gab nun zwei Möglichkeiten:
     A) Einfach die noch ca. 30 cm fehlende Teerschicht aufbringen.
     Damit wäre die Teerschicht über dem Kanal höher und die Straße wäre jetzt wieder befahrbar. Kosten: rd. 60.000 Euro. 

    B) Die Straße aufgraben, die Kanalrohre herausnehmen und kleinere Rohre einsetzen, damit die Teerüberdeckung höher wird (Zusatzkosten: 240.000 Euro).
     Der Bürgermeister sah die Notwendigkeit einer Eilentscheidung.
     Also wurde der Gemeindevorstand vor Ort zu der Problematik informiert.
     (Anmerkung: Der Gemeindevorstand war hierfür nicht zuständig, da er nur Bauaufträge bis 35.000 Euro vergeben darf).
     

    Meines Wissens wurden folgende Probleme diskutiert:

     1.) Gefahr von Wasser-Rückstau in den Kellern des angeschlossenen Baugebietes „Birkenweg“.
     Ich sehe diese Gefahr nicht, da der Kanal genügend Gefälle hat und die Kellerböden ca. 2 m über dem Kanal liegen (siehe erstes Foto mit Stützmauer). 

    2.) Gefahr, dass ein Kanalrohr zusammenbricht.
     Nach Rücksprache mit Baufachleuten ist die Gefahr, dass ein seit mehr als
     16 Jahren in der Mitte einer Fahrspur verlegtes Kanalrohr zusammenbricht,
    nahe Null.
     

    3.) Notwendigkeit, den Stauraum in den Rohren und dem Rückhaltebecken von 25 auf 56 Kubikmeter zu erhöhen. 

    Das vorhandene Stauvolumen reicht nach Aussage der Verwaltung für das bisherige Baugebiet Birkenweg 1+2 aus. Es müsste ausgeweitet werden, wenn Birkenweg 3 käme. Hierfür gibt es aber bisher keinerlei Planungen.
     Natürlich ist es sinnvoll, bei Hochwasser Regenwasser ggf. im Kanal aufzustauen.
    Aber: Es gab mehr als 16 Jahre lang keine Probleme mit dem anfallenden Regenwasser. Auch große Regenwassermengen können beim Ablauf vom Rückhaltebecken in den Schwingbach kaum Schaden anrichten.
    Warum also 240.000 Euro aufwenden, um bei einem Hochwasser
    25 Kubikmeter Wasser in den Rohren stauen zu können?
     

    4.) Probleme bei der Gewährleistung, wenn einfach eine weitere Teerschicht von 30 cm aufgebracht wird.
    Fakten: Die Gewährleistung für das falsche Verlegen der Rohre vor mehr als 16 Jahren kann nicht mehr durchgesetzt werden, da es die beteiligten Firmen nicht mehr gibt.
    Die Gewährleistung für das Aufbringen einer weiteren 30-cm-Teerschicht sehe ich als unproblematisch an.

     

    Der Bürgermeister und der Gemeindevorstand sprachen sich nach dem Ortstermin dafür aus, die Rohre neu verlegen zu lassen. 

    Wegen der Eilbedürftigkeit wurden dann die Fraktionsvorsitzenden aufgefordert, kurzfristig in den Fraktionen abzustimmen, ob der Gemeindevorstand den Auftrag zu Neuverlegung der Rohre vergeben darf. 


     Anmerkungen:
     Ich habe nicht verstanden, was der Grund für die Eile war.
    Eine Auftragsvergabe ohne Beratung in einer Sitzung der Gemeindevertretung ist weder in der Haushaltssatzung noch in der Vergabeordnung vorgesehen! 

    Nachdem die Fraktionsvorsitzenden Zustimmung signalisiert hatten, wurde der Auftrag am 4.10.2023 durch den Gemeindevorstand vergeben. 

    Anmerkungen: 

    ·        Der Auftrag über 240.000 Euro wurde meines Wissens ohne eine Ausschreibung vergeben. 

    ·        Eine von mir geforderte Sondersitzung der Gemeindevertretung vor der Auftragsvergabe am 4.10.2023 wurde mit Hinweis auf hohen Zeitaufwand und zusätzliche Kosten abgelehnt. 

    ·        Am 23.10.2023 fand dann eine Sondersitzung der Gemeindevertretung zum Thema „Finanzielle Unterstützung des TV Hüttenberg“ statt.. 
    (Dabei ging es „nur“ um 160.000 Euro..)

    Am Montag, 4.12.2023 werden nun alle Fraktionen die Vergabe des Auftrages durch den Gemeindevorstand nachträglich genehmigen, 
    da der Auftrag ja vergeben ist und es wenig Sinn macht, jetzt noch darüber zu diskutieren. 

    Es wurden wieder einmal ohne Beratung in der Gemeindevertretung Fakten geschaffen… 

    Aber:
    Trotz der Eilentscheidung und schnellen Auftragsvergabe steht die Baustelle weiter still. 


     Nach einem Bericht im Gemeindeblättchen geht die Verwaltung davon aus, dass die Bauarbeiten im 1. Quartal 2024 abgeschlossen werden.
    Die Schulbusse müssen wohl noch einige Monate durch Seitenstraßen fahren, die dadurch auch nicht besser werden…

    Warum also die ganze Hektik??

    Info  für die Leser: 
    Ich werde heute in der Gemeindevertretung nichts zu dem TOP sagen. 

    Die Entscheidung der Gemeindevertretung steht bereits fest, 
    ich würde länger als die zulässigen 5 Minuten Redezeit brauchen,
    eine Diskussion in der Sitzung der Gemeindevertretung  ist durch die Regelungen der Geschäftsordnung ausgeschlossen –
    und ich werde schon jetzt als „ewiger Stänkerer“ bezeichnet, weil ich meine Meinung äußere… 

    Ich  teile meineMeinung hier öffentlich mit, eine Dokumentation mit Fotos kann bei mir angefordert werden.

  • Vor der Sitzung der Gemeindevertretung am 4.12.2023 

    Was passiert, wenn ich Gesetze einfach ignoriere?
     (Warum ich der Umwandlung einer Fläche von Gewerbegebiet in Mischgebiet in der Wiesenstraße zustimme).
     

    Der Besitzer einer Gewerbefläche in der Wiesenstraße hat beantragt,
     die Fläche von Gewerbegebiet in Mischgebiet (Baugebiet) umzuwandeln.
     Über den Antrag wird in der Sitzung der Gemeindevertretung am 4.12.23 entschieden.
     
     Ich werde der Umwandlung zustimmen,
     damit hier nach ..zig Jahren endlich Rechtssicherheit geschaffen wird.
     
     Begründung:
     Vor ca. 40 Jahren wurde auf der Gewerbefläche in der Wiesenstraße ein Lagerhaus  einer Baustoff-Firma errichtet.
     Dabei wurde u.a. eine Mauer in der Gewässer-Schutzzone entlang des Kleebachs gebaut. Hierfür soll eine Baugenehmigung vorliegen.
     
     Im Laufe der Zeit wurde das Erdgeschoss des Lagerhauses zum Rewe-Markt,
     Bio-Markt und jetzt zur Bio-Großküche umgebaut.
     Auch der angrenzende ehemalige Getränkemarkt wurde umgebaut und in der Gewässer-Schutzzone bis zum Kleebach erweitert.
     Im Obergeschoss gab es einige Zeit eine Pizzeria.
     
     Unbemerkt von den Behörden wurden im  Obergeschoss des Gebäudes nach und nach Wohnungen gebaut, obwohl das auf einer Gewerbefläche nicht zulässig ist.
     
     Unbemerkt bedeutet, dass der Bauaufsicht ca. 20 Jahre lang -und trotz aller Umbauten- nicht aufgefallen ist, dass dort im Obergeschoss Wohnungen gebaut und vermietet wurden.
     Auch bei der Gemeinde ist nicht aufgefallen, dass Menschen ca. 20 Jahre lang in einem Gewerbegebäude wohnten und sich dort polizeilich an- und abmeldeten.
     
     Leider war es nicht möglich, genauere Informationen zu sammeln, weil auch der Bauausschuss aus Datenschutz-Gründen keine Einsicht in die Bauunterlagen bei der Gemeinde nehmen darf.

    Nach Auflösung der Baufirma wurde das Gebäude an einen neuen Besitzer verkauft und durch den neuen Besitzer umfangreich saniert (ich habe es mir
    vor Ort angeschaut).

    Der neue Besitzer des Gebäudes möchte nun (für mich nachvollziehbar) Rechtssicherheit herstellen.
    Mit einer Umwandlung der Fläche von Gewerbegebiet in Mischgebiet werden die Wohnungen im Obergeschoss des Gebäudes legalisiert.


    Anmerkung:
     Mir ist klar, dass es weitere ähnliche Umwandlungsanträge geben wird.
     Ich frage mich aber als Gemeindevertreter: Was hat die Gemeinde davon, wenn wir weiter 
    ohne Vorgaben der Gemeinde Gewerbeflächen in Mischgebiete  Baugebiete) umwandeln?
    Obwohl wir ja doch Gewerbeflächen wegen der Gewerbesteuer brauchen und die Schulen und Kindergärten schon jetzt voll belegt sind??
    Aber: Wer hat schon Zeit und Lust, sich mit solchen Problemen auseinanderzusetzen?

     

    PS: Die Antwort zu meiner Frage in der Überschrift:
    Es passiert nichts. Ich kann jahrzehntelang Miete für Wohnungen kassieren, die nicht hätten gebaut werden dürfen – 
    und zum Schluß wird der Bau der Wohnungen ohne Gegenleistung legalisiert – und damit der Wert des Grundstücks erhöht…