• Themen für den Ortsbeirat: Nutzung des alten TV-Sportlerheims

    Obwohl unsere Vereine hervorragende Jugendarbeit leisten, brauchen Jugendliche auch Räume für sich.

    Fragen:
    Wer nutzt aktuell das alte TV-Sportlerheim und den Bolzplatz?
    Wer regelt die Benutzung?
    Wissen unsere Jugendlichen, dass es das Sportlerheim und den Bolzplatz gibt und dass man beides nutzen kann?

  • Themen für die Sitzung des Ortsbeirats: Zebrastreifen Sporthalle / Bürgerstuben

    Das Kinder- und Jugendparlament hat in seiner Sitzung am 12.12.2022 einstimmig einen Zebrastreifen als Querungshilfe vor der Sporthalle gefordert.
    Dies wurde in der Vergangenheit auch schon mehrfach von Seniorinnen und Senioren des Seniorenwohneims angeregt.
    Schon ein Fahrbahnteiler wie am Schulweg am Kreuz würde die Situation verbessern!
    Der Ortsbeirat sollte diese Forderung unterstützen.

  • Pfarrer Heß verlässt Hüttenberg – 18.1.2023

    Lt.  Zeitungsbericht heute wird Pfarrer Heß am 28.1.2023 verabschiedet.
    Die großen Herausforderungen der Kirchengemeinde
    (Sanierung Kirchturm Hörnsheim, Heizung Kirche Hochelheim, Zukunft des Paul-Schneider-Gemeindezentrums..) bleiben und sollten offen mit dem Presbyterium diskutiert werden, bevor andere Entscheidungen treffen…

    ..Die Hausmeisterwohnung im Gemeindezentrum steht weiter leer, die Verhandlungen zur Nutzung von Räumen durch den Kindergarten sollten wieder aufgenommen werden..

  • Aktuelles vom 27.12.2022-02.01.2023

    Aktuelles zum Hallenbad – 30.12.22

    Die Planungsarbeiteten für das neue Bad waren ausgeschrieben.
    Es gab mehrere Bewerber.
    Die Bewerber haben sich im Lenkungsausschuss vorgestellt.
    Die Verwaltung hat einen Bewerber ausgewählt.
    Die anderen Bewerber wurden hierüber informiert.
    Die anderen Bewerber können die Auswahl der Verwaltung bis zur ersten Januarwoche  anfechten.
    Wenn die Auswahl nicht angefochten wird, 
    wird der Planungsauftrag an den ausgesuchten Bewerber erteilt.

    Der Auftragsumfang beträgt rd. 600.000 Euro.

    Aktuelles zum Bürgerhaus 30.12.22

    Hier wurde ich von der Nachricht überrascht, dass im Bürgerhaus zunächst Streicharbeiten durchgeführt werden sollen. 
    Erst danach soll das Parkett neu versiegelt und die Toiletten saniert werden.

    Meines Wissens waren Streicharbeiten bisher kein Thema – und ich würde erst neu streichen, wenn die anderen Arbeiten abgeschlossen sind…

    Ich werde nachfragen…

    Aktuelles zum Bürgerhaus 2.1.2023

    Neuigkeiten!
    Der Gemeindevorstand wird am Montag, 9. Januar
    zumindest über im Dezember angeforderte!! Angebote zur Parkett-Versiegelung beraten.
    Diese Arbeiten sind durch den Grundsatzbeschluss „notwendige Reparaturen durchführen“ vom Mai 2022 abgedeckt.

    Die Sanierung der Toiletten könnte vom Bürgermeister als „Sanierung“ angesehen werden, die nicht durch den Grundsatzbeschluss „notwendige Reparaturen durchführen“ abgedeckt ist..
    (Nur, damit ihr seht, mit welchen Problemen ich mich herumschlage:
    Ich hatte beantragt, eine Liste der notwendigen Reparaturen zu erstellen. Der Antrag wurde in der Gemeindevertretung mehrheitlich abgelehnt. Begründung: Es gibt einen Grundsatzbeschluss…)

    27.12.2022
    Beschlüsse der Gemeindevertretung

    Die Gemeindevertretung hat die Verwaltung im Februar 2022 beauftragt, eine Liste der bisher gefassten Beschlüsse zu erstellen.
    Da die Liste bis heute nicht vorliegt, habe ich selbst eine Liste der seit August 2020 gefassten Beschlüsse erstellt.
    Es gibt einige nicht umgesetzte Beschlüsse …

    Die interessante, 20-seitige Liste kann bei mir angefordert werden.


