Stand 30.11.2022
Meine Kurzberichte zu den einzelnen Tagesordnungspunkten:
Kenntnisgabe Schriftverkehr mit der Kommunalaufsicht des Lahn-Dill-Kreises
Der Bürgermeister erläutert, es handele sich um die Kenntnisnahme der Unterlagen, die an die Finanzaufsicht weitergeleitet wurden.
Hans Kleinschmidt gibt an, dem Schriftverkehr habe er entnommen, dass das Schreiben am 7. Juli 2022 verfasst wurde. Die nächste GVT-Sitzung sei am
18.07. 22 gewesen, die übernächste Sitzung am 12.09. und am 31.10. werde erst an die GVT weitergeleitet, wobei im Schreiben gefordert sei, zeitnah weiterzuleiten. Er möchte wissen, warum ein solcher Vorgang ein Vierteljahr dauere.
Emely Green fragt nach den im Finanzbericht genannten Rückstellungen.
Für sie sei nicht klar, worum es sich bei Rückstellungen handle. Geht es darum,
dass Dinge aufgehoben oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden?
Der Bürgermeister lässt über den Vorsitzenden ausrichten, dass die Antworten mit dem Protokoll oder in der nächsten Sitzung gegeben werden.
Finanzbericht zum 30.09.2022
Der Bürgermeister erklärt, zum 30.09.2022 habe man ein positives Ergebnis von 1,6 Millionen Euro. Das sei vor allem den Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer in Höhe von 1,5 Millionen Euro geschuldet.
Einbringung Waldwirtschaftsplan 2023
Die Gemeindevertretung beschließt den Waldwirtschaftsplan 2023 in der vom
Hessischen Forstamt Wetzlar am 22.07.2022 vorgelegten und vom Ausschuss für
Jugend, Soziales und Umwelt empfohlenen Fassung.
Änderung der Friedhofssatzung im Zuge der Einrichtung eines Memoriam Gartens
Der Bürgermeister führt aus, die Gemeindevertretung habe beschlossen, den Vertrag mit der Landestreuhandstelle Hessen-Thüringen abzuschließen. Es seien noch Änderungen in den Vertrag eingearbeitet worden. Nun müsse die Satzung beschlossen werden, im Nachgang könne der Vertrag abgeschlossen werden. Die Umsetzung erfolge ab dem 01.01.2023.
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Antragserweiterung für das Investitionsprogramm der Hessenkasse
Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Baumaßnahme Borngasse/Am Weidenborn/Weingartenstraße sowie die Sanierung der Hüttenberger Bürgerstuben in den Maßnahmenkatalog der Hessenkasse aufgenommen werden und die nicht benötigten Mittel der Maßnahme Sporthalle Hüttenberg in Höhe von 67.000€ hälftig in diese neuen Maßnahmen umgewidmet werden.
Der Antrag wird mit 20 Ja-Stimmen bei 8 Nein-Simmen und einer Enthaltung angenommen.
Mein Redebeitrag in der Sitzung (nach der Geschäftsordnung darf man nur
ein Mal zu einem TOP sprechen..) :
Klaus Heinrich Weber gibt an, er freue sich, dass seine Initiative in Sachen Sperrung Borngasse/Schützenstraße im Bauausschuss nach vielen Jahren des Stillstandes jetzt Bewegung in die Sache gebracht habe. Es liege ein Vorschlag des Gemeindevorstandes vor, der zwischen 1,4 und 2 Millionen Euro kosten solle.
In den letzten Sitzungen des Bauausschusses sei auftragsgemäß geklärt worden, warum die Einfahrt zur Borngasse seit vielen Jahren gesperrt ist. Um die Sperrung der Borngasse aufzuheben, müsse eine Stützmauer gebaut und Bürgersteig und Straße im Bereich der Stützmauer repariert werden.
Bezahlen müsse das nach Auskunft des Bürgermeisters nach der Sozialisierung der Straßenbeiträge die Gemeinde. Abgesehen von der einseitigen Sperrung werde die Borngasse bisher normal genutzt.
Jetzt müsse geklärt werden, warum die Reparaturarbeiten an der Borngasse plötzlich zwingend eine Straßenbaumaßnahme Borngasse-Weidenborn-Weingartenstraße mit Kosten zwischen 1,4 und 2,4 Millionen Euro auslösen.
Es wäre zu klären, an welcher Stelle die Sanierung dieser Straßen im aktuellen Straßenbau-Maßnahmenkatalog der Gemeinde steht und warum die Maßnahme bei den Haushaltsberatungen der letzten Jahre nicht berücksichtigt wurde.
Bevor man nicht wisse, was warum konkret getan werden müsse, könnten keine finanziellen Entscheidungen getroffen werden.
Man solle aber heute entscheiden, dass die Restmittel in Höhe von 67.000€ aus der Hessenkasse-Sanierungsmaßnahme in der Sporthalle Hüttenberg für die Sanierung der Borngasse/Schützenstraße umgewidmet werden. Aus der Formulierung des Lösungsvorschlags sei auch zu entnehmen, dass bei Annahme des Antrags grundsätzlich alle Restmittel aus der Hessenkasse auf diese Baumaßnahme umgewidmet werden sollen.
Er merkt an, dass die Frist zur Meldung neuer Maßnahmen laut Vorlage heute ablaufe. Emely Green habe bei der WI-Bank angerufen, ihrem Gesprächspartner war dieser Endtermin zur Nachmeldung neuer Projekte nicht bekannt.
Es gebe also keinen Grund, heute einen Beschluss zu fassen.
Umwidmungen innerhalb bei der Hessenkasse angemeldeter Projekte seien weiter möglich.
Bisher habe es zur Durchführung der Baumaßnahme „Sanierung Borngasse/Schützenstraße“ weder eine Beratung noch einen Beschluss gegeben. Die Prüfung der Kanäle in allen Ortsteilen ist auch noch nicht abgeschlossen, das Ergebnis sollte vor einer Entscheidung abgewartet werden.
Außerdem stellt er die Frage, ob die Schützenstraße eine Kreis- oder Landesstraße sei und inwieweit dann der Kreis oder das Land an den Planungen beteiligt werden müssten. Er zitiert aus dem Protokoll des Ortsbeirates Weidenhausen, wonach der Bürgermeister auf Nachfrage von Martin Breidbach geantwortet habe, es sei eine größere Baumaßnahme mit Erneuerung der Wasserleitung, des Kanals und der Bürgersteige mit Förderung des Landes Hessen geplant sei. Man könne deshalb nicht mit Hessen Mobil zusammenarbeiten, da ansonsten die Förderung des Landes herausgerechnet werden müsse. Es seien also noch einige Sachen zu klären.
Wie der Bürgermeister eben richtig angedeutet habe, wolle er unter TOP 2.11. (neu: 2.13.) beantragen, eine Liste zu den bereits beschlossenen Arbeiten zur Erhaltung der Bürgerstuben Hüttenberg zu erstellen, damit mit den Arbeiten begonnen werden könne. Im aktuellen Haushalt seien 100.000€ für Brandschutz und Sanierung der DGH, also auch der Bürgerstuben, bereitgestellt. Die noch immer nicht ermittelten Erhaltungsmaßnahmen für die Bürgerstuben, als Beispiel nennt er die Versiegelung des Parketts, sollten ermittelt und begonnen werden, um größere Schäden zu vermeiden.
Da der bisherige Pachtvertrag am 15.11.2022 ende, wäre es ungünstig, einen neuen Pachtvertrag mit renovierungsbedingten Schließungen beginnen zu lassen. Es erscheine deshalb sinnvoll, die 67.000€ Restmittel aus der Sanierung der Sporthalle einfach 100 Meter weiter für die bereits grundsätzlich beschlossenen und für die Hessenkasse gemeldeten Maßnahmen „Brandschutz und Sanierung der DGH“ und dabei zweckgebunden für den Erhalt der Bürgerstuben umzuwidmen.
Klaus Heinrich Weber stellt den Antrag vor: Wir beantragen, die Restmittel aus der Sanierungsmaßnahme „Sanierung Sporthalle Hüttenberg“ in Höhe von 67.000€ für die bereits zur Hessenkasse gemeldete Maßnahme „Brandschutz und Sanierung der DGH“ und dabei zweckgebunden für den Erhalt der Bürgerstuben umzuwidmen.
Meine Anmerkung:
Ich habe nach der Sitzung nochmals bei der Hessenkasse angefragt, ob am Sitzungstag eine Frist zur Nachmeldung von Projekten endete.
Die Hessenkasse hat mir schriftlich bestätigt, dass es keine solche Frist gab.
Es wäre also möglich gewesen, den Antrag – wie üblich – ohne Zeitdruck im Ausschuss zu beraten und später in der Gemeindevertretung zu entscheiden.
Mit dem gefassten Beschluss ist (meiner Meinung nach) zudem ohne irgendwelche Informationen und Beratungen!!! ein Grundsatzbeschluss für ein neues 2-Millionen-Projekt-Straßenbauprojekt gefasst und in das Hessenkassen-Programm aufgenommen worden!
Das ist für mich ein Paradebeispiel, wie man mit einem Minimum an Informationen und geschickt eingesetztem Zeitdruck eine uninformierte und uninteressierte Gemeindevertretung auf Linie bringen kann.
Ich frage mich, für was ich jeden Tag 1-2 Stunden an Gemeindethemen arbeite….
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Gebührensatzung für die Unterbringung von Menschen nach dem Landesaufnahmegesetz
Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung der Gemeinde Hüttenberg über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Personen im Sinne des Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und anderen ausländischen Personen (Landesaufnahmegesetz, LAG) sowie weiteren Nutzern in Unterkünften der Gemeinde Hüttenberg.
Vergabevorschlag Aufbau Feuerwehrfahrzeug TSF-W Vollnkirchen
Die Gemeindevertretung beschließt, der Brandschutztechnik Görlitz GmbH den
Auftrag zum Aufbau des neuen TSF-W für die Ortsteilwehr Vollnkirchen zum
angebotenen Preis von 62.142,99 € zu erteilen.
Bauleitplanung der Gemeinde Hüttenberg, OT Volpertshausen
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5.06 „Zwischen den Ortsteilen Weidenhausen und Volpertshausen“ – Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB
1) Nach ausführlicher Erläuterung und Diskussion werden die in der Anlage
befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen des Verfahrens gemäß §
13 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Hs. 2 und Nr. 3 Hs. 2 BauGB i.V.m. § 3
Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen zur Kenntnis genommen und als Abwägung (§ 1 Abs. 7 BauGB) durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Hüttenberg beschlossen.
Grundsatzberatung zur weiteren Umsetzung der Planungen „Baugebiet Dollenstück, Rechtenbach“
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, alternative Vorschläge zur Umsetzung des Baugebiets Dollenstück zu erarbeiten. Das Ganze soll im Bau- und Verkehrsausschuss beraten werden.
Neben der Umsetzung soll auch die grundsätzliche Struktur des Bebauungsplanes erörtert werden und ein umsetzungsfähiger Beschlussvorschlag für die
Gemeindevertretung erarbeitet werden.
Grundsatzberatung zur weiteren Tätigkeit der Gewerbepark Obere Surbach GmbH
Der TOP „Grundsatzberatung zur weiteren Tätigkeit der Gewerbepark Obere Surbach GmbH“ wird zur Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Vergaberichtlinie für gemeindeeigene Baugrundstücke
Die Gemeindevertretung beschließt, den TOP „Vergaberichtlinie für gemeindeeigene Baugrundstücke“ zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen.
Überprüfung und Erweiterung des Sport- und Freizeitangebotes für Jugendliche
Die Gemeindevertretung beschließt: Der Ausschuss Jugend und Soziales wird mit der Erstellung einer Gesamtkonzeption Sport- und Freizeitmöglichkeiten für Jugendliche beauftragt. Kinder- und Jugendparlament, Jugendpfleger und Ortsbeiräte sind in die Beratung einzubinden. Das Ergebnis wird der Gemeindevertretung zur Entscheidung vorgelegt.
