• Mein Redebeitrag zum TOP „Neuer Bedarfs- und Entwicklungsplan für die Feuerwehr“ in der Sitzung der Gemeindevertretung am 18.7.2022

     
    Werte Kolleginnen und Kollegen aus Gemeindevertretung und Gemeindevorstand, werter Vorsitzender der Gemeindevertretung und Bürgermeister,
     werte Gäste,


    Zu Beginn meiner Ausführungen stelle ich klar, dass ich für mich selbst und nicht für die Fraktion der Grünen spreche.
    Ich habe mich in den letzten Wochen und Tagen oft mit dem neuen Bedarfs- und Entwicklungsplan auseinandergesetzt.
    Deshalb möchte ich an dieser Stelle dem Team, das den Plan erstellt hat, ein großes Lob für die gute Arbeit aussprechen.
    Der neue Plan enthält viel mehr wichtige Informationen zur Situation der Feuerwehr als der aktuelle Plan aus dem Jahr 2014.
    Die Feuerwehr hat viel Zeit und Arbeit in den neuen Plan gesteckt, der Ausgaben von mindestens 6 Millionen Euro in den nächsten 10 Jahren vorsieht.
    Die Gemeindevertretung hat den Plan in einer Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.6.2022 beraten.

    Da ich mich mit Feuerwehrautos nicht auskenne, im Bauausschusses mitarbeite, habe ich die Ausführungen zu den Feuerwehrhäusern genauer gelesen.
     Hier sollen in den nächsten 10 Jahren rd. 5 Millionen Euro investiert werden.
    Da diese Planungen bisher nicht im dafür zuständigen Bauausschuss beraten werden konnten, möchte ich heute folgendes dazu anmerken:
     
     Es gibt aktuell unterschiedliche Aussagen zu den beim Feuerwehrhaus Vollnkirchen erforderlichen Maßnahmen.
    Auf Seite 100 des Bedarfs- und Entwicklungsplans werden u.a. Maßnahmen gem. DIN EN 14092-1 gefordert. Diese DIN beschreibt den Raum- und Flächenbedarf, die Zahl der Stellplätze usw.
    Im Mitteilungsblatt vom 8.7.2022 wurde das Protokoll der JHV der Feuerwehr Vollnkirchen veröffentlicht.
     
    Im Protokoll der JHV am 2.7.2022 steht:
    Letzte Woche wurde bei einer Begehung festgestellt, dass unser Feuerwehrhaus zum Glück, für das neue zu beschaffende Feuerwehrauto groß genug ist, so dass keine Umbauten oder sogar ein neues Gerätehaus notwendig sind.

    Mir ist jetzt nicht klar, ob und welche Maßnahmen im Rahmen der DIN EN 14092-1 erforderlich sind.
    Wenn hier jedoch größere Umbauten oder ein Neubau erforderlich sein sollten, reichen die hierfür eingesetzten 450.000 Euro ggf. nicht aus.
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    Auf Seite 99 des Bedarfs- und Entwicklungsplans wird erläutert, dass im letzten Revisionsbericht für das Feuerwehrhaus Reiskirchen (den ich leider nicht kenne)
    ebenfalls die Sanitäranlagen und die Umkleiden bemängelt wurden.

    Entsprechende Beanstandungen in den Revisionsberichten 2014 und 2019 haben letztendlich mit zu den laufenden Neubauplanungen für das Feuerwehrhaus Rechtenbach geführt.
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    Der Bedarfs- und Entwicklungsplan zeigt auf Seite 39 bis 42 Handlungsbedarf bei den Feuerwehrhäusern in
    Rechtenbach (u.a. Umkleide/Duschen/Schwarz-Weiß-Trennung..)
    Reiskirchen (Umkleide/Duschen/Schwarz-Weiß-Trennung)
    Volpertshausen/Weidenhausen (Schwarz-Weiß-Trennung)
    Vollnkirchen (Umkleide/Duschen/Parkplätze/Schwarz-Weiß-Trennung / Parkplätze) und
    Hüttenberg (Dacharbeiten) auf.

    Im voraussichtlichen Investitionsplan (S. 124) ist dieser Investitionsbedarf
    für Rechtenbach mit 3 (4) Millionen Euro,
    für Reiskirchen mit 300.000 Euro
     für Vollnkirchen mit 450.000 Euro und
     für Hüttenberg
     mit 100.000 Euro beziffert.
     
    Der zu erwartende Förderbetrag zum Bau des Feuerwehrhauses Rechtenbach beträgt lt. Investitionsplan Seite 124 = 217.800 Euro – also aktuell rd. 5 % der aktuellen Kostenschätzung.

    Grundlage für die laufende Planung des Feuerwehrhauses Rechtenbach ist kein Schlussbericht damaligen Umbau-Planungsteams, sondern ein Soll-Ist-Vergleich.
    Bei einem Soll-Ist-Vergleich wird festgestellt, welche Teile des Gebäudes aktuell nicht der derzeit gültigen DIN-Norm entsprechen.

    Wir wollen, dass die Hüttenberger Feuerwehren optimal ausgestattet sind. Dafür brauchen wir meiner Meinung nach eine einheitliche Grundlage, mit welcher wir den Sanierungsbedarf aller Feuerwehrhäuser feststellen können.

    Mir ist nicht klar, auf welcher Grundlage der Sanierungsbedarf insbesondere für die Sanierung der sanitären Anlagen für die Feuerwehrhäuser Reiskirchen und Vollnkirchen ermittelt wurde.

    Ich beantrage deshalb,Soll-Ist-Vergleich mit gleichen Fragestellung wie im Feuerwehrhaus Rechtenbach für die  Feuerwehrhäuser in Reiskirchen, Volpertshausen, Vollnkirchen und Weidenhausen durchzuführen und das Ergebnis des Vergleichs im Bauausschuss zu beraten.
     Ziel dieses Antrages ist es, festzustellen, welche konkreten Maßnahmen erforderlich sind, damit diese Feuerwehrhäuser den derzeit gültigen DIN-Normen entsprechen.
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    Ich beantrage weiter, die bisher lediglich im Haupt- und Finanzausschuss vorgestellte Machbarkeitsstudie zum Feuerwehrhaus Rechtenbach zur Beratung in den dafür zuständigen Bauausschuss zu verweisen.
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    Ich beantrage auch, die Verwaltung zu beauftragen, der Gemeindevertretung / dem Bauausschuss den aktuell vorliegenden Revisionsbericht zum Feuerwehrhaus Reiskirchen und alle künftigen Revisionsberichte zu den Feuerwehrhäusern zeitnah zur Kenntnis zu geben, damit die Gemeindevertretung schnell auf Beanstandungen reagieren kann.
     

    Leider hatte ich keine Gelegenheit, diese Anträge in einer Sitzung des Bauausschusses abzustimmen.
     
    Ich danke für eure Aufmerksamkeit.

    Warum konnte ich dem neuen Bedarfs- und Entwicklungsplan der Feuerwehr Hüttenberg nicht zustimmen?

    Obwohl ich weiß, dass ich mir sinnlose Arbeit mache (der Plan wird mit Mehrheit angenommen, meine Argumente zählen nicht.. ) möchte ich hier noch einmal begründen, warum ich dem neuen Bedarfs- und Entwicklungsplan nicht zustimmen kann.

    Ich schicke voraus, dass ich die ehrenamtliche Arbeit der Feuerwehr schätze und unterstütze. Auch ich bin ehrenamtlich tätig.
     
     Die Begründung für meine Enthaltung: 

    ·        Ein neuer Bedarfs- und Entwicklungsplan hätte erst im Jahr 2024 erstellt werden müssen. Der derzeit gültige Bedarfs- und Entwicklungsplan wurde im Jahr 2014 erstellt, es gibt eine 10-Jahres-Frist. 
     Im neuen Bedarfs- und Entwicklungsplan wird nicht erläutert, welche konkreten Veränderungen der örtlichen Verhältnisse die frühere Erstellung eines Bedarfs- und Entwicklungsplan erforderlich machen.
      

    ·        Der aktuelle Bedarfs- und Entwicklungsplan aus dem Jahr 2014 bezeichnet den Zustand u.a. des Feuerwehrhauses Rechtenbach mit Einschränkungen (sanitäre Anlagen) als „gut“.
      

    ·        Die Planungen für ein neues Feuerwehrhaus in Rechtenbach laufen bereits – auch ohne einen neuen Bedarfs- und Entwicklungsplan.

    Es ist der Gemeindevertretung jedoch weiter nicht bekannt, welche konkreten Maßnahmen in den 6 Jahren (von 2014 bis 2021) unternommen wurden, um die im Revisionsbericht 2014 festgestellten Probleme im Feuerwehrhaus Rechtenbach zu beseitigen. 
     
     Auch wenn es die Gemeindevertretung mehrheitlich nicht interessiert: 
     Es gibt (abgesehen von einem Soll-Ist-Vergleich) weiterhin keine Erläuterung zu der Aussage des Planungsteams, das Feuerwehrhaus Rechtenbach könne weder erweitert noch umgebaut werden aus dem Jahr 2021 – also keinen Schlussbericht. 
    Die Aussage, es gebe dort zu wenig Parkflächen, ist nicht korrekt.
      

    ·        Auf mehrheitlichen Beschluss der Gemeindevertretung wurden zwei Schritte auf einmal gemacht und ein Bodengutachten, welches zunächst einmal klären soll, ob der ehemalige Festplatz überhaupt bebaubar ist, zusammen mit einer Machbarkeitsstudie für den Bau in Auftrag gegeben.
     (Das Ergebnis des Bodengutachtens ist noch nicht bekannt).

    ·        Die danach erstelle Machbarkeitsstudie für das neue Feuerwehrhaus Rechtenbach wurde ohne Ankündigung und ohne einen entsprechenden Verweis der Gemeindevertretung am 20.6.2022 in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vorgestellt.
      

    ·        Eine Vorstellung der Machbarkeitsstudie im (zuständigen) Bauausschuss (Sitzungstermin 4.7.2022) wurde seitens der Verwaltung mit dem Hinweis abgelehnt, es gebe keinen entsprechenden Verweis der Gemeindevertretung.

    ·        Der umfangreiche Bedarfs- und Entwicklungsplan wurde lt. einer Liste auf Seite 5 von einer Arbeitsgruppe der Feuerwehr erstellt. 
     Auch der Bürgermeister und Herr Jensen waren in die Planungen eingebunden.

    ·        Der Bedarfs- und Entwicklungsplan, welcher Investitionen von zumindest
    6 Millionen Euro in den nächsten 10 Jahren vorsieht, wurde bisher lediglich ein Mal (zeitlich befristet, da vor der Sitzung der Gemeindevertretung) im Haupt- und Finanzausschuss beraten. 
    Der Haupt- und Finanzausschuss hat dann der Gemeindevertretung den neuen Bedarfs- und Entwicklungsplan dann zur Annahme empfohlen.
     
    ·        Obwohl der Bedarfs- und Entwicklungsplan zumindest 4 Millionen Euro für Baumaßnahmen vorsieht, wurde er nicht im Bauausschuss beraten.

    ·        Ein Antrag, den Bedarfs- und Entwicklungsplan nochmals von einem Sachverständigen prüfen zu lassen, wurde mehrheitlich abgelehnt, obwohl wohl niemand aus der Gemeindevertretung die Aussagen des Planes bewerten kann.

    ·        Die Summe einer möglichen Förderung für den Neubau des Feuerwehrhauses in Rechtenbach wird auf Seite 124 des Bedarfs- und Entwicklungsplans mit 217.800 Euro angegeben.
    Die voraussichtlichen Baukosten haben sich schon um rd. 1 Million Euro auf 
    4 Millionen Euro erhöht. Bauen ist schwieriger geworden…

    ·        Persönliche Anmerkungen: 
     Es macht mich nachdenklich, wenn mir Menschen sagen, sie trauen sich nicht, 
    in der Gemeindevertretung kritische Argumente zu den Planungen für die Feuerwehr zu äußern.
     

    ·       Meine Frage, was mit nach einem Neubau mit dem alten Feuerwehrhaus geschehen soll, wurde mit „das sehen wir, wenn das neue Haus gebaut ist“ beantwortet. 
    Ich hätte mir eher Überlegungen zum Verkauf des Hauses zwecks einer Gegenfinanzierung der Ausgaben für den Neubau gewünscht..

  • Meine Anfragen zur Sitzung der Gemeindevertretung am 18.7.2022

    ·        Was hat der Einbau der neuen Klimaanlage des DGH Groß-Rechtenbach lt. Schlussrechnung gekostet? (Erneute Anfrage)

    ·        Wurde geprüft, wer die Kosten der Demontage und des erneuten Einbaus der neuen Decke im DGH Reiskirchen übernimmt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
      

    ·        Wie ist der aktuelle Sachstand „Treuhand-Verfahren für das Baugebiet Dollenstück/ Rechtenbach?“
      

    ·        Können der Gemeindevertretung die im laufenden Jahr eingegangenen Revisionsberichte zu Feuerwehrhäusern zu Verfügung gestellt werden?
      

    ·        Kann das DGH Reiskirchen bis zum Beginn der neu beschlossenen Sanierungsmaßnahmen zur Benutzung freigegeben werden?
      

    ·        Wie sollen die leerstehenden Räume der ehemaligen Bank-Zweigstelle am DGH Reiskirchen künftig genutzt werden?
      

    ·        Ist nach dem Einbau einer neuen Klimaanlage, den Beschlüssen zur Erneuerung der Beleuchtung / der Akustik und der Sanierung der Dachterrasse ein Sanierungskonzept für das DGH Groß-Rechtenbach erforderlich?
      

    ·        Gibt es in der Gemeinde bereits Planungen bzgl. der für den Herbst/Winter möglichen Probleme bei der Energieversorgung?

  • Kurzbericht zur Sitzung des Ortsbeirats Reiskirchen am 12.7.2022

    Immobilie Wetzlarer Weg

    Der Ortsbeirat fragte an, aus welchem Grund das gemeindeeigene Gebäude am Parkplatz des DGH eingerüstet und welche Nutzung für die freie gemeindeeigene Wohnung und die leerstehende ehemalige Volksbank- Filiale geplant sei.
     Der Bürgermeister teilte mit, am Gebäude würden Renovierungsarbeiten durchgeführt. Die Wohnung müsse freigehalten werden, damit die Gemeinde bei Bedarf dort Wohnsitzlose unterbringen könne (gesetzliche Verpflichtung).
     Für die weitere Nutzung der ehemaligen Volksbank-Filiale gibt es keine konkreten Planungen. Ggf. könnten dort Flüchtlinge aus der Ukraine untergebracht werden.

    Immobile Albert Schweitzer

    Der Ortsbeirat fragt an, ob die Gemeinde Informationen zur weiteren Nutzung des schon länger leerstehenden Gebäudes des Albert-Schweitzer-Kinderdorfes in Reiskirchen habe.
     Lt. Bürgermeister gibt es keine Informationen, er wird sich aber erkundigen, da das Gebäude ggf. von der Gemeinde genutzt werden könne.

    Sachstand Baugebiet „Auf der Höll“

    Der Ortsbeirat fragt nach dem Sachstand des Baugebietes „Auf der Höll“.
     Der Bürgermeister erläutert, zwischenzeitlich lägen Angebote auf die Ausschreibung der Planung des Baugebietes vor. Mittel für die Planung sind im Gemeindehaushalt eingestellt. Die Erschließung des Baugebietes könnte ggf. 2023 erfolgen.
     Evtl. gibt es Probleme bei der Ausfahrt aus dem neuen Baugebiet auf die Kreisstraße (Abbiegespur erforderlich?).

    Sachstand Bürgerhaus

    Der Ortsbeirat hat das Bürgerhaus besichtigt und sich zum Stand der Bauarbeiten informiert.
     Der Bürgermeister berichtet, die Ausschreibungen zu den neu beschlossenen Sanierungsarbeiten wären in Arbeit, eine Maßnahme ist schon beauftragt.

    Ich frage, warum im Saal schon Vorhänge aufgehängt wurden, obwohl jetzt der Boden erneuert werden soll. Eine Besucherin der Sitzung teilt mit, das Bürgerhaus würde zwischenzeitlich für Veranstaltungen genutzt, dafür seien die Vorhänge erforderlich.

    Ich frage, wann der Ortsbeirat zum Einbau eines Treppenlifts/einer Rampe zur Nutzung der Toiletten für Behinderte befragt wurde. Der Vorsitzende teilt mit, das sei bei der Besichtigung zum Stand der Bauarbeiten geschehen.
     Der Ortsbeirat sieht ein Treppenlift noch immer als Lösungsmöglichkeit an, der Bürgermeister erläutert, ein Treppenlift könne aus technischen Gründen nicht eingebaut werden.

    Mobilfunkturm auf dem Gelände „Gesenkschmiede“

    Der Bürgermeister berichtet, die Gemeinde sei darüber informiert worden, dass dort ein Mobilfunkmast gebaut werden solle. Der Mast soll von verschiedenen Anbietern genutzt werden.
     Die Gemeinde hat bei entsprechenden Planungen auf privaten Grundstücken lt. Bürgermeister nur sehr wenige Einwirkungsmöglichkeiten.

    Info: Lt. Mitteilung des Bürgermeister liegt noch meine Baugenehmigung für den neuen Funkturm in Klein-Rechtenbach vor.

    Mitteilungen und Anfragen

    Der Ortsbeirat teilt mit, in den letzten Wochen seien Ortsschilder verschwunden.
     Eine Besucherin regt an, die Liegezeiten auf den Friedhöfen zu verkürzen. Die Liegezeiten betragen aktuell 30 Jahre. 

  • Zwischeninfo 6.7.2022

    Baumaßnahme DGH Reiskirchen


    Das DGH ist aufgrund neuer mehrheitlicher Sanierungsbeschlüsse der Gemeindevertretung weiter längere Zeit nicht nutzbar.

    Es ist weiter unklar, wer die Kosten für die Demontage und erneute Montage der neuen Decke im Saal bezahlt hat.

    Planung „Neue Dorfmitte OT Hüttenberg“

    Die Studentinnen und Studenten der Technischen Hochschule Mittelhessen werden ihre Planungsvorschläge am 18.7.22 intern vorstellen.

    Feier der Gemeindegremien


    Wie auch von mir angeregt, werden sich Gemeinde vertretung und Gemeindevorstand nach der Sitzung am 18.7.22 einmal gemütlich zusammensetzen und reden.

    Ich hoffe, dass alle Mitglieder der Gremien diese Möglichkeit parteiübergreifend nutzen.

    Zwischeninfo Feuerwehr-Bedarfsplan

    Lt. Protokoll der Jahreshauptversammlung der Feuerwehr Vollnkirchen wurde eine Begehung des dortigen Feuerwehrhauses durchgeführt.
    Dabei wurde festgestellt, dass der Platz zur Unterbringung des neuen Feuerwehrfahrzeugs ausreicht.

    Damit ist lt. Protokoll weder ein Umbau noch ein Neubau des Feuerwehrhauses erforderlich.

    Zwischeninfo Hallenbad

    Der Antrag zur SWIM-Förderung wurde am 30.6.22 (Ende der Antragsfrist) gestellt.
    Der Eingang des Antrages wurde bestätigt.
    Es müssen noch Unterlagen nachgereicht werden.

    .

  • Kurzbericht aus der Sitzung des Ortsbeirats Weidenhausen am 5.7.2022

    Sperrung Schützenstraße/Borngasse

    Der Bürgermeister berichtet, der ganze Kreuzungsbereich solle mittelfristig erneuert werden. Derzeit laufen die Planungen. 
     Hessen-Mobil (das Straßenbauamt) muss eingebunden werden. 
     Beginn der Bauarbeiten vielleicht 2023.

    Sanierung der Rheinfelser Straße

    Lt. Anwohner wurde die Straße zuletzt in den 50er Jahren grundsaniert. 
     Das bedeutet lt. Bürgermeister, dass die Straße jetzt wieder grundsaniert werden muss. Dazu muss voraussichtlich auch der Unterbau erneuert werden – also steht dort eine lange, umfangreiche und teure Baumaßnahme an.
     Für die Sanierung der Straße ist Hessen-Mobil zuständig (Landesstraße). Hessen-Mobil hat die Straße bisher nicht mit Priorität im Programm – das Programm soll aber demnächst aktualisiert werden.

    Große Schäden (Löcher) sollen von den Anliegern an die Gemeinde gemeldet werden, von dort werden sie an Hessen-Mobil weitergeleitet.

    Tempo 30 in der Rheinfelser Straße

    Die Anlieger berichten, dass die Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht immer beachtet werden und fordern mehr Geschwindigkeitskontrollen.

    Der Bürgermeister berichtet, dass das Leica-Blitzgerät der Gemeinde nach einem Gerichtsurteil zur Messsicherheit nicht mehr verwendet werden kann.

    Die Anlieger regen die Installation von Smiley-Tafeln an, welche die Autofahrer mit roten oder grünen Smileys zur Geschwindigkeit informieren. 
     Eine solche Tafel kostet rd. 1000 Euro.
     Die Anregung wird vom Ortsbeirat unterstützt.
     Der Bürgermeister teilt mit, das Programm, mit welchem entsprechende Geräte vom Land beschafft wurden, sei ausgelaufen.

    Der Bürgermeister teilt weiter mit, die Gemeinde habe die Bitte um Erweiterung der Tempo-30-Zonen an Hessenmobil weitergeleitet.

    Der Bürgermeister teilt auf Anfrage mit, dass Fotos von PKW, welche verbotenerweise auf dem Bürgersteig parken, zur Ahndung an die Verwaltung geschickt werden können.

    Nachtrag aus der konstituierenden Sitzung des Kinder- und Jugendparlaments am 6.7.2022:
    Von Schülern aus Volpertshausen wurde angeregt, eine Querungshilfe an Bushaltestelle am Bürgerhaus an der Rheinfelser Straße zu installieren, da es oft  schwierig ist, dort die Straße zu überqueren. 

    Auf Anfrage von Anliegern:
    Die einzige Möglichkeit der Beschleunigung des Verfahrens scheint zu sein, im Rahmen einer Bürgerinitiative aktiv zu werden…

    Schottergärten

    Der Ortsbeirat hat bei der Gemeinde angefragt, ob diese Gärten erwünscht/erlaubt seien.
     Der Bürgermeister berichtet, Schottergärten seien nur zulässig, wenn das der Bebauungsplan erlaube. Es gibt aber unterschiedliche Bebauungspläne. 
     Das Büro Fischer wurde beauftragt, die Sach- und Rechtslage zu prüfen. 
     Ggf. müssen Bebauungspläne angepasst werden.

    Für die Ahndung von Verstößen gegen die Bebauungspläne ist die Bauaufsicht des LDK zuständig. 
     Der Bürgermeister regt an, Schottergärten an die Gemeinde zu melden. Von dort werden illegale Schottergärten dann nach Prüfung an die Bauaufsicht des LDK weitergemeldet.

    725-Jahr-Feier

    Die Vereine berichten, die Planung sei coronabedingt schwierig. 

  • Wichtige Informationen zum Sachstand „Neubau Hallenbad“ 

    Stand der Information: 24.06.2022

    Autoren dieser Information: Herren Stein (Projektleiter) und Krack (Mitglied Lenkungsausschuss)



    Vorweg: Aus der Sicht der Projektbeteiligten laufen die Arbeiten am Projekt planmäßig.

    1. Förderungen

      SWIM
      Die Information, dass die SWIM-Förderung noch beantragt werden muss, ist nicht ganz zutreffend.

    Das Land Hessen hat ein zweistufiges Verfahren vorgegeben:
    Die zunächst notwendige Anmeldung für das Hallenbad-Investitionsprogramm (SWIM) konnte fristgerecht zum 30.09.2021 an das Land Hessen übergeben werden.

    Zwischenzeitlich wurde die Anmeldung bestätigt und eine Fördersumme von 1 Mio. Euro in Aussicht gestellt.

    Der formal erst danach im zweiten Schritt notwendige Antrag geht ebenso fristgerecht zum 30.06.2022 nach Wiesbaden.

    Diesem Antrag sind eine Reihe von Erklärungen und Unterlagen wie der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, Machbarkeitsstudie, Bodengutachten oder Befürwortungen beizufügen.

    Aufgrund des gesetzlich vom Land aber auch ausdrücklich vorgegebenen einzuhaltenden Vergabeverfahrens sind Planungen und Kostenberechnungen (Leistungsphase 3) erst nach einer entsprechenden europaweiten Ausschreibung zu vergeben und anschließend zu erstellen.  


    Diese europaweite Ausschreibung ist, wie eingangs erwähnt, erfolgt; sie ist allerdings ein komplexes Verfahren mit vielen Fristen und Nachfristen und kann sich daher bis zu 5-6 Monaten hinziehen.

    Nach entsprechender Vergabe der Planungsleistungen wird dann auch die erforderliche Planung und Kostenberechnung erstellt werden, so dass erst aller Voraussicht nach im nächsten Jahr die noch notwendigen Unterlagen an das Land nachgereicht werden können. Damit keine Zuschussmittel verfallen, hat die Gemeindeverwaltung einen Antrag beim Land auf Mittelübernahme nach 2023 gestellt. 


    Hintergrund: Das Förderprogramm des Landes Hessen ist auf Sanierungsmaßnahmen zugeschnitten. Dem Land Hessen ist sehr wohl bewusst, dass bei einem Projekt unserer Größenordnung die Planung erst im Rahmen einer europaweiten Vergabe vergabekonform beauftragt werden kann.

    Bundesförderung

    Parallel wird versucht, neben der Landesförderung auch an Zuschüsse aus einem Bundesprogramm zur Sanierung kommunaler Einrichtungen zu kommen. Dieses Programm wird voraussichtlich erst im Herbst 2022 für Antragstellungen geöffnet, da zur Zeit noch die Bedingungen für eine Förderung durch den Bund erarbeitet werden. In diesem Zusammenhang ist aller Voraussicht nach auch die Vorlage eines städtebaulichen Konzepts notwendig. Eine schriftliche Interessensbekundung vorab bringt nichts, denn er Bund öffnet zu gegebener Zeit ein Portal, in dem der Antrag online in einem Workflowverfahren einzustellen ist.

    Dazu wurden im Rathaus Gespräche mit dem MdB Dagmar Schmidt geführt, die an der Erarbeitung der Förderrichtlinie beteiligt ist. Das Bundestagsbüro informiert uns, sobald das Programm eröffnet wird. Auf parteipolitischer Ebene sollten auch Gespräche mit dem Vors. des Haushaltsausschusses des Bundestages, Dr. Helge Braun, geführt werden, denn das Programm ist erfahrungsgemäß völlig überzeichnet. Der Haushaltsausschuss des Bundestages ist das entscheidende Gremium bzgl. der Vergabe.

    1. Unterstützung

    Um unsere Arbeit zu unterstützen, konnten wir auf Empfehlung eines Mitglieds des GVO Verbindung mit der THM aufnehmen. Wir konnten mit der THM, Fachbereich Bauwesen, eine Kooperation in Form von Studienarbeiten des Masterstudiengangs zur Gestaltung eines Hallenbadneubaus im Rahmen einer städtebaulichen Betrachtung vereinbaren.

    Die THM unterstützt uns in Form von Masterarbeiten, die die Studenten im Rahmen ihres Studiengangs erstellen. Es werden bis zu 10 Arbeiten vorgelegt werden. Diese beinhalten:

    • die o.a. städtebaulichen Begutachtung,
    • die örtliche und technische Ausplanung eines Hallenbades auf dem Gelände des Sportzentrums. Hierbei sind die Studierenden frei, einen Vorschlag für ein Hallenbad zu machen und diesen dann technisch auszuplanen. Dazu sollen auch erste Kostenschätzungen erfolgen.
    • Schließlich sind auch noch die energetischen Bedarfe zu untersuchen.
    • Hierzu wurden den Studierenden bei Ortsterminen Randbedingungen mitgeteilt, die einzuhalten sind:
      + Beschränkung auf das Gelände des SpZ; völlige Planungsfreiheit auf dem Gelände;
      + die SpH sind auszunehmen; allerdings sind die gesamten Sanitärbereiche des SpZ im
         Untersuchungsumfang.
      + Das Hallenbad soll keine (!) gemeinsame Wand mit der SpH haben.
      + Es gibt keine Vorgaben für eine bestimmte Beckenkonfiguration.
      + Es sollen Überlegungen zur Verbesserung beim TVH angestellt werden, z.B. ein Vor-
          schlag, wie man den VIP-Bereich und ggf. ein gemeinsames Foyer gestalten könnte.
      + Das Thema Energie ist für das gesamte SpZ zu betrachten. Hier sollen die einzelnen 
         Gebäude hinsichtlich ihres Energiebedarfs untersucht werden. Dieses Vorgehen ist 
         Konsens.

    Die Arbeiten werden hochschulintern am 18.07. präsentiert. Hier werden wir mit einem kleinen Team als Beobachter teilnehmen. Die besten drei Arbeiten werden prämiert werden. Auf der Grundlage der von der THM bewerteten Arbeiten planen wir, davon eine auszuwählen, die dann in eine Umsetzung über das ausgeschriebene Planungsteam einfließen kann und soll.

    Gemeindevertretung, Schwimmbadnutzer und Öffentlichkeit werden zum Ergebnis beteiligt. Format und Verfahren werden zu gegebener Zeit bekannt gegeben.

    1. Planungsteam

    Die am 27.9.2021 von der Gemeindevertretung beschlossene zweistufige EU-weite Ausschreibung nach § 17 Vergabeverordnung für einen Objektplaner, einen Tragwerksplaner, einen Freianlagenplaner, die Planung der technischen Gebäudeausrüstung und einen Projektsteuerer ist am 24.6.2022 erfolgt.

    Damit erfolgt die europaweite Veröffentlichung automatisch ab dem 25.06. Sie endet am 25.07.2022. Die Verwaltung hat damit die Voraussetzung geschaffen, dass nach Abschluss der Arbeiten der THM unverzüglich weitergearbeitet werden kann.

    Die nächsten Schritte/Termine im Vergabeverfahren sind:

    + ggf. Rückfragen der Interessenten beantworten,

    + Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge: 25.07.2022,

    + Interessenten auf Eignung prüfen: 25.07. bis 11.08.2022

    + Angebotsaufforderung der geeigneten Interessenten: ab 11.08.2022,

    + Frist zur Abgabe der Angebote: 19.09.2022,

    + Angebote nach festgelegten Bewertungskriterien prüfen,

    + danach Beauftragung.

    1. Weitere Informationen
    • Sinn der Präsentationen der THM ist die Darstellung der Ergebnisse der Studienarbeiten. Diese werden unterschiedliche Lösungsansätze beinhalten, die zuerst durch die Professoren begutachtet und bewertet werden. Unsere (= Lenkungsausschuss) Aufgabe wird dann sein, den aus unserer Sicht am besten geeigneten Vorschlag auszuwählen. Die Kriterien dazu sind die bereits geleisteten Vorarbeiten der 4 Arbeitsgruppen der GVT in 2021, dazu das Thema Finanzierbarkeit, sowie weitere Gesichtspunkte. 
      Idealerweise bekommen wir einen Vorschlag, der direkt weiterverwendet werden kann. Diesen werden wir dann weiter untersuchen, im Detail ausplanen und dann realisieren.
    • Realisierung ohne Fördermittel schneller??
      Das ist zutreffend, und wurde bei den von uns als Referenz untersuchten Hallenbädern in Dieburg und Münster-Handorf angewendet. Die Projektleitung erachtet aber diesen Ansatz für Hüttenberg als nicht gangbar. Die Beschlusslage ist auch eine andere. Die Gemeindevertretung hat die Antragstellung im Grundsatzbeschluss zum Neubau mitbeschlossen. In der Teilprojektgruppe Finanzen wurde zumindest die SWIM-Förderung immer mit einkalkuliert.
    • Bodengutachten
      Das Gutachten liegt vor. Es wurde im Zuge der Untersuchungen zur Chlorproblematik im Grundwasser erstellt und aktuell in der erforderlichen Form ergänzt. Dieses wurde mit dem Antrag beim Land Hessen mit eingereicht.
  • Die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Hüttenberg


    Nach § 22 Abs. 5 der Geschäftsordnung soll (darf) jeder Gemeindevertreter (in der Sitzung der Gemeindevertretung) zu einem Antrag nur ein Mal sprechen.

    Die Redezeit beträgt nach
    § 24 Abs. 1 höchstens 5 Minuten.





    Nach diesen Redebeiträgen wird der Antrag üblicherweise zur weiteren Beratung in einen Ausschuss verwiesen.

    Leider gelten aber für die Beratungen im Ausschuss die gleichen Redeeinschränkungen wie in der Gemeindevertretung.




    Meine Meinung:
    In den 25 Jahren, in welchen ich die Protokolle der Gemeindevertretung geschrieben haben, gab es diese Einschränkungen nicht.
    Natürlich dauerten die Sitzungen damals länger, das förderte aber die fraktionsübergreifende Kommunikation.

    Die echten (zeitlich offenen) Beratungen und Diskussionen finden heute nur noch in den Sitzungen der einzelnen Fraktionen statt.

    Es gibt aber keinen offenen, fraktionsübergreifenden Meinungsaustausch mehr in der Gemeindevertretung.

    Dafür gibt es echte Kommunikationsprobleme.

    Ich habe angeboten, einen finanziellen Beitrag zu einer Grillparty der Gemeindevertretung zu leisten, damit einfach mal alle bei einem Bier oder Wein ohne Zeitdruck miteinander reden können!

    Ich weiß, dass alle für unser Hüttenberg arbeiten.
    Ich bin mir sicher, wir könnten viel mehr gemeinsam tun, wenn wir mehr miteinander reden!!

  • Geschäftsordnung der Gemeindevertretung

    Die Gemeindevertretung hat am 28.2.22 beschlossen, dass eine Machbarkeitsstudie für den Bau eines neuen Feuerwehrhauses in Rechtenbach erstellt und diese der Gemeindevertretung vorgestellt wird.

    Die Machbarkeitsstudie wurde jedoch am 20.6.22 überraschend vom Planer im Haupt- und Finanzausschuss vorgestellt. 
     Es gab keinen entsprechenden Tagesordnungspunkt und der Ausschuss hat nicht beschlossen, einen entsprechenden TOP auf die Tagesordnung zu nehmen.

    Die vom Planer vorgestellten Planungsunterlagen wurden während der Sitzung am 20.6.2022 um 20.12 Uhr  (während der Sitzung)  vom Bürgermeister an die Gemeindevertreter übersandt.

    ……………………..

    Am nächsten Tag (22.6.2022) teilte mir die Verwaltung im Rahmen der Planung der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 4.7.2022 mit, es lägen keine Aufträge der Gemeindevertretung an den Bauausschuss vor.


    Meine Bitte, die am 20.6.2022 im Haupt- und Finanzausschuss vorgestellte Planung zum Feuerwehrhaus auch im (zuständigen) Bau- und Verkehrsausschuss vorzustellen, wurde unter Hinweis auf die Geschäftsordnung !!! (keine entsprechende Beauftragung durch die Gemeindevertretung) abgelehnt. 

    Damit fällt die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 4.7.2022 mangels Themen aus. 
     

    Da die nächste Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses erst am 26.9.2022 stattfindet, kann die Machbarkeitsstudie zum neuen Feuerwehrhaus wohl nicht mehr vor der Einreichung des Förderantrages zum Feuerwehrhaus im Bauausschuss beraten werden. 
    Info: Die Machbarkeitsstudie muss dem Förderantrag beigefügt werden.

  • Offener Brief an alle, die ein neues Hallenbad wollen: Leute, kommt in die Gänge!!!!!

    Inzwischen kämpft noch eine Hand voll Menschen auf der politischen Bühne Hüttenbergs aktiv für den Neubau des Hallenbades!!!

    Die Unterstützung für diese Arbeit in der Gemeindevertretung und auch im neuen Ortsbeirat für den OT Hüttenberg ist sehr überschaubar!!!

    Die Informationsmöglichkeiten zum Thema „Neubau Hallenbad“ sind (abgesehen von meiner Internetseite) noch überschaubarer: 

    Ab und zu ein Zeitungsbericht, 

    sehr wenig Interesse, an Sitzungen der Gemeindegremien zu diesem Thema teilzunehmen und sich zu informieren und 

    Gespräche am Stammtisch und auf der Straße…

    Alle mit dem Tenor: Es tut sich nicht viel!

    Lesern meiner Seite sollte aber auffallen, dass durchaus andere große und teure Projekte in der Gemeinde mit viel mehr Schwung vorangetrieben wurden und werden.

    Leute, ihr habt mich in die Gemeindevertretung gewählt. Damals war das Hallenbad ein großes Thema.

    Ich nehme diesen Auftrag ernst und ihr könnt seit November 2019 auf meiner Seite „infos-hochelheim-hoernsheim.de“ lückenlos nachvollziehen, was sich in der Gemeindepolitik tut und was ich tue.

    Bitte lest meinen Bericht aus dem Lenkungsausschuss für den Hallenbad-Neubau vom 13.6.2022 und bildet euch eine Meinung.

    Wenn ihr ein neues Hallenbad wollt, müsst ihr mir nicht sagen, was ich tun soll.

    Ihr müsst jetzt endlich auch mal selbst in die Gänge kommen!!

    Es wäre zum Beispiel sehr hilfreich, wenn beim nächsten Hallenbad-Thema der Gemeindevertretung mal 50 interessierte Zuschauer auflaufen würden.

    Es wäre auch hilfreich, mal die Gemeindevertreter eures Vertrauens aktiv auf den Hallenbad-Neubau anzusprechen..

    Wo sind die aktuellen Initiativen der Leute, die ein neues Hallenbad wollen??????

  • Der neue Bedarfs- und Entwicklungplan der Hüttenberger Feuerwehr

    Stand 22.6.2022, 21.00 Uhr

    Mein Bericht zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.6.2022:

    Vorab:
    Der Entwurf des Bedarfs- und Entwicklungsplans wurde am 1.6.2022 per Mail an die Gemeindevertreter versandt.

    Da der Entwurf jedoch nicht zusammen mit den Sitzungsunterlagen des Haupt- und Finanzausschusses versandt und nicht im Ratsinformationssystem eingestellt worden war, wurde er am Tag der Sitzung um 16.41 Uhr nochmals vom Bürgermeister nachgeliefert.

    Die Planungsunterlagen für ein neues Feuerwehrhaus in Rechtenbach wurden vom Bürgermeister nach Beginn der Sitzung (20.12 Uhr) per Mail verschickt.

    Zur Sitzung:

    An der Sitzung nahmen ca. 50 Feuerwehrleute als Zuschauer teil. Sie waren mit 9 Feuerwehr- Fahrzeugen angereist.

     Auch einige wenige Mitglieder des Gemeindevorstands und noch weniger Mitglieder der Gemeindevertretung nahmen an der (für mich wichtigen) Sitzung teil.

    Zu Beginn der Sitzung ein Planer (Herr Müller) der überraschenderweise mit Planungsunterlagen anwesend war, außerhalb der Tagesordnung (und der Geschäftsordnung – aber wen kümmert das bei einer so wichtigen Sache..) den aktuellen Planungsstand für den Bau eines neuen Feuerwehrhauses in Rechtenbach vor.
     
     Ich habe immer noch keine Informationen zu der Frage, ob inzwischen ein Bodengutachten zum vorgesehenen Baugelände vorliegt – aber vielleicht kommt da ja irgendwann mal was..

    Einige Informationen zu der Planung: 

    Die geplante Fahrzeughalle umfasst – wie die bisherige Fahrzeughalle – 4 Stellplätze.

     Lt. Planer reichen Plätze mit der Standardgröße 3 für Hüttenberg aus.

    An die Fahrzeughalle grenzt eine große Waschhalle an, in welcher später die Feuerwehrfahrzeuge aus ganz Hüttenberg gewaschen und gewartet werden sollen. 
     (Hierzu wäre eine Wirtschaftlichkeitsberechnung ganz interessant – wo wurde das bisher gemacht?).

    Im ersten Stock ist u.a. ein großer Schulungsraum vorgesehen. 
     (Der Planer sieht keine Notwendigkeit für einen behindertengerechten Zugang. 
    Das würde dann auch für eine Aufstockung des bisherigen Feuerwehrhauses gelten, für die aber eine Wirtschaftlichkeitsberechnung erforderlich wäre..)

    Vor dem Gebäude soll ein Übungsturm (z.B. für Abseil-Übungen) gebaut werden.
     (Das ist sicher eine gute Idee, sollte aber auch einer wirtschaftlichen Prüfung unterzogen werden).

    Das Gebäude soll mit einer Infrarot-Heizung ausgestattet werden, welche von Solarmodulen und einer Pufferbatterie mit Strom versorgt wird.
     (Ein interessanter Vorschlag! Eine solche Anlage läuft bereits im Feuerwehrhaus in Greifenstein).

    Die Kosten der Baumaßnahme schätzt der Planer aktuell auf 4 Millionen Euro.

    ………

    Nach dem Bericht des Planers geht der Ausschuss zur Tagesordnung über.  
     Herr Kummer stellt den Entwurf des neuen Bedarfs- und Entwicklungsplans vor. 
     Der Entwurf umfasst 130 Seiten und ist meiner Meinung nach eine sehr gute Ausgangslage für die weitere Beratung.

    Dieser Plan muss lt. § 3 HBKG von den Gemeinden erstellt werden. 

    § 3 HBKG (Auszug) 

    Aufgaben der Gemeinden (Auszug) 

    (1) Die Gemeinden haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe 

    1. in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung zu erarbeiten, fortzuschreiben und daran orientiert eine den örtlichen Erfordernissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, diese mit den notwendigen baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie technischer Ausrüstung auszustatten und zu unterhalten.

    Lt. Bedarfs- und Entwicklungsplan – 
    Seite 5 – wurde der Plan von folgenden Personen erarbeitet: 

    Gemeindebrandinspektor     
    Eric Schindler 

    Stellv. Gemeindebrandinspektor   
    Benedikt Kummer 

    Fachberater Technik                     
    Friedel Mehlmann 

    Wehrführer OT Hüttenberg           
    Eike Kroganski 

    Wehrführer OT Rechtenbach        
    Dominik Schmidt 

    Wehrführer OT Reiskirchen          
    Heiko Heun 

    Wehrführer OT Volpertshausen    
    Nico Mehlmann

    In die Beratungen waren lt. Herrn Kummer auch der Bürgermeister und Herr Jensen von der Verwaltung eingebunden.

    Die o.a. Personen haben viel Zeit und Arbeit in die Erarbeitung des Planes investiert.

    Verschiedene Anmerkungen zum Vortrag von Herrn Kummer:

    ·         Im Jahr 2025 sind mehrere Mannschaftstransportwagen zu ersetzen.
    (Mannschaftstransportwagen sind 9-Sitzer-Busse mit Blaulicht und Lautsprecheranlage. Sie müssen nach 
    10 – 15 Jahren ersetzt werden).

    ·         Der von der Feuerwehr geforderte Notstromerzeuger (Seite 85) ist nach Rückfrage von Hans Kleinschmidt nicht dringend zu beschaffen. 
    Der Notstromerzeuger soll u.a. dazu eingesetzt werden, im Krisenfall eine Versorgungsstation für ca. 50 Personen mit Strom zu versorgen.

    ·         Hans Kleinschmidt zeigt auf, dass einige Fahrzeuge der Feuerwehr (überwiegend Anhänger) in den letzten Jahren nur selten oder gar nicht genutzt wurden und fragt, ob sie tatsächlich gebraucht werden.
     Herr Kummer erläutert, die Fahrzeuge seien notwendig, um bei Bedarf schnell notwendiges Matierial befördern zu können.

    ·         Tabelle Seite 48 – Tagesalarmstärke: Hans Kleinschmidt zeigt auf, dass die durchschnittliche Tagesalarmstärke der einzelnen Feuerwehren in den oberen Ortsteilen unter der Mindesteinsatzstärke liegt. 
    Herr Kummer erläutert, dass deshalb grundsätzlich alle Feuerwehren in den oberen OT gemeinsam alamiert werden und ausrücken.
     Hans Kleinschmidt fragt, ob ein zentraler Standort in den Oberen OT nicht sinnvoller sei.
    Herr Kummer erläutert, dass sich dadurch u.a. bei der Alarmierung die Anfahrt zum Standort  verlängern würde und die Zeitvorgaben der Hilfsfrist nur noch schwer einzuhalten wären.

    ·         Der Vorsitzende Volker Breustedt erteilt Hans Kleinschmidt nach 5 Wortmeldungen (Fragen) nur noch ein Mal das Wort, da er nach der Geschäftsordnung nicht das Recht auf mehr Redebeiträge habe.

    ·         Ich frage, ob die Revisionsberichte, welche Grundlage für die Forderungen der Feuerwehr nach baulichen Verbesserungen an den Feuerwehrhäusern Reiskirchen, Vollnkirchen und Hüttenberg (Dach) sind, der Gemeindevertretung zu Verfügung gestellt werden können. 
    Herr Kummer erklärt, die Frage müsse von der Verwaltung beantwortet werden. Der Bürgermeister äußert sich nicht.

    ·         Ich frage, welche Auswirkungen die Aussagen zum Feuerwehrhaus Vollnkirchen bzgl. Erweiterungsmöglichkeiten (fehlende Parkplätze) haben.
     Herr Kummer erläutert, dass hier eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben werden sollte, welche ggf. zu einer Neubauplanung führen wird (!!!)
     (Warum gab es keine Machbarkeitsstudie zum derzeitigen Feuerwehrhaus in Rechtenbach?) 

    ·         Volker Breustedt fragt, was mit dem bisherigen Feuerwehrhaus in Rechtenbach geschehen soll, wenn das neue Haus steht.
     Der Bürgermeister erläutert, darüber könne man später reden.

    ·         Da der Investitionsplan (Seite 124) keine Endsumme enthält, frage ich nach, ob der Bedarfs- und Entwicklungsplan tatsächlich (mindestens) 6 Millionen Euro an Investitionen für die Feuerwehr in den nächsten 10 Jahren vorsieht.

    Herr Kummer bestätigt das.
    (Die Summe wird meiner Meinung nach sich allein durch die vorgesehenen Baumaßnahmen noch erheblich erhöhen).

    Nach einer Sitzungsunterbrechung zur Abstimmung in den Fraktionen beantragt Hans Kleinschmidt, den Bedarfs- und Entwicklungsplan nochmals von einem neutralen Gutachter prüfen zu lassen.

    Oliver Hölz sieht hierzu keine Notwendigkeit, da die Feuerwehr ihre Forderungen gut begründet habe, die Feuerwehrarbeit wichtig und jeder investierte Euro gut angelegt sei. Die Planung sei zudem vom Kreisbrandinspektor geprüft worden.
     Er sieht die Fragen aus dem Ausschuss als Beweis, dass es bei einzelnen Mitgliedern der Gemeindevertretung ein Misstrauen gegenüber der Verwaltung und der Feuerwehr gibt.
     (Ok, wenn Fragen nicht mehr erwünscht sind, warum brauchen wir dann überhaupt noch Ausschüsse und die Gemeindevertretung??)

    Volker Breustedt zeigt auf, dass Fragen zulässig und üblich sind. 

    Er erläutert weiter, dass die SPD dem Bedarfs- und Entwicklungsplan zustimmen wird. 
    Alle Entscheidungen müssten sowieso vor der Umsetzung nochmals beraten und abgestimmt werden. Ggf. könne man ja bei Bedarf einen neuen Bedarfs- und Entwicklungsplan erstellen.

    Der Bürgermeister sieht alle im Bedarfs- und Entwicklungsplan genannten Punkte als wichtig an. Er zeigt auf, dass die Unterdeckung für die Feuerwehr im aktuellen Haushalt lediglich 360.000 Euro betrage.

    Der Antrag der Grünen, den Bedarfs- und Entwicklungsplan von einem unabhängigen Gutachter prüfen zu lassen, wird mit 5 Nein-Stimmen bei 3 Ja-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt.

    Der Bedarfs- und Entwicklungsplan wird der Gemeindevertretung mit 5 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen zur Annahme empfohlen.