    Aktuelles aus der
    ev. Kirchengemeinde

    Die finanzielle Situation der Kirchengemeinde Hüttenberg ist durch verschiedene Projekte angespannt:

    Sanierung Kirchturm Hörnsheim: 450.000 Euro.
    Sanierung Paul-Schneider-Gemeindezentrum:
    1,5 Millionen Euro.
    Sanierung Heizung Kirche Hochelheim: 
    200.000 Euro.



    29.12.2022
    Hallenbad-Finanzierung


    Durch den Wegfall der Bundesförderung fehlen uns jetzt einige Millionen für den Neubau des Hallenbades. 
    Wir können das meiner Meinung nach nicht einfach ignorieren!

    Im Januar steht die Vergabe von Planungsaufträgen (rd. 600.000 Euro!!) an.
    Ich habe der Verwaltung mitgeteilt, dass ich es für zwingend erforderlich halte, dass zumindest der Lenkungsausschuss die neue finanzielle Ausgangslage VOR dieser Vergabe berät.

  • Das Rederecht in der Gemeindevertretung Hüttenberg

    vergleiche mit Beratungen in Deinem Verein…  🙂 

    § 22 der Hauptsatzung

    Jede Gemeindevertreterin und jeder Gemeindevertreter soll zu einem Antrag nur einmal sprechen.

    Hiervon sind ausgenommen:

    – Das Schlusswort der Antragstellerin oder des Antragstellers unmittelbar vor der Abstimmung,

    – Fragen zur Klärung von Zweifeln,

    – Persönliche Erwiderungen.
    ………………………..

    (6) Die oder der Vorsitzende kann zulassen, dass eine Gemeindevertreterin oder ein Gemeindevertreter mehrmals zur Sache spricht. Widerspricht eine Gemeindevertreterin oder ein Gemeindevertreter, hat die Gemeindevertretung zu entscheiden.

  • Die Arbeit der Ortsbeiräte..

    (Frage: Läuft das in Hüttenberg so??)
     

    § 34 Anhörungspflicht

     (1) Die Gemeindevertretung hört den Ortsbeirat zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen,
    insbesondere zu dem Entwurf des Haushaltsplanes
    . Sie setzt dem Ortsbeirat eine Frist zur schriftlichen Stellungnahme von einem Monat. Die Stellungnahme ist an die oder den Vorsitzenden der Gemeindevertretung zu richten.

     Sie oder er kann in Einzelfällen die Frist angemessen verlängern oder kürzen. Äußert sich der Ortsbeirat verspätet oder gar nicht, so gilt dies als Zustimmung.


     (2) Der Ortsbeirat wird nicht angehört zu Angelegenheiten, die den Ortsbezirk nur als Teil der Gemeinde insgesamt berühren. Insbesondere ist er nicht vor Erlass, Änderung oder Aufhebung von Ortsrecht zu hören, das für alle Ortsbezirke der Gemeinde unterschiedslos gilt und damit nur die Gesamtinteressen der Gemeinde angeht, die die Gemeindevertretung zu wahren hat.

     (3) Die Gemeindevertretung kann dem Ortsbeirat Angelegenheiten zur Stellungnahme vorlegen.  Abs. 2 gilt entsprechend.

     § 35 Vorschlagsrecht des Ortsbeirates
     Der Ortsbeirat hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk angehen.

     Vorschläge reicht er schriftlich bei dem Gemeindevorstand ein. Dieser legt sie mit seiner Stellungnahme der Gemeindevertretung vor, wenn diese für die Entscheidung zuständig ist.  Die Gemeindevertretung entscheidet in angemessener Frist über Vorschläge des Ortsbeirates.
     Die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung teilt die Entscheidung dem Ortsbeirat  schriftlich mit.

     § 36 Rederecht in den Sitzungen
     (1) Die Gemeindevertretung kann beschließen, dem Ortsbeirat in einer Sitzung zu einem  Tagesordnungspunkt, der die Interessen des Ortsbezirks berührt, ein Rederecht zu gewähren.
     (2) Die Ausschüsse können dem Ortsbeirat in ihren Sitzungen bzw. zu einzelnen
     Tagesordnungspunkten ein Rederecht einräumen.
     (3) Das Rederecht steht der Ortsvorsteherin oder dem Ortsvorsteher zu. Der Ortsbeirat kann das  Rederecht auch einem anderen Mitglied des Ortsbeirates übertragen. 

  • Fakten zur Hallenbad-Finanzierung 

    Unser Antrag, den Neubau des Hallenbades mit Bundesmitteln zu fördern, war nicht erfolgreich.
    Die Mittel aus der Bundesförderung waren aber als wichtige Grundlage der Hallenbad-Finanzierung eingeplant. Es ging dabei um rd. 40 % der Bausumme – also einige Millionen Euro.
    Deshalb war der Förderantrag sehr wichtig.
     
    Die mir bekannten Fakten zum Förderantrag:
    Der Förderantrag wurde von der Verwaltung gestellt.
    Der (wichtige!!) Inhalt des Antrages war weder im Lenkungsausschuss noch in der
    Gemeindevertretung bekannt.
    Mir wurde bei einer Anfrage im Lenkungsausschuss bestätigt, dass der Antrag rechtzeitig  gestellt wurde und eine Eingangsbestätigung vorliegt.
    Es war wichtig, den Antrag frühzeitig zu stellen, damit ggf. noch Informationen nachgereicht  werden können.  Genaue Daten hierzu kenne ich nicht.
    Unsere Bundestags-Abgeordneten sollten aufgefordert werden, den Antrag in Berlin zu  unterstützen.
    Hierzu ist mir bekannt, dass Dagmar Schmidt (SPD) im Vorfeld mit dem Bürgermeister geredet  hat.
    Auch soll ein Gespräch mit Helge Braun aus Giessen (CDU, Mitglied des Ausschusses)  geführt worden sein.
     Ich vermute, dass wir hier mehr hätten tun können und müssen..
    Offensichtlich war uns das (wichtige) Datum der Entscheidung über die eingegangenen  Anträge nicht bekannt, da alle überrascht waren, als die Vergabe-Liste im Internet stand.
     
     
    Es gibt bisher keinen „Plan B“ für den Fall, dass wir die Bundesförderung nicht bekommen.
     Meiner Meinung nach sollte die neue Finanzierungslage vor der Vergabe von 
     Planungsarbeiten Anfang Januar zumindest vom Lenkungsausschuss beraten werden.
     Das ist aber wegen Urlaub usw. nicht möglich, der Ausschuss wird erst nach der Vergabe der  Planungsarbeiten beraten. 

  • Fakten aus Hüttenberg: Der Gemeindevorstand und die Gemeindevertretung. 

     
     Die Gemeindevertretung ist das oberste Organ der Gemeinde. Hier sollen alle wichtigen Entscheidungen getroffen werden.

    Der Gemeindevorstand soll die Entscheidungen der Gemeindevertretung umsetzen und ist für die laufenden Verwaltungsgeschäfte zuständig. 
    Die Sitzungen des Gemeindevorstandes sind nicht öffentlich.
    Der Bürgermeister ist der Sprecher des Gemeindevorstandes.
     

    Die Gemeindevertretung soll die gesamte Verwaltung und insbesondere die Geschäftsführung des Gemeindevorstandes überwachen (§ 50 Abs. 2 HGO – Hessische Gemeindeordnung). 


    Das ist in Hüttenberg nicht einfach: 
    ·Der Gemeindevorstand tagt nicht öffentlich. 
    · Die Gemeindevertreter kennen die Tagesordnung der Sitzungen des Gemeindevorstandes  nicht. 
    · Nur die Fraktionsvorsitzenden erhalten nach den Sitzungen des Gemeindevorstandes vom  Bürgermeister eine schriftliche  Kurz-Information zu einzelnen Beschlüssen.
       Mitglieder des Gemeindevorstandes möchten nicht, dass man sie nach 
     Besprechungsergebnissen fragt und verweisen auf die o.a.  Information der 
     Fraktionsvorsitzenden  durch den Bürgermeister

    · Fragen der Gemeindevertreter müssen rechtzeitig vor einer Sitzung der Gemeindevertretung  schriftlich eingereicht werden. Sie werden dann unter dem Punkt „Mitteilungen und Anfragen“  vom Bürgermeister als Sprecher des Gemeindevorstandes beantwortet.
     
    Das sind nur einige Fakten, die meiner Meinung nach eine Überwachung der Geschäftsführung des Gemeindevorstandes durch die Gemeindevertreter ziemlich erschweren.

    Der Gemeindevorstand wurde von der Gemeindevertretung  u.a. ermächtigt, Planungsaufträge und Werkverträge bis zu einem Betrag von 35.000 Euro in eigener Zuständigkeit zu vergeben.
     (Anmerkung von mir: Leider wurde dabei nicht festgelegt, dass der Gemeindevorstand die Gemeindevertretung anschließend hierüber informieren muss..)


     Ich kann z.B. auch nicht nachvollziehen, warum der Gemeindevorstand seit dem Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung im Mai 2022 !! „notwendige Reparaturen in den Bürgerstuben durchführen“ bisher keine Aufträge vergeben hat…

    Aber auch hier stehe ich mit meiner Kritik ziemlich allein.. 

  • 2023 – Aufwachen!!

    Wir alle sollten uns im neuen Jahr 2023 mehr um den Ort kümmern, in dem wir gerne leben!!
    Nicht alles von anderen regeln lassen und sich später darüber aufregen, wie es gelaufen ist,
    sondern selbst aktiv werden!
    Eine Möglichkeit, aktiv zu werden ist unser Ortsbeirat – von dem man leider  wenig hört.
    Wir brauchen noch im Januar eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirats 

    zu aktuellen Themen wie Hallenbad, Bürgerhaus, Kindergärten, Brücken, Straßen in den Bürgerstuben ..
    Und wir brauchen dort Dich und Deine Meinung!!

  • Kritischer Jahresrückblick 2022

    Die Kleebachbrücke am Seniorenwohnheim

    Nein, ich bin kein Gutachter. Aber ich kann durchaus sehen, ob ein Balken morsch ist oder nicht. 
    Ich bin einige Male unter die Brücke geklettert -und sehe nicht, warum sie abgerissen werden muß. 
    Gut, die Bodenbretter sind jetzt seit Monaten mit Plastik abgedeckt, können nicht mehr trocknen und leiden darunter –
    aber für mich gibt es keinen Grund, die Brücke abzureißen und eine neue Brücke zu bauen.

    Aber die neue Brücke ist schon bestellt..

    Kritischer Jahresrückblick 2022 – Feuerwehrhaus Rechtenbach

    Bekannterweise läuft in Hüttenberg nur wenig ohne externen Sachverstand – also Gutachter.
     Umso mehr verwundert es mich, dass ich es nicht geschafft habe, ein Gutachten für ein
     5-Millionen-Projekt durchzusetzen.

    Zum Sachverhalt:
    Vor vielen Jahren wurde bei einer Revision festgestellt, dass die sanitären Anlagen im Feuerwehrhaus Rechtenbach nicht mehr den Anforderungen entsprechen.
    Daraufhin wurde eine interne Kommission gebildet, welche einige Jahre lang einen Umbau des Feuerwehrhauses plante. Die Gemeindevertretung stellte auch Mittel für den Umbau bereit.
    Leider wurden der Gemeindevertretung aber bisher weder Umbaupläne zur Prüfung/Genehmigung vorgelegt noch wurden Maßnahmen zur vorübergehenden Verbesserung der sanitären Anlagen vorgeschlagen/beantragt.

    Nach einigen Jahren Beratungszeit stellte die Kommission dann fest, ein Umbau des Feuerwehrhauses sei nicht möglich.
    Der Bürgermeister nahm die für den Umbau vorgesehenen Mittel aus dem Haushalt und ein neues Feuerwehrhaus in die damaligen Planungen für das neue Baugebiet „Dollenstück“.

     Ungefähr ab diesem Zeitpunkt frage ich nach,ob es einenschriftlichen Schlussbericht der Kommission oder eines Gutachters gibt, der konkret aufzeigt, warum das bisherige Feuerwehrhaus weder weiter genutzt noch umgebaut werden kann.

    Entschuldigung- aber weder die Aussage der Kommission „Es geht nicht“ – noch ein Soll-Ist-Vergleich, was in dem bisherigen Feuerwehrhaus alles nicht mehr der aktuellen Norm entspricht, reicht mir aus, um die Hand für ein neues 5-Millionen-Projekt zu heben.
    (Zusatzinfo: Mein Antrag, diesen Soll-Ist-Vergleich dann fairerweise bei allen Feuerwehrhäusern der Gemeinde zu machen, wurde von der Gemeindevertretung abgelehnt..).

    Leider sieht die Mehrheit der Gemeindevertretung aber keine Notwendigkeit für einen solchen schriftlichen Schlussbericht (weil die Neubauplanungen ja schon laufen?).
    Mein Antrag, einen solchen Schlussbericht anzufordern/zu erstellen, wurde mehrheitlich abgelehnt.

    Merke: Es geht mir hier nur um einfache Grundsätze des Gemeindehaushalts. Um eine nachvollziehbare, schriftliche Begründung, warum 5 Millionen Euro ausgegeben werden sollen!!

    Kritischer Jahresrückblick 2022 -Abriss Hallenbad 

     
    Der Abriss des Hallenbades ist schon Geschichte.
    Dennoch habe ich mich im abgelaufenen Jahr nochmals mit dem Abriss-Ablauf auseinandergesetzt.
     
    Fakten:
    ·  Der Abriss wurde vom Gemeindevorstand beauftragt.
    ·   Bei der Vergabe des Abrissauftrages wurde gegen das Haushalts- und Vergaberecht der Gemeinde verstoßen.
    ·  Eine schriftliche Bestätigung der dafür zuständigen Kommunalaufsicht des LDK liegt inzwischen der Verwaltung und mir vor.
     
     ·  Inhalt: Die Kommunalaufsicht sieht keinen Grund, über die Feststellung des Verstoßes hinaus tätig zu werden.
    ·   Begründung: Die Gemeindevertretung überwacht den Gemeindevorstand. Wenn die Gemeindevertretung den Verstoß hinnimmt, ist es halt so.
     
    Meine Erkenntnis:
     Das Haushalts- und Vergaberecht der Gemeinde (mit dem unsere Steuergelder von mehreren Millionen Euro verwaltet werden!!) ist ein Papiertiger.
     Auch wenn die zuständige Aufsichtsbehörde einen Verstoß schriftlich feststellt, wird nur noch mehr Papier produziert – aber sonst passiert NICHTS!!!!!
     
    Ich gebe zu, dass mich diese Feststellung noch immer sehr beschäftigt…. 

    Kritischer Jahresrückblick 2022 – Bürgerstuben Hüttenberg – 7.12.2022

    Hier dokumentiere ich den jahrelangen schleichenden Niedergang eines zweiten Gebäudes in der Ortsmitte, den Bürgerstuben. 

     Ich dokumentiere die folgenlosen Lippenbekenntnisse der politisch Verantwortlichen, das lange Schweigen der Vereine und das Desinteresse der Hüttenberger Bürger. 

