• Aus der September-Sitzung der Gemeindevertretung -Anfragen und Antworten      

    Anfrage Hans Kleinschmidt zu den bisherigen Kosten für das BGH Reiskirchen:
    – Für das BGH Reiskirchen wurden Mittel aus verschiedenen Fördermaßnahmen, Hessenkasse und KIP, verwendet. Ausgegeben wurden bis jetzt 338.000€.

    Anfrage Hans Kleinschmidt zu den Kosten für die Baumaßnahme Gießener Straße und Ostendstraße:
    Inklusive aller Nebenarbeiten, eine Aufteilung zwischen Kanalhauptleitungen, Bauwerken und Kanalhausanschlüssen wird erwartet. Zu den Hausanschlüssen sind die Kosten zu nennen, die die Anschlussnehmer übernommen haben. Die Kosten Straßenbau komplett mit allen Nebenanlagen sind separat zu benennen.
    – Brutto-Gesamtkosten der Gießener – und Ostendstraße:
    Straßenbau, Straßenbeleuchtung und Straßenentwässerung
    Gießener Straße 522.560,59€,
    Ostendstraße 312.263,83€;
    Hauptkanal inklusive Bauwerke
    Gießener Straße187.138,11€, Ostendstraße 146.443,41€;
    Hausanschlüsse Gießener Straße 30.812,43€, Ostendstraße 23.448,80€

    Anfrage Hans Kleinschmidt zu den Kosten der Sanierung des BGH Rechtenbach, zu nennen ist die Gesamtsumme für Balkon, Lüftung, Böden, Beamer, Beschallung usw.
    – Bisher wurden 278.000€ verausgabt.
     Der Ansatz lag bei 476.000€ im Haushalt, dieser wird aber nicht benötigt.
     
     Anfrage Klaus Heinrich Weber zu den voraussichtlichen Kosten der Stützmauer Borngasse/Ecke Schützenstraße (Weidenhausen):
    – Die Kosten können noch nicht beziffert werden, man befindet sich noch in der Ausführungsplanung.
    (Anmerkung: Die Gemeindevertretung hat den Bau ohne eine Kostenschätzung schon mehrheitlich beschlossen..)

    Anfrage zum fehlenden Zugang zu den behindertengerechten Toiletten im
    BGH Reiskirchen
    – Die Angelegenheit ist noch nicht entscheidungsreif. Die Entscheidung soll möglichst noch in diesem Jahr herbeigeführt werden. Ein Antrag soll dem GVO und dann der GVT vorgelegt werden.
    (Anmerkung: Die Sanierung des DGH begann mit dem Antrag, behindertengerechte Toiletten einzubauen. Die umfassende Sanierung ist inzwischen abgeschlossen).

    Anfrage zur Schlussrechnung für die Lüftungsanlage im BGH Rechtenbach
    – Die Schlussrechnung liegt noch nicht vor. Die Lüftungsanlage ist noch nicht abgerechnet, es stehen noch Gewährleistungsdinge im Raum.  Der Ansatz lag bei 476.000€ im Haushalt, dieser wird aber nicht benötigt.
    (Anmerkung:  Wie viele Monate wird es noch dauern, bis die neue Lüftungsanlage richtig läuft??)

    Anfrage, ob ein Beschluss des GVO zur Beschaffung einer neuen Akustikanlage für das BGH Reiskirchen gefasst wurde und zur Höhe der Kosten
    – Der GVO hat die Beschaffung beschlossen, die Anlage kostet voraussichtlich zwischen 4.200€ und 4.500€ mit Einbau.

    Anfrage zur Feststellung weiterer Schäden der Schadensklassen, wie sie zur Sanierung der Gießener Straße und der Borngasse etc. geführt haben, bei den aktuell durchgeführten Kanalbefahrungen
    – Die Frage wurde bereits beantwortet, die Liste mit den festgestellten Schäden der Klassen Null und Eins hat der Bürgermeister dabei. Die Liste vorzulesen, ergibt demnach keinen Sinn. Die Schäden haben unterschiedliche Ausmaße. Es ist nicht unbedingt ein ganzer Kanal betroffen, es kann sich z.B. auch um einen Hausanschluss, einen Schacht oder einen kleineren Schaden am Kanal handeln.
     (Anmerkung: Jetzt weiß ich so viel wie vorher.  Die Frage wurde wieder nicht beantwortet!! Wem nutzt es, wenn der Bürgermeister eine Liste der Schäden hat?)

    Anfrage zum Warum und Wie der Kanalsanierung
    – Es gibt ein Sanierungskonzept, das fortgeschrieben wird und schon ein paar Jahre alt ist. Aktuell finden wieder Befahrungen statt. Neben dem OT Hüttenberg, der abgeschlossen wurde, werden die sogenannten „alten Neubaugebiete“ befahren, die noch nicht befahren wurden. Im Bereich Borngasse und Weingartenstraße macht man sich Gedanken, wie die Schäden aussehen. Bei einer Häufung von Schäden der Klassen Null und Eins, die eine offene Bauweise anraten, wird das gemacht, wenn auch die Straßenoberfläche erneuert werden muss. Ist die Straße noch halbwegs in Ordnung, wird das Inliner-Verfahren angewendet. Inliner ist das kostengünstigere Verfahren, offene Bauweise wird nur durchgeführt, wenn keine Alternative besteht.
     Berücksichtigt werden muss immer die Hydraulik, die immer neu berechnet wird. Die Sanierungen werden mit einem Ingenieurbüro abgestimmt.
    (Anmerkung: Ich wusste bisher nicht, dass es ein Sanierungskonzept gibt!!)

    Anfrage bezüglich Seite 12 der kurzfristig vorgelegten Sitzungsvorlage „Überblick über die Kommunalen Finanzen“.
    Die kommunalen Gebäude wurden aktuell umfassend bewertet betreffend Heizung, Sanitäranlagen, Lüftung.
    Was war der Anlass für die Sonderbewertung?
    Wer hat sie beauftragt, was hat sie gekostet?
    Ist beabsichtigt, die Feststellungen, welche Grundlage der Kostenschätzung waren, der Gemeindevertretung vorzulegen?
    – Die Aufstellung wurde von Christian Götz gemacht. Es handelt sich um eine grobe Schätzung, die verwaltungsseitig erfolgte auf Basis von vorliegenden Einheitspreisen oder Erfahrungswerten.
    Zum Zeitpunkt der Aufstellung wurden die Auswirkungen des Gebäude-Energie-Gesetzes nicht berücksichtigt, d.h. welche Maßnahmen dort zu erwarten sind.
    Gekostet hat die Bewertung nichts außer der Arbeitszeit von Christian Götz. Eine externe Bewertung würde laut Bürgermeister einige tausend Euro kosten.
    (Anmerkung: Was war der Anlass für die Sonderbewertung, wer kennt sie und was soll mit ihr geschehen?)

    Anfrage von Hans Kleinschmidt bezüglich der Bauplätze im Gemeindebesitz und im Privatbesitz (unbebaut). Aufstellung nach Ortsteilen
    – Es wurde grob anhand des Geo-Infosystems die Baulücken festgestellt. Die Zahlen sind mit Vorsicht zu genießen, es handelt sich nicht immer um freie Bauplätze. Viele Plätze werden anderweitig genutzt. Es wurde nur nach Parzellen in Ortslage gesucht, die unbebaut sind und rein theoretisch bebaut werden könnten:
     Reiskirchen 7,
     Vollnkirchen 2,
     Rechtenbach 26,
     Volpertshausen 26,
     Weidenhausen 3,
     Hüttenberg 28 Plätze.
    Bei der Besprechung des FNP wurde die Aufstellung schon einmal gemacht. Das Problem ist die Aktivierung der Plätze, was aufgrund der aktuellen Gesetzeslage nicht möglich ist.
    (Anmerkung: Insgesamt 92 freie Bauplätze)

    Anfrage bezüglich der Aufteilung der Waldflächen der Gemeinde Hüttenberg auf die Ortsteile (Gemarkungen).
    – Hüttenberg hat insgesamt 1.156 ha Wald:
     Gemarkung Hörnsheim 88,3ha,
     Hochelheim 180,2ha,
     Großrechtenbach 154,2ha,
     Kleinrechtenbach 104ha,
     Vollnkirchen 222,4ha,
     Reiskirchen 289,6ha,
     Volpertshausen 117,2ha.

  • Beiträge vom 06.10.2023

    Firmengelände „Alte Käserei“ – Berliner Straße 

    Die Gemeindevertretung hat 2021 das Firmengelände auf Antrag des Eigentümers in Mischgebiet (Baugebiet) umgewandelt, damit dort Eigentumswohnungen gebaut werden können.

    Jetzt sollen die leer stehenden Gebäude als Gewerbeflächen vermietet werden.. 

    Finanzielle Probleme der TV-Hüttenberg Marketing

    Habe die mehrseitige Dokumentation der finanziellen Probleme gelesen. 
    Sie hat mich nachdenklich gemacht. 

    Ich habe gespendet. 
    Mit meiner Spende möchte ich helfen, Schaden von dem ebenfalls betroffenen, für mich sehr wichtigen Stammverein abzuwenden.

    Sitzung des Ausschusses Jugend, Soziales, Umwelt

    Die für heute (10.10.2023) geplante Sitzung des Auschusses „Jugend, Soziales, Umwelt“ wurde abgesagt, 

    Weil es in Hüttenberg derzeit keine Themen für diesen Ausschuss gibt!! 

  • Einigkeit.. 

    Die Bürgermeisterwahlkampf ist vorbei und hat Zeichen für unser Hüttenberg gesetzt.

    Deshalb jetzt ein dringender Appell: 

    Es darf nicht so weitergehen!!! 

    Alle Bürger/innen und Gemeindevertreter/innen müssen darüber nachdenken, 
    sich dann bewegen und (wieder) aufeinander zugehen! 

    Ja, das ist schwerer, als auf seiner Meinung zu beharren und Feindbilder zu pflegen – 
    aber unbedingt notwendig, um Gräben wieder zuzuschütten. 

    Keine Meinung ist völlig richtig oder völlig falsch! 

    Es geht jetzt darum, Kompromisse zu finden, mit denen alle leben können.
     Nur gemeinsam können wir die anstehenden Probleme vernünftig lösen!
     

    Bitte redet miteinander!

  • Entwicklung „Baugebiet Dollenstück“ 

    Es wurde lange darüber geredet, die freie Fläche an der Giessener Strasse links zwischen Ortsausgang Rechtenbach und den Märkten auch zu bebauen. 

    Vor einem Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des Baugebietes gab es im
    Jahr 2015 eine sehr informative Machbarkeitsstudie, die in der Gemeindevertretung präsentiert wurde. 

    Auch gab es Planungen für eine Bebauung mit Kindergarten, Feuerwehrhaus, einem weiteren Kreisel usw. 

    Dazu gab es auch ein Investoren-Angebot der Firma Weber. 

    Nach dem Grundsatzbeschluss sollten die benötigten Flächen seitens der Gemeinde aufgekauft werden. 

    Der Ankauf scheiterte, da nach Auskunft des Bürgermeisters die Forderungen der Grundstücksbesitzer zu hoch waren. 

    …………………………………………………………

    Um das Projekt dennoch umsetzen zu können, wurde seitens der Verwaltung eine Treuhand-Lösung vorgeschlagen. 
    Ein Anwalt erläuterte Bauausschuss und Gemeindevertretung, wie es möglich sei, das Projekt mit einer Treuhand-Lösung umzusetzen. 
     Bei einer Treuhand-Lösung beauftragt die Gemeinde einen Treuhänder, das Projekt (Ankauf der Grundstücke, Planung der Bebauung incl. der von der Gemeinde gewünschten Baumaßnahmen wie Kindergarten, Feuerwehrhaus, Kreisen usw., Wasser, Kanal, Straßen usw.) im Austrag der Gemeinde umzusetzen. 

    Die Gemeindevertretung stimmte der Umsetzung des Projekts im Rahmen einer Treuhand-Lösung ohne große Diskussion mehrheitlich zu. 

    Die Suche nach einem Treuhänder durch einen von der Gemeinde beauftragten Anwalt nahm viel Zeit in Anspruch und wurde -nachdem ich viele Male den Sachstand erfragt hatte – schließlich durch die Gemeindevertretung beendet, 
    da es keine konkreten Ergebnisse gab. 

    Zu den Kosten der Suche ist nichts bekannt. 

    ……………………………….. 

    Im März 2022 wurde im Rahmen der Beratung des Regionalplans beschlossen, nur den Bauabschnitt „Dollenstück 1“ umzusetzen. 

    Im Oktober 2022 wurde der Gemeindevorstand dann von der Gemeindevertretung beauftragt, alternativ zur Treuhand-Lösung an einer Investorenlösung zu arbeiten.
    Die Fraktionen sollten ihre Planungswünsche für das neue Baugebiet mitteilen (Kindergarten, Kreisel, Bebauung mit Mehrfamilienhäusern usw.). 
    Die Arbeitsergebnisse sollten im Bauausschuss beraten werden. 

    Leider gab es aber dann keine konkreten Wünsche der Fraktionen für eine Beratung im Bauausschuss. 
     
     Auch wurden dem  Bauausschuss wurden die angeforderten Planungsunterlagen aus dem Jahr 2015 von der Verwaltung nicht als Beratungsgrundlage zu Verfügung gestellt. 

    Die Gemeindevertretung beschloss dann am 5.6.2023, die Verwaltung mit einer Vorplanung zu beauftragen.
    Die Vorplanung sollen diesmal in einer Arbeitsgruppe beraten werden, die möglichst aus je einer Person aus den Fraktionen und einer Person der Fraktion aus dem Gemeindevorstand besteht. 

    Dafür wurde – nach einer Erinnerung meinerseits – am 19.9.2023 ein Termin mit einem Planungsbüro im Oktober 2023 vereinbart.
    Das Planungsbüro soll die Verwaltung und die Arbeitsgruppe bei der Vorplanung beraten.
     
     

    Übersicht der Dollenstück-Beschlüsse seit 2020 

    7.12.2020 Gemeindevertretung 

     4. Ebenso prioritär ist die von der GVT erneut beschlossene zügige Umsetzung der Umsetzung ‚Auf der Höll‘  und die weitestgehend außerhalb gemeindlicher Ressourcen zu betreibende weitere Planung Dollenstück.
    5. Der Endausbau bereits ansonsten fertiggestellter Baugebiete erfolgt zügig in der Abfolge nach dem Umfang der Bebauung.  

    17.2.2022 Ausschuss Jugend, Soziales, Umwelt 

     …die Berücksichtigung eines Neubaus einer mehrgruppigen Kindertagesstätte im Dollenstück mit Umsetzung des geplanten Baugebietes …

    1.3.2022 Gemeindevertretung
    Die Gemeindevertretung beschließt: Die vorgeschlagene lfd. Antragsnummer 10 „Darstellung als VRG Siedlung Planung“ wird angepasst und auf den Bauabschnitt 
    Dollenstück 1 reduziert .

    18.10.22 Gemeindevertretung
    Der Gemeindevorstand wird beauftragt, alternative Vorschläge zur Umsetzung des Baugebiets 
    Dollenstück zu erarbeiten. Das Ganze soll im Bau- und Verkehrsausschuss beraten werden. 
     
    18.10.22 Gemeindevertretung
    Die Gemeindevertretung beschließt, den Gemeindevorstand zu beauftragen, an einer Investorenlösung zu arbeiten. Gleichzeitig werden die Fraktionen gebeten, aufzulisten, was ihrer Meinung nach in dem Baugebiet enthalten sein sollte. Die vorhandenen Pläne sollen dem Bau- und Verkehrsausschuss für die Beratung zur Verfügung gestellt werden.

    5.6.2023 Gemeindevertretung
    Die Gemeindevertretung beschließt: Mit den Vorplanungen wird der Gemeindevorstand beauftragt und beraten wird das in einer Arbeitsgruppe, die möglichst aus je einer Person aus den Fraktionen und einer Person der Fraktion aus dem Gemeindevorstand besteht.

    Ich berichte, wenn es neue Infos gibt –
    oder die Planung auf andere Weise vorangeht. 

  • Aktuelles zur Sanierung „Weidenhäuser Straße“ (an der Schule in Rechtenbach)

    Die Baumaßnahme „Sanierung Weidenhäuser Straße“ ist gestoppt:
    Der Grund: Unter der Weidenhäuser Straße läuft im abgesperrten Bereich an der Schule ein Kanal vom Baugebiet „Birkenweg“ zum Regen-Rückhaltebecken an der Kurve Richtung Hessenstraße.
    Beim Endausbau des gesperrten Bereichs der Weidenhäuser Straße wurde festgestellt, dass dort die Kanalrohre im Jahr 2006 dicht unter der Straßendecke und mit wenig Gefälle verlegt wurden.
     Eine Gewährleistung entfällt, da es Bau- und Planungsfirma nicht mehr gibt.

    Das Fassungsvermögen der Rohre und des Rückhaltebeckens werden als Stauraum zusammengerechnet.
    Da die Rohre zu hoch verlegt wurden, können sie nicht die vorgesehene Menge an Wasser speichern.
    Die Rohre sollten 56 Kubikmeter Wasser stauen, jetzt geht man nur von 25 Kubikmetern Stauraum aus.
    Seit 2006 gab es damit aber keine Probleme.

    Es gibt zwei Lösungsvorschläge:
     A) Den Kanal mit 20 cm Schotter (oder einer Betonplatte) abdecken und darüber 30 cm neue Straßendecke aufbringen (die Straße wird insgesamt höher).
     Kosten rd. 60.000 Euro (schnell umsetzbar)
    (
    meine Anmerkung: Allein mit 30 cm neuer Straßendecke wären die Rohre schon 50 cm hoch abgedeckt..)
    B) Die Rohre ausgraben, neu verlegen und die ganze Straße neu aufbauen.
     Kosten rd. 250.000 Euro (größere, zeitaufwendige Baumaßnahme)


    Fakten:
    Es geht bei der Variante B (neuer Kanal) darum, die Rohre tiefer unter der Straße zu verlegen und um eine Stauraum-Erweiterung von 25 Kubikmeter Wasser im Kanal, also eine Verdoppelung des bisherigen Stauraums in den Rohren.
    Hierfür muss der Kanal ausgetauscht und die Straße neu aufgebaut werden.
    (Das Wasser läuft bei Hochwasser durch die Rohre ins Rückhaltebecken, dann offen und durch Rohre in den Bach.
    Ziel der Maßnahme ist es, 25 Kubikmeter Wasser mehr in den Rohren vor dem Rückhaltebecken zu stauen).
    Bisher gab es aber keine Speicherprobleme.
    Diese Stauraum-Erweiterung um 25 Kubikmeter soll rd. 250.000 Euro kosten.

    Das vorhandene Stauvolumen reicht nach den vorgelegten Informationen für die Bebauung Birkenweg 1+2 aus.
    Die Rohre müssen also nicht zwingend ausgegraben und neu verlegt werden.
    Wenn ein Bebauungsplan „Birkenweg 3“ kommen sollte, müsste ggf. über weitere Regenrückhaltung zu den dann gültigen Vorschriften nachgedacht werden.
    Es gibt aber keine Planungen zu „Birkenweg 3“.

    Eine Gewährleistung ist bei der schnelleren Variante A lt. Bürgermeister schwierig.
    Mir ist nicht klar, warum das so ist  – es würden lediglich die Kanalrohre höher abgedeckt und darüber eine neue Straßendecke eingebaut.
    Was ist das Problem bei dieser Gewährleistung?
    Die Gewährleistung ist – wie wir bei der fehlerhaften Rohrverlegung 2006 sehen – sowieso nicht so einfach.
    Nach einigen Jahren sind Firmen evtl. nicht mehr greifbar…
     
    Rechtliche Vorgaben – die rechtlichen Vorgaben sind nach den vorliegenden Informationen auch bei der schnellen Variante A erfüllt.


