• Sitzung der Gemeindevertretung am 29.1.2024 -Haushaltsansätze, die ohne vorherige Beratung im Haushaltsentwurf 2024 stehen –Mein Redebeitrag 

    Grundsätzlich:
    Die Gemeindevertretung und nicht die Verwaltung bestimmt die künftige Entwicklung der Gemeinde. 

     Die Verwaltung kann über Anträge des Gemeindevorstands/des Bürgermeisters Projekte zur Beratung in der Gemeindevertretung einbringen. 
    Diese Anträge werden dann in der Gemeindevertretung beraten und danach werden ggf. mit einem entsprechenden Beschluss Mittel in den Haushalt eingestellt. 

                                                 ……………………. 

     Fakten: 

    Auch im Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 sind wieder Mittel für einige Projekte vorgesehen, über die noch nicht in der Gemeindevertretung beraten wurde. 

    Es geht dabei um Projekte im Umfang von mehr als 1 Million Euro.

    Der richtige Weg wäre, 
    dass die Projekte per Antrag in die Gemeindevertretung eingebracht werden,
    die Gemeindevertretung dann den Antrag berät, 
    bei Zustimmung zunächst einmal Planungsmittel in den Haushalt einstellt,
    die Planungen beauftragt und  erneut berät, wenn die Planungen vorliegen,
    und bei Zustimmung zum Projekt dann  Mittel in den Haushalt eingestellt werden.
     

    Ich weiß, dass die vielen Projekte, über die noch nicht beraten wurde, nur nach einer entsprechenden Beschlussfassung in der Gemeindevertretung umgesetzt werden können, auch wenn bereits Mittel im Haushalt eingestellt sind.

    Ich halte es aber für sinnvoller, erst über die Projekte zu beraten und dann Mittel zur Finanzierung der Projekte einzustellen. 
    Beim bisherigen Verfahren stehen viele Projekte und Gelder im Haushalt, 
    die im laufenden Jahr nicht umgesetzt werden können und ggf. für unnötige Haushaltsdefizite sorgen.

    Warum arbeiten Gemeindevorstand und Gemeindevertretung hier bis zu den Haushaltsberatungen aneinander vorbei? 

    Ich hatte zunächst beantragt, diese Mittel aus dem Haushalt 2024 herauszunehmen und sie – nachdem sie in der Gemeindevertretung beraten wurden – über einen Nachtragshaushalt zu finanzieren. 

     Der Leiter der Finanzabteilung hat mir nun letzte Woche nachvollziehbar erklärt, dass es nur schwer möglich ist, große Projekte im laufenden Haushaltsjahr zeitnah über einen Nachtragshaushalt zu finanzieren (Vorlaufzeit: 3 Monate..). 

    Eine Herausnahme der Projekte aus dem Haushalt 2024 ist also kaum umsetzbar.. 

    Wie können wir das Problem aber zumindest für die Zukunft lösen? 

     Die Sache wäre ganz einfach, wenn die Gemeindevertretung rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen schon alle Projekte kennen würden, für die Mittel in den Haushalt eingestellt werden sollen. 

    Ich ändere meinen Antrag deshalb hiermit ab und beantrage, dass wir uns
    ab diesem Jahr schon zwei Monate vor Jahresende mit dem Gemeindevorstand darüber abstimmen, für welche Projekte Mittel in den Haushalt 2025 eingestellt werden sollen und nur diese abgestimmten Mittel in den Haushaltsentwurf übernommen werden. 

    Info:
    Die Gemeindevertreter/innen sahen die Problematik, wollten meinem Antrag aber nicht zustimmen, obwohl u.a. die eiligen Mittelverschiebungen bei der Hessenkasse leichter gefallen wären, wenn die Projekte vorher bekannt gewesen wären..
    (Info zum Thema Hessenkasse ist in Arbeit..).

    Der neue Bürgermeister sagte aber zu, schon ab Mitte Jahres in Gesprächen mit den Fraktionen abzustimmen, welche Projekte in den Haushalt 2025 aufgenommen werden sollen.
     

    Ich habe den Antrag dann zurückgezogen, werde den Bürgermeister aber ab Mitte des Jahres an seine Zusage erinnern. 

  • Sitzung der Gemeindevertretung am 29.1.2024: Aus meinem Redebeitrag zum Thema „Kindergärten“

    Vorab: Kinder sind wichtig und sie sollen gut betreut werden!

    Inzwischen gibt es eine gesetzliche Betreuungs-Pflicht für die Gemeinden mit hohen Vorgaben für Ausstattung der Kindergärten und Betreuungspersonal.

    Leider wurden diese gesetzlichen Vorgaben des Landes nicht mit einer entsprechenden Finanzierung ausgestattet, 

    einen großen Teil der Kosten müssen die Gemeinden stemmen.

    Wir müssen anerkennen, dass die Kinderbetreuung auf Dauer finanzierbar bleiben muss, die Gemeinde muss auch noch andere Aufgaben finanzieren.

    Zahlen zur Kinderbetreuung in Hüttenberg:

     Bis zum Jahr 2021 stieg die Zahl der Kinder unter 6 Jahren in Hüttenberg 
     stetig auf damals 790 Kinder an. Davon waren 506 Kinder in den Kindergärten angemeldet.


     Zu Beginn des Jahres 2024 wohnten 755 Kinder unter 6 Jahren in Hüttenberg.
     Am 1.12.2023 waren 495 Kinder in den Kindergärten angemeldet.


