• Aktuelles zur Sanierung „Weidenhäuser Straße“ (an der Schule in Rechtenbach)

    Die Baumaßnahme „Sanierung Weidenhäuser Straße“ ist gestoppt:
    Der Grund: Unter der Weidenhäuser Straße läuft im abgesperrten Bereich an der Schule ein Kanal vom Baugebiet „Birkenweg“ zum Regen-Rückhaltebecken an der Kurve Richtung Hessenstraße.
    Beim Endausbau des gesperrten Bereichs der Weidenhäuser Straße wurde festgestellt, dass dort die Kanalrohre im Jahr 2006 dicht unter der Straßendecke und mit wenig Gefälle verlegt wurden.
     Eine Gewährleistung entfällt, da es Bau- und Planungsfirma nicht mehr gibt.

    Das Fassungsvermögen der Rohre und des Rückhaltebeckens werden als Stauraum zusammengerechnet.
    Da die Rohre zu hoch verlegt wurden, können sie nicht die vorgesehene Menge an Wasser speichern.
    Die Rohre sollten 56 Kubikmeter Wasser stauen, jetzt geht man nur von 25 Kubikmetern Stauraum aus.
    Seit 2006 gab es damit aber keine Probleme.

    Es gibt zwei Lösungsvorschläge:
     A) Den Kanal mit 20 cm Schotter (oder einer Betonplatte) abdecken und darüber 30 cm neue Straßendecke aufbringen (die Straße wird insgesamt höher).
     Kosten rd. 60.000 Euro (schnell umsetzbar)
    (
    meine Anmerkung: Allein mit 30 cm neuer Straßendecke wären die Rohre schon 50 cm hoch abgedeckt..)
    B) Die Rohre ausgraben, neu verlegen und die ganze Straße neu aufbauen.
     Kosten rd. 250.000 Euro (größere, zeitaufwendige Baumaßnahme)


    Fakten:
    Es geht bei der Variante B (neuer Kanal) darum, die Rohre tiefer unter der Straße zu verlegen und um eine Stauraum-Erweiterung von 25 Kubikmeter Wasser im Kanal, also eine Verdoppelung des bisherigen Stauraums in den Rohren.
    Hierfür muss der Kanal ausgetauscht und die Straße neu aufgebaut werden.
    (Das Wasser läuft bei Hochwasser durch die Rohre ins Rückhaltebecken, dann offen und durch Rohre in den Bach.
    Ziel der Maßnahme ist es, 25 Kubikmeter Wasser mehr in den Rohren vor dem Rückhaltebecken zu stauen).
    Bisher gab es aber keine Speicherprobleme.
    Diese Stauraum-Erweiterung um 25 Kubikmeter soll rd. 250.000 Euro kosten.

    Das vorhandene Stauvolumen reicht nach den vorgelegten Informationen für die Bebauung Birkenweg 1+2 aus.
    Die Rohre müssen also nicht zwingend ausgegraben und neu verlegt werden.
    Wenn ein Bebauungsplan „Birkenweg 3“ kommen sollte, müsste ggf. über weitere Regenrückhaltung zu den dann gültigen Vorschriften nachgedacht werden.
    Es gibt aber keine Planungen zu „Birkenweg 3“.

    Eine Gewährleistung ist bei der schnelleren Variante A lt. Bürgermeister schwierig.
    Mir ist nicht klar, warum das so ist  – es würden lediglich die Kanalrohre höher abgedeckt und darüber eine neue Straßendecke eingebaut.
    Was ist das Problem bei dieser Gewährleistung?
    Die Gewährleistung ist – wie wir bei der fehlerhaften Rohrverlegung 2006 sehen – sowieso nicht so einfach.
    Nach einigen Jahren sind Firmen evtl. nicht mehr greifbar…
     
    Rechtliche Vorgaben – die rechtlichen Vorgaben sind nach den vorliegenden Informationen auch bei der schnellen Variante A erfüllt.


    Weitere Fakten: 
    Zusätzliche Kosten von 50.000 Euro oder 250.000 Euro für diese Baumaßnahme müssen nach der Haushaltssatzung von der Gemeindevertretung (ggf. in einer Sondersitzung) beschlossen werden, bevor der Gemeindevorstand Aufträge vergibt.
    Das gilt auch, wenn diese seit November 2020 geplante!!! Baumaßnahme jetzt baldmöglichst abgeschlossen werden soll.

    Eine Beauftragung der Baumaßnahme ohne Beschlussfassung in einer Sitzung der Gemeindevertretung stellt für mich einen Verstoß gegen bestehendes Haushaltsrecht dar.
    Ich wurde als Bundesbeamter und auch als Gemeindevertreter darauf vereidigt, mich an Recht und Gesetz zu halten.

  • Beiträge vom 18.09.2023

    Neues zum Baugebiet „Dollenstück“
    Die zeitaufwendige Umsetzung des Baugebiets mit einer „Treuhand-Lösung“ ist gescheitert.