    Weitere Fakten: 
    Zusätzliche Kosten von 50.000 Euro oder 250.000 Euro für diese Baumaßnahme müssen nach der Haushaltssatzung von der Gemeindevertretung (ggf. in einer Sondersitzung) beschlossen werden, bevor der Gemeindevorstand Aufträge vergibt.
    Das gilt auch, wenn diese seit November 2020 geplante!!! Baumaßnahme jetzt baldmöglichst abgeschlossen werden soll.

    Eine Beauftragung der Baumaßnahme ohne Beschlussfassung in einer Sitzung der Gemeindevertretung stellt für mich einen Verstoß gegen bestehendes Haushaltsrecht dar.
    Ich wurde als Bundesbeamter und auch als Gemeindevertreter darauf vereidigt, mich an Recht und Gesetz zu halten.

  • Beiträge vom 18.09.2023

    Neues zum Baugebiet „Dollenstück“
    Die zeitaufwendige Umsetzung des Baugebiets mit einer „Treuhand-Lösung“ ist gescheitert.

    Am 5.6.2023 hat die Gemeindevertretung beschlossen, dass der Gemeindevorstand neue Vorplanungen einleiten und dann eine Arbeitsgruppe mit einem Planungsbüro neu planen soll. 

    Nachdem ich dazu fast 
    4 Monate nichts konkretes gehört hatte, habe ich den TOP „Baugebiet Dollenstück“ auf die TO der Bauausschuss-Sitzung am 25.9.2023 gesetzt, um den aktuellen Sachstand zu klären.
    (Sind neue Baugebiete nur Wahlkampfthema??)

    Erinnerung:
    Sitzung der Gemeindevertretung am 7.6.2022:
    Die Gemeindevertretung beschließt, die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme
     „Abdichtungsarbeiten an der Dachterrasse/ Dach der Mietswohnung, die
     Abdichtung der Terrasse im Eingangsbereich und die Abdichtung der Terrasse
     vor dem Saal bei den Hüttenberger Bürgerstuben“.
     
    Der Gemeindevorstand wird mit der baulichen Umsetzung beauftragt.

    Sachstand?
    Die Gemeindevertretung hat im November 2020 folgenden Beschluß gefasst:
    Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hüttenberg beschließt die grundhafte
     Erneuerung der Weidenhäuser im Bereich zwischen Hollerstück und Alte Gärtnerei 
    sowie die Fahrbahnverbesserung im Bereich zwischen Alte Gärtnerei und  Hessenstraße mit der Anpassung des Regenwasserkanals im OT Rechtenbach und  beauftragt den Gemeindevorstand mit der baulichen Umsetzung der Maßnahme……

    Dieser Beschluß wurde mehr als zwei Jahre lang nicht umgesetzt.

     Am 13.3.23 beantragte der Bürgermeister erneut die Umsetzung diese Baumaßnahme mit Änderungen beim Bau des Regenwasserkanals.
    Dem Antrag des Bürgermeisters wurde ohne Wortmeldungen aus der Gemeindevertretung zugestimmt. 

  • Gedanken zur Bürgermeisterwahl 

    Die Gemeindevertretung ist das Parlament. Hier werden alle 
    wichtigen Entscheidungen getroffen. 
     Der Gemeindevorstand und der Bürgermeister setzen die Entscheidungen der Gemeindevertretung um. 

    Es ist Sache der Gemeindevertretung, wie viel Macht sie dem Gemeindevorstand und dem Bürgermeister gibt.
     Der Bürgermeister und der Gemeindevorstand können also selbst Politik machen, wenn die Gemeindevertretung das nicht tut oder es einfach zulässt. 

    Natürlich kann der Bürgermeister eine eigene Meinung haben. 

     Nach Recht und Gesetz ist er aber verpflichtet, das umzusetzen, was die Gemeindevertretung mehrheitlich festlegt.
     Die Gemeindevertretung hat das Recht und die Pflicht, darauf zu achten, dass Gemeindevorstand und Bürgermeister ihre Beschlüsse richtig umsetzen. 

    Die Sache wird problematisch, wenn der Bürgermeister öffentlich mitteilt, dass er eine Entscheidung der Gemeindevertretung nicht mitträgt. 
    Er teilt damit auch mit, dass er diese Entscheidung der Gemeindevertretung vielleicht nicht mit aller Kraft umsetzen kann oder will. 

    Aber genau das ist seine Aufgabe, so lange die Gemeindevertretung nichts anderes beschließt. 

    Die Rechtslage ist völlig klar. 
    Es geht aber jetzt um Menschen, Vertrauen, Macht und Durchsetzungsvermögen. 

    Der Ball liegt im Feld der Gemeindevertretung!! 

    Zusammenfassung meiner Meinung:

    Ein neuer Bürgermeister kann Beschlüsse der Gemeindevertretung nicht ändern (auch nicht die Hallenbad-Beschlüsse), er muss sie umsetzen.

    Deshalb halte ich es für problematisch, wenn Kandidaten das Hallenbad zum wichtigen Bürgermeister-Wahlkampf-Thema zu machen.

    Die Hüttenberger Politik wird von der Gemeindevertretung und nicht vom Bürgermeister festgelegt.
    Die Gemeindevertretung wird jetzt nicht neu gewählt.

    Spannende, nachdenkenswerte  Frage: Warum ist das so vielen Bürgern nicht klar???