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Maßnahmen zum Erhalt und zur weiteren Nutzung der Bürgerstuben Hüttenberg
Mein Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Gemeindevorstand zu beauftragen,
gemeinsam mit der Verwaltung zeitnah eine Liste der bisher bekannten und
gegebenenfalls zusätzlichen Erhaltungsmaßnahmen zu erstellen, welche für die
weitere Nutzung der Bürgerstuben bis zu einer späteren Grundsatzentscheidung,
Sanierung oder Neubau, erforderlich sind. Der Gemeindevorstand soll der
Gemeindevertretung am 12.12.2022 berichten.
Abstimmungsergebnis:
Normalzahl 28 Ja-Stimmen 11 Nein-Stimmen 15 Enthaltungen 2
Der Antrag ist abgelehnt
Mein Redebeitrag in der Sitzung:
Klaus Heinrich Weber stellt den Antrag vor. Für die Sanierung der Dorfgemeinschaftshäuser wurden im laufenden Jahr 100.000€ aus der Hessenkasse bereitgestellt. Aktuell laufen Sanierungsmaßnahmen in den Bürgerhäusern Rechtenbach und Reiskirchen. Am 9. Mai habe man beschlossen, dass die Bürgerstuben erhalten und notwendige Reparaturen
durchgeführt werden sollen. Er sei davon ausgegangen, dass zeitnah nach dem Beschluss festgestellt werde, welche Reparaturarbeiten notwendig seien, um die Bürgerstuben zu erhalten. Er sei auch davon ausgegangen, dass zügig mit den Arbeiten begonnen werde.
Nachdem er jetzt fünf Monate lang keine entsprechenden Aktivitäten feststellen konnte, sehe er sich gezwungen, die Umsetzung des Beschlusses zu beantragen. Er weist darauf hin, dass ggf. ein Pächterwechsel ansteht und dass Anfang nächsten Jahres Karneval ist. Dann sollten nicht gerade Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Er habe beantragt, das sich der Bauausschuss nochmals damit beschäftigen solle. Das wolle er abändern. Weil der Bauausschuss in diesem Jahr nicht mehr tage, werde die Sache sonst erneut verzögert. Den Beschlussvorschlag wolle er entsprechend abändern. Der letzte Satz soll heißen: „Der Gemeindevorstand soll der Gemeindevertretung in der Sitzung am 12. Dezember 2022 berichten“.
Fakten:
- Der Antrag wurde mehrheitlich mit Hinweis auf den Grundsatzbeschluss vom Mai abgelehnt.
- Der Bürgermeister teilte zusätzlich mit, nach der Gefahrenschau und der Prüfung der Küche solle nun auch noch das Ergebnis eines vom Gemeindevorstand beschlossenen Brandschutzgutachtens abgewartet werden.
(Die rechtliche Grundlage für diesen Auftrag ist mir nicht bekannt, ich werde nachfragen).
- Frage: Wie viele Gutachten brauchen wir noch bis zum „Aus“ für die Bürgerstuben???
Nachtrag: Ich kann die gebetsmühlenartig vorgetragende Forderung der FWG nach einem Gesamtsanierungs-Gutachten für die Bürgerstuben nicht nachvollziehen:
Es gab vor ca. 10 Jahren schon einmal eine ausführliche Kostenaufstellung – passiert ist NICHTS.
Ein Gesamtsanierungs-Gutachten ist auch jetzt sinnlos, denn wir haben realistisch gesehen schon genug teure Projekte angestoßen und einfach kein Geld für ein weiteres Projekt „GesamtsanierungBürgerstuben“ !!!!
Was nutzt uns dann ein weiteres teures Gutachten, dass schon in kurzer Zeit von der Kostenentwicklung überholt wird????
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Verbesserung der Verkehrssituation in der Weidenhäuser Straße
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, in Abstimmung mit der Grundschule
Rechtenbach eine Lösung zur Verbesserung der Verkehrssituation vor der
Grundschule zu erarbeiten und dabei zu prüfen, ob die Entfernung der
Kurzzeitparkplätze in Verbindung mit einem absoluten Halteverbot sowie die
Einrichtung einer Querungshilfe vor der Grundschule Abhilfe schaffen können. Als Ersatz für die wegfallenden Kurzzeitparkplätze soll die Einrichtung von Eltern-Taxi- Haltezonen an der Sporthalle geprüft werden. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, einen Verkehrsplaner oder eine Verkehrsplanerin in die Planungen miteinzubeziehen.