• Schutz der Fußgänger in Hüttenberg..

    Der Bau von Fußgänger-Überwegen (Zebrastreifen)  ist in Hüttenberg ein Problem. 
    In der neu sanierten Giessener Strasse gibt es keine, an der Schule in Rechtenbach und der Sporthalle in Hüttenberg werden sie schon lange gefordert..
    Im Rahmen der Sanierung der Borngasse und der angrenzenden Strassen in Weidenhausen sind nun in  einem Bereich mit wirklich wenig Verkehr insgeamt FÜNF Querungshilfen geplant!!

  • Da ich immer wieder gefragt werde: Mein aktueller Wissensstand zum Thema „Neubau Hallenbad“

    Am nächsten Montag entscheidet die Gemeindevertretung, ob die Variante 0 (ein Becken) oder die Variante 4 (zwei Becken) weiter geplant werden soll. 
    Bei der Vorstellung der Varianten  sollten auch die Baukosten erläutert werden. 
    Eine ausführliche Wirtschaftslichkeitsberechnung für beide Varianten liegt seit einigen Tagen vor.
    Die Tagesordnung dieser Sitzung ist so umfangreich, dass nur unter großem Zeitdruck beraten werden kann. Jeder Gemeindevertreter soll nur ein Mal zu dem TOP reden.

    Am 17. Juli entscheidet die Gemeindevertretung dann, ob die Aufträge zum Bau der ausgewählten Variante vergeben werden sollen.
    Bis dahin sollte meiner Meinung nach auch ein Finanzierungsplan vorliegen. Zum Thema Finanzierung weiß ich bisher – trotz mehrerer Rückfragen – nur, dass wir eine Million von der Hessenkasse bekommen können. Der Förderverein wird 500.000 Euro bereitstellen. Wir können uns auch noch einmal um Mittel aus dem Bundesprogramm bewerben, wenn das Programm noch einmal aufgelegt wird. 

  • Aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.5.2023

    Änderung der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Hüttenberg

    Emely Green begründet den Antrag, die Geschäftsordnung zu ändern:
     Nach § 22 Abs. 5 und 6 i.V.m. § 32 Abs. 3 der Geschäftsordnung darf man sowohl in der Gemeindevertretung als auch in den Ausschüssen nur ein Mal zu einem TOP reden. 
     In den Ausschüssen wird das ignoriert, weil sonst keine Beratung möglich ist. 
     In der Gemeindevertretung wird es strikt eingehalten. 
     Emely Green beantragt, die Geschäftsordnung dahingehend zu ändern, dass man mehrmals zu einem TOP reden kann.
     Hieraus ergibt sich eine rege Diskussion. Es wird diskutiert, ob die Ausnahmeregelungen des § 22 Abs. 5 tatsächlich mehrere Wortmeldungen zulassen. 
     Es wird bezweifelt, ob mehrere Wortmeldungen einer Person tatsächlich zu neuen Erkenntnissen führen. Hierzu wird angemerkt, dass dies aber in den Ausschüssen so gehandhabt wird. Das führt dann zu der Überlegung, das Rederecht in den Ausschüssen neu zu regeln.

    Da sich im Ausschuss keine Mehrheit für die Streichung des einmaligen Rederechtes abzeichnet, beantragt Emely Green, es den Gemeindevertretern zumindest zu ermöglichen, zwei Mal zu einem TOP zu reden.
     Der Antrag wird bei 2 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt.
     
     Der Ausschuss stellt fest, dass nach der Geschäftsordnung auch in den Ausschüssen nur ein Mal zu einem TOP geredet werden darf. 
     Die Ausschüsse ingorieren das, da sie ohne offene Beratung offensichtlich nicht in der Lage sind, Beschlussempfehlungen für die Gemeindevertretung vorzubereiten.
     Der Vorsitzende beantragt deshalb, die Regelungen § 22 Abs. 5 + 6 der Geschäftsordnung für die Beratungen in den Ausschüssen zu streichen und damit die bisherige Praxis der offenen Beratung in den Ausschüssen zu legalisieren.

    Der Antrag des Vorsitzenden, die Regelungen § 22 Abs. 5 + 6 der Geschäftsordnung für die Ausschüsse zu streichen, wird einstimmig angenommen.