  • Nachlese zur Vorstellung der Bürgermeisterkandidaten im DGH Rechtenbach

    Zu den Aussagen der Kandidaten möchte ich folgendes anmerken:
    (Mehr Infos zu meinen Aussagen findet man in den Texten weiter unten..)

    Nicht der Bürgermeister, sondern die Gemeindevertretung muss festlegen, wie es mit dem Hallenbad weitergeht.
    Nicht nur hier wäre es sinnvoll, wenn Gemeindevertretung, Gemeindevorstand, Bürgermeister und Verwaltung wirklich zum Wohle der Gemeinde zusammenarbeiten.
    Ich möchte das hier nicht weiter ausführen…

    Es ist richtig, dass mehr Einwohner die Gemeinde mehr Geld kosten (Kindergärten, Straßen, Neubaugebiete, Kanal..).  Ja, hier sind die Ausgaben höher als die Einnahmen!
    Hüttenberg wird aber weiter neue Einwohner anziehen.
    Baugrundstücke sind schon jetzt Mangelware.
    Ohne den missglückten, zeitaufwendigen Treuhand-Umsetzungs-Versuch für das geplante Baugebiet „Dollenstück“ (OT Rechtenbach) wären wir hier schon viel weiter! Die Planungen (was, wie wo..) beginnen jetzt wieder neu…
    Was ist mit dem Baugebiet in Reiskirchen? Hier könnte bald gebaut werden, wenn die Planungen beschleunigt werden..
    Im Regionalplan sind auch für den OT Hüttenberg zwei neue Baugebiete vorgesehen. Darüber wurde noch nicht mal geredet..
    Andere Baugebiete für Hüttenberg sind im Regionalplan leider nicht eingeplant und deshalb kaum umsetzbar!
    Inzwischen gibt es in der Gemeinde auch viele gute Beispiele, wie man bereits bebaute Grundstücke im Ort ohne neuen Flächenverbrauch umgestalten kann! Unterstützung?
    Vielleicht wäre auch ein Kataster der vielen unbebauten Grundstücke in Hüttenberg hilfreich für weitere Planungen?

    Die Gemeinde hat und braucht hohe Gewerbesteuereinnahmen. Die Gemeinde hat aber keine freien Gewerbeflächen mehr.
    Neue Gewerbeflächen gibt es erst, wenn der Reginalplan beschlossen ist.
    Das wird  noch dauern…
    Ich stimme Dierk Rink zu: Wir brauchen keine 20 Hektar neue Gewerbeflächen an der Autobahn, die wir sowieso nur zusammen mit anderen Kommunen entwickeln dürften (die sich dann auch nicht aus lauter Freundschaft an der Umsetzung beteiligen..). Es reicht, wenn wir dort vier Hektar neue Gewerbefläche allein entwickeln.
    Ich warne erneut davor, jetzt weiter  private Gewerbeflächen in Mischgebiete umzuwandeln, ohne vorher klare Voraussetzungen für solche Umwandlungen festzulegen! (Siehe Ruinen-Fläche der alten Käserei an der Berliner Strasse..).

    Es ist richtig, dass es gesetzliche Vorgaben für Straßen- und Kanalbau gibt.
    Leider sind die gesetzlichen Vorgaben aber zahnlose Tiger,
    sonst hätten wir die Sanierung der Kanäle „Borngasse und angrenzende Straßen“ nicht einfach 10 Jahre verschleppen können,
    sonst hätten wir längst ein öffentliches Kataster zum Zustand von Straßen und Kanal, welches vor Sanierungsbeschlüssen eingesehen werden könnte,
    sonst könnten wir in den o.a. Kataster auch sehen, wie weit wir mit dem Endausbau von Straßen im Verzug sind,
    sonst wäre Hessen-Mobil schon lange dabei, die Rheinfelser Straße zu sanieren…
    Hier müssen Gemeindevertretung und Bürgermeister, aber auch die Bürger aktiver werden!

    Was ist mit folgenden wichtigen Themen:
    Photovoltaik auf öffentlichen Gebäuden?
    Förderung von Photovoltaik in der Gemeinde?
    Verkehr in Hüttenberg? (Einfahrgeschwindigkeit an den Ortseingängen, Parkprobleme, Geschwindigkeitsmessungen, Querungshilfen..)
    Bessere Busverbindungen?
    Unsere Natur
     ? (Wald, Bäche, Streuobstwiesen..)

    Und:
    Regelmäßige Bürgermeister-Sprechstunden in allen Ortsteilen?
    Interessante Sitzungen der Ortsbeiräte?
    Sitzungen der Gemeindevertretung wieder in allen Ortsteilen mit Ortsterminen?
    Jugendbauftragte, die genau so aktiv sind wie unsere Seniorenbeauftragte?
    Viel mehr Bürgerbeteiligung und offener Informationsaustausch zum Wohle der Gemeinde? (Hallo, wir leben in einer Demokaratie!!)

  • Protokoll „Sanierung des DGH Reiskirchen“  – Stand 9/2023 

    Die Gemeindevertretung hatte beschlossen, im DGH Reiskirchen behindertengerechte Toiletten zu installieren und dafür die Toiletten vom Keller des Gebäudes in den Eingangsbereich des Erdgeschosses zu verlegen. 

    Leider hatte dabei niemand die Gemeindevertretung darauf hingewiesen, dass erhebliche bauliche Veränderungen oft brandschutzrechtliche Folgen haben.. 

    Nachdem der Brandschutz die Planungen geprüft hatte, musste die Gemeindevertretung dann nachbessern und weitere Mittel bereitstellen. 

    Sie fasste daraufhin am 8.3.2021 folgenden Beschluss: 

    Die Gemeindevertretung beschließt, die KIP-Restmittel von den Maßnahmen „Außengelände Kita-Waldgeister“ und „Maler und Putzarbeiten in der Sporthalle Hüttenberg“ zur Maßnahme „DGH Reiskirchen“ zu verschieben.
     Weiterhin wird beschlossen, die Maßnahmenbeschreibung des DGH Reiskirchen folgendermaßen anzupassen: „
    Behindertengerechter Ausbau des Foyers mit Toiletten, Sanierung der Fenster, der Fluchttüren gemäß den Brandschutzvorschriften und Sanierung der zwei Säle und gegebenenfalls Sanierung des Theken- sowie des Küchenbereiches.
    Die Gemeindevertretung beschließt, die nächste Bau- und Verkehrsausschusssitzung in Reiskirchen durchzuführen. Dort sollen sich die Maßnahmen angeschaut werden und endgültig und abschließend über die Mittel zur Sanierung des Flurs, der Säle, der Küche und der Theke zu entscheiden. Der Brandschutz bleibt unberührt.
     

    Im Rahmen der Sanierung der Säle wurden auch die Decken erneuert. Nach der Erneuerung der Decken teilte der Bürgermeister in einer Sitzung des Bauausschusses mit, die neuen Decken müssten demontiert und neu eingebaut werden, da nach der Montage Zweifel am Untergrund aufgetaucht seien. 
    Meine Frage, ob hier ein Regressanspruch der Gemeinde entstanden sei, sollte im Gemeindevorstand geklärt werden. Infos dazu habe ich nicht bekommen. 

    (Auch) im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirats wurde angefragt, wie der behindertengerechte Zugang zu den Toiletten erfolgen sollte. Der Bürgermeister antwortete, es solle ein Treppenlift an der Treppe zwischen Saal und Toilette eingebaut werden. 

    Nach dem Motto „Wo wir schon mal dran sind“ wurde am 7.6.2023 eine Erweiterung der Sanierungsmaßnahmen beantragt.
     Ein Antrag, den TOP zunächst in den Bauausschuss zu verweisen, damit sich der Bauausschuss vor Ort ein Bild machen und ggf. Empfehlungen abgeben kann, wurde mehrheitlich abgelehnt.
     
     Die Gemeindevertretung beschloss mehrheitlich folgendes:
    Die Gemeindevertretung beschließt, die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme des DGH Reiskirchen mit der Erneuerung der Bodenbeläge und des Theken- und Küchenbereichs durchzuführen. 
     Die Maßnahme umfasst die Erneuerung der Fliesen im Flur, der Küche und dem Thekenbereich, den Austausch des Bodens im Saal und die Erneuerung der Küche und Theke. Der Gemeindevorstand wird mit der Umsetzung beauftragt. 

    Inzwischen ist die Sanierung des DGH im Prinzip beendet. 
     Alle beschlossenen Maßnahmen wurden durchgeführt. Vor dem DGH Reiskirchen gibt es jetzt eine markante Feuerschutztreppe. In der neuen Küche fehlt nichts, leider hat aber die Zapfanlage an der neuen Theke keinen Bierkühler.. 


     Und leider ist können weiter Behinderte die neuen behindertengerechten Toiletten (trotz einigen weiteren entsprechenden Hinweisen und Anfragen) nicht nutzen, da es Stufen gibt.

    Nun teilt der Bürgermeister zur Sitzung der Gemeindevertretung am 18.8.2023 mit, die Planung für den Einbau eines Treppenlifts sei fehlerhaft gewesen, da die erforderliche Breite des Rettungsweges durch einen Plattformlift nicht eingehalten werden konnte.
     (Mir ist nicht klar, ob im Zuge der Planung schon eine neuer Treppenlift bestellt wurde und was aus ihm geworden ist. Bei einer meiner Anfragen wurde über Lieferprobleme berichtet). 

    Der Bürgermeister schlägt deshalb den Bau einer normgerechten Rampe im Außenbereich auf der Rückseite des Gebäudes zwischen Saal und Grundstücksgrenze vor. Nach dieser Planung müsste dazu der gesamte Bereich aufwendig umgestaltet werden.
     Zusätzlich müsste dann an der Rückseite des Gebäudes gegenüber dem Eingang eine neue, behindertengerechte Tür gebrochen werden.
     Die Kosten der Maßnahme würde nach zwei vorliegenden Planungen zwischen 44.000 Euro und 56.000 Euro (also bei ca. 10 % der bisherigen Bausumme!!) liegen. 