     Nach einer Liste von Herrn Stein sind zum 1.7.2024 39 Plätze in den Kindergärten nicht besetzt.

    Die Gemeinde Hüttenberg ist gesetzlich verpflichtet, eine 6-Stunden-Betreuung in den Kindergärten sicherzustellen.
     Dafür bekommt sie vom Land Hessen einen Zuschuss. 

    Die Gemeinde Hüttenberg bietet in ihren Kindergärten Betreuungszeiten über
     6 Stunden an –
     und beschäftigt mit dem „Hüttenberger Schlüssel“ in den Kindergärten auch mehr Betreuungspersonal als gesetzlich vorgeschrieben.
     
    Die Gemeinde Hüttenberg hat im Jahr 2023 für die Kindergärten insgesamt  
     rd. 7 Millionen Euro ausgegeben. 


     Die Einnahmen lagen bei 2,7 Millionen Euro (u.a. Landeszuschüsse für 6 Stunden Betreuung und rd. 300.000 Euro Elternbeiträge).


     Das ergibt einen aktuellen Zuschussbedarf aus dem Gemeindehaushalt von 
     rd. 4,4 Millionen Euro.

    Die Kosten für die Kindergärten steigen seit Jahren und sind allein im Jahr 2023 um fast 780.000 Euro gestiegen.
     

    Ich halte es für wichtig,  auch die Kosten der Gemeinde im Kindergartenbereich regelmäßig sachlich auf den Prüfstand zu stellen..

    Dazu müssten wir den Gemeindevorstand prüfen lassen

    ·         entspricht unser Betreuungsangebot noch dem aktuellen Bedarf?

    ·         Haben 39 freie Plätzen in den Kindergärten Auswirkungen auf die geplanten An- und Neubauten?

    ·         Sollten wir – wie andere Gemeinden – nachfragen, warum eine Ganztagsbetreuung notwendig ist?

    ·         Gibt es Möglichkeiten, die Steigerung der Personalkosten zumindest einzuschränken und 

    ·         Sind die Eltern bereit, sich an den Kostensteigerungen des zusammen mit ihnen erarbeiteten „Hüttenberger Wegs“ zu beteiligen?

    Info: Alle Gemeindevertreter/innen lehnten meinen o.a. Prüfantrag an den Gemeindevorstand ab.
    Damit wird jetzt 
    u.a. der KIGA in Volpertshausen für rd. 700.000 Euro erweitert, obwohl nur wenige km weiter in Rechtenbach 17 Plätze frei sind..

  • Sitzung der Gemeindevertretung am 29.1.2024: Meine Redebeitrag zum Thema Hallenbad


    Sehr geehrte Anwesende,
     ich wünsche euch noch nachträglich ein gesundes, ruhiges und erfolgreiches Jahr 2024! 

    Es wäre gut, wenn wir alle gemeinsam das neue Jahr damit beginnen würden, alte Diskussionen zu beenden und mehr miteinander zu reden. 

    Wir haben eben den Bericht zum Abschluss der Leistungsphasen 1-3 zum Neubau des Hallenbads und die aktuelle Kostenschätzung (17,7 Millionen Euro) zu Kenntnis genommen. 

    Der Haupt- und Finanzausschuss hat uns mit der Beschlussempfehlung,
     die die Planungen zum Hallenbad vorerst nicht mehr voranzutreiben und den Haushaltsplan unter dieser Maßgabe zu erstellen 

    die Möglichkeit gegeben, heute neben dem Thema „Neubau des Hallenbads“ auch noch andere Themen zu beraten. 

    Ich würde mir wünschen, dass wir der Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses ohne – oder ohne große Diskussionen – folgen. 

    Wenn wir das tun, müssen wir meiner Meinung nach aber gleichzeitig sicherstellen, dass die Sporthallen weiter beheizt und mit warmem Wasser versorgt werden können. 


     Da niemand weiß, wie lange die alte Hallenbad-Heizung unter der Hallenbad-Ruine noch funktioniert, 
     müssen wir den Gemeindevorstand 
     a) mit der zeitnahen Planung eines Heizhauses und 
     b) die Anpassung der Lüftungsanlagen der Sporthallen an die neue Heizung beauftragen.
     Da die Heizung der angrenzenden Bürgerstuben auch sanierungsbedürftig ist, sollte das Heizhaus auch für die Beheizung der Bürgerstuben geplant werden. 

    Bei einer Modularen Planung könnte man später sogar weitere Gebäude vom Heizhaus aus mit Fernwärme versorgen. 

    Nach Gesprächen mit der Koalition beantrage ich für die Koalition, über folgenden, abgeänderten gemeinsamen Antrag der Koalition Beschlussvorschlag abzustimmen: 

    1) Die Planungen zum Hallenbad werden vorerst nicht mehr vorangetrieben, der Haushaltsplan 2024 wird unter dieser Maßgabe erstellt. 


     2) Der Gemeindevorstand wird mit der mit der zeitnahen Planung eines (modularen?)  Heizhauses für die Sporthallen und die Bürgerstuben beauftragt.
     

    3) Der Gemeindevorstand wird mit der Planung einer entsprechenden Sanierung der Lüftungsanlage der Sporthallen beauftragt. 

    Ich möchte an dieser Stelle noch darauf hinweisen, dass die Hallenbad-Ruine immer weiter verfällt und bitte die Gemeindevertretung dringend, baldmöglichst über die weitere Nutzung dieser Fläche zu beraten.

    Der Antrag wurde mit kleinen Änderungen zu Satz 2 einstimig angenommen!!