    Am 5.6.2023 hat die Gemeindevertretung beschlossen, dass der Gemeindevorstand neue Vorplanungen einleiten und dann eine Arbeitsgruppe mit einem Planungsbüro neu planen soll. 

    Nachdem ich dazu fast 
    4 Monate nichts konkretes gehört hatte, habe ich den TOP „Baugebiet Dollenstück“ auf die TO der Bauausschuss-Sitzung am 25.9.2023 gesetzt, um den aktuellen Sachstand zu klären.
    (Sind neue Baugebiete nur Wahlkampfthema??)

    Erinnerung:
    Sitzung der Gemeindevertretung am 7.6.2022:
    Die Gemeindevertretung beschließt, die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme
     „Abdichtungsarbeiten an der Dachterrasse/ Dach der Mietswohnung, die
     Abdichtung der Terrasse im Eingangsbereich und die Abdichtung der Terrasse
     vor dem Saal bei den Hüttenberger Bürgerstuben“.
     
    Der Gemeindevorstand wird mit der baulichen Umsetzung beauftragt.

    Sachstand?
    Die Gemeindevertretung hat im November 2020 folgenden Beschluß gefasst:
    Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hüttenberg beschließt die grundhafte
     Erneuerung der Weidenhäuser im Bereich zwischen Hollerstück und Alte Gärtnerei 
    sowie die Fahrbahnverbesserung im Bereich zwischen Alte Gärtnerei und  Hessenstraße mit der Anpassung des Regenwasserkanals im OT Rechtenbach und  beauftragt den Gemeindevorstand mit der baulichen Umsetzung der Maßnahme……

    Dieser Beschluß wurde mehr als zwei Jahre lang nicht umgesetzt.

     Am 13.3.23 beantragte der Bürgermeister erneut die Umsetzung diese Baumaßnahme mit Änderungen beim Bau des Regenwasserkanals.
    Dem Antrag des Bürgermeisters wurde ohne Wortmeldungen aus der Gemeindevertretung zugestimmt. 

  • Gedanken zur Bürgermeisterwahl 

    Die Gemeindevertretung ist das Parlament. Hier werden alle 
    wichtigen Entscheidungen getroffen. 
     Der Gemeindevorstand und der Bürgermeister setzen die Entscheidungen der Gemeindevertretung um. 

    Es ist Sache der Gemeindevertretung, wie viel Macht sie dem Gemeindevorstand und dem Bürgermeister gibt.
     Der Bürgermeister und der Gemeindevorstand können also selbst Politik machen, wenn die Gemeindevertretung das nicht tut oder es einfach zulässt. 

    Natürlich kann der Bürgermeister eine eigene Meinung haben. 

     Nach Recht und Gesetz ist er aber verpflichtet, das umzusetzen, was die Gemeindevertretung mehrheitlich festlegt.
     Die Gemeindevertretung hat das Recht und die Pflicht, darauf zu achten, dass Gemeindevorstand und Bürgermeister ihre Beschlüsse richtig umsetzen. 

    Die Sache wird problematisch, wenn der Bürgermeister öffentlich mitteilt, dass er eine Entscheidung der Gemeindevertretung nicht mitträgt. 
    Er teilt damit auch mit, dass er diese Entscheidung der Gemeindevertretung vielleicht nicht mit aller Kraft umsetzen kann oder will. 

    Aber genau das ist seine Aufgabe, so lange die Gemeindevertretung nichts anderes beschließt. 

    Die Rechtslage ist völlig klar. 
    Es geht aber jetzt um Menschen, Vertrauen, Macht und Durchsetzungsvermögen. 

    Der Ball liegt im Feld der Gemeindevertretung!! 

    Zusammenfassung meiner Meinung:

    Ein neuer Bürgermeister kann Beschlüsse der Gemeindevertretung nicht ändern (auch nicht die Hallenbad-Beschlüsse), er muss sie umsetzen.

    Deshalb halte ich es für problematisch, wenn Kandidaten das Hallenbad zum wichtigen Bürgermeister-Wahlkampf-Thema zu machen.

    Die Hüttenberger Politik wird von der Gemeindevertretung und nicht vom Bürgermeister festgelegt.
    Die Gemeindevertretung wird jetzt nicht neu gewählt.

    Spannende, nachdenkenswerte  Frage: Warum ist das so vielen Bürgern nicht klar???

  • Nachlese zur Vorstellung der Bürgermeisterkandidaten im DGH Rechtenbach

    Zu den Aussagen der Kandidaten möchte ich folgendes anmerken:
    (Mehr Infos zu meinen Aussagen findet man in den Texten weiter unten..)

    Nicht der Bürgermeister, sondern die Gemeindevertretung muss festlegen, wie es mit dem Hallenbad weitergeht.
    Nicht nur hier wäre es sinnvoll, wenn Gemeindevertretung, Gemeindevorstand, Bürgermeister und Verwaltung wirklich zum Wohle der Gemeinde zusammenarbeiten.
    Ich möchte das hier nicht weiter ausführen…

    Es ist richtig, dass mehr Einwohner die Gemeinde mehr Geld kosten (Kindergärten, Straßen, Neubaugebiete, Kanal..).  Ja, hier sind die Ausgaben höher als die Einnahmen!
    Hüttenberg wird aber weiter neue Einwohner anziehen.
    Baugrundstücke sind schon jetzt Mangelware.
    Ohne den missglückten, zeitaufwendigen Treuhand-Umsetzungs-Versuch für das geplante Baugebiet „Dollenstück“ (OT Rechtenbach) wären wir hier schon viel weiter! Die Planungen (was, wie wo..) beginnen jetzt wieder neu…
    Was ist mit dem Baugebiet in Reiskirchen? Hier könnte bald gebaut werden, wenn die Planungen beschleunigt werden..
    Im Regionalplan sind auch für den OT Hüttenberg zwei neue Baugebiete vorgesehen. Darüber wurde noch nicht mal geredet..
    Andere Baugebiete für Hüttenberg sind im Regionalplan leider nicht eingeplant und deshalb kaum umsetzbar!
    Inzwischen gibt es in der Gemeinde auch viele gute Beispiele, wie man bereits bebaute Grundstücke im Ort ohne neuen Flächenverbrauch umgestalten kann! Unterstützung?
    Vielleicht wäre auch ein Kataster der vielen unbebauten Grundstücke in Hüttenberg hilfreich für weitere Planungen?

    Die Gemeinde hat und braucht hohe Gewerbesteuereinnahmen. Die Gemeinde hat aber keine freien Gewerbeflächen mehr.
    Neue Gewerbeflächen gibt es erst, wenn der Reginalplan beschlossen ist.
    Das wird  noch dauern…
    Ich stimme Dierk Rink zu: Wir brauchen keine 20 Hektar neue Gewerbeflächen an der Autobahn, die wir sowieso nur zusammen mit anderen Kommunen entwickeln dürften (die sich dann auch nicht aus lauter Freundschaft an der Umsetzung beteiligen..). Es reicht, wenn wir dort vier Hektar neue Gewerbefläche allein entwickeln.
    Ich warne erneut davor, jetzt weiter  private Gewerbeflächen in Mischgebiete umzuwandeln, ohne vorher klare Voraussetzungen für solche Umwandlungen festzulegen! (Siehe Ruinen-Fläche der alten Käserei an der Berliner Strasse..).

    Es ist richtig, dass es gesetzliche Vorgaben für Straßen- und Kanalbau gibt.
    Leider sind die gesetzlichen Vorgaben aber zahnlose Tiger,
    sonst hätten wir die Sanierung der Kanäle „Borngasse und angrenzende Straßen“ nicht einfach 10 Jahre verschleppen können,
    sonst hätten wir längst ein öffentliches Kataster zum Zustand von Straßen und Kanal, welches vor Sanierungsbeschlüssen eingesehen werden könnte,
    sonst könnten wir in den o.a. Kataster auch sehen, wie weit wir mit dem Endausbau von Straßen im Verzug sind,
    sonst wäre Hessen-Mobil schon lange dabei, die Rheinfelser Straße zu sanieren…
    Hier müssen Gemeindevertretung und Bürgermeister, aber auch die Bürger aktiver werden!

    Was ist mit folgenden wichtigen Themen:
    Photovoltaik auf öffentlichen Gebäuden?
    Förderung von Photovoltaik in der Gemeinde?
    Verkehr in Hüttenberg? (Einfahrgeschwindigkeit an den Ortseingängen, Parkprobleme, Geschwindigkeitsmessungen, Querungshilfen..)
    Bessere Busverbindungen?
    Unsere Natur
     ? (Wald, Bäche, Streuobstwiesen..)

    Und:
    Regelmäßige Bürgermeister-Sprechstunden in allen Ortsteilen?
    Interessante Sitzungen der Ortsbeiräte?
    Sitzungen der Gemeindevertretung wieder in allen Ortsteilen mit Ortsterminen?
    Jugendbauftragte, die genau so aktiv sind wie unsere Seniorenbeauftragte?
    Viel mehr Bürgerbeteiligung und offener Informationsaustausch zum Wohle der Gemeinde? (Hallo, wir leben in einer Demokaratie!!)

  • Protokoll „Sanierung des DGH Reiskirchen“  – Stand 9/2023 

    Die Gemeindevertretung hatte beschlossen, im DGH Reiskirchen behindertengerechte Toiletten zu installieren und dafür die Toiletten vom Keller des Gebäudes in den Eingangsbereich des Erdgeschosses zu verlegen. 

    Leider hatte dabei niemand die Gemeindevertretung darauf hingewiesen, dass erhebliche bauliche Veränderungen oft brandschutzrechtliche Folgen haben.. 

    Nachdem der Brandschutz die Planungen geprüft hatte, musste die Gemeindevertretung dann nachbessern und weitere Mittel bereitstellen. 

    Sie fasste daraufhin am 8.3.2021 folgenden Beschluss: 

    Die Gemeindevertretung beschließt, die KIP-Restmittel von den Maßnahmen „Außengelände Kita-Waldgeister“ und „Maler und Putzarbeiten in der Sporthalle Hüttenberg“ zur Maßnahme „DGH Reiskirchen“ zu verschieben.
     Weiterhin wird beschlossen, die Maßnahmenbeschreibung des DGH Reiskirchen folgendermaßen anzupassen: „
    Behindertengerechter Ausbau des Foyers mit Toiletten, Sanierung der Fenster, der Fluchttüren gemäß den Brandschutzvorschriften und Sanierung der zwei Säle und gegebenenfalls Sanierung des Theken- sowie des Küchenbereiches.
    Die Gemeindevertretung beschließt, die nächste Bau- und Verkehrsausschusssitzung in Reiskirchen durchzuführen. Dort sollen sich die Maßnahmen angeschaut werden und endgültig und abschließend über die Mittel zur Sanierung des Flurs, der Säle, der Küche und der Theke zu entscheiden. Der Brandschutz bleibt unberührt.
     

    Im Rahmen der Sanierung der Säle wurden auch die Decken erneuert. Nach der Erneuerung der Decken teilte der Bürgermeister in einer Sitzung des Bauausschusses mit, die neuen Decken müssten demontiert und neu eingebaut werden, da nach der Montage Zweifel am Untergrund aufgetaucht seien. 
    Meine Frage, ob hier ein Regressanspruch der Gemeinde entstanden sei, sollte im Gemeindevorstand geklärt werden. Infos dazu habe ich nicht bekommen. 

    (Auch) im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirats wurde angefragt, wie der behindertengerechte Zugang zu den Toiletten erfolgen sollte. Der Bürgermeister antwortete, es solle ein Treppenlift an der Treppe zwischen Saal und Toilette eingebaut werden. 

    Nach dem Motto „Wo wir schon mal dran sind“ wurde am 7.6.2023 eine Erweiterung der Sanierungsmaßnahmen beantragt.
     Ein Antrag, den TOP zunächst in den Bauausschuss zu verweisen, damit sich der Bauausschuss vor Ort ein Bild machen und ggf. Empfehlungen abgeben kann, wurde mehrheitlich abgelehnt.
     
     Die Gemeindevertretung beschloss mehrheitlich folgendes:
    Die Gemeindevertretung beschließt, die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme des DGH Reiskirchen mit der Erneuerung der Bodenbeläge und des Theken- und Küchenbereichs durchzuführen. 
     Die Maßnahme umfasst die Erneuerung der Fliesen im Flur, der Küche und dem Thekenbereich, den Austausch des Bodens im Saal und die Erneuerung der Küche und Theke. Der Gemeindevorstand wird mit der Umsetzung beauftragt. 

    Inzwischen ist die Sanierung des DGH im Prinzip beendet. 
     Alle beschlossenen Maßnahmen wurden durchgeführt. Vor dem DGH Reiskirchen gibt es jetzt eine markante Feuerschutztreppe. In der neuen Küche fehlt nichts, leider hat aber die Zapfanlage an der neuen Theke keinen Bierkühler.. 


     Und leider ist können weiter Behinderte die neuen behindertengerechten Toiletten (trotz einigen weiteren entsprechenden Hinweisen und Anfragen) nicht nutzen, da es Stufen gibt.

    Nun teilt der Bürgermeister zur Sitzung der Gemeindevertretung am 18.8.2023 mit, die Planung für den Einbau eines Treppenlifts sei fehlerhaft gewesen, da die erforderliche Breite des Rettungsweges durch einen Plattformlift nicht eingehalten werden konnte.
     (Mir ist nicht klar, ob im Zuge der Planung schon eine neuer Treppenlift bestellt wurde und was aus ihm geworden ist. Bei einer meiner Anfragen wurde über Lieferprobleme berichtet). 

    Der Bürgermeister schlägt deshalb den Bau einer normgerechten Rampe im Außenbereich auf der Rückseite des Gebäudes zwischen Saal und Grundstücksgrenze vor. Nach dieser Planung müsste dazu der gesamte Bereich aufwendig umgestaltet werden.
     Zusätzlich müsste dann an der Rückseite des Gebäudes gegenüber dem Eingang eine neue, behindertengerechte Tür gebrochen werden.
     Die Kosten der Maßnahme würde nach zwei vorliegenden Planungen zwischen 44.000 Euro und 56.000 Euro (also bei ca. 10 % der bisherigen Bausumme!!) liegen. 

    Das bedeutet, das jetzt – nach Abschluss der Sanierungsarbeiten – mit einer neuen großen Baumaßnahme am DGH Reiskirchen (Mauerdurchbruch, Erdarbeiten..) begonnen werden müsste. 

    Mir stellen sich dazu folgende Fragen: 

    ·         Warum ist es einfach nicht möglich, Planungsprobleme zeitnah offen zu kommunizieren und gemeinsam Lösungen zu suchen??? 

    ·         Warum wurde nicht sofort nach der Feststellung, dass die Planung zum Einbau eines Treppenlifts fehlerhaft war, mit der Suche nach einer anderen Lösung für einen behindertengerechten Zugang begonnen? 

    ·         Warum werden jetzt (von wem beraten und beschlossen?) wieder alternativlos fertige Planungsvorschläge präsentiert (auch Planungen kosten Geld!)
     
     

    ·         Ehrlich gesagt frage ich mich langsam, ob man die gesamte Baumaßnahme nicht einfach ehricherweise unter dem Titel „Sanierung des DGH Reiskirchen, beginnend mit der Verlegung der Toiletten vom Keller in den Eingangsbereich“ hätte laufen lassen sollen.
     Der Einbau behindertengerechter Toiletten mit Zugang scheint mir beim bisherigen Verlauf der Baumaßnahme nicht wirklich geplant gewesen zu sein. 

    Es gibt hinter dem Haus vor dem Saal schon lange eine Rampe. Es geht jetzt darum, vor dem Eingang zwei Stufen zu überbrücken – ggf. mit einer mobilen Rampe…
    Damit wäre das ursprüngliche Ziel erreicht. Diese Lösung wäre nicht DIN-gerecht, aber es wäre eine praktische Lösung, über die man einfach mal reden könnte. 


     Vielleicht muss ich mich jetzt aber auch noch dem Vorwurf stellen, ich hätte durch meine ewigen Nachfragen jetzt nachträglich eine zusätzliche Baumaßnahme und eine Erhöhung der Gesamtkosten verursacht… 

    Aktuelle Info: 
     Ggf. soll der TOP „Behindertengerechter Zugang zum Foyer des DGH Reiskirchen“ nun doch erst im Gemeindevorstand und nicht am Montag in der Sitzung der Gemeindevertretung beraten werden. 

  • Die Seele Hüttenbergs…

    Die Seele Hüttenbergs liegt nicht in den Träumen von 20 Hektar neuem Gewerbegebiet (welches wir sowieso nicht allein umsetzen dürften).
    Die Seele Hüttenbergs liegt in den vielen kleinen und mittelständischen Betrieben.

    Bei Menschen, die die Mut hatten, in Hüttenberg Geschäfte zu gründen. 
    Den Menschen, die dort lange fleißig gearbeitet haben.
    Den Menschen, die die Produkte dann auf die Märkte bis nach Frankfurt gebracht und verkauft haben.

    Bei dem Bäcker, der sein Leben lang mitten in der Nacht aufsteht, um Brötchen für uns zu backen.
    Bei dem Metzger, der immer noch selbst Wurst für uns herstellt.
    Bei dem Gastwirt, der sein Leben lang nachts lange für uns wach bleibt.
    Bei den Menschen, die uns vor Ort in Geschäften und Verkaufswagen Lebensmittel verkaufen.
    Bei den Menschen, die uns  im Ort einen Strauß nach unseren Wünschen binden.
    Den Menschen, die uns vor Ort das Auto reparieren.
    Den Menschen, bei denen wir Geschenke, Kleidung und andere Dinge vor Ort mit persönlicher Beratung kaufen können.
    Bei  Ärzten im Ort, die ihre Patienten noch kennen, bei einer Apotheke im Ort.
    Bei den Menschen, die vor Ort unser Geld verwalten und auch da sind, wenn wir Fragen haben.
    Bei den Menschen, die noch Obst und Gemüse auf unseren Feldern anbauen und es auf den Märkten verkaufen.
    Bei  Menschen, die auf unseren fruchtbaren Böden (die nicht hektarweise versiegelt werden sollten) Landwirtschaft betreiben.

    (Und natürlich auch den vielen Menschen, die manchmal ihr ganzes Leben lang in unseren Vereinen ehrenamtlich für uns da sind!!)

    Bei  Menschen, die wir kennen, denen wir vertrauen 
    Bei Menschen, bei denen wir nicht sehen, wie viel Arbeit sie jeden Tag im Verborgenen für uns leisten.
    (Und die dafür sorgen, dass die Gewerbesteuereinnahmen in Hüttenberg immer weiter steigen!!)

    Menschen, die unsere Unterstützung verdienen und brauchen – auch wenn ihre Leistung nicht so günstig ist wie im Globus!

    Menschen, die einfach für uns da sind –
    aber immer weniger werden…

    Menschen, deren Arbeit für uns  wir als selbstverständlich hinnehmen, 
    deren Leistungen aber nicht selbstverständlich, sondern die Seele Hüttenbergs sind!

    Leider schenken wir und auch die Kommunalpolitik diesen Menschen und ihren Problemen kaum Aufmerksamkeit!!!
    Bitte denkt mal darüber nach. Jeder kann und sollte hier etwas tun!

  • Kindergärten kommen im Wahlkampf nicht vor?

    Das Thema „Kindergärten“ wird (auch) im Wahlkampf kaum angesprochen.
    Dabei gibt es in Hüttenberg sehr viele Kindergarten-Kinder.
    Und die Zahl steigt (im Gegensatz zu anderen Gemeinden) weiter an.

    Unsere Kinder werden gut betreut – die Betreuung geht mit dem „Hüttenberger Weg“ sogar über die Forderungen des hessischen „Gute-Kindergarten-Gesetzes“ hinaus. 
    Gute Betreuung kostet natürlich auch mehr Geld. 
    Das Land „finanziert“ die ersten 6 Kindergarten-Stunden, die anderen Kosten trägt die Gemeinde.

    Es wäre bei der aktuellen Diskussion zu den Gemeinde-Finanzen interessant, wieviel Prozent des Gemeindehaushalts inzwischen die Haushaltsstellen „Kindergärten“ / „Kreis- und Schulumlage“ und „Kosten der Verwaltung“ aktuell binden (ich schätze, zusammen zwischen 60 und 70 Prozent..).
    Auch wäre es interessant,  in welchem Umfang sich die Kosten (Personalkosten) für die Kindergärten in den letzten Jahren erhöht haben.
    Diese Steigerung sollte ggf. auch bei der Festsetzung der Elternbeiträge berücksichtigt werden.
    Nach Corona hat sich die Nutzung des Betreuungsangebotes verändert (weniger Nachmittagsbetreuung durch Homeoffice?). Welche Auswirkungen hat das?

    Neben den schon beschlossenen Erweiterungsmaßnahmen für Kindergärten wird auch -seit der ersten Planung für das neue Baugebiet Dollenstück-  immer wieder einmal ein Kindergarten-Neubau in Rechtenbach  diskutiert.
    Im OT Hüttenberg wird (wieder) über die teilweise Nutzung des Mittelteils des Paul-Schneider-Gemeindezentrums als Kindergarten verhandelt..

    Wie ist die Meinung unserer Bürgermeister-Kandidaten zum Thema Kindergärten und Finanzierung der Kindergärten?

  • Kommunikation

    In Hüttenberg (und nicht nur hier) wird nur im Wahlkampf und bei aktuellen Aufregern wie „Hallenbad“ über Politik geredet.
    Aber ansonsten läuft da nicht viel. 

    Zu den öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung und auch zu den 
    (recht seltenen) Sitzungen der Ortsbeiräte kommen normalerweise nur sehr wenige Besucher. Dabei könnten die Bürger gerade über die Ortsbeiräte Wünsche und Forderungen weitergeben!
    Früher tagte die Gemeindevertretung auch abwechselnd in allen Ortsteilen. Da konnten sich die Gemeindevertreter vorher vor Ort zu Tagesordnungspunkten informieren – und interessierte Bürger einfacher teilnehmen..

    Die Zeitung berichtet ab und zu über aktuelle Themen.

    Im  „Blättchen“ findet man viel mehr kirchliche Nachrichten als Infos zur Gemeindepolitik.

    Zu den öffentlichen Fraktionssitzungen der politischen Parteien kommt nur selten ein Besucher.

    Der Gemeindevorstand tagt hinter verschlossenen Türen.

    Seit einiger Zeit werden wenigstens die Abstimmungsergebnisse der Gemeindevertretung nach einigen Monaten im Blättchen veröffentlicht.
    Auch ist es jetzt möglich, die Sitzungsunterlagen der Gemeindevertretung auf der Internetseite der Gemeinde zu lesen. 
    Aber wer tut das schon?

    Das Rederecht in der Gemeindevertretung ist weiter auf eine Wortmeldung pro Gemeindevertreter und Tagesordnungspunkt begrenzt, damit die Sitzungen nicht so lange dauern…
    Diese Regelung soll jetzt zumindest für die Arbeit in den Ausschüssen offiziell geändert werden.
    Frage: Warum werden die politischen Entscheidungen nicht in der Gemeindevertretung (dem Parlament) ausdiskutiert? Weil es länger dauern würde, verschiedene Meinungen auszudiskutieren??

    Unter diesen Voraussetzungen ist es leicht, sich im Wahlkampf auf wenige Schlagzeilen zu konzentrien – und die vielen anderen Probleme einfach auszublenden….

    Nach dem Wahlkampf ist ja dann wieder einige Jahre Ruhe 
    – vielleicht unterbrochen von einem Straßen-Spaziergang der (zu Recht unzufriedenen) Anlieger der Rheinfelser Strasse oder den Vorbereitungen für ein Bürgerbegehren?

    Leute, es geht um unser Hüttenberg!!! 
    Interessiert euch, stellt Fragen!!!

  • Meine Wünsche an den neuen Bürgermeister

    Regelmäßige Bürgersprechstunden in allen Ortsteilen.
    In den letzten Jahren wurde  die Verwaltung immer weiter auf Rechtenbach zentralisiert.
    Auch im Zeitalter der Digitalisierung ist aber wichtig, regelmäßig mit den Menschen in den „Randgebieten“ zu reden.





    Mehr Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche.
    Die Gemeinde gibt viel Geld für die Betreuung von Kindern unter 6 Jahren aus (Kindergärten, Spielplätze..).
    Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren können zwar die Angebote der vielen Vereine nutzen , für sie gibt es aber kaum Freizeitangebote der Gemeinde. (Jugendräume, Bolzplätze, Veranstaltungen..)





    Öffentliches Kataster von Straßen- und Kanalschäden.
    Straßen- und Kanalarbeiten sind teuer.
    Bürger und Gemeindevertretung brauchen ein öffentliches Kataster der aktuellen Straßen- und Kanalprobleme der Gemeinde mit Lösungsvorschlägen.
    In das Verzeichnis sollten auch die Straßen aufgenommen werden, die noch endausgebaut werden müssen!

  • Warum gibt es jetzt in Hüttenberg Meinungsverschiedenheiten zwischen „Oberen“ und „Unteren“ Ortsteilen (meine Meinung..)

    Nach der Gründung der Großgemeinde Hüttenberg 1977 war ich 
     25 Jahre lang Schriftführer der Gemeindevertretung und der Ausschüsse. 

    Das war eine interessante Zeit, zumal das Rederecht in der Gemeindevertretung damals noch nicht eingeschränkt war und die Protokolle zunächst noch per Hand in das Beschlussbuch geschrieben wurden. Da musste ich aufpassen.. 

    Ich habe mitgeschrieben: 

    In Alt-Hüttenberg (Hochelheim und Hörnsheim) gab es beim Zusammenschluss bereits die Sporthalle und das Hallenbad. 
     Mit dem Bau der Bürgerstuben wurde 1978 begonnen, die Einweihung fand 1980 statt. 

    Zu dieser Zeit wurde ein großer Teil der Gewerbesteuer-Einnahmen von den Käsereien im OT Hüttenberg erwirtschaftet. 
     Das änderte sich erst in den Jahren nach der Erschließung des Gewerbegebiets „Obere Surbach“ im OT Rechtenbach 2006. 

    Nach dem Zusammenschluss wurden u.a. drei Sporthallen gebaut 
     (Info: Der Bau der Trainingshalle im OT Hüttenberg wurde durch die Umwandlung des alten Sportplatzes in Bauplätze gegenfinanziert),                            Dorfgemeinschaftshäuser saniert und erweitert, Kindergärten gebaut, saniert und erweitert, Neubaugebiete erschlossen, bebaut (und früher auch endausgebaut..), Friedhofshallen gebaut, die Verwaltung zentralisiert und räumlich erweitert.. 

    Die Baumaßnahmen – viele davon in den oberen Ortsteilen – wurden ohne öffentliche Protestaktionen oder Bürgerbegehren geplant, umgesetzt und finanziert. 

    Lediglich die Umsetzung des fast fertig geplanten Gewerbegebiets „Langacker“ scheiterte an einem Bürgerbegehren aus Rechtenbach. Danach wurde das Gewerbegebiet „Obere Surbach“ geplant, umgesetzt und im Laufe der Zeit bebaut. 

    Inzwischen wird aber fast nur noch über das Thema „Hallenbad“ geredet.
     Dazu möchte ich folgendes anmerken:
     

    Ja, ein Hallenbad ist keine Pflichtleistung der Gemeinde. 
     Acht!! Bürgerhäuser sind das übrigens auch nicht..

     Ja, ein Hallenbad kostet Geld. Hier hat aber der Förderverein bisher ehrenamtlich sehr viel getan, um die Kosten niedrig zu halten. 

    Die Bemühungen zur Sanierung des Hallenbades (mal eine große Baumaßnahme im OT Hüttenberg!) endeten nach vielen teuren Gutachten mit dem schnellen Abriss (bei welchem u.a. folgenlos gegen die Haushaltssatzung und Vergaberichtlinien der Gemeinde verstoßen wurde!).
     
     Die Beratungen zu einen von den Bürgern geforderten Neubau wurden zunächst durch die Planung und Durchführung eines Bürgerbegehrens (gegen den Neubau) lange verzögert. 
     
     Nachdem sich die Bürger im Bürgerbegehren dann mehrheitlich für den Neubau ausgesprochen hatten, verzögerten sich die Planungen  (trotz gegenteiliger Zusagen) immer wieder, so dass sich die Baukosten inzwischen verdoppelten. 

    Die hohen Baukosten sind dann jetzt zu einem wichtigen Argument gegen einen Neubau geworden.
     Nein, ehrlicherweise nicht die hohen Baukosten, sondern die Befürchtung, dass die Grundstückseigentümer viel mehr Grundsteuer zahlen müssten.
     
    Interessanterweise gab es keine großen Diskussionen zu den Grundsteuererhöhungen für die großen Baumaßnahmen „Sanierung Gießener Straße“ und „Sanierung Borngasse und angrenzende Straßen“. 

    Fakt ist, dass die Haushaltslage der Gemeinde mit rd. 14 Millionen Euro auf dem „laufenden Konto“ nicht ganz so schlecht ist, wie es immer wieder dargestellt wurde. 

    Das hängt aber nicht mit den hohen Grundsteuer-Einnahmen zusammen?
    Wenn sich die Gemeindevertretung für die Schlussrechnungen großer Projekte interessieren würde, könnte man diese Frage vielleicht beantworten..
     
     Acht Millionen dieser 14 Millionen Euro sollen durch Projekte gebunden sein. Ich kenne die Liste dieser Projekte noch nicht.
     Nach eigener Erfahrung und der jährlichen Kritik der Kommunalaufsicht bezüglich der Umsetzung von Projekten (und der Überwachung der Umsetzung / der Kosten von Projekten) gehe ich aber nicht davon aus, dass dieses Geld bald ausgegeben wird.
     
     Beispiel: Das Millionenprojekt „Sanierung Borngasse und angrenzende Straßen“ wurde erst 10 Jahre nach einem Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung in Angriff genommen.
     Die schlimmen Kanalprobleme dort waren also schon lange vor der Sanierung der Giessener Straße bekannt…

    Da die Straßenbeiträge aber vor der Sanierung der Giessener Straße sozialisiert wurden, wird die Sanierung der Borngasse und der angrenzenden Straßen, der Kanäle und der Bau eines Stützmauer jetzt durch eine (erneute) Grundsteuererhöhung finanziert. 
    Das wurde aber nicht weiter diskutiert. 
     Wo war hier der Aufschrei??

    PS: Bei der Abstimmung zu dieser Baumaßnahme in der Gemeindevertretung waren die Kosten der neuen Mauer zur Abstützung der Borngasse (ca. 20 m lang, bis zu 4 m hoch) nicht bekannt. 
    Hier wurde – gegen meine Stimme und obwohl ich dies in der Sitzung vorgetragen habe – eine notwendige, teure Baumaßnahme beschlossen, ohne dass auch nur eine Kostenschätzung vorlag! 

    Noch immer werden in Hüttenberg Straßen-Sanierungen aufgrund spontaner Vorlagen der Verwaltung beschlossen. Es gibt kein öffentliches Straßenkataster, aus dem Straßen- und Kanalschäden ersichtlich und nach Handlungsbedarf aufgelistet sind.

    Übrigens: Es gibt weiterhin auch keinen schriftlichen Schlussbericht, zu der Frage, warum das bestehende Feuerwehrhaus in Rechtenbach nach vielen Jahren Sanierungsplanung (und einer Million Sanierungsmitteln im Haushalt) doch nicht saniert oder umgebaut werden kann. 
     Meiner Meinung nach ein klarer Verstoß gegen das Haushaltsrecht.
     Aber es wird einfach weiter geplant. 

    Ich hätte da noch einige Beispiele.. 

    Ich halte es für falsch, die Hallenbad-Planung weiter dafür zu nutzen, die Ortsteile zu spalten. 
    Wir könnten das Thema auch sachlich diskutieren – wenn wir uns vorher alle einmal selbst mit Zahlen und Fakten auseinandersetzen – und uns nicht von anderen die Welt erklären lassen. 

    Es wäre wirklich sinnvoll, sich neben der Hallenbad-Diskussion (auch im Bürgermeister-Wahlkampf) mit den vielen anderen Baustellen der Gemeinde und dem Haushalt der Gemeinde zu beschäftigen.
     Auch hier geht es um Millionenbeträge!!!! 

    Nein, es ist nicht alles gut. 


     
    Zusätzlich: 

    Meine Anfragen zur Sitzung der Gemeindevertretung am 17.7.2023: 
     (Die Anfragen werden erst in der Sitzung am 11.9.22023 beantwortet, da ich sie erst 5 Tage vor der Juli-Sitzung der Gemeindevertretung schriftlich eingereicht hatte..) 

    • Wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten der Stützmauer Borngasse/Ecke Schützenstraße?
    • Warum gibt es weiterhin keinen behindertengerechten Zugang zu den neuen Toiletten im DGH Reiskirchen?
    • Liegt zwischenzeitlich die Schlussrechnung für die neue Lüftungsanlage im DGH Rechtenbach vor?
    • Ist es richtig, dass der Gemeindevorstand die Beschaffung einer neuen Akustikanlage für das DGH Reiskirchen beschlossen hat – und was kostet die Anlage?
    • Ich frage zum dritten Mal, da die Frage immer noch nicht beantwortet wurde: Wurden bei den aktuell durchgeführten Kanalbefahrungen weitere Schäden der Schadensklasse festgestellt, welche zur Sanierung der Gießener Straße und der Borngasse usw. geführt haben? Wenn ja, welche?
    • Nach Seite 12 der kurzfristig vorgelegten Sitzungsvorlage „Überblick über die kommunalen Finanzen“ wurden die kommunalen Gebäude (DGH, BGH, FFW und KIGA) aktuell umfassend neu bewertet (Dach, Fenster, Heizung, Sanitäranlagen, Lüftung…).
      Was war der Anlass dieser Sonderbewertung, wer hat sie beauftragt, was hat sie gekostet?
      Ist beabsichtigt, die Feststellungen, welche Grundlage der Kostenschätzungen waren, der Gemeindevertretung vorzulegen?