    Das bedeutet, das jetzt – nach Abschluss der Sanierungsarbeiten – mit einer neuen großen Baumaßnahme am DGH Reiskirchen (Mauerdurchbruch, Erdarbeiten..) begonnen werden müsste. 

    Mir stellen sich dazu folgende Fragen: 

    ·         Warum ist es einfach nicht möglich, Planungsprobleme zeitnah offen zu kommunizieren und gemeinsam Lösungen zu suchen??? 

    ·         Warum wurde nicht sofort nach der Feststellung, dass die Planung zum Einbau eines Treppenlifts fehlerhaft war, mit der Suche nach einer anderen Lösung für einen behindertengerechten Zugang begonnen? 

    ·         Warum werden jetzt (von wem beraten und beschlossen?) wieder alternativlos fertige Planungsvorschläge präsentiert (auch Planungen kosten Geld!)
     
     

    ·         Ehrlich gesagt frage ich mich langsam, ob man die gesamte Baumaßnahme nicht einfach ehricherweise unter dem Titel „Sanierung des DGH Reiskirchen, beginnend mit der Verlegung der Toiletten vom Keller in den Eingangsbereich“ hätte laufen lassen sollen.
     Der Einbau behindertengerechter Toiletten mit Zugang scheint mir beim bisherigen Verlauf der Baumaßnahme nicht wirklich geplant gewesen zu sein. 

    Es gibt hinter dem Haus vor dem Saal schon lange eine Rampe. Es geht jetzt darum, vor dem Eingang zwei Stufen zu überbrücken – ggf. mit einer mobilen Rampe…
    Damit wäre das ursprüngliche Ziel erreicht. Diese Lösung wäre nicht DIN-gerecht, aber es wäre eine praktische Lösung, über die man einfach mal reden könnte. 


     Vielleicht muss ich mich jetzt aber auch noch dem Vorwurf stellen, ich hätte durch meine ewigen Nachfragen jetzt nachträglich eine zusätzliche Baumaßnahme und eine Erhöhung der Gesamtkosten verursacht… 

    Aktuelle Info: 
     Ggf. soll der TOP „Behindertengerechter Zugang zum Foyer des DGH Reiskirchen“ nun doch erst im Gemeindevorstand und nicht am Montag in der Sitzung der Gemeindevertretung beraten werden. 

  • Die Seele Hüttenbergs…

    Die Seele Hüttenbergs liegt nicht in den Träumen von 20 Hektar neuem Gewerbegebiet (welches wir sowieso nicht allein umsetzen dürften).
    Die Seele Hüttenbergs liegt in den vielen kleinen und mittelständischen Betrieben.

    Bei Menschen, die die Mut hatten, in Hüttenberg Geschäfte zu gründen. 
    Den Menschen, die dort lange fleißig gearbeitet haben.
    Den Menschen, die die Produkte dann auf die Märkte bis nach Frankfurt gebracht und verkauft haben.

    Bei dem Bäcker, der sein Leben lang mitten in der Nacht aufsteht, um Brötchen für uns zu backen.
    Bei dem Metzger, der immer noch selbst Wurst für uns herstellt.
    Bei dem Gastwirt, der sein Leben lang nachts lange für uns wach bleibt.
    Bei den Menschen, die uns vor Ort in Geschäften und Verkaufswagen Lebensmittel verkaufen.
    Bei den Menschen, die uns  im Ort einen Strauß nach unseren Wünschen binden.
    Den Menschen, die uns vor Ort das Auto reparieren.
    Den Menschen, bei denen wir Geschenke, Kleidung und andere Dinge vor Ort mit persönlicher Beratung kaufen können.
    Bei  Ärzten im Ort, die ihre Patienten noch kennen, bei einer Apotheke im Ort.
    Bei den Menschen, die vor Ort unser Geld verwalten und auch da sind, wenn wir Fragen haben.
    Bei den Menschen, die noch Obst und Gemüse auf unseren Feldern anbauen und es auf den Märkten verkaufen.
    Bei  Menschen, die auf unseren fruchtbaren Böden (die nicht hektarweise versiegelt werden sollten) Landwirtschaft betreiben.

    (Und natürlich auch den vielen Menschen, die manchmal ihr ganzes Leben lang in unseren Vereinen ehrenamtlich für uns da sind!!)

    Bei  Menschen, die wir kennen, denen wir vertrauen 
    Bei Menschen, bei denen wir nicht sehen, wie viel Arbeit sie jeden Tag im Verborgenen für uns leisten.
    (Und die dafür sorgen, dass die Gewerbesteuereinnahmen in Hüttenberg immer weiter steigen!!)

    Menschen, die unsere Unterstützung verdienen und brauchen – auch wenn ihre Leistung nicht so günstig ist wie im Globus!

    Menschen, die einfach für uns da sind –
    aber immer weniger werden…

    Menschen, deren Arbeit für uns  wir als selbstverständlich hinnehmen, 
    deren Leistungen aber nicht selbstverständlich, sondern die Seele Hüttenbergs sind!

    Leider schenken wir und auch die Kommunalpolitik diesen Menschen und ihren Problemen kaum Aufmerksamkeit!!!
    Bitte denkt mal darüber nach. Jeder kann und sollte hier etwas tun!