    Emely Green beantragt nach den bisherigen Beschlüssen, zumindest die in 
     § 22 der Geschäftsordnung auf 5 Minuten festgelegte Redezeit der Gemeindevertreter/innen zu einem TOP zu erweitern und eine Toleranz von 
     30 Sekunden einzufügen. 
     Dr. Norbert Lang ist der Meinung, die Redezeit würde schon jetzt nicht genau vom Vorsitzenden überwacht. 

    Der Antrag von Emely Green, die Redezeit der Gemeindevertreter/innen nach 
     § 22 der Geschäftsordnung über 5 Minuten hinaus zu erweitern wird mit 
     6 Nein-Stimmen bei 2 Ja-Stimmen abgelehnt.

    Emely Green beantragt weiter, in den § 22 der Geschäftsordnung eine insgesamt längere Redezeit (15 Minuten?) pro Fraktion einzufügen. Dies würde mehrere Redebeiträge einer Person  ermöglichen, aber einen höheren Überwachungsaufwand für den Vorsitzenden nach sich ziehen.
     Christian Schweitzer sieht hier zu viel Aufwand für den Vorsitzenden und auch Probleme bei Zahl der Fraktionsmitglieder und Fraktions-Redezeit. Dr. Norbert lang schließt sich dem an.
     Der Antrag zur Einführung einer Fraktions-Redezeit wird mit 6 Nein-Stimmen bei 2 Ja-Stimmen abgelehnt.

    Emely Green beantragt, § 10 der Geschäftsordnung um die Möglichkeit zur Beantragung und Durchführung einer „Aktuellen Stunde“ zu erweitern.
     Eine solche „Aktuelle Stunde“ könnte von jeder Fraktion zu jedem Thema beantragt und ggf. auf 30 Minuten begrenzt werden.
     Volker Breustedt spricht sich für den Antrag aus und stellt fest, dass hier auch Fragen offen diskutiert werden könnten.
     Dr. Norbert Lang sieht keinen Sinn in einer aktuellen Stunde ohne Vorbereitung.
     Christian Schweitzer ist der Meinung, eine  „Aktuellen Stunde“ trage zur Meinungsbildung in der Gemeindevertretung bei.
     Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Emely Green, eine „Aktuelle Stunde“ einzurichten, abstimmen, der Antrag wird bei Stimmengleichheit (4 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen) abgelehnt.

    PS: Ich bin kein Mitglied des Ausschusses und habe kein Rederecht.
    Mir fehlt  jedes Verständnis dafür, dass es mehrheitlich nicht  gewünscht  ist, 
    Tagesordnungspunkte in der Gemeindevertretung offen zu diskutieren.
    Angesichts der immer längeren Tagesordnungen lautet das Motto jetzt dann 
    „Lächeln und Anträge durchwinken“.

  • Rheinfelser Straße…

    Die Rheinfelser Straße ist eine Landesstrasse und damit ist Hessen Mobil (früher Straßenverkehrsamt) für Erhalt und Sanierung zuständig.
     In der gestrigen Sitzung des Ortsbeirats Volpertshausen erläuterte der Bürgermeister erneut, dass er seit Jahren mit Hessen Mobil über die Notwendigkeit von Sanierungsmaßnahmen redet.

    Der Bürgermeister ist als Straßenverkehrsbehörde aber auch für Dinge zuständig, welche die Verwaltung selbst zur Verbesserung der Verkehrssituation tun kann.

    Ich habe deshalb in der Sitzung gefragt, wann die zusätzlichen Geschwindigkeits-Warntafeln für die Rheinfelser Straße – über deren Beschaffung schon oft geredet wurde – installiert werden können.

     Der Bürgermeister erläuterte, es seien bisher keine zusätzlichen Warntafeln beschafft worden, da im Haushalt 2023 hierfür keine Mittel eingestellt worden seien. Diese Mittel sollen nun in die Haushaltsberatungen 2024 eingebracht werden.

    Merke:  Eine Warntafel kostet ca. 1500 Euro und kann sicher kurzfristig vom Gemeindevorstand gekauft werden, ohne das der Haushalt der Gemeinde in eine Schieflage gerät..

    Weiter erläuterte der Bürgermeister, dass die beiden vorhandenen Warntafeln nur noch die Geschwindigkeit anzeigen.
    Der Speicher, in welchem die vorbeifahrenden Autos gezählt und Geschwindigkeitsüberschreitungen dokumentiert werden, kann nicht mehr ausgelesen werden.
     Damit fehlt der Gemeinde eine wichtige Dokumentationsgrundlage für Forderungen nach Sanierung und Tempobeschränkungen in der Rheinfelser Strasse gegenüber Hessen Mobil!!

    Ich hoffe, dass das neue Warntafeln Thema in der nächsten Sitzung des Gemeindevorstands sind!!

  • Aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.5.2023

    Zum Antrag, die Gewerbepark Obere Surbach GmbH aufzulösen, da alle Grundstücke verkauft sind, gab es keine Beschlussempfehlung.

    Die GmbH soll aber bis Ende des Jahres bestehen bleiben, da noch eine Verbindungsspange gebaut wird.

    Es ist beabsichtigt, die Laufzeit des der GmbH zum Ankauf der Grundstücke gewährte Darlehens nochmals um ein Jahr zu verlängern (obwohl meiner Meinung nach allen klar ist, dass die GmbH das Darlehen nicht zurückzahlen kann und wird).


    Gemeindeeigende Baugrundstücke werden bisher vom Gemeindevorstand in nichtöffentlicher Sitzung vergeben. Die Kriterien für die Vergabe sind nicht bekannt. Es gibt dafür keine Vergaberichtlinie der Gemeindevertretung.
    Es liegen rd. 100 Grundstücks-Anfragen vor.

    Obwohl immer wieder betont wurde, dass die Vergabe von gemeindeeigenen Grundstücken durch den Gemeindevorstand bisher reibungslos gelaufen sei, diskutierte der Ausschuss eine Stunde lang Kriterien für eine Vergaberichtlinie.
    Mein Hinweis, doch die bisherigen Kriterien des Gemeindevorstands als Beratungsgrundlage zu verwenden, blieb unbeachtet.
    Die vom Ausschuss erarbeiteten Kriterien werden in der Gemeindevertretung weiter beraten.

    Vor einem Bericht zu den Beratungen zum Antrag, das Rederecht der Gemeindevertreter/innen in der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung neu zu regeln, brauche ich noch etwas „Auszeit“.

  • Kurze Erläuterung zu den TOP der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.5.2023

     
    Grundsatzberatung zur weiteren Tätigkeit der Gewerbepark Obere Surbach GmbH
    Alle Grundstücke im Gewerbegebiet „Obere Surbach“ am Kreisel an der Autobahn sind verkauft. Die Infrastruktur-Maßnahmen sind abgeschlossen.
     Die laufenden Kosten der Gewerbegebiet Obere Surbach GmbH (Personalkosten usw.) laufen weiter.
     Es ist meiner Meinung nach Zeit,
     -eine wirtschaftliche Bilanz des Gewerbegebietes zu ziehen und
     -zu entscheiden, ob die Geschäftstätigkeit der GmbH beendet werden soll.
     Ich persönlich kann den Vorschlag, die GmbH bestehen zu lassen und in einigen Jahren mit dem Ankauf und der Vermarktung eines neuen großen Gewerbegebietes an der Autobahn zu beauftragen, nicht unterstützen.
     
    Vergaberichtlinien für gemeindeeigene Grundstücke
    Lt. Bürgermeister gibt es aktuell rd. 100 Interessenten für ein gemeindeeigenes Baugrundstück.
    Die wenigen Grundstücke werden vom Gemeindevorstand in nichtöffentlicher Sitzung vergeben. Die Kriterien für die Vergabe sind nicht bekannt.
    Ich habe darauf gedrängt, auch in Hüttenberg klare, für Bürger nachvollziehbare Regeln für die Vergabe von gemeindeeigenen Baugrundstücken von der Gemeindevertretung festlegen zu lassen.
    Der entsprechende Antrag wurde zur Beratung in den Ausschuss verwiesen.
     
    Änderung der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse
    Es geht um eine Erweiterung des Rederechts in der Gemeindevertretung
    (vergleiche mit Beratungen in Deinem Verein…  🙂  )

    Aktueller Stand:
    § 22 der Hauptsatzung
     (1) Jede Gemeindevertreterin und jeder Gemeindevertreter soll zu einem Antrag nur einmal sprechen.
    Hiervon sind ausgenommen:
     – Das Schlusswort der Antragstellerin oder des Antragstellers unmittelbar vor
       der Abstimmung,
     – Fragen zur Klärung von Zweifeln,
     – Persönliche Erwiderungen.
     ………………………..
     (6) Die oder der Vorsitzende kann zulassen, dass eine Gemeindevertreterin oder ein Gemeindevertreter mehrmals zur Sache spricht. Widerspricht eine Gemeindevertreterin oder ein Gemeindevertreter, hat die Gemeindevertretung zu entscheiden.

  • Straßensanierung

    Nach der Bauausschuss-Sitzung habe ich nochmals über die dort vorgestellten Planungen zur Sanierung der Borngasse und angrenzende Straßen (Weidenhausen) nachgedacht.

    Ich habe folgende Fragen:

    ·        In der gerade sanierten, stark befahrenen Gießener Straße (Rechtenbach) gibt es auch in den Einmündungsbereichen der Seitenstraßen keine Querungshilfen für Fußgänger.
    Warum sollen im wenig befahrenen Bereich der Borngasse und der angrenzenden Straßen mehrere gesicherte Fußgänger-Querungshilfen gebaut werden?

    ·        Wäre es nicht sinnvoller und kostengünstiger, den ganzen Bereich ohne Querungshilfen zu sanieren und nach der Sanierung zur Tempo-30-Zone zu machen?

    ·        Warum soll die Ausfahrt Borngasse/Schützenstrasse jetzt – nachdem sie jahrelang gesperrt war – und es meines Wissens keine Proteste der Anwohner gab – als Einbahnstraße aufwendig neu gestaltet werden?
     Kann die Borngasse nicht einfach (weiter) Sackgasse bleiben?

    ·        Warum wurde die Gießener Straße wegen Kanalproblemen der höchsten Schadensklasse saniert, ohne dass die Gemeindevertretung über schon jahrelang bekannte Schäden in der gleichen Schadensklasse im Bereich Borngasse und angrenzende Straßen informiert wurde? 

    ·        Daraus folgende Frage: Es wurde bisher auch auf Anfrage in der Sitzung der Gemeindevertretung nicht mitgeteilt, ob bei den aktuellen Kanalbefahrungen weitere Schäden der höchsten Schadensklasse festgestellt wurden. 
    Wann bekommt die Gemeindevertretung diese Informationen?

    ·        Meiner Meinung nach muss jetzt zwingend eine Liste von Straßen- und Kanalschäden – geordnet nach Schadensklassen – erstellt werden, damit die Gemeindevertretung eine Übersicht zu allen bekannten erforderlichen Straßen- und Kanalarbeiten hat!

    • Bei der Sitzung des

     Bauausschusses wurden zur Dokumentation der Schäden Fotos aus einer mehr als  10 Jahre zurückliegenden Kanalbefahrung der Borngasse und angrenzender Straßen gezeigt. Frage: Wurden die Kanäle bei der laufenden Kanalbefahrungs-Aktion nochmals befahren? 
     Wenn ja, mit welchem Ergebnis – wenn nein, warum nicht?

    • Der Planer konnte auf Anfrage keine Angaben zu den voraussichtlichen Kosten der Sanierung Borngasse und der angrenzenden Strassen machen.
      Auch zu der abgetrennten, zweiten Baumaßnahme „Bau einer Stützmauer“ lagen keine Kostenschätzungen vor.
      Meiner Meinung kann nur über die Umsetzung der Planungen entschieden werden, wenn die Kostenschätzungen vorliegen.
  • Beiträge vom 10.05.2023

    Flüchtlinge

    Es kommen immer mehr Flüchtlinge. Der LDK leitet die Flüchtlinge inzwischen einfach an die Gemeinden weiter. 
    Unsere Unterbringungs- Möglichkeiten sind begrenzt und bald erschöpft. Weitere Möglichkeiten werden dringend gesucht.

    Die Kirchengemeinde im OT Hüttenberg stellt zunächst eine freie Wohnung im Gemeindezentrum zu Verfügung. 
    Ich habe angeregt, den  Eigentümer der alten Käserei in der Berliner Strasse zu fragen, ob im Verwaltungsgebäude Flüchtlinge untergebracht werden können.

    Hallenbad

    In der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung wird entschieden, ob ein Schwimmbecken oder ein Schwimmbecken plus Nichtschwimmerbecken gebaut werden sollen.

    In der übernächsten Sitzung soll dann die entsprechende weitere Planung in Auftrag gegeben werden.
    Die Planungen wurden ausführlich erläutert.
    Meiner Meinung nach brauchen wir aber vor einer Entscheidung aber auch einen belastbaren Finanzierungsplan.

    Baugebiet Dollenstück

    Das vom Bürgermeister eingebrachte Treuhandmodell ist nach vielen Jahren ohne Informationen gescheitert. 

    Die Gemeindevertretung hat beschlossen, den Gemeindevorstand zu beauftragen, an einer Investorenlösung zu arbeiten. 
    Gleichzeitig wurden die Fraktionen gebeten, aufzulisten, was ihrer Meinung nach in dem Baugebiet enthalten sein sollte. 
    Hierfür sollten die vor dem Treuhandmodell erstellten Planungen und Gutachten zur möglichen Umsetzung des Baugebietes als Beratungsgrundlage bereitgestellt werden.

    Bisher wurden keine Unterlagen bereitgestellt. Der Bürgermeister erläuterte in der Sitzung des Bauausschusses, die Verwaltung wolle die Liste erstellen und dann mit den Fraktionen beraten.

  • Aus der Sitzung des Bauausschusses

    Umwandlung von Gewerbegebiets-Flächen in Mischgebiet im OT Hochelheim

    Die Gemeindevertretung hat der Umwandlung von 2 Grundstücken von Gewerbe- in Mischgebiet auf Antrag des Bürgermeisters in der Sitzung am 24.4.2023 bereits grundsätzlich zugestimmt. 
    Der Bauausschuss wurde beauftragt, den entsprechenden Vertragsentwurf mit den Eigentümern der Flächen zu prüfen.

    Mit der Umwandlung sollen die vorhandenen Wohnungen nachträglich legalisiert werden. 
    Die lange Mauer im Gewässerschutzstreifen entlang des Kleebachs und ein Anbau, welcher im Gewässerschutzstreifen des Kleebachs errichtet wurde, sind nach derzeitiger Rechtslage nicht zulässig.
    Das mit der Vertragsgestaltung beauftragte Planungsbüro hat mir aber auf Rückfrage mitgeteilt, dass für die Mauer und den Anbau aufgrund der schon vorhandenen Baugenehmigungen Bestandsschutz besteht. 


    Für eine Prüfung des Vertrages wäre es hilfreich gewesen, die lt. Bürgermeister der Verwaltung vorliegenden Baugenehmigungen aus den 70er und 80er  Jahren einsehen zu können. Die Baugenehmigungen können aber lt. schriftlicher Auskunft des Bürgermeisters von Gemeindevertretern nicht eingesehen werden.

    Auf Wunsch des Eigentümers soll im Vertrag auch eine (spätere) Nutzung des größeren Grundstücks als  „Einzelhandel“ genehmigt werden.

    Da die Umwandlung der beiden Gewerbegebietsflächen schon grundsätzlich von der Gemeindevertretung beschlossen wurde und Einzelheiten kaum jemand wirklich interessieren, soll es dann so sein:
    Die Gemeindevertretung wird voraussichtlich in ihrer nächsten Sitzung  in zwei Tagesordnungspunkten (und ohne eine Grundsatzberatung zum Umgang mit solchen Anträgen!!) mehrheitlich die Umwandlung von insgesamt 11 Gewerbeflächen in vielseitiger nutzbare Mischgebietsflächen beschließen und damit den Weg zur Genehmigung weitere Anträge frei machen.

    Nachdenkenswert:
    Wir werten (weitere..) rd. 30.000 qm Gewerbeflächen in Mischgebiet auf.
    Die Flächen bleiben in Privatbesitz.
    Die Besitzer können die Flächen nach der Umwandlung als Bauland verkaufen, 
    es gibt aber keine Verpflichtung, das zu tun. Es gibt nur eine Absichtserklärung, bis zu 6 Bauplätze zu schaffen.
    Die Besitzer können den Kaufpreis bei Verkäufen frei gestalten.
    Es gibt keine Bauverpflichtung für Eigentümer und Käufer.

    Es besteht auch (immer noch) kein Interesse, über eine grundsätzliche Regelung zum Umgang mit Umwandlungsanträgen zu reden.
    Ich sehe die Vorteile für die Grundstücksbesitzer – aber keine Vorteile für die Gemeinde.

    Änderung des Bebauungsplanes Hörnsheim

    Auf Antrag des Gemeindevorstandes sollen hier 9  Gewerbeflächen (rd. 20.000 qm) zwischen Rewe und Rechtenbacher Straße in Mischgebiet umgewandelt werden. Damit könnten die Flächen auch als Bauplätze genutzt werden. Die Flächen sollen in Privatbesitz bleiben (keine Bauverpflichtung, freie Preisgestaltung..).
     

    Die Gemeindevertretung hatte den Bauausschuss beauftragt, die Sache zu beraten und eine Beschlussempfehlung zu erarbeiten.
     
    Als Vorsitzender des Bauausschusses kann ich nach der Geschäftsordnung die Sitzung lediglich leiten, nicht aber einfach in die Diskussionen eingreifen. 
    Ich hatte den Mitgliedern des Bauausschusses nach einigen Vorgesprächen vorab meine Meinung mitgeteilt:

    Es geht um insgesamt 9 Flächen und rd. 20.000 qm.
    Lt. Bürgermeister können hier bis zu 6 neue Bauplätze auf einer nur teilweise bebauten Gewerbefäche entstehen.
    Eine große, bebaute Gewerbefläche könnte mittel/langfristig zu Wohnungen umgebaut werden.
    Dem Gemeindevorstand liegen inzwischen noch weitere Anträge auf Umwandlung von Gewerbeflächen in Mischgebiet vor.
     

    Meiner Meinung nach sollte die Gemeindevertretung vor einer Beschlussfassung eine grundsätzliche Regelung für solche Umwandlungsanträge beraten und beschließen, um eine einheitliche Behandlung aller vorliegenden und noch eingehenden Anträge sicherzustellen.
    Dazu müssen wir zunächst wissen, welche grundsätzlichen Vorgaben bei der Umwandlung von Gewerbe- in Mischgebiet zu beachten sind.

     Die Grundsatzregelung sollte z.B. auch festlegen, welche Vorgaben vor einer Umwandlung erfüllt werden müssen:
     -Vorlage konkreter Planungsunterlagen für die Bebauung des Grundstücks?
     -Eine Bauverpflichtung?
     -Aufteilung von großen Grundstücken in Gewerbe- und Mischgebiet (zum Erhalt der Wohnhäuser)?

    Wir sollten aus der letzten Umwandlung von Gewerbeflächen in Mischgebiet (Alte Käserei, Berliner Straße) gelernt haben, dass solche Entscheidungen gut bedacht werden sollten!!
    (Wir können aber auch einfach  wie bisher weitermachen und auf Antrag alle Flächen in Gewerbegebieten in Mischgebiete umwandeln (womit wir zwangsläufig Präzedenzfälle schaffen.
    .)


     Merke: Neue Baugebiete kosten Geld, Gewerbegebiete bringen Geld (und die Gemeinde hat auf absehbare Zeit keine freien Gewerbeflächen mehr).

    Leider war in der Sitzung des Bauausschusses niemand bereit, zu dem Sachverhalt Stellung zu nehmen.
    Deshalb werde ich in der nächsten Gemeindevertretung mitteilen, dass der  Bauausschuss ohne Beratung und gegen meine Stimme empfiehlt, die bisherigen Planungen unverändert fortzusetzen.