  • Einstellung der aktuellen Planungen für einen Hallenbad-Neubau und Bau eines Heizhauses für Sporthallen und Bürgerstuben. 

    Eine Chronik der Hallenbad-Planung (die Zusammenfassung vieler Berichte auf dieser Seite..) ist in Arbeit.

    Die Fakten sind bekannt. Die ursprünglich eingeplanten Kosten haben sich inzwischen von rd. 8 Millionen Euro auf jetzt rd. 20 Millionen Euro mehr als verdoppelt.
    Eine weitere Diskussion zu den Ursachen dieser Entwicklung ändert nichts 
    an den Fakten!


     Ich schlage deshalb vor, ohne Diskussion über folgendes abzustimmen:
    ·         Die aktuellen Planungen zum Neubau eines Hallenbades werden nicht fortgesetzt.

    ·         Der Gemeindevorstand wird mit der umgehenden Planung eines (modularen?) Heizhauses für die Sporthallen und die Bürgerstuben beauftragt.

    ·         Der Gemeindevorstand wird mit der Planung einer entsprechenden Anpassung der Lüftungsanlage der Sporthallen beauftragt.

    ·         Der Bauausschuss wird beauftragt, Vorschläge für die künftige Nutzung der Hallenbad-Fläche zu erarbeiten.

    Begründung:
    Die Sporthallen werden immer noch mit der jetzt viel zu großen, maroden Hallenbad-Heizung unter der Schwimmbecken-Ruine(!!) beheizt.

    Die Heizung des täglich genutzen Bürgerhauses ist alt und verbraucht viel Energie. Die Beheizung des Saales schwierig.
    Diese Probleme müssen meiner Meinung nach angegangen werden!!

    Deshalb ist es sinnvoll, jetzt ein Heizhaus für die Beheizung von Sporthallen und Bürgerstuben zu planen und zu bauen.

    Bei modularer Planung könnten auch weitere Gebäude an der Hauptstraße mitversorgt werden (Fernwärme).

    Die Hallenbad-Fläche muss sinnvoll genutzt werden. Hierfür sollten Vorschläge erarbeitet werden.

  • Beiträge vom 05.01.2024

    Stromkosten der Gemeinde 

    Hüttenberg ist Gesellschafter der KEAM. Die KEAM übernimmt die Ausschreibung der Strompreise und liefert Strom. 

    Ich hatte vermutet, dass die Gemeinde als Gesellschafter dann viel weniger für eine KWh Strom zahlen muss als ein privater Haushalt.

    Auf Anfrage hat sich das  nicht bestätigt.
    Der aktuelle Strompreis beträgt 35 Cent / KWh!!


    Ich habe auch gehört,

     dass derzeit  benachbarte Gemeinden  im Rahmen eines Ausschreibungs-Verbundes versuchen, unabhängig von der KEAM einen günstigeren KWh-Preis zu bekommen.
     

    Wir sollten uns erkundigen, ob es dort schon Hinweise auf einen niedrigeren KWh-Preis als bei der KEAM gibt. Und wenn ja, ob sich Hüttenberg noch an dem Verbund beteiligen kann…

    Sanierungskonzept für die Bürgerstuben?

    Die Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung am Montag, 29.1.2024 soll per Tischvorlage um den TOP „Sanierungskonzept für die Bürgerstuben“ erweitert werden.

     Der Antrag für ein Sanierungskonzept soll in dieser Sitzung beraten und beschlossen werden. 
    Es sollen wohl 50.000 Euro!! für die Erstellung des Konzepts im Haushalt eingestellt werden sollen.

    Info 30.1.24:
    Der Antrag wurde abgelehnt. 
    Weitere Infos folgen.

    Verkehrsberuhigung Rheinfelser Strasse

    Die Initiative „Verkehrsberuhigung jetzt“ hat die Fraktionen schriftlich gebeten, 50.000 Euro für Verkehrsberuhigungs-Maßnahmen in Weidenhausen und Volpertshausen im Haushalt 2024 einzustellen.

    Weitere Infos folgen.

  • Überlegungen zum Haushalt 2024

    Haushaltsansätze ohne vorherige Beratung in der Gemeindevertretung 

    Im Haushaltsentwurf 2024 gibt es einige Haushaltsansätze, welche bisher nicht in der Gemeindevertretung beraten wurden, z.B. 

     
    Lüftungsanlage Bürgerstuben                                                      – 480.000 Euro
     Planungskosten DGH Lüftungsanlage Volpertshausen    –   50.000 Euro 
    Fassade DGH Volpertshausen (2025)                                        –  185.000 Euro
     Bau Atrium  (DGH Reiskirchen?)                                                –    65.000 Euro 

    Familienbegegnungsstätte
     
    Mit diesen Ansätzen werden seitens der Verwaltung Zeichen für spätere Beschlüsse der Gemeindevertretung gesetzt, da die Haushaltsansätze ja mit Genehmigung des Haushalts (auch ohne vorherige Beratung) im Haushalt festgeschrieben sind.
     
    Dazu ist anzumerken:
    Die Gemeindevertretung und nicht die Verwaltung bestimmt die künftige Entwicklung der Gemeinde.

    Die Verwaltung kann über Anträge des Gemeindevorstands/des Bürgermeisters Projekte zur Beratung in der Gemeindevertretung einbringen.
    Diese Anträge werden dann in der Gemeindevertretung beraten und danach werden ggf. mit einem entsprechenden Beschluss zunächst Planungsmittel und – wenn nach Beratung der Planungen ein Umsetzungsbeschluss gefasst wird – Mittel in den Haushalt eingestellt.

