• Aktuelle Infos zu den Abwassergebühren und Straßenbeiträgen

    Wir haben versucht, die Berechnung der Abwassergebühren durch die gesonderte Berechnung für Schmutz- und Oberflächenwasser nachvollziehbarer zu machen. Ein externes Büro hat uns bestätigt, dass die Rechtslage kompliziert sei und wurde mit der Berechnung beauftragt. Es gibt jetzt noch mehr zu lesen.. 

    In den letzten Jahren wurden teilweise zu hohe Gebühren erhoben. Diese wurden nicht (wie vorgeschrieben) an die Bürger zurückgezahlt, sondern in den allgemeinen Haushalt übertragen. 

    Auch jetzt haben wir einen Gebührenüberschuss. Es wurde beschlossen, diesen Überschuss 2023 zur Senkung der Abwassergebühr zu verwenden. 

    Ich hätte mir gewünscht, dass die Verwaltung vor der Abstimmung einen Zwischenbericht zu den bisherigen Ergebnissen der fast abgeschlossenen Kanalbefahrungen gegeben hätte, damit ich ein Bild zu Schäden / Kosten / Gebühren machen kann. 

    Aktuelle Infos: Straßenbau 

    Zur Fertigstellung der Weidenhäuser Straße vor der Schule in Rechtenbach (380.000 Euro) und dem Endausbau „Auf der Höll“ in Reiskirchen (240.000 Euro) gibt es Grundsatzbeschlüsse der Gemeindevertretung, die Arbeiten wurden aber auf 2024 verschoben.

    Zur neuen Maßnahme Sanierung „Borngasse mit Nebenstraßen“ gibt es bisher keinen Grundsatzbeschluss, die Maßnahme soll aber lt. Bürgermeister 2023 begonnen werden.

    Es gibt im Haushalt einige Kostenansätze unter 250.000 €, da ab diesem Betrag Kostenberechnungen vorgelegt werden müssen. 

    Eine Kostenberechnung für die Baumaßnahme „Borngasse mit Nebenstraßen“ lag der Gemeindevertretung vor der Abstimmung zum Haushalt nicht vor. Dennoch wurden 200.000 Euro für die Maßnahme in den Haushalt eingestellt. 

    Nach einer weiteren Bürgersteig-Absenkung am Ortsausgang von Weidenhausen in Richtung Wetzlar wurden hier (diesmal zeitnah!!) 85.000 Euro für den Bau von Stützelementen zwischen Bürgersteig und Privatgrundstück bereitgestellt.
     (Voraussichtlich wird diese Stützmauer schneller gebaut als die seit mehr als 10 Jahren fehlende Stützmauer in der Borngasse..) 

    Positiv: Es soll nun endlich mit dem Endausbau von Straßen in den Neubaugebieten begonnen werden!!

  • Aktuell: Senkung der Grundsteuer und Info zum Gemeindehaushalt

    Nach dem Beschluss, dass die Gemeinde die Straßenbeiträge zahlt, wurde die Grundsteuer erhöht, um die Kosten der Sanierung der Gießener Straße zu finanzieren. Die Sanierung ist abgeschlossen, die Grundsteuer wird wieder gesenkt.

    Die Gemeindevertretung hat im Eilverfahren (und ohne das Ergebnis aller Kanalprüfungen abzuwarten) beschlossen, ab 2023 die Borngasse und angrenzende Straßen für ca. 2 Mio Euro zu sanieren. 

    Da die Grundsteuer aber gesenkt wurde, fehlen rd. 1,5 Mio Euro im Haushalt.
    (Dieser Fehlbetrag entstand nicht nur durch die Straßenbaumaßnahme).

    Die Verwaltung hat in den letzten schwierigen Haushaltsjahren rd. 4,2 Mio Euro Rücklagen gebildet. (Wie, weiß ich nicht, werde aber nachfragen).
     Das Defizit im Haushalt 2023 wird nun mit einem tiefen Griff in diese Rücklagen ausgeglichen. 

    Kurzinfo 1 zum Gemeindehaushalt 2023

    Gesamthaushalt = 28 Mio. Euro

    Die Personalkosten steigen 2023 um 770.000 €, 
    davon 606.000 € für die Kinderbetreuung. 
    Damit sind fast 60 % der insgesamt rd. 9 Mio. € Gesamt-Personalkosten im Haushalt Aufwendungen für Kinderbetreuung.

    Wir zahlen rd.  1,1 Mio. € mehr Kreis- und Schulumlage an den LDK – insgesamt rd. 9 Mio. Euro.

    Die Aufwendungen nur für Personal und die Kreis- und Schulumlage liegen bei rd. 18 Mio. Euro – also rd. 65 % des Gesamthaushalts. 
    Dazu kommen dann noch die laufenden Kosten der Kindergärten..

  • Borngasse Weidenhausen   – 14.12.2022 

    Die Borngasse war mehr als 10 Jahre wegen eines Rechtsstreits um die Finanzierung einer Stützmauer gesperrt.

    Es gab einen Grundsatzbeschluss, die Straße wieder befahrbar zu machen.
    Ich habe im Bauausschuss geklärt, dass es keinen echten Rechtsstreit gab und die Gemeinde jetzt die Stützmauer finanzieren muss.
    Wir hätten jetzt endlich die Stützmauer bauen und die Straße öffnen können.

    Nun aber wurde die Verwaltung plötzlich aktiv. Es wurde beantragt, nicht nur die Borngasse befahrbar zu machen, sondern auch gleich drei angrenzende Straßen zu sanieren (Kosten zwischen 1,4 und 2,4 Millionen Euro).

    Es kann sein, dass dies notwendig ist. 
    Leider wurde die Notwendigkeit weder im Bauausschuss noch in der Gemeindevertretung beraten, noch gab es  schriftliche Informationen dazu. 
    Es wurden aber -ohne Information, Beratung und Grundsatzbeschluss- Mittel für die Maßnahmen in die Haushalte ab 2023 eingestellt.

    In einer Abstimmung unter Zeitdruck wurden die Maßnahmen auch in das Hessenkassen-Programm nachgemeldet. Ich konnte nachweisen, dass es keinen Zeitdruck gab, das hatte aber wieder einmal keine Auswirkungen. 

    Und die Stützmauer ????

  • Beiträge vom 12.12.2022 

    Bürgerstuben Hüttenberg
    Mai 2022: Grundsatzbeschluss, die Bürgerstuben zu erhalten und notwendige Reparaturen durchzuführen.
     Vorhandene Haushaltsmittel: 100.000 Euro – im Oktober um 35.000 Euro aufgestockt.
    Stand Dezember 2022 – Nichts gemacht!!

     

    Aus der Sitzung der Gemeindevertretung am 12.12.2022: 

    Die Grünen beantragen, weitere Haushaltsmittel für die konkreten Maßnahmen „Sanierung Parkett“, „neue Fliesen Toiletten“ und „Installationsarbeiten Wasser-Abwasser-Strom in den Toiletten“ einzustellen.
     Der Antrag wird nach Widerstand aus den anderen Fraktionen zurückgezogen.
     Der Bürgermeister versichert, er werde sich 2023 darum kümmern… 

    PS: Der Gemeindevorstand hätte aufgrund des Grundsatzbeschlusses seit Mai Reparaturaufträge bis zu 35.000 Euro selbständig vergeben können. 

    Verfügbare Haushaltsmittel seit Anfang 2022 = 100.000 Euro – aktuell 135.000 Euro.

    DGH Rechtenbach

    Im September 2020 wurde die Erneuerung der Lüftungsanlage beschlossen. Die Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen. Nach Arbeiten unter der Bühne wurde aktuell auf der Bühne neues Parkett verlegt.

     Im Mai 2022 wurde die Erneuerung der Beleuchtung, der Beschallung und das Streichen der Decke beschlossen.
     Die Arbeiten sind größtenteils abgeschlossen.

     Schlussrechnungen liegen bisher nicht vor.

    Bisher bereitgestellte Haushaltsmittel: 
    476.000 Euro

    DGH Reiskirchen


    Im März 2020 wurden Mittel für folgende Maßnahmen bereitgestellt:
    „Behindertengerechter Ausbau des Foyers mit Toiletten, Sanierung der
     Fenster, der Fluchttüren gemäß den Brandschutzvorschriften und Sanierung der zwei
     Säle und gegebenenfalls Sanierung des Theken- sowie des Küchenbereiches“.

    Die Arbeiten sind bis auf die Sanierung des Theken- und Küchenbereichs abgeschlossen.

    Im Juni 2022 wurde  die Erneuerung der Fliesen im Flur, der Küche und dem Thekenbereich, der Austausch des Bodens im Saal und die Erneuerung der Küche und Theke beschlossen.

    Die neue behindertengerechte Toilette ist wegen Stufen für Behinderte nicht erreichbar.

    Schlussrechnungen liegen noch nicht vor.

    Bisher bereitgestellte Haushaltsmittel: 
    337.000 Euro

  • Aktuell wird der Entwurf des Gemeindehaushalts 2023 von den Gremien beraten.

    Meine Vorschläge zu den Haushaltsberatungen 2023

    Stand 20.11.2022


    Senkung des Grundsteuer-Hebesatzes
    Die Grundsteuer wurde erhöht, um die nach dem Beschluss zur Übernahme der Straßenbeiträge durch die Gemeinde beschlossene Sanierung der Giessener Straße im OT Rechtenbach finanzieren zu können.
     Die Bauarbeiten sind abgeschlossen, die Grundsteuer soll wieder gesenkt werden.
    Für die Begründung der Senkung der Grundsteuer auf 500 Punkte ist es meiner Meinung nach wichtig, vorab folgende Fragen zu klären:

     ·         Wieviel Geld wurde durch die Erhöhung der Grundsteuer eingenommen?
     ·         Was hat der Ausbau der Gießener Straße gekostet (Schlussrechnung)?

    Aber auch:
    Wie sollen andere Projekte/Planungen der Gemeinde für die nächsten Jahren finanziert werden?

    • Sanierung weiterer Straßen in der Gemeinde
    • Neubau / Erweiterung eines Kindergartens in Rechtenbach
    • Neubau des Hallenbads
    • Neubau des Feuerwehrhauses Rechtenbach
    • Beschaffung neue Feuerwehr-Fahrzeuge und Ausstattung
    • Endausbau von Straßen in den Baugebieten
    • Schaffung von neuen Bau- und Gewerbegebieten…



    Borngasse Weidenhausen:
    In den Haushalten 2023 und 2024 wurden von der Verwaltung 2,2 Millionen Euro für Strassenbaumaßnahmen „Borngasse, Schützenstrasse, Am Weidenborn und Weingartenstrasse“ in den Haushaltsentwurf eingestellt.
    Hierzu gab es bisher noch keine Beratung/Beschlussfassung in der Gemeindevertretung
    .
    Zunächst sollten hier meiner Meinung nach nur Mittel zu der ursprünglichen Baumaßnahme „Errichtung einer neuen Stützmauer und Reparatur Bürgersteig/Straße vor der Stützmauer an der Ecke Borngasse/Schützenstrasse in Weidenhausen“ eingestellt werden.
    Vor einer weiteren Festlegung zur Sanierung der umliegenden Straßen muss geklärt werden, warum die Sanierung dieser Straßen jetzt nach 15 Jahren ohne entsprechende Informationen plötzlich so dringend ist.
    Das Straßenzustandskataster aller Straßen der Gemeinde sollte aktualisiert und in der Gemeindevertretung beraten werden.
     

    Neubau Feuerwehrhaus Rechtenbach:
    Wir stehen nur auf Platz 2 der Förderliste des LDK für den Bau neuer Feuerwehrhäuser im Jahr 2023. 
    Wenn wir 2023 keine Förderung bekommen, soll der Neubau lt. Bürgermeister verschoben werden. 
    Dann können die für 2023 eingeplanten Mittel rausgenommen werden.
     
     

    Digitalisierung:
    Die in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung gestellte Frage, wo konkrete Einsparungen durch die Digitalisierungs-Strategie der Gemeinde zu erwarten sind, ist bisher nicht beantwortet. 

    Fakten: 

    ·         Wir stellen die bisherige Digitalisierung jetzt vollständig um.
              Der „Neustart“ wird rd. 265.000 Euro kosten. 

    ·         Für die Umstellungsarbeiten soll eine zusätzliche neue Stelle in der 
             Verwaltung geschaffen werden. 
    Ich sehe da bestenfalls Bedarf für eine KW-Stelle, die automatisch nach 1-2 Jahren wieder wegfällt.

    Zusätzliche Stelle für das Bürgerbüro
    Das Bürgerbüro ist wichtig und soll erhalten werden.
    Eine dort fest eingestellte Kraft fällt für längere Zeit aus. Die vertretungsweise eingesetzte Kraft hat sich gut eingearbeitet und soll fest eingestellt werden.
    Wenn eine gute Kraft ohne freie Stelle fest eingestellt werden soll, kann das meiner Meinung nach nur über eine KW-Stelle geschehen.
     KW: Die Stelle fällt zwingend wieder weg, wenn die aktuell länger ausgefallene Kraft zurückkommt.
     Feste Ansätze für die KW-Stellen-Kraft sind lt. Bürgermeister in den nächsten Jahren wegen Altersabgängen möglich.


    Personalkosten

    Die Personalkosten der Gemeinde sollen 2023 um 770.000 Euro auf fast 
    9 Millionen Euro steigen!
     Grundsätzlich müssen wir jetzt verstärkt auf die Personalkosten achten!!! 

    ·         Der Bauhof ist wichtig – aber hier gibt es nicht mehr Personal! 

    ·         Das Personal in der Verwaltung kann nicht immer weiter aufgestockt   
              werden (siehe oben..) 

    ·         Nach unseren Beschlüssen zu mehr Personal in den Kindergärten für
             2023  müssen wir weitere Personalaufstockungen genau prüfen!
             (Siehe z.B. die fallenden Zahlen zur Ganztagsbetreuung in den Kindergärten).
     ·        Vermutlich wird das Land aufgrund der Lage auf dem Arbeitsmarkt für
             Kindergarten-Kräfte gezwungen sein, seine Personalvorgaben für die
             Kindergärten nach unten zu korrigieren..


    Kreis- und Schulumlage
    Die Kosten der Kreisverwaltung des LDK und die Kosten der Schulen im LDK werden von den Gemeinden durch die Kreis- und Schulumlage finanziert.
    Wenn diese Kosten steigen (Neubau von Schulen, Erweiterung der Kreisverwaltung..), wird die Kreis- und Schulumlage angehoben.
    Im Jahr 2023 soll die Gemeinde Hüttenberg mehr als 9 Millionen Euro an Kreis- und Schulumlage zahlen!!
    (Zusammen mit den Personalkosten sind damit schon rd. 18 Millionen Euro des Gesamthaushalts (rd. 27 Millionen Euro) gebunden, das sind rd.65 %…)

    Instandhaltungsarbeiten an Gebäuden und Strassen
    Es stehen lt. Haushalts-Info hohe, nicht näher definierte Instanthaltungs-Maßnahmen für unumgängliche Instandhaltungsaufwendungen/Sanierungen in die Infrastruktur (vor allem Bereich Straßen) an. 

    Es müsste in der Verwaltung doch eine Liste aller dieser Maßnahmen (ein Straßen- und  Kanal- Zustandskataster) geben?
    Diese sollte in der Gemeindevertretung bekannt sein. Die Reihenfolge von Sanierungsmaßnahmen muss dort beraten werden!!


    Info: Meine Frage, was der Einbau der neuen Klimaanlage im DGH Rechtenbach gekostet hat (Schlussrechnung) ist immer noch unbeantwortet..

  • Beiträge zum 01.11.2022

    Ausweitung Kinderbetreuung

    Die Verhandlungen zwischen Gemeinde und Kirchengemeinde zur Nutzung des Mittelteils des Paul-Schneider-Gemeindezentrums als Kindergarten drohen zu scheitern.

    Die Gemeinde will die Räume mieten, die Kirchengemeinde will nur vermieten, wenn sich die Gemeinde finanziell an umfangreichen Sanierungsarbeiten (u.a. am Dach) beteiligt.

    Da demnächst grosse Sanierungsprojekte der Kirchengemeinde anstehen (Kirchturm Hörnsheim..) ist die Zukunft des Paul-Schneider-Gemeindezentrums eher ungewiss.

    PS: Die Hausmeisterwohnung steht weiter leer.

    Neugestaltung Ortsmitte Hüttenberg

     Der Trägerverein Hallenbad Hüttenberg lädt ein in die Hüttenberger Bürgerstuben zur Vernissage und Prämierung der Entwürfe für die Ortsmitte Hüttenbergs am Sonntag, 4. Dezember von 15 bis 19 Uhr sowie am Montag von 15 bis 18 Uhr.

    Die Studierenden der Technischen Hochschule Mittelhessen – Masterstudiengang Bauwesen / Prof. Metzger – stellen ihre Entwürfe für die städtebauliche Entwicklung der Ortsmitte des Ortsteils Hüttenberg vor.

    Drei Entwürfe werden am Sonntag, 4. Dezember ab 15 Uhr durch den Trägerverein prämiert. Am Montag, 5. Dezember sind die Entwürfe nochmal von 15 bis 18 Uhr in den Hüttenberger Bürgerstuben zu sehen.

    Unser Streuobst-Projekt

    Unser Streuobstprojekt ist bis Ende 2024 verlängert, so dass die gemeldeten schnittbedürftigen Bäume in diesem und nächsten Jahr geschnitten werden können. Auch den Erziehungsschnitt an den Neupflanzungen vom letzten Jahr können wir umsetzen. Der Schnitt wird in den kommenden Tagen starten und bis Mitte Januar umgesetzt werden. Das Schnittgut wird direkt mit abgeräumt. 

  • Aus der Sitzung der Gemeindevertretung am 31.10.2022

    Stand 30.11.2022

    Meine Kurzberichte zu den einzelnen Tagesordnungspunkten:

    Kenntnisgabe Schriftverkehr mit der Kommunalaufsicht des Lahn-Dill-Kreises
    Der Bürgermeister erläutert, es handele sich um die Kenntnisnahme der Unterlagen, die an  die Finanzaufsicht weitergeleitet wurden.
    Hans Kleinschmidt gibt an, dem Schriftverkehr habe er entnommen, dass das Schreiben am  7. Juli 2022 verfasst wurde. Die nächste GVT-Sitzung sei am 
    18.07. 22 gewesen, die  übernächste Sitzung am 12.09. und am 31.10. werde erst an die GVT weitergeleitet, wobei  im Schreiben gefordert sei, zeitnah weiterzuleiten. Er möchte wissen, warum ein solcher  Vorgang ein Vierteljahr dauere.
    Emely Green fragt nach den im Finanzbericht genannten Rückstellungen.
     Für sie sei nicht klar, worum es sich bei Rückstellungen handle. Geht es darum,
    dass Dinge aufgehoben oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden? 
     Der Bürgermeister lässt über den Vorsitzenden ausrichten, dass die Antworten mit dem Protokoll oder in der nächsten Sitzung gegeben werden.


     Finanzbericht zum 30.09.2022

     Der Bürgermeister erklärt, zum 30.09.2022 habe man ein positives Ergebnis von 1,6 Millionen Euro. Das sei vor allem den Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer in Höhe von 1,5 Millionen Euro geschuldet.


     Einbringung Waldwirtschaftsplan 2023
    Die Gemeindevertretung beschließt den Waldwirtschaftsplan 2023 in der vom
    Hessischen Forstamt Wetzlar am 22.07.2022 vorgelegten und vom Ausschuss für
    Jugend, Soziales und Umwelt empfohlenen Fassung.



     Änderung der Friedhofssatzung im Zuge der Einrichtung  eines Memoriam Gartens
    Der Bürgermeister führt aus, die Gemeindevertretung habe beschlossen, den Vertrag mit der Landestreuhandstelle Hessen-Thüringen abzuschließen. Es seien noch Änderungen in den Vertrag eingearbeitet worden. Nun müsse die Satzung beschlossen werden, im Nachgang könne der Vertrag abgeschlossen werden. Die Umsetzung erfolge ab dem 01.01.2023.
    ……………………………………………………………………………………………………………………………..
     

    Antragserweiterung für das Investitionsprogramm der Hessenkasse
    Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Baumaßnahme Borngasse/Am Weidenborn/Weingartenstraße sowie die Sanierung der Hüttenberger Bürgerstuben in den Maßnahmenkatalog der Hessenkasse aufgenommen werden und die nicht benötigten Mittel der Maßnahme Sporthalle Hüttenberg in Höhe von 67.000€ hälftig in diese neuen Maßnahmen umgewidmet werden.
    Der Antrag wird mit 20 Ja-Stimmen bei 8 Nein-Simmen und einer Enthaltung angenommen.


    Mein Redebeitrag in der Sitzung (nach der Geschäftsordnung darf man nur
    ein Mal zu einem TOP sprechen..) :
    Klaus Heinrich Weber gibt an, er freue sich, dass seine Initiative in Sachen Sperrung Borngasse/Schützenstraße im Bauausschuss nach vielen Jahren des Stillstandes jetzt Bewegung in die Sache gebracht habe. Es liege ein Vorschlag des Gemeindevorstandes vor, der zwischen 1,4 und 2 Millionen Euro kosten solle.
    In den letzten Sitzungen des Bauausschusses sei auftragsgemäß geklärt worden, warum die Einfahrt zur Borngasse seit vielen Jahren gesperrt ist. Um die Sperrung der Borngasse aufzuheben, 
    müsse eine Stützmauer gebaut und Bürgersteig und Straße im Bereich der Stützmauer repariert werden.
    Bezahlen müsse das nach Auskunft des Bürgermeisters nach der Sozialisierung der Straßenbeiträge die Gemeinde. Abgesehen von der einseitigen Sperrung werde die Borngasse bisher normal genutzt.
    Jetzt müsse geklärt werden, warum die Reparaturarbeiten an der Borngasse plötzlich zwingend eine Straßenbaumaßnahme Borngasse-Weidenborn-Weingartenstraße mit Kosten zwischen 1,4 und 2,4 Millionen Euro auslösen.
    Es wäre zu klären, an welcher Stelle die Sanierung dieser Straßen im aktuellen Straßenbau-Maßnahmenkatalog der Gemeinde steht und warum die Maßnahme bei den Haushaltsberatungen der letzten Jahre nicht berücksichtigt wurde.
    Bevor man nicht wisse, was warum konkret getan werden müsse, könnten keine finanziellen Entscheidungen getroffen werden.

    Man solle aber heute entscheiden, dass die Restmittel in Höhe von 67.000€ aus der Hessenkasse-Sanierungsmaßnahme in der Sporthalle Hüttenberg für die Sanierung der Borngasse/Schützenstraße umgewidmet werden. Aus der Formulierung des Lösungsvorschlags sei auch zu entnehmen, dass bei Annahme des Antrags grundsätzlich alle Restmittel aus der Hessenkasse auf diese Baumaßnahme umgewidmet werden sollen.
    Er merkt an, dass die Frist zur Meldung neuer Maßnahmen laut Vorlage heute ablaufe. Emely Green habe bei der WI-Bank angerufen, ihrem Gesprächspartner war dieser Endtermin zur Nachmeldung neuer Projekte nicht bekannt.
    Es gebe also keinen Grund, heute einen Beschluss zu fassen.
    Umwidmungen innerhalb bei der Hessenkasse angemeldeter Projekte seien weiter möglich.

    Bisher habe es zur Durchführung der Baumaßnahme „Sanierung Borngasse/Schützenstraße“ weder eine Beratung noch einen Beschluss gegeben. Die Prüfung der Kanäle in allen Ortsteilen ist auch noch nicht abgeschlossen, das Ergebnis sollte vor einer Entscheidung abgewartet werden.
    Außerdem stellt er die Frage, ob die Schützenstraße eine Kreis- oder Landesstraße sei und inwieweit dann der Kreis oder das Land an den Planungen beteiligt werden müssten. Er zitiert aus dem Protokoll des Ortsbeirates Weidenhausen, wonach der Bürgermeister auf Nachfrage von Martin Breidbach geantwortet habe, es sei eine größere Baumaßnahme mit Erneuerung der Wasserleitung, des Kanals und der Bürgersteige mit Förderung des Landes Hessen geplant sei. Man könne deshalb nicht mit Hessen Mobil zusammenarbeiten, da ansonsten die Förderung des Landes herausgerechnet werden müsse. Es seien also noch einige Sachen zu klären.
    Wie der Bürgermeister eben richtig angedeutet habe, wolle er unter TOP 2.11. (neu: 2.13.) beantragen, eine Liste zu den bereits beschlossenen Arbeiten zur Erhaltung der Bürgerstuben Hüttenberg zu erstellen, damit mit den Arbeiten begonnen werden könne. Im aktuellen Haushalt seien 100.000€ für Brandschutz und Sanierung der DGH, also auch der Bürgerstuben, bereitgestellt. Die noch immer nicht ermittelten Erhaltungsmaßnahmen für die Bürgerstuben, als Beispiel nennt er die Versiegelung des Parketts, sollten ermittelt und begonnen werden, um größere Schäden zu vermeiden.
    Da der bisherige Pachtvertrag am 15.11.2022 ende, wäre es ungünstig, einen neuen Pachtvertrag mit renovierungsbedingten Schließungen beginnen zu lassen. Es erscheine deshalb sinnvoll, die 67.000€ Restmittel aus der Sanierung der Sporthalle einfach 100 Meter weiter für die bereits grundsätzlich beschlossenen und für die Hessenkasse gemeldeten Maßnahmen „Brandschutz und Sanierung der DGH“ und dabei zweckgebunden für den Erhalt der Bürgerstuben umzuwidmen.
    Klaus Heinrich Weber stellt den Antrag vor: Wir beantragen, die Restmittel aus der Sanierungsmaßnahme „Sanierung Sporthalle Hüttenberg“ in Höhe von 67.000€ für die bereits zur Hessenkasse gemeldete Maßnahme „Brandschutz und Sanierung der DGH“ und dabei zweckgebunden für den Erhalt der Bürgerstuben umzuwidmen.

    Meine Anmerkung:
    Ich habe nach der Sitzung nochmals bei der Hessenkasse angefragt, ob am Sitzungstag eine Frist zur Nachmeldung von Projekten endete.
    Die Hessenkasse hat mir schriftlich bestätigt, dass es keine solche Frist gab.
    Es wäre also möglich gewesen, den Antrag – wie üblich – ohne Zeitdruck im Ausschuss zu beraten und später in der Gemeindevertretung zu entscheiden.
    Mit dem gefassten Beschluss ist (meiner Meinung nach) zudem ohne irgendwelche Informationen und Beratungen!!! ein Grundsatzbeschluss für ein neues 2-Millionen-Projekt-Straßenbauprojekt  gefasst und in das Hessenkassen-Programm aufgenommen worden!
    Das ist für mich ein Paradebeispiel, wie man mit einem Minimum an Informationen und geschickt eingesetztem Zeitdruck  eine uninformierte und uninteressierte Gemeindevertretung auf Linie bringen kann.
    Ich frage mich, für was ich jeden Tag 1-2 Stunden an Gemeindethemen arbeite….

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    Gebührensatzung für die Unterbringung von Menschen nach dem Landesaufnahmegesetz
    Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung der Gemeinde Hüttenberg über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Personen im Sinne des Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und anderen ausländischen Personen (Landesaufnahmegesetz, LAG) sowie weiteren Nutzern in Unterkünften der Gemeinde Hüttenberg.


     Vergabevorschlag Aufbau Feuerwehrfahrzeug TSF-W Vollnkirchen

    Die Gemeindevertretung beschließt, der Brandschutztechnik Görlitz GmbH den
    Auftrag zum Aufbau des neuen TSF-W für die Ortsteilwehr Vollnkirchen zum
    angebotenen Preis von 62.142,99 € zu erteilen.


     Bauleitplanung der Gemeinde Hüttenberg, OT Volpertshausen

    5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5.06 „Zwischen den Ortsteilen Weidenhausen und Volpertshausen“ – Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB
    1) Nach ausführlicher Erläuterung und Diskussion werden die in der Anlage
    befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen des Verfahrens gemäß §
    13 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Hs. 2 und Nr. 3 Hs. 2 BauGB i.V.m. § 3
    Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen zur Kenntnis genommen und als Abwägung (§ 1 Abs. 7 BauGB) durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Hüttenberg beschlossen.
     

    Grundsatzberatung zur weiteren Umsetzung der Planungen „Baugebiet Dollenstück, Rechtenbach“
    Der Gemeindevorstand wird beauftragt, alternative Vorschläge zur Umsetzung des Baugebiets Dollenstück zu erarbeiten. Das Ganze soll im Bau- und Verkehrsausschuss beraten werden.
    Neben der Umsetzung soll auch die grundsätzliche Struktur des Bebauungsplanes erörtert werden und ein umsetzungsfähiger Beschlussvorschlag für die
     Gemeindevertretung erarbeitet werden.



     Grundsatzberatung zur weiteren Tätigkeit der Gewerbepark Obere Surbach GmbH
    Der TOP „Grundsatzberatung zur weiteren Tätigkeit der Gewerbepark Obere Surbach GmbH“ wird zur Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

    Vergaberichtlinie für gemeindeeigene Baugrundstücke
    Die Gemeindevertretung beschließt, den TOP „Vergaberichtlinie für gemeindeeigene Baugrundstücke“ zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen. 



     Überprüfung und Erweiterung des Sport- und Freizeitangebotes für Jugendliche

    Die Gemeindevertretung beschließt: Der Ausschuss Jugend und Soziales wird mit der Erstellung einer Gesamtkonzeption Sport- und Freizeitmöglichkeiten für Jugendliche beauftragt. Kinder- und Jugendparlament, Jugendpfleger und Ortsbeiräte sind in die Beratung einzubinden. Das Ergebnis wird der Gemeindevertretung zur Entscheidung vorgelegt.

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    Maßnahmen zum Erhalt und zur weiteren Nutzung der Bürgerstuben Hüttenberg
    Mein Beschlussvorschlag:
    Die Gemeindevertretung beschließt, den Gemeindevorstand zu beauftragen,
    gemeinsam mit der Verwaltung zeitnah eine Liste der bisher bekannten und
    gegebenenfalls zusätzlichen Erhaltungsmaßnahmen zu erstellen, welche für die
    weitere Nutzung der Bürgerstuben bis zu einer späteren Grundsatzentscheidung,
    Sanierung oder Neubau, erforderlich sind. Der Gemeindevorstand soll der
    Gemeindevertretung am 12.12.2022 berichten.
    Abstimmungsergebnis:
    Normalzahl 28  Ja-Stimmen 11 Nein-Stimmen 15  Enthaltungen 2
    Der Antrag ist abgelehnt

    Mein Redebeitrag in der Sitzung:
    Klaus Heinrich Weber stellt den Antrag vor. Für die Sanierung der Dorfgemeinschaftshäuser wurden im laufenden Jahr 100.000€ aus der Hessenkasse bereitgestellt. Aktuell laufen Sanierungsmaßnahmen in den Bürgerhäusern Rechtenbach und Reiskirchen. Am 9. Mai  habe man beschlossen, dass die Bürgerstuben erhalten und notwendige Reparaturen
     durchgeführt werden sollen
    . Er sei davon ausgegangen, dass zeitnah nach dem Beschluss festgestellt werde, welche Reparaturarbeiten notwendig seien, um die Bürgerstuben zu erhalten. Er sei auch davon ausgegangen, dass zügig mit den Arbeiten begonnen werde.
    Nachdem er jetzt fünf Monate lang keine entsprechenden Aktivitäten feststellen konnte, sehe er sich gezwungen, die Umsetzung des Beschlusses zu beantragen. Er weist darauf hin, dass ggf. ein Pächterwechsel ansteht und dass Anfang nächsten Jahres Karneval ist. Dann sollten nicht gerade Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Er habe beantragt, das sich der Bauausschuss nochmals damit beschäftigen solle. Das wolle er abändern. Weil der Bauausschuss in diesem Jahr nicht mehr tage, werde die Sache sonst erneut verzögert. Den Beschlussvorschlag wolle er entsprechend abändern. Der letzte Satz soll heißen: „Der Gemeindevorstand soll der Gemeindevertretung in der Sitzung am 12. Dezember 2022 berichten“. 

    Fakten:

    • Der Antrag wurde mehrheitlich  mit Hinweis auf den Grundsatzbeschluss vom Mai abgelehnt.
    • Der Bürgermeister teilte zusätzlich mit, nach der Gefahrenschau und der Prüfung der Küche solle nun auch noch das Ergebnis eines vom Gemeindevorstand beschlossenen Brandschutzgutachtens abgewartet werden.
      (Die rechtliche Grundlage für diesen Auftrag ist mir nicht bekannt, ich werde nachfragen).
    • Frage: Wie viele Gutachten brauchen wir noch bis zum „Aus“ für die Bürgerstuben???


    Nachtrag: Ich kann die gebetsmühlenartig vorgetragende Forderung der FWG nach einem Gesamtsanierungs-Gutachten für die Bürgerstuben nicht nachvollziehen:
    Es gab vor ca. 10 Jahren schon einmal eine ausführliche Kostenaufstellung – passiert ist NICHTS.
    Ein Gesamtsanierungs-Gutachten ist auch jetzt sinnlos, denn wir haben realistisch gesehen schon genug teure Projekte angestoßen und einfach kein Geld für ein weiteres Projekt „GesamtsanierungBürgerstuben“ !!!!  
    Was nutzt uns dann ein weiteres teures Gutachten, dass schon in kurzer Zeit von der Kostenentwicklung überholt wird????

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    Verbesserung der Verkehrssituation in der Weidenhäuser Straße

    Der Gemeindevorstand wird beauftragt, in Abstimmung mit der Grundschule
    Rechtenbach eine Lösung zur Verbesserung der Verkehrssituation vor der
    Grundschule zu erarbeiten und dabei zu prüfen, ob die Entfernung der
    Kurzzeitparkplätze in Verbindung mit einem absoluten Halteverbot sowie die
    Einrichtung einer Querungshilfe vor der Grundschule Abhilfe schaffen können. Als Ersatz für die wegfallenden Kurzzeitparkplätze soll die Einrichtung von Eltern-Taxi- Haltezonen an der Sporthalle geprüft werden. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, einen Verkehrsplaner oder eine Verkehrsplanerin in die Planungen miteinzubeziehen.

  • Weitere Infos aus der Sitzung der Gemeindevertretung am 31.10.2022

    Finanzbericht

    Nach dem Zwischenbericht zu den Gemeindefinanzen vom 30.9.2022 liegt der Haushalt mit 1,6 Millionen Euro im Plus.
    Grund dafür sind hohe Einnahmen aus der Gewerbesteuer.

    Waldwirtschaft

    Auch der aktuelle Waldwirtschaftsbericht sieht besser aus als erwartet. 
    Danke an die Sponsoren,welche die Wiederaufforstung unterstützen und an unseren Förster!
    (Weitere Infos unten..)

    Bauleitplanung Volpertshausen

    Auf Antrag des Bürgermeisters hat die Gemeindevertretung Ausnahmeregelungen zur besseren Ausnutzung der Mischbauflächen der beiden großen Bauprojekte zwischen den Ortsteilen beschlossen.

    Baugebiet Dollenstück


    In den letzten Monaten habe ich mehrfach nachgefragt, wie der Sachstand des Treuhand-Verfahrens ist (siehe Infos weiter unten). 
    Jetzt hat die Gemeindevertretung  (endlich) beschlossen, den Gemeindevorstand mit der Suche nach Alternativen zur Umsetzung des Baugebiets zu beauftragen.

    Vergaberichtlinie für Baugrundstücke

    Auch meine Anregung, endlich eine Vergaberichtlinie für gemeindeeigene Baugrundstücke zu schaffen, wurde in der Sitzung am 31.10.2022 auf den Weg gebracht.

  • Infos zur Sitzung der Gemeindevertretung am 31.10.2022, Teil 2

    TOP 2.13 – Maßnahmen zum Erhalt und zur weiteren Nutzung der Bürgerstuben 

    Die Renovierung/Sanierung der Bürgerstuben in Hüttenberg wird seit vielen Jahren in der Gemeindevertretung beraten. 

    Es gibt einige Jahre alte, umfangreiche Kostenschätzungen für eine Sanierung, welche aber nicht zu irgendwelchen Maßnahmen geführt haben.
     
     Die Gemeindevertretung hat am 9. Mai 2022 auf meine Initiative hin beschlossen, dass die Bürgerstuben erhalten und notwendige Erhaltungs-Reparaturen durchgeführt werden sollen.

    Ich bin davon ausgegangen, dass zeitnah nach diesem Beschluss festgestellt wird, welche Erhaltungs-Reparaturarbeiten notwendig sind, um die Bürgerstuben zu erhalten.
    Ich bin auch davon ausgegangen, dass dann auch zügig mit den Arbeiten begonnen wird. 

    Nachdem ich 5 Monate lang keine entsprechenden Aktivitäten feststellen konnte, (dabei wäre es u.a. wichtig, das Parkett hier im Saal vor dem Winter abzuschleifen und neu zu versiegeln), habe ich am Montag die Umsetzung des Beschlusses „Notwendige Reparaturen werden durchgeführt“ vom 9. Mai 2022 beantragt. 

    Leider sah die Mehrheit der Gemeindevertreter keine Notwendigkeit, diesem Antrag zuzustimmen, da ja am 9. Mai beschlossen wurde, notwendige Reparaturen durchzuführen… 

    Stattdessen wurde wieder die Erstellung eines Sanierungsgutachtens beantragt (was aber auch abgelehnt wurde). 

    Also passiert weiter nichts!!! 

    Anmerkung:
     Ein neues, teures Sanierungsgutachten würde meiner Meinung nach ergeben, dass umfangreiche, teure Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind. 
     Diese Feststellung würde dazu führen, dass entweder festgestellt wird, dass sich eine Sanierung nicht lohnt – was zum Abriss der Burgerstuben führen würde –
     oder dass eine Sanierung zwar möglich ist, aber aufgrund der vielen inzwischen anstehenden Projekte nicht finanzierbar ist… 

    Es wurde in der Sitzung auch darauf hingewiesen, dass nach der Gefahrenschau und der behördlichen Prüfung der Küche jetzt das Brandschutzgutachten in Auftrag gegeben wurde, welches vor Monaten im Rahmen der Gefahrenschau angefordert wurde. 

    Dieses Gutachten soll jetzt abgewartet werden, bevor etwas unternommen wird. 


     Ich frage mich, welche Auswirkungen ein Brandschutzgutachten auf die Entscheidung haben kann, das Parkett in den Bürgerstuben neu zu versiegeln.. 

    Hinweis: Im DGH Rechtenbach wird gerade eine neue Beleuchtungsanlage und eine neue Beschallungsanlage eingebaut. Ohne Gutachten. 


     TOP 2.3 – Änderung für das Investitionsprogramm der Hessenkasse

    Die Sporthalle wurde als Projekt der Hessenkasse neu gestrichen. Hier sind 67.000 Euro der eingeplanten Kosten übrig.

    Der Gemeindevorstand hat nun beantragt, dieses Geld (und auch alle Restmittel aus den anderen Hessenkassen-Projekten wie Kindergarten und Hallenbad)
    in ein neues Hessenkassen-Projekt „Straßenbaumaßnahme „Borngasse,  Am Weidenborn und Weingartenstraße in Weidenhausen“ zu schieben.

    Zur Erinnerung: Die Sperrung der Borngasse erfolgte vor vielen Jahren, als das hängige Gelände Ecke Borngasse/Schützenstraße bei Straßenbauarbeiten unstabil wurde und eine an die Straße grenzende Scheune beschädigte. 
     Seit dieser Zeit läuft ein Schriftverkehr zu der Frage, wer eine neue Stützmauer zwischen dem Eckgrundstück und der Straße und die Sanierung von Gehweg und Straße bezahlt.

    Mir ist auch heute nicht klar, warum die Reparaturarbeiten an der Einfahrt zur Borngasse jetzt plötzlich zwingend eine Straßenbaumaßnahme
     „Borngasse, Am Weidenborn und Weingartenstraße“
     mit geschätzten Kosten von 1,4 bis 2,4 Millionen Euro auslösen.

    Es gab bisher dazu keine Beratung und es gibt keinen entsprechenden Beschluss der Gemeindevertretung.
    Überraschenderweise sind aber im Haushaltsentwurf 2023 bereits vorsorglich Mittel dafür vorgesehen.

    In der Sitzungsvorlage steht zusätzlich, dass die Gemeindevertretung am Montag über die Vorlage entscheiden muss, weil an diesem Tag die Frist für Nachmeldungen von Projekten an die Hessenkasse abläuft.
    Dadurch wurde zusätzlicher Druck aufgebaut, der Vorlage ohne grundsätzliche Beratung in einem Ausschuss usw. zuzustimmen.

    Wir haben vor der Sitzung bei der für die Hessenkasse zuständigen WI-Bank angerufen, unserem Gesprächspartner war dieser Endtermin zur Nachmeldung neuer Projekte nicht bekannt.

    Ich habe das in der Sitzung vorgetragen, der Bürgermeister hat diese Aussage als unrichtig dargestellt, die Vorlage wurde unter Zeitdruck Druck beraten und beschlossen.

    Ich habe nach der Sitzung nochmals schriftlich bei der WI-Bank angefragt,
     
    mir wurde am 2.11.2022 schriftlich bestätigt, dass es keine Frist zur Meldung neuer Maßnahmen gibt.

    Somit wäre es möglich gewesen, die Vorlage ohne Zeitdruck zu beraten.


    Es erschien uns sinnvoller, die 67.000 Euro Restmittel aus der Sanierung der Sporthalle einfach 100 Meter weiter für die bereits grundsätzlich beschlossenen – und für die Hessenkassen gemeldete Maßnahmen „Brandschutz und Sanierung der DGH“ und dabei zweckgebunden für den Erhalt der Bürgerstuben umzuwidmen. 
    Wir haben einen entsprechenden Antrag gestellt.

    Nach einer Sitzungsunterbrechung und einer Beratung in den Fraktionen wurde dann auf Antrag der CDU beschlossen,
    die 67.000 Euro Restmittel auf das beschlossene Projekt „Brandschutz und Sanierung der DGH – hier Erhaltung der Bürgerstuben“ und das neue, noch nicht beschlossene!!! Projekt „Straßenbaumaßnahme „Borngasse, Am Weidenborn und Weingartenstraße in Weidenhausen“ aufzuteilen.
     Das neue Projekt „Straßenbaumaßnahme“ und das Projekt „Erhalt Bürgerstuben“ sollen nochmals an die Hessenkasse gemeldet werden.

    Die Hessenkasse hat mir zu meiner Anfrage am 2.11.2022 schriftlich bestätigt, dass das Projekt „Straßenbaumaßnahme“ von der Gemeinde angemeldet wurde.

     Hinsichtlich des bisherigen Ablaufes habe ich inzwischen bei der Hessenkasse angefragt, wann das neue Projekt von der Gemeinde angemeldet wurde.

    Hinweis: Keine Entwarnung bei den Bürgerstuben!! 
    Es ist Geld für Erhaltungsmaßnahmen vorhanden. Leider wurde mein Antrag, endlich eine Liste der notwendigen Reparaturen zu erstellen, abgelehnt. 
    (Ich schreibe morgen was dazu..).

    Ein ziemlich nachdenklicher Klaus-Heinrich Weber

  • Infos zur Sitzung der Gemeindevertretung am 31.10.2022

     TOP 2.3 –
     Änderung für das Investitionsprogramm der Hessenkasse
     

    Stand 29.10.2022 

    Zunächst einmal freue ich mich, dass meine Initiative in Sachen „Sperrung Borngasse/Schützenstrasse“ im Bauausschuss nach vielen Jahren des Stillstandes jetzt Bewegung in die Sache gebracht hat. 

    Ein Ingenieurbüro hat jetzt Kosten zwischen 1,4 und 2,4 Millionen Euro für die Maßnahme genannt.
    Der finanzielle Spielraum von einer Million Euro erscheint mir recht hoch.

    Niemand von uns kennt bisher Einzelheiten zu dieser Kostenschätzung des Ingenieurbüros – wir sollten sie uns zunächst einmal vom Ingenieurbüro erläutern lassen.

     Zur Erinnerung: Die Sperrung der Borngasse erfolgte vor vielen Jahren, als das hängige Gelände Ecke Borngasse/Schützenstraße bei Straßenbauarbeiten unstabil wurde und eine an die Straße grenzende Scheune beschädigte. Seit dieser Zeit läuft meines Wissens ein Schriftverkehr zu der Frage, wer eine neue Stützmauer zwischen dem Eckgrundstück und der Straße und die Sanierung von Gehweg und Straße bezahlt. 


     Es sollte genau erläutert werden, warum daraus inzwischen ein 1,4 Millionen-Projekt geworden ist.

     
     






    Wir sollen hier beschließen, dass 67.000 Euro Restmittel aus der Hessenkasse-Sanierungsmaßnahme „Streich- und Ausbesserungsarbeiten in der Sporthalle Hüttenberg“ für die Sanierung Borngasse/Schützenstrasse umgewidmet werden.

    Fakten:
    ·        Es gab bisher noch keine Beratung und es gibt noch keinen Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung zur Durchführung der Baumaßnahme „Sanierung Borngasse/Schützenstraße“ 

    ·        Ist die Schützenstrasse (Straße 352) eine Kreis- oder Landesstraße? Wenn ja, inwieweit sind Kreis/Land an den Planungen zu beteiligen? 

    ·        Ein Betrag von 67.000 Euro ist bei einer Baumaßnahme mit Kosten von 1,4 bis 2,4 Millionen Euro eher ein Tropfen auf den heißen Stein. 

    Unter TOP 2.11 habe ich beantragt, endlich eine Liste der zur (bereits beschlossenen) Arbeiten zur Erhaltung der Bürgerstuben Hüttenberg zu erstellen, damit mit diesen Arbeiten begonnen werden kann.
     
    Im aktuellen Haushalt sind 100.000 Euro aus der Hessenkasse für Brandschutz und Sanierung der DGH – also auch der Bürgerstuben – bereitgestellt. 

    Hiervon muss das –immer noch ausstehende- Brandschutzgutachten für die Bürgerstuben bezahlt werden.

    Die –noch immer nicht ermittelten – Erhaltungsmaßnahmen sollten aber noch in den verbleibenden zwei Monaten des laufenden Jahres durchgeführt werden. 
    Der bisherige Pachtvertrag endet am 15.11.2022 – es wäre ungünstig, einen neuen Pachtvertrag mit renovierungsbedingten Schließungen beginnen zu lassen. 

    Es erscheint mir deshalb sinnvoller, die 67.000 Euro Restmittel aus der Sanierung der Sporthalle einfach 100 Meter weiter für die bereits grundsätzlich beschlossenen – und für die Hessenkassen gemeldete Maßnahmen „Brandschutz und Sanierung der DGH“ und dabei zweckgebunden für den Erhalt der Bürgerstuben umzuwidmen. 


    TOP 2.11 der Sitzung der GV am 31.10.2022
    Maßnahmen zum Erhalt und zur weiteren Nutzung der Bürgerstuben    Hüttenberg 

    Die Renovierung/Sanierung der Bürgerstuben in Hüttenberg wird seit Jahren in der Gemeindevertretung beraten. 

     Zwar wurde zuletzt beschlossen, dass die Bürgerstuben erhalten werden sollen, es gibt aber weiterhin keine konkreten Beschlüsse, wie dies umgesetzt werden soll.
     
     Mit einer Grundsatzentscheidung zur Sanierung bzw. zum Neubau der Bürgerstuben erst mittelfristig zu rechnen. 

    Um die Bürgerstuben zunächst – bis zu einer Grundsatzentscheidung zur Sanierung oder zum Neubau – ohne eine Grundsanierung zu erhalten und weiter nutzen zu können, ist es zwingend erforderlich, jetzt eine Liste der für die weitere Nutzung erforderlichen Erhaltungsmaßnahmenzu erstellen. 
    Solche Maßnahmen wären z.B., das Parkett im Saal abzuschleifen / neu zu versiegeln, die Toiletten zu sanieren und die Beschallungsanlage zu erneuern. 

    Der Gemeindevorstand soll gemeinsam mit der Verwaltung zeitnah  eine Liste der bisher bekannten und ggf. zusätzlich erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen erstellen, welche für die weitere Nutzung der Bürgerstuben bis zu einer späteren Grundsatzentscheidung „Sanierung oder Neubau“ erforderlich sind. 
    Die Liste sollte der Gemeindevertretung zur Sitzung am 12.12.2022 vorgelegt werden.
    Der Gemeindevorstand soll nach Erstellung der Liste prüfen, welche Sanierungsmaßnahmen er baldmöglichst selbst beauftragen kann.