    Ich werde danach aber als Gemeindevertreter zum TOP  Stellung nehmen.

    Neues aus der Borngassen-Chronik...

    Vor vielen Jahren gab es bei Bauarbeiten eine Böschungsschaden im Kreuzungsbereich Borngasse/Schützenstraße in Weidenhausen. Leider wurde dieser Schaden damals nicht von einem Gutachter dokumentiert.

    Die Einfahrt zur Borngasse wurde gesperrt, da die der Böschung zwischen dem Eckgrundstück und der Borngasse durch eine Stützmauer abgesichert werden sollte. 
     Danach tat sich viele Jahre nichts, Anfragen zum Sachstand wurden vom Bürgermeister unter Hinweis auf einen schwierigen Rechtsstreit wegen der Finanzierung der Stützmauer abgebogen.

    Zwischenzeitlich hatte die Gemeindevertretung beschlossen, die Anlieger von den Kosten von Straßenbaumaßnahmen freizustellen. 
     Damit war auch klar, dass die Gemeinde den Bau der Stützmauer finanzieren muss. Die Gießener Straße wurde saniert und zwei Beschlüsse zur Sanierung der Weidenhäuser Straße gefasst. 
     Die Einfahrt zur Borngasse blieb gesperrt, weil es keine Stützmauer gab.

    Aufgrund einer neuen, umfangreichen schriftlichen Anfrage meinerseits stelle sich dann heraus, dass es keinen schwierigen Rechtsstreit zur Finanzierung der Stützmauer gab, sondern jahrelang lediglich anwaltliche Schreiben zwischen der Grundstückseigentümerin und der Verwaltung ausgetauscht wurden. 

    Ende 2022 wurde dann seitens der Verwaltung eine Generalsanierung der Borngasse und der angrenzenden Straßen angeregt. Im Zuge dieser Sanierung sollte auch die Stützmauer gebaut werden. Eine entsprechende Planung wurde dann spontan und ohne viele Hintergrundinformationen mehrheitlich von der Gemeindevertretung beschlossen.

    Nach diesem Beschluss gibt es nach der Vorstellung der Planungen am 8.5.2023 im Bauausschuss und aufgrund weiterer Nachfragen meinerseits folgende neue Informationen:

    ·        Es gibt inzwischen zwei Planungsaufträge:
     Einen Planungsauftrag zur Generalsanierung der Borngasse und der angrenzenden Straßen (hierbei war der Planer nach Meinung des Bauausschusses teilweise ein wenig über das Ziel hinausgeschossen..) und 

    ·        einen Plan zum Bau der Stützmauer.

    Der Planer bestätigte mir auf Anfrage, dass es sinnvoll sei, zunächst einmal die Stützmauer zu bauen und dann mit der Sanierung der Straße zu beginnen.

    Ich bin schon 2022 die Borngasse und die angrenzenden Straßen abgelaufen und konnte mir nicht so recht erklären, warum diese Straßen dringend saniert werden müssen. Die Probleme liegen aber -nicht sichtbar- unter den Straßen: 

    Auf meine Nachfrage hin wurde in der Sitzung des Bauausschusses am 8.5.2023 vom Planer anhand 13 Jahre alter Fotos von defekten Rohren aus einer Kanalbefahrung!!! erläutert, dass die Sanierung der Borngasse und der angrenzenden Straßen dringend erforderlich sei, da der Zustand dieser Kanäle bereits nach der Befahrung (vor 13 Jahren) in die höchste Schadensklasse (sofort zu beheben) eingestuft worden sei.

    Auf meine Nachfrage erläuterte der Planer, dass jetzt mehr als 10 Jahre Abwasser aus den defekten Rohren in den Untergrund gelaufen ist und nun zunächst durch Bodengutachten geklärt werden muss, wie (und wie teuer..) der bei den Kanalarbeiten anfallende Erdaushub entsorgt werden könne.

  • Zur Tagesordnung des Bauausschusses am Montag, 8.5.2023

    Bauvorhaben Borngasse und angrenzende Straßen (OT Weidenhausen)

    Die Gemeindevertretung hat beschlossen, die Planung zu beauftragen. Der Planer wird die Planung vorstellen und – auf meinen Wunsch hin – auch mit Fotos erläutern, warum der Kanal und die Straßen hier erneuert werden müssen. (Dazu gab es bisher keine belastbaren Informationen in der Gemeindevertretung.)

    Meiner Meinung nach hätten wir zunächst einmal den seit vielen Jahren verschleppten Bau der Stützmauer an der Borngasse in Angriff nehmen sollen. 
     Vor der Sanierung der Borngasse und der angrenzenden Straßen wäre es meiner Meinung nach sinnvoll, jetzt auch noch die Ergebnisse der laufenden Kanalprüfungen abzuwarten und danach für die Haushaltsberatungen eine Prioritätenliste für die Sanierungs-Reihenfolge von Straßen und Kanälen in der Gemeinde zu erstellen.
     Die Gemeindevertretung hat mit der Beauftragung der Planungen „Borngasse und angrenzende Straßen“ Zeichen gesetzt…

    Neuausschreibung der Busverbindungen

    Die Fraktionen und ich haben Vorschläge und Anregungen zur Verbesserung der Buslinien gesammelt und der Verwaltung geschickt.
     Die Verwaltung hat die Vorschläge und Anregungen an die VLDW geschickt, diese hat zu den Umsetzungsmöglichkeiten Stellung genommen. Eine Vertreterin der VLDW wird an der Sitzung teilnehmen und Fragen beantworten.

    Umwandlung von Gewerbegebiets-Flächen in Mischgebiet im OT Hörnsheim

    Die Antworten zu den von mir in der Sitzung der Gemeindevertretung gestellten Fragen liegen inzwischen vor.

    Es geht um insgesamt 9 Flächen und rd. 20.000 qm.
     Lt. Bürgermeister können hier bis zu 6 Bauplätze auf einer großen privaten Gewerbefläche entstehen.
    (Es gibt aber auch eine hohe Nachfrage zu Gewerbeflächen, die der Gemeinde Gewerbesteuer bringen..)
    Ein Gewerbeobjekt könnte mittelfristig zu Wohnungen umgebaut werden.

    Meiner Meinung nach sollte hier vor einer Beschlussfassung eine grundsätzliche Regelung für solche Umwandlungsanträge beraten und beschlossen werden, zumal dem Gemeindevorstand weitere Umwandlungsanträge vorliegen.

    Umwandlung von Gewerbegebiets-Flächen in Mischgebiet im OT Hochelheim

    Die Gemeindevertretung hat der Umwandlung bereits grundsätzlich zugestimmt. Der Bauausschuss wurde beauftragt, den entsprechenden Vertrag mit den Eigentümern der Flächen zu prüfen.

    Ich bin mir u.a. nicht sicher, ob die Gemeinde nachträglich (und insbesondere während der laufenden Renaturierung des Kleebachs) Bauwerke (Mauern) innerhalb des gemeindeeigenen 5 m Gewässer-Schutzstreifens des Kleebachs genehmigen kann/soll. 
    Es wäre auch sinnvoll, hier lt. Bürgermeister vorliegenden Baugenehmigungen einzusehen.

    Grundsatzberatungen „Dollenstück“

    Die Gemeindevertretung hat beschlossen, den Gemeindevorstand zu beauftragen, an einer Investorenlösung zu arbeiten. 
     Gleichzeitig wurden die Fraktionen gebeten, aufzulisten, was ihrer Meinung nach in dem Baugebiet enthalten sein sollte. 
     Die vorhandenen Pläne sollen dem Bau- und Verkehrsausschuss für die Beratung zur Verfügung gestellt werden.

    Wenn Vorschläge der Fraktionen und/oder die Planungsunterlagen aus den Jahren 2015/2016 vorliegen, können sie beraten werden.

    Flächen für Freiflächensolaranlage

    In der Sitzung der Gemeindevertretung hat die Verwaltung meines Wissens zugesagt, eine Karte der für solche Anlagen geeignete Flächen in der Gemeinde zur weiteren Beratung vorzulegen. 
    Diese könnte – wenn sie zur Sitzung vorliegt – als Beratungsgrundlage dienen.