     
    Aus diesem Grunde sollten bisher nicht in der Gemeindevertretung beratene Ansätze nach dem Grundsatz „Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit“ aus dem Haushaltsentwurf 2024 herausgenommen werden.
     
     
    Auch sollten aus Gründen der Haushaltsklarheit keine Investitionen für das Jahr 2025 in den Haushalt 2024 aufgenommen werden. 

    Sachstand Baugebiet „Auf der Höll“ in Reiskirchen und 
    „Baugebiet Dollenstück“ in Rechtenbach, 
    neues Baubebiet für den OT Hüttenberg

    Sachverhalt:
    Die seit langem beschlossenen Planungen für das Baugebiet „Auf der Höll“ in Reiskirchen sind noch immer nicht umgesetzt.

    Hier sollte der Gemeindevorstand baldmöglichst zum Stand der Planungen berichten und erläutern, warum die Umsetzung der Planungen so lange dauert.

    Die schon seit ca. 10 Jahren laufenden Planungen für das Baugebiet „Dollenstück“ in Rechtenbach wurden zum dritten Male neu begonnen.
    Aktuell hat der Gemeindevorstand den Auftrag, einen Investor zur Umsetzung des Baugebietes zu finden
    und ein Ausschuss der Gemeindevertretung erarbeitet zum wiederholten Male Vorgaben für die Planung des Baugebietes.

    Hier soll der Gemeindevorstand baldmöglichst zum Stand der Suche nach einem Investor berichten.


     Der Gemeindevorstand soll baldmöglichst auch zur aktuellen Rechtslage für eine Bebauung berichten und dabei folgende Fragen beantworten:

    ·         Ist der erste Bauabschnitt des Baugebietes „Dollenstück“ nach dem gültigen Flächennutzungsplan bebaubar?

    ·         Ist der erste Bauabschnitt des Baugebietes „Dollenstück“ im derzeit gültigen Regionalplan eingetragen?

    ·         Ist der erste Bauabschnitt des Baugebietes „Dollenstück“ in den neuen Regionalplan aufgenommen worden?

    ·         Welche Auswirkungen hat es, wenn der erste Bauabschnitt des Baugebietes „Dollenstück“ nicht im derzeit gültigen oder im neuen Regionalplan enthalten ist?

    Für den OT Hüttenberg wurde von der Gemeinde beantragt, zwei mögliche neue Baugebiete in den neuen Regionalplan aufzunehmen.
     Hier sollte der Gemeindevorstand berichten, wie der Stand der Planungen zur Umsetzung dieser beiden Baugebiete ist.

    Baukostenkontrolle

    Sachverhalt:

    Aus den Auflagen der Aufsichtsbehörde zum Haushalt 2023: 

    „In das Berichtswesen sind im Sinne einer Baukostenkontrolle der Umsetzungsstand aller veranschlagten und noch nicht abgeschlossenen Investitionen ab 50.000 € aufzunehmen.
    Dies betrifft nicht nur die 2023 veranschlagten Investitionen, sondern auch die der Jahre 2020, 2021 und 2022.
    Die Berichte sollten darüber hinaus noch stärker genutzt werden, um die Gremien zeitnah über die Umsetzung 2023 zu informieren und auch Optionen der Nachsteuerung zu eröffnen und auch bereits entsprechend der veränderten Vorgaben des § 12 GemHVO frühzeitig über die Planungen für 2024 zu informieren“.

    2023 wurde in der Sitzung am 31.5.2023 ein Bericht zu Stand der Investitionen für die Jahre 2022 und 2023 vorgelegt.

    Ich halte es für sehr wichtig, dass zumindest der Haupt- und Finanzausschuss künftig die Liste der laufenden und vorgesehenen Investitionen in einer Sitzung auswertet und dann der Gemeindevertretung berichtet .
     


    Überprüfung der Kosten für die Kindergärten 

    Sachverhalt:
    Bis zum Jahr 2021 stieg die Zahl der Kinder unter 6 Jahren in Hüttenberg
    stetig auf damals 790 Kinder an. Davon waren 506  Kinder in den Kindergärten angemeldet.
    Zu Beginn des Jahres 2024 wohnten 755 Kinder unter 6 Jahren in Hüttenberg.
    Am 1.12.2023 waren 495 Kinder in den Kindergärten angemeldet.

    Nach einer Aufstellung der Verwaltung sind zum 1.7.2024  = 39 Plätze in den Kindergärten frei – davon 13 allein im KIGA Baumgarten in Rechtenbach.

    Die Gemeinde Hüttenberg ist gesetzlich verpflichtet, eine 6-Stunden-Betreuung in den Kindergärten sicherzustellen.
    Dafür bekommt sie vom Land Hessen einen Zuschuss. 

    Die Gemeinde Hüttenberg bietet in ihren Kindergärten 
    Betreuungszeiten über 6 Stunden an – 
    und beschäftigt mit dem „Hüttenberger Weg“ in den Kindergärten auch mehr Betreuungspersonal als gesetzlich vorgeschrieben. 

    Das verursacht hohe Kosten.

    Die Gemeinde Hüttenberg hat im Jahr 2023 für die Kindergärten insgesamt 
    7 Millionen Euro ausgegeben.
    Die Einnahmen lagen bei 2,7 Millionen Euro (u.a. Landeszuschüsse für 6 Stunden Betreuung und rd. 300.000 Euro Elternbeiträge).
    Das ergibt einen Zuschussbedarf aus dem Gemeindehaushalt von 
    rd. 4,4 Millionen Euro.

    Die Kosten für die Kindergärten steigen seit Jahren
    und sind allein im Jahr 2023 um fast 780.000 Euro gestiegen.

     

    Trotz der Schaffung der Stelle einer Koordinatorin für die Kindergärten gibt es auch 2023 Personalprobleme in den Kindergärten. 

    In Hüttenberg wird nicht geprüft, ob durch Vollzeitbeschäftigung und Abwesenheit beider Elternteile die Notwendigkeit besteht, dass die Kinder ganztags betreut werden.
     

    Derzeit sinkt aber aufgrund steigender Homeoffice-Zahlen die Nachfrage nach Ganztags-Betreuung. 

    Die Zahl der Kinder in Hüttenberg ist nicht – wie in den vergangenen Jahren – weiter angestiegen.

    Aktuell laufen dennoch  Planungen / Überlegungen für  An- und Neubauten bei den Kindergärten.
    Diese Planungen sollten bei fast 40 freien Plätzen in den Kindergärten dringend überdacht werden.

    Obwohl mit dem „Hüttenberger Weg“ viele Elternwünsche erfüllt wurden, wurden die Eltern bisher nicht an den dadurch erheblich gestiegenen Kosten der Betreuung beteiligt. 

    Wenn es Ziel der Familienpolitik der Bundes- oder Landesregierung ist, dass unsere Kinder während der Woche ganztags in kommunalen Einrichtungen betreut und die Betreuung der Kinder durch die Eltern auf das Wochenende begrenzt wird, sollte meiner Meinung nach hier auch die entsprechende finanzielle Ausstattung der Gemeinden sichergestellt werden. 

    Das kann nicht Aufgabe der Gemeinden und der Gemeinde Hüttenberg sein. 

    Zu Beginn eines neuen Haushaltsjahres müssen wir meiner Meinung nach grundsätzlich klären, ob und ggf. wie lange wir uns weitere Kostensteigerungen bei der Kinderbetreuung finanziell leisten können. 

  • Zusammenfassung des Ablaufs „Sanierung Borngasse und angrenzende Straßen“ in Weidenhausen

    Stand 4.1.2024

    Zur Erinnerung:
    Die Sperrung der Borngasse erfolgte vor rd. 15 Jahren, als das hängige Gelände Ecke Borngasse/Schützenstraße bei Straßenbauarbeiten unstabil wurde und eine die Mauer der an die Straße grenzenden, tiefer liegenden Scheune und die angrenzende Stützmauer zur Borngasse beschädigte.
    Es gab später auch einen Unfall, bei dem die Scheune weiter beschädigt wurde.
    Die Scheune wurde abgerissen.

    Im  Jahr 2021 wurde dann in der Gemeindevertretung nachgefragt, warum die Stützmauer und die Straße noch immer nicht repariert sind.
    Ich habe den Bürgermeister dann mehrfach in Sitzungen der Gemeindevertretung nach dem Sachstand „Stützmauer Borngasse“ gefragt.
    Der Bürgermeister erläuterte jeweils, dass vor dem Bau der Stützmauer schwierige juristische Fragen zu klären seien.
    Konkret sei noch immer strittig, wer die neue Stützmauer bezahlt und ohne Stützmauer keine Straßensanierung.

    Nach einigen Anfragen ohne neue Erkenntnisse wurde (auch auf meine Initiative) der Bauausschuss von der Gemeindevertretung beauftragt, die Sachlage zu klären.

    Ich habe dem Bürgermeister am 14.2.2022 im Bauausschuss folgende Fragen gestellt:
    Wie ist der Schaden konkret entstanden?
    Gab es nach dem Schaden ein Beweissicherungsverfahre
    Wenn „Nein“ – warum nicht?
    Sind lediglich gemeindeeigene Straßen von dem Schaden betroffen?
    Aus welchen schriftlich nachvollziehbaren Gründen gibt es eine Haftung der Gemeinde?
    Wer ist noch für den Schaden haftbar? (Eigentümer, Baufirma.. Warum?
    Gibt es einen Rechtsstreit zwischen der Eigentümerin und der Gemeinde?
    Wenn ja, hat die Eigentümerin oder die Gemeinde eine Klage eingereicht?
    Wenn „Nein“ – welche schriftlich nachvollziehbaren Schritte wurden von beiden Seiten unternommen, um den Schaden zu beseitigen?
    Ist es möglich, den Schaden seitens der Gemeinde „in Vorleistung“ zu beheben und bestehen dann realistische Aussichten, das Geld zurückzubekommen?
    Welche Möglichkeiten bestehen, übergeordnete Behörden in die rasche Schadensbeseitigung einzubinden?
    Welche realistischen Möglichkeiten gibt es, den Schaden in absehbarer Zeit ohne finanziellen Schaden für die Gemeinde zu beheben?
    Hat der Unfall (PKW fuhr später in die Baustelle) weiteren Schaden verursacht?
    Wenn ja, welche juristischen Schritte wurden zur Behebung dieses Schadens unternommen?
    Gibt es Überlegungen/ die Möglichkeit, die Borngasse künftig als Einbahnstraße auszuweisen, um künftig gefährliche Verkehrssituationen zu verhindern?


    Der Bürgermeister teilte dann zu meinem großen Erstaunen mit, dass es in den ganzen Jahren lediglich Schriftwechsel zwischen den Anwälten der Gemeinde und der Anliegerin gab, auf deren Grundstück die Scheune stand und die Stützmauer steht.
    Unterlagen hierzu wurden dem Ausschuss nicht vorgelegt.
    Bei dem Schriftwechsel ging es lt. Bürgermeister um die Frage, wer den Bau einer neuen Stützmauer bezahlt.

    Gleichzeitig teilte der Bürgermeister mit, dass nunmehr mit den Planungen zur Sanierung der Straße/der Stützmauer begonnen werden könne, da im Rahmen der Sanierung der Gießener Straße die Straßenbeiträge sozialisiert wurden und die Gemeinde somit die Kosten zu tragen habe.

    Hierbei wäre meiner Meinung nach zu klären, warum die Sanierung der Gießener Straße vorgezogen wurde, obwohl der Sanierungsbedarf „Kanäle Borngasse und angrenzende Straßen“ schon länger bekannt war und es sogar einen grundsätzlichen Sanierungsbeschluss gab.

    Ich habe den Sachverhalt dann in der Gemeindevertretung vorgetragen.

    Danach wurde ein Planer von der Verwaltung mit einer Kostenschätzung der Baumaßnahme „Stützmauer und Sanierung der Borngasse“ beauftragt.

    Der Planer legte dem Bauausschuss und der Gemeindevertretung dann u.a.
    ca. 15 Jahre alte Fotos einer Kanalbefahrung „Borngasse und angrenzende Straßen“ vor, die zeigten, dass die dortigen Kanäle schon damals hätten saniert werden müssen.
    (Vorgaben der Eigenkontrollverordnung, die aber jahrelang ignoriert wurden..).

    Anmerkung: Wenn man die Sanierung damals zeitnah nach dem Schaden oder in den (vielen) Jahren danach durchgeführt hätte, wären die Kosten viel geringer gewesen, da die Baupreise niedrig waren und es noch Anliegerbeiträge gab..

    Der Planer legte auch eine komfortable Planung zur Sanierung der Borngasse und der angrenzenden Straßen vor.
    Die Kosten der Kanalsanierung konnte der Planer nicht beziffern, da u.a. unklar ist, wie hoch das Erdreich durch die verschleppte Kanalsanierung belastet ist (ggf. hohe Entsorgungskosten).

    Der Planer bestätigte mir auf Anfrage im Ausschuss, dass vor der Sanierung der Borngasse die Stützmauer neu aufgebaut werden müsse.
    Die Kosten einer neuen Stützmauer (ca. 3-4 m hoch und ca. 15 m lang..) konnte er nicht beziffern, da es eine eigene Baumaßnahme sei.

     Ich habe den Bürgermeister in der Sitzung des Ausschusses gebeten, zu Sitzung der Gemeindevertretung eine Kostenschätzung für die Stützmauer vorzulegen.

    Am 5.6.2023 wurde dann auf Antrag des Gemeindevorstandes von der Gemeindevertretung ein Grundsatzbeschluss zur Sanierung der Borngasse und der angrenzenden Straßen gefasst.
    Eine Kostenschätzung für die Stützmauer lag nicht vor.
    Ich habe das vor der Abstimmung in meinem Bericht aus dem Bauausschuss berichtet, es störte aber niemanden.

    Eine Kostenschätzung des Planers für die Gesamt-Maßnahme lag bei 1,4 bis
    2,4 Millionen Euro.

    In der Sitzung der Gemeindevertretung am 31.10.2023 beantragte dann der Bürgermeister, die Baumaßnahme „Sanierung Borngasse und angrenzende Straßen“ zusätzlich in das Programm „Hessenkasse“ aufzunehmen.
    Begründung: Dann könne man nicht benötigte Gelder aus dem Hessenkassen-Programm (Sporthallen, Kindergärten, Hallenbad..) zu der Baumaßnahme verschieben.
    Der Bürgermeister erläuterte, der Beschluss müsse noch in der Sitzung gefasst werden, da am nächsten Tag die Meldefrist der Hessenkasse ende.
    Nachdem u.a. diese Aussage in der Sitzung angezweifelt wurde, wurde (auf Antrag  in namentlicher Abstimmung) beschlossen, die Maßnahme in das Hessenkassen-Programm aufzunehmen.
    Ich erhielt am nächsten Tag auf Nachfrage eine schriftliche Bestätigung der Hessenkasse, dass die Meldefrist nicht am Tag nach der Sitzung endete, also genug Zeit für eine Beratung gewesen sei.
    Das habe ich den Fraktionen mitgeteilt, es interessierte aber niemanden.

  • Politischer Vorsatz 1 für 2024

    Wenn es sonst niemand tut, 
    werde ich in der Januar-Sitzung der Gemeindevertretung beantragen,
    ohne Diskussion!! über folgendes abzustimmen:

    Hallenbad-Planungen beenden,
    den Gemeindevorstand mit der Planung eines Heizhauses
    für die Sporthallen und die Bürgerstuben beauftragen und
    den Bauausschuss beauftragen,
    Vorschläge für die künftige Nutzung der Hallenbad-Fläche zu erarbeiten.

    Ich werde den Antrag zurückziehen, wenn es irgendwelche Wortmeldungen dazu gibt.


    Begründung:
    Das Hallenbad ist nach der Bürgermeisterwahl politisch nicht mehr durchsetzbar.

    Die Sporthallen werden immer noch mit der jetzt viel zu großen, alten Hallenbad-Heizung unter dem ehemaligen Schwimmbecken beheizt.
    Die Heizung des Bürgerhauses ist alt und störanfällig.

    Es ist auch Zeit, sich Gedanken darüber zu machen, wie die Hallenbad-Fläche künftig sinnvoll genutzt werden  soll.

  • Ausblicke

    Ausblick auf den Haushaltsplan (HHP)Erhöhung der Grundsteuer B
    • Hebesatz 2024:
    • die Grundsteuer B wird von 500%-Pkt. auf 660%-Pkt. erhöht.
     Grund: Erneuerung Borngasse und angrenzende Straßen / Weidenhausen
    Mehrertrag 500 T €

    • Hebesatz 2025:
    • die Grundsteuer B wird von 660%-P auf 628%-P gesenkt.
     Grund: Erneuerung Borngasse und angrenzende Straßen / Weidenhausen 

    Mehrertrag 400 T €

    • Ab 2026 Senkung des Hebesatzes auf 500 %-Punkte nach Fertigstellung Borngasse
    • In der mittelfristigen Planung ist keine weitere Straßensanierung vorgesehen.
    • Die Auswirkungen der Grundsteuerreform sind nicht berücksichtigt.

    Anmerkung:
    Wenn die Baumaßnahme „Borngasse“ nicht 10 Jahre lang verschleppt worden wäre (siehe Infos weiter unten), hätte sie nur einen Bruchteil der o.a. Kosten verursacht.

    Aufgrund eines merkwürdigen Verfahrens (siehe Dokumentation weiter unten) erhöhen sich die Sanierungskosten der Weidenhäuser Straße (an der Schule in Rechtenbach) um 240.000 Euro. 

    Die größten Investitionen ( > 450.000 €) 
    im Haushaltsplan-Entwurf 2024:


    Heizhaus inkl. TGA Bürgerstuben (2024 bis 2025)=   500.000 €
    Lüftungsanlage Bürgerstuben (2024 bis 2025) =         480.000 €
    Heizhaus inkl. TGA  Sporthallen (2024 bis 2025)=      750.000 €
    Lüftungsanlage Sporthalle (2024 bis 2025)=                 600.000 €


    Neubau Hallenbad (2024-2026)=                                    15.560.000 €

    Feuerwehrhaus Rechtenbach (2024-2026)=                 3.402.650 €

    Straßensanierung Borngasse (2024-2026)=                1.339.340 €
    Kanalsanierung Borngasse(2024-2025)=                        620.000 €

    KITA Waldgeister (zusätzliche Eigenmittel 2024)=     579.000 €

    = Summe=  23.830.990 €

    Anmerkungen:
    Zu den kursiv geschriebenen Planungen gibt es noch keine Beschlüsse der Gemeindevertretung.

    Die oben aufgeführten Kosten beziehen sich auch nicht nur auf das Haushaltsjahr 2024!!
    Ich gehe davon aus, dass die Kosten für Investitionen 2024 unter  
    5 Millionen Euro bleiben werden. 

    Deshalb: Ruhig bleiben, Fragen und Änderungsanträge stellen und nicht vergessen:  Die Gemeinde hat aktuell rd. 6 Millionen Euro Rücklagen..  

    Aus den Haushaltsplanungen für das Jahr 2024

    Personalkosten
    Hohe Tarifsteigerungen und Darstellung des Hüttenberger Schlüssel und
    Gute-Kita-Gesetz im Bereich der Kindergärten.
                               
    2023 (Prognose)                     2024                     Steigerung in €
    Verwaltung     2.690.613,23 € 2.786.118,62 €  95.505,39€ 
    Bauhof              836.252,88 €    908.057,47 €   71.804,59 € 

    Kindergarten   5.053.137,75 €   5.564.839,91 €  511.702,16 € 

    Wertstoffhof        10.826,11 €              13.312,16 €    2.486,05€                                     8.590.829,97 €  9.272.328,16 €  681.498,19 €

  • Protokoll „Sanierung des DGH Reiskirchen“  – Stand 12/2023 

    Die Gemeindevertretung hatte beschlossen, im DGH Reiskirchen behindertengerechte Toiletten zu installieren und dafür die Toiletten vom Keller des Gebäudes in den Eingangsbereich des Erdgeschosses zu verlegen. 

    Leider hatte dabei niemand die Gemeindevertretung darauf hingewiesen, dass erhebliche bauliche Veränderungen oft brandschutzrechtliche Folgen haben.. 

    Nachdem der Brandschutz die Planungen geprüft hatte, musste die Gemeindevertretung dann nachbessern und weitere Mittel bereitstellen. 

    Sie fasste daraufhin am 8.3.2021 folgenden Beschluss: 

    Die Gemeindevertretung beschließt, die KIP-Restmittel von den Maßnahmen „Außengelände Kita-Waldgeister“ und „Maler und Putzarbeiten in der Sporthalle Hüttenberg“ zur Maßnahme „DGH Reiskirchen“ zu verschieben.
     Weiterhin wird beschlossen, die Maßnahmenbeschreibung des DGH Reiskirchen folgendermaßen anzupassen: „Behindertengerechter Ausbau des Foyers mit Toiletten, Sanierung der Fenster, der Fluchttüren gemäß den Brandschutzvorschriften und Sanierung der zwei Säle und gegebenenfalls Sanierung des Theken- sowie des Küchenbereiches.
     Die Gemeindevertretung beschließt, die nächste Bau- und Verkehrsausschusssitzung in Reiskirchen durchzuführen. Dort sollen sich die Maßnahmen angeschaut werden und endgültig und abschließend über die Mittel zur Sanierung des Flurs, der Säle, der Küche und der Theke zu entscheiden. Der Brandschutz bleibt unberührt.
     

    Im Rahmen der Sanierung der Säle wurden auch die Decken erneuert. Nach der Erneuerung der Decken teilte der Bürgermeister in einer Sitzung des Bauausschusses mit, die neuen Decken müssten demontiert und neu eingebaut werden, da nach der Montage Zweifel am Untergrund aufgetaucht seien. 
     Meine Frage, ob hier ein Regressanspruch der Gemeinde entstanden sei, sollte im Gemeindevorstand geklärt werden. Infos dazu habe ich nicht bekommen. 

    (Auch) im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirats wurde angefragt, wie der behindertengerechte Zugang zu den Toiletten erfolgen sollte. Der Bürgermeister antwortete, es solle ein Treppenlift an der Treppe zwischen Saal und Toilette eingebaut werden. 

    Nach dem Motto „Wo wir schon mal dran sind“ wurde am 7.6.2023 eine Erweiterung der Sanierungsmaßnahmen beantragt. 
     Ein Antrag, den TOP zunächst in den Bauausschuss zu verweisen, damit sich der Bauausschuss vor Ort ein Bild machen und ggf. Empfehlungen abgeben kann, wurde mehrheitlich abgelehnt.
     
     Die Gemeindevertretung beschloss mehrheitlich folgendes:
    „Die Gemeindevertretung beschließt, die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme des DGH Reiskirchen mit der Erneuerung der Bodenbeläge und des Theken- und Küchenbereichs durchzuführen“. 
     Die Maßnahme umfasst die Erneuerung der Fliesen im Flur, der Küche und dem Thekenbereich, den Austausch des Bodens im Saal und die Erneuerung der Küche und Theke. Der Gemeindevorstand wird mit der Umsetzung beauftragt. 

    Inzwischen ist die Sanierung des DGH im Prinzip beendet. 
     Alle beschlossenen Maßnahmen wurden durchgeführt. Vor dem DGH Reiskirchen gibt es jetzt eine markante Feuerschutztreppe, es gibt eine neue Beschallungsanlage, in der neuen Küche fehlt nichts, leider hat aber die Zapfanlage an der neuen Theke keinen Bierkühler.. 


     Und leider ist können weiter Behinderte die neuen behindertengerechten Toiletten (trotz einigen weiteren entsprechenden Hinweisen und Anfragen) nicht nutzen.. 

    Nun teilt der Bürgermeister zur Sitzung der Gemeindevertretung am 18.8.2023 mit, die Planung für den Einbau eines Treppenlifts sei fehlerhaft gewesen, da die erforderliche Breite des Rettungsweges durch einen Plattformlift nicht eingehalten werden konnte.
     (Mir ist nicht klar, ob im Zuge der Planung schon eine neuer Treppenlift bestellt wurde und was aus ihm geworden ist. Bei einer meiner Anfragen wurde über Lieferprobleme berichtet). 

    Der Bürgermeister schlägt deshalb den Bau einer normgerechten Rampe im Außenbereich auf der Rückseite des Gebäudes zwischen Saal und Grundstücksgrenze vor. Nach dieser Planung müsste dazu der gesamte Bereich aufwendig umgestaltet werden.
     Zusätzlich müsste dann an der Rückseite des Gebäudes gegenüber dem Eingang eine neue, behindertengerechte Tür gebrochen werden.
     Die Kosten der Maßnahme würde nach zwei vorliegenden Planungen zwischen 44.000 Euro und 56.000 Euro (also bei ca. 10 % der bisherigen Bausumme!!) liegen. 

    Das bedeutet, das jetzt – nach Abschluss der Sanierungsarbeiten – mit einer neuen großen Baumaßnahme am DGH Reiskirchen (Mauerdurchbruch, Erdarbeiten..) begonnen werden müsste. 

    Mir stellen sich dazu folgende Fragen: 

    ·         Warum ist es einfach nicht möglich, Planungsprobleme zeitnah offen zu kommunizieren und gemeinsam Lösungen zu suchen??? 

    ·         Warum wurde nicht sofort nach der Feststellung, dass die Planung zum Einbau eines Treppenlifts fehlerhaft war, mit der Suche nach einer anderen Lösung für einen behindertengerechten Zugang begonnen? 

    ·         Warum werden jetzt (von wem beraten und beschlossen?) wieder alternativlos fertige Planungsvorschläge präsentiert (auch Planungen kosten Geld!)
      

    ·         Ehrlich gesagt frage ich mich langsam, ob man die gesamte Baumaßnahme nicht einfach ehricherweise unter dem Titel „Sanierung des DGH Reiskirchen, beginnend mit der Verlegung der Toiletten vom Keller in den Eingangsbereich“ hätte laufen lassen sollen.
     Der Einbau behindertengerechter Toiletten mit Zugang scheint mir beim bisherigen Verlauf der Baumaßnahme nicht wirklich geplant gewesen zu sein. 
    Es gibt hinter dem Haus vor dem Saal schon lange eine Rampe. Es geht jetzt darum, vor dem Eingang zwei Stufen zu den Toiletten zu überbrücken – ggf. mit einer mobilen Rampe…
    Damit wäre das ursprüngliche Ziel erreicht. Diese Lösung wäre nicht DIN-gerecht, aber es wäre eine Lösung, über die man einfach mal reden könnte. 


     Vielleicht muss ich mich jetzt aber auch noch dem Vorwurf stellen, ich hätte durch meine ewigen Nachfragen nachträglich eine zusätzliche Baumaßnahme und eine Erhöhung der Gesamtkosten verursacht…