    Ich dokumentiere sogar die Alternativen, wenn nach vielen Anläufen (allein drei in diesem Jahr..) endlich ein Gutachter feststellt, dass die Bürgerstuben ganz geschlossen werden müssen.
     Aber auch hier wird die Luft dünn: Die Zukunft des Paul-Schneider-Gemeindezentrums ist aus finanziellen Gründen unklar – 
    und es gibt noch den Saalbau Franz..
    Gut, das in den letzten Monaten nach Anträgen des Bürgermeisters mit 
     ca. einer halben Million Euro aufgewertete Bürgerhaus in Rechtenbach 
    oder das gut ausgerüstete Bürgerhaus in Klein-Rechtenbach stehen sicher für Hüttenberger Großveranstaltungen bereit… 

    Dieses Jahr ist es mir – nach viel Überzeugungsarbeit – im Mai tatsächlich gelungen, die Gemeindevertretung zu dem Grundsatzbeschuss zu bewegen, dass die Bürgerstuben erhalten und wie bisher!! genutzt werden 
     und das notwendige Reparaturarbeiten durchgeführt werden sollen. 

    An Geld für Reparaturarbeiten fehlt es nicht: Im Haushalt 2022 stehen 
     100.000 Euro zur Sanierung von Bürgerhäusern bereit, zusätzlich wurden im Oktober noch 35.000 Euro Restmittel aus den Streicharbeiten Sporthalle bereitgestellt. 
    Als ich im Oktober!! dann beantragt habe, doch endlich eine Liste der durchzuführenden Arbeiten zu erstellen und mit den Arbeiten (Parkett neu versiegeln, Toiletten sanieren..) zu beginnen, wurde der Antrag abgelehnt. 
    Begründung: Die Durchführung von Reparaturarbeiten wurde ja im Mai beschlossen….

    Ich warte, was das neue Jahr an Überraschungen in Sachen Bürgerstuben bringt… 

    Kritischer Jahresrückblick 2022 -Abriss Hallenbad 

     
    Der Abriss des Hallenbades ist schon Geschichte.
    Dennoch habe ich mich im abgelaufenen Jahr nochmals mit dem Abriss-Ablauf auseinandergesetzt.
     
    Fakten:
    ·  Der Abriss wurde vom Gemeindevorstand beauftragt.
    ·   Bei der Vergabe des Abrissauftrages wurde gegen das Haushalts- und Vergaberecht der Gemeinde verstoßen.
    ·  Eine schriftliche Bestätigung der dafür zuständigen Kommunalaufsicht des LDK liegt inzwischen der Verwaltung und mir vor.
     
     ·  Inhalt: Die Kommunalaufsicht sieht keinen Grund, über die Feststellung des Verstoßes hinaus tätig zu werden.
    ·   Begründung: Die Gemeindevertretung überwacht den Gemeindevorstand. Wenn die Gemeindevertretung den Verstoß hinnimmt, ist es halt so.
     
    Meine Erkenntnis:
     Das Haushalts- und Vergaberecht der Gemeinde (mit dem unsere Steuergelder von mehreren Millionen Euro verwaltet werden!!) ist ein Papiertiger.
     Auch wenn die zuständige Aufsichtsbehörde einen Verstoß schriftlich feststellt, wird nur noch mehr Papier produziert – aber sonst passiert NICHTS!!!!!
     
    Ich gebe zu, dass mich diese Feststellung noch immer sehr beschäftigt…. 

    Mein kritischer Jahresrückblick 2022
    – DGH Reiskirchen

    Im DGH Reiskirchen sollte eine behindertengerechte Toilette eingebaut werden. 

    Eine neue Toilette wurde eingebaut. 

    Im Zuge der Baumaßnahme mussten zur Einhaltung der Brandschutz-Vorschriften fast alle Fenster und Türen erneutert werden. 
    Die Decke im Saal wurde ausgebaut, neu eingebaut, nochmals ausgebaut (Brandschutzproblematik nicht beachtet) und wieder eingebaut.
     
     Nachdem diese Arbeiten abgeschlossen sind, hat die Gemeindevertretung jetzt mehrheitlich beschlossen, auch noch den Boden, die Küche und den Thekenbereich zu sanieren. 

    Heute – und einige Hunderttausend Euro später – muss ich zum wiederholten Male darauf hinweisen, dass die neu eingebaute behindertengerechte Toilette immer noch nur über zwei bzw. vier Stufen erreichbar ist!!! 

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