• Aus der Sitzung der Gemeindevertretung am 28.2.2022: Kinder sind wichtig -Beschlüsse zur Kindergarten-Situation

    A) Wir brauchen mehr Platz, deshalb wurden folgende Maßnahmen beschlossen:

    – Die dauerhafte Fortsetzung des Projekts Vorschulgruppe im OT Rechtenbach
    und die Anmietung der dazu benötigten Räumlichkeiten durch den GVO

    – die Fortsetzung der Krippenbetreuung der Kita Baumgarten durch Miete
    Container bis zur Schaffung einer dauerhaften Lösung durch An- oder Neubau

    – die Fortsetzung der Naturgruppe der Kita Waldgeister durch Anmietung von
    Räumen, zumindest bis An- oder Ausbau der Einrichtung

    – die Fortsetzung der Naturwerkstatt Kinderhaus Kunterbunt auf dem
    Außengelände der Einrichtung

    – die Umsetzung des Konzepts eines Bauernhofkindergartens, möglichst zum
    01.08.2022. Personalstellen sind bereits im Stellenplan berücksichtigt,
    benötigte Haushaltsmittel zur personellen und baulichen Umsetzung sowie der
    laufenden Finanzierung werden überplanmäßig bereitgestellt

    – die Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen im OT Hüttenberg über
    Nutzung eines Gebäudetraktes des Ev. Paul-Schneider-Gemeindezentrums, mit
    dem Ziel ab Sommer 2023 dort nach Bedarf 1-2 Gruppen zu etablieren

    – die Prüfung von Möglichkeiten eines An- oder Ausbaus der Kindertagesstätte
    Waldgeister
     zur Schaffung weiterer U3-Betreuungsplätze

    – die Berücksichtigung eines Neubaus einer mehrgruppigen Kindertagesstätte im
    Dollenstück
     mit Umsetzung des geplanten Baugebietes

    – die Prüfung von Möglichkeiten einer Kooperation mit der Gemeinde Langgöns
    im Bereich des bisherigen Paul-Schneider-Freizeitheimes in der Gemarkung Langgöns.

    B) Wir brauchen mehr Personal, dafür wurden folgende Maßnahmen beschlossen:

    – Die Umsetzung des Konzepts „Familienzentrum“ incl. Schaffung eines dafür
    durch Zuschüsse finanzierten Stellenanteils von rund 0,37 VZÄ

    – die Bündelung von Leitungsstunden zur Schaffung einer zentralen
    Koordinierungsstelle

    – die Unterstützung der Kindergartenleitungen durch Bürokräfte

    – die aktive Förderung von Ausbildung in den Hüttenberger Einrichtungen

    – den Ausbau von Kooperationen mit Vereinen

    – die Verlängerung der Öffnungszeit der beiden Waldkindergärten von 8.00 Uhr
    auf 7.30 Uhr

    – die Umsetzung des sog. Hüttenberger Personalschlüssels auf Basis einer
    Mindest-Personalausstattung je Gruppe von 2 Kräften und bei U3-Gruppen von
    2,5 Kräften und der Neuberechnung der Leitungskapazitäten auf Basis des sog.
    JAM-Modells; mit der notwendigen Zurverfügungstellung der zur Umsetzung
    benötigten Stellenanteile

    – die Umwandlung der Integrationsstunden in feste Stellen

    – die Ergänzung des Betreuungsangebotes um ein Platzsharing-Modell

    – die Beibehaltung der 14.30 Uhr-Betreuungszeit (incl. Mittagessen).


    Meine Meinung:
    Es ist wichtig, dass unsere Kinder gut betreut werden.
    Mit den o.a. Maßnahmen verbessern wir die auch bisher gute Betreuung unserer Kinder weiter.
    Das kostet Geld. Das bisherige jährliche Minus im Gemeindehaushalt bei den Kindergärten liegt bei rd. drei Millionen Euro. Ich befürchte, dass die in der Sitzung für die o.a. Maßnahmen genannten jährlichen Mehrkosten von rd. 250.000 Euro optimistisch geschätzt sind.


    Morgen folgt der nächste Bericht aus der Sitzung!

  • Rückblick: Das habe ich hier im Januar 2020 zum Bürgerhaus Reiskirchen geschrieben:

    Bei TOP 2.3 ging es um den Umbau des Foyers im Dorfgemeinschaftshaus in Reiskirchen (siehe Foto links), an dem inzwischen einige Jahre geplant wird. Hier sollen auf Antrag des Bürgermeisters das Foyer umgebaut, eine behindertengerechte Toilette eingebaut und brandschutzrechtliche Zusatzarbeiten durchgeführt werden. Es gab in den Sitzungsunterlagen keine Informationen zu Art und Umfang der brandschutzrechtlichen Zusatzarbeiten.
     Nach dem Beschlussvorschlag der Verwaltung soll der Gemeindevorstand mit der Umsetzung der Baumaßnahme beauftragt werden. (Info: Der Gemeindevorstand tagt und entscheidet nicht öffentlich).
     Da im Beschlussvorschlag kein Kostenrahmen angegeben war, habe ich folgenden Erweiterungsantrag gestellt:

    Der Umbau des Feuerwehrgerätehauses in Hüttenberg hat gezeigt, wie schnell Umbaukosten an älteren Gebäuden aus dem Rahmen laufen können.
    Auch die Tatsache, dass hierfür Zuschüsse gewährt werden und dass die Maßnahme bis 31.12.2020 abgeschlossen und bis zum 30.6.2021 vollständig abgerechnet sein muss, sollte uns nicht davon abhalten, die Kosten im Blick zu halten.
    Es ist wichtig, dass uns vorgelegte Kostenschätzungen verlässlich und verbindlich sind, um zusätzliche Risiken für unseren Haushalt zu vermeiden.
    Aus diesem Grunde beantrage ich weitergehend, den vorliegenden Beschlussvorschlag wie folgt abzuändern:
    Der Gemeindevorstand wird mit der Umsetzung der Baumaßnahme im Rahmen der in den Haushalten 2017, 2019 und 2020 veranschlagten Mitteln von insgesamt und maximal 224.000 Euro beauftragt.“

    Leider haben nur 8 Gemeindevertreter für diesen Antrag gestimmt, es gab 14 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen. 
     Anschließend wurde der ursprüngliche Beschlussvorschlag der Verwaltung (ohne Kostenrahmen) mit 17 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen angenommen. 
     Ich bin gespannt, was der Umbau jetzt letztendlich kosten wird.. 

    Info: Die Gemeinde unterhält derzeit 8 ! ältere und neuere Bürgerhäuser 
    (1x Hüttenberg, 2x Rechtenbach, 2x Weidenhausen, Volpertshausen, Vollnkirchen, Reiskirchen).

  • Infos zur Sitzung des Bauausschusses am 14.2.2022

    TOP „Stellungnahme der Gemeinde zur Offenlegung des Regionalplans“

    Der TOP wurde einstimmig noch auf die Tagesordnung des Ausschusses genommen, um eine Beratung vor der Sondersitzung der Gemeindevertretung zum Thema im März vorzubereiten
    (siehe meine Meinung in einem Beitrag weiter unten..).

    In der Sitzung sprachen sich die Vertreter aller Fraktionen außer den Grünen und eines Vertreters der FWG für die Ausweisung von 44 Hektar!! neuer Gewerbeflächen an der Autobahn bei Rechtenbach aus.
    Die Befürworter halten es für sinnvoll, zunächst die maximale Fläche zu fordern und später zu sehen, welche Flächen dann in den nächsten Jahren tatsächlich gebraucht werden.
    Ein Antrag der Grünen, nur die Hälfte der vorgesehenden Flächen als neue Gewerbeflächen auszuweisen, wurde mehrheitlich abgelehnt.

    Auf Nachfrage bestätigte der Bürgermeister, dass das neue Baugebiet „Dollenstück“ derzeit nicht im Regionalplan aufgenommen ist.
    Die Verwaltung wird in ihrer Stellungnahme zum Regionalplan beantragen, das Baugebiet wieder in den Regionalplan aufzunehmen.

     TOP „Wiederherstellung der Befahrbarkeit der Borngasse in Weidenhausen“

    Hier soll der Bauausschuss die aktuelle Sachlage klären.
    Die Borngasse ist seit längerer Zeit gesperrt, weil während  Straßenbauarbeiten die Stützmauer eines Anliegers beschädigt wurde. .
     
     Meiner Meinung nach sind zunächst folgende Fragen zu klären:

    ·        Wie ist der Schaden konkret entstanden?

    ·        Gab es nach dem Schaden ein Beweissicherungsverfahren?

    ·        Wenn „Nein“ – warum nicht?

    ·        Sind lediglich gemeindeeigene Straßen von dem Schaden betroffen?

    ·        Aus welchen schriftlich nachvollziehbaren Gründen gibt es eine Haftung der 
             Gemeinde?

    ·        Wer ist noch für den Schaden haftbar? (Eigentümer, Baufirma.. Warum?

    ·        Gibt es einen Rechtsstreit zwischen der Eigentümerin und der Gemeinde?

    ·        Wenn ja, hat die Eigentümerin oder die Gemeinde eine Klage eingereicht?

    ·        Wenn „Nein“ – welche schriftlich nachvollziehbaren Schritte wurden von 
             beiden Seiten unternommen, um den Schaden zu beseitigen?
     

    ·        Ist es möglich, den Schaden seitens der Gemeinde „in Vorleistung“ zu 
             beheben und bestehen dann realistische Aussichten, das Geld 
             zurückzubekommen?

    ·        Welche Möglichkeiten bestehen, übergeordnete Behörden in die rasche 
             Schadensbeseitigung einzubinden?

    ·        Welche realistischen Möglichkeiten gibt es, den Schaden in absehbarer Zeit 
             ohne finanziellen Schaden für die Gemeinde zu beheben?
     
    ·        Hat der Unfall (PKW fuhr später in die Baustelle) weiteren Schaden 
             verursacht?

    ·        Wenn ja, welche juristischen Schritte wurden zur Behebung dieses Schadens 
             unternommen?

    ·        Gibt es Überlegungen/ die Möglichkeit, die Borngasse künftig als 
             Einbahnstraße auszuweisen, um künftig gefährliche Verkehrssituationen zu 
             verhindern?

    Da ich die Fragen erst am Montag vor der Sitzung zu Papier gebracht und dem Bürgermeister  deshalb nicht vorab zugeschickt hatte, konnte er nicht zu den Fragen Stellung nehmen. Der TOP wurde vertagt.

    TOP „Sanierung Bürgerhaus“ 

    In der Sitzung der Gemeindevertretung am 6.12.2021 wurde eine systematische, grundlegende Untersuchung der Bausubstanz des Bürgerhauses beantragt. Damit soll der Handlungsbedarf für ein Sanierungskonzept entwickelt werden. 

    Meine Meinung:
    Das Bürgerhaus ist bis auf die Bierschwemme und die Kegelbahn
     uneingeschränkt nutzbar. 
     Bierschwemme und Kegelbahn sind derzeit gesperrt, weil ein Notausgang aus dem Keller fehlt (welcher aber meiner Meinung nach aber herstellbar wäre).      

    Es gibt bisher kein Gutachten zum Zustand des Bürgerhauses, von der Verwaltung wurde aber 2016/2017 eine sehr umfangreiche Kostenschätzung für eine Sanierung unter verschiedenen Gesichtspunkten (mit Gaststätte, ohne Gaststätte usw.) in Auftrag gegeben. 

    Das Bürgerhaus wird – wie alle öffentlichen Gebäude – regelmäßig 
     überprüft.  Mir sind keine größeren Beanstandungen bekannt. 

    Vom Büro Swoboda/Hund wurde zuletzt Sanierungsbedarf bei Heizung, Lüftung und Dachhaut festgestellt. 

    ·        Das Thema Heizung wird schon im Rahmen des neuen Energiekonzeptes  
            „Hallenbad, Sporthallen, Bürgerhaus“ bearbeitet. 

    ·        Die Lüftung wurde 2021 ohne größere Beanstandungen überprüft. 

    ·        Die Blasen in der Dachhaut dürften ohne großen finanziellen Aufwand zu beseitigen sein.  

    Größere Sanierungsarbeiten sind meines Wissens im Bürgerhaus in den letzten Jahren nicht durchgeführt worden. 

    Eine Generalsanierung oder sogar ein Neubau des Bürgerhauses dürfte in den nächsten Jahren aufgrund der derzeit priorisierten Projekte (Hallenbad, Feuerwehrhaus Rechtenbach) und der Haushaltslage der Gemeinde nicht finanzierbar sein. 

    Welchen Nutzen hat dann eine grundlegende Untersuchung der Bausubstanz zum jetzigen Zeitpunkt?
     Wir wissen dann zwar, welchen Sanierungsbedarf es gibt – haben aber in absehbarer Zeit aber kein Geld für eine grundlegende Sanierung. 

    Deshalb sollte der Untersuchungsauftrag meiner Meinung nach lauten:
     Durch welche Maßnahmen kann das Bürgerhaus Hüttenberg in der bestehenden Form für die Bürger in Hüttenberg erhalten werden,
     bis Mittel für eine Sanierung bereitgestellt werden können?
     

    Als Grundlage für den Untersuchungsauftrag könnten die der Verwaltung vorliegenden umfangreichen Kostenschätzungen aus den Jahren 2016/2017 herangezogen werden, um die Kosten für den Untersuchungsauftrag zu senken. 


    Leider habe ich zu dem TOP in der Sitzung des Bauausschusses eine entsprechende Stellungnahme abgegeben und wurde dafür von einem Vertreter der FWG zu Recht gerügt. Aus Vorsitzender muss ich neutral bleiben.
    Ich hatte das vor der Wahl zum Vorsitzenden nicht bedacht, denke aber jetzt darüber nach.

    Leider hat in der Sitzung niemand das Ergebnis einer kürzlich durchgeführten Begehung des Bürgerhauses durch  die Verwaltung und einen Architekten zur Vorbereitung der Sitzung nachgefragt.

    Der Bürgermeister teilte mit, dass in Kürze eine Gefahrenverhütungsschau im Bürgerhaus durchgeführt werden soll. Das Ergebnis dieser Gefahrenverhütungsschau soll vor weiteren Beratungen abgewartet werden.

  • Zum Abriss des Hallenbades:

    Der Bürgermeister hat in der Sondersitzung der Gemeindevertretung zum Haushalt am 14.2.2022  meine  Anfragen beantwortet:

    In der Sitzung vom 10.11.2020 hat der Gemeindevorstand den Abriss des Hallenbades in Auftrag gegeben. 

    Frage: 
    Was hat der Abriss des Hallenbades incl. der nachträglichen Dämm- und Abdichtungsmaßnahmen gekostet?

    Frage:
    Der Gemeindevorstand kann gem. § 1 Abs. 3 Nr. 9 der Hauptsatzung nur Aufträge bis zu 35.000 Euro vergeben. 

    Aufträge mit höheren Kosten müssen der Gemeindevertretung zur Genehmigung vorgelegt werden.
    Hat es grundsätzlich Auswirkungen, wenn Bestimmungen der Hauptsatzung nicht beachtet werden?

    Hinweis: Die Gemeindevertretung hat bisher keine entsprechende Vorlage erhalten.

    Ich werde die Antworten des Bürgermeisters eintragen, wenn mir das Protokoll der Sitzung vorliegt.

  • Meine bisherigen politischen Termine im Februar – Stand 8.2.2022

     
    ·        In dieser Woche läuft die Frist für Anträge und Anfragen zur regulären Sitzung der Gemeindevertretung am 28.2.2022 ab.
     (Auch Anfragen müssen rechtzeitig vor der Sitzung schriftlich eingereicht werden).
     
    ·        Mittwoch, 9.2.2022, 18.45 Uhr
    Sitzung des Ältestenrats der Gemeindevertretung zur Vorbereitung der Sondersitzung am Montag
     
    ·        Montag, 14.2.22, 19.00 Uhr
    Sondersitzung der Gemeindevertretung in den Bürgerstuben Hüttenberg, um von der Kommunalaufsicht beanstandete Probleme im Gemeindehaushalt 2022 zu beheben.

    •  Montag, 14.2.2022, 19.30 Uhr 

    Sitzung des Bauausschusses in den Hüttenberger Bürgerstuben,
    Themen: Befahrbarkeit Borngasse in Weidenhausen, Sanierung der Bürgerstuben Hüttenberg.
    Es wäre auch wichtig, im Bauausschuss das Thema „Offenlegung des neuen Regionalplans“ (neue Bau- und Gewerbegebiete) zu behandeln.
     
    ·        Donnerstag, 17.2.2022, 17.00 Uhr
    Sitzung der Kindergartenkommission im Bürgerhaus Rechtenbach (Berichte aus den Arbeitsgruppen zur Kindergartensituation)

    •  Donnerstag, 17.2.2022, 19.30 Uhr

    Sitzung des Ausschusses Jugend, Soziales, Umwelt im Bürgerhaus Rechtenbach – Auswertung der Berichte der Kindergartenkommission
     
    ·        Mittwoch, 23.2.2022, Bürgerhaus Rechtenbach
    Sitzung des Ältestenrats zur Vorbereitung der Sitzung der Gemeindevertretung am 28.2.2022
     

    • Donnerstag, 24.2.2022, 20.00 Uhr 

    Fraktionssitzung
     
    ·        Samstag, 26.2.2022, ganztägig
    Politische Gespräche
     

    ·        Montag, 28.2.2022, 19.30 Uhr, Bürgerhaus Rechtenbach
    Sitzung der Gemeindevertretung
     
     ·        Montag, 14.3.2022 oder 21.3.2022 Bürgerhaus Rechtenbach
     Sondersitzung
     der Gemeindevertretung zur Stellungnahme der Gemeindevertretung zum Regionalplan

  • Meine Themen im Februar

    Aktivitäten zur Offenlegung des neuen Regionalplans 

    Sachstand „Bürgerhaus Hüttenberg“ – Priorität muss meiner Meinung nach die Erhaltung in der bisherigen Form sein. Wir brauchen baldmöglichst eine weitere öffentliche Sondersitzung des Ortsbeirats zu den Themen „Hallenbad und Bürgerhaus“!

    Sachstand Hallenbad – Welche Aufträge der Gemeindevertretung muss der Gemeindevorstand jetzt schnell erledigen, damit es weitergeht? 
     

    Aktuelle Situation in den Kindergärten?
     
    Sachstand „Planung Baugebiet Dollenstück /Rechtenbach
    hier sollte meiner Meinung nach die laufende Umsetzung im „Treuhandmodell“ nochmals grundsätzlich in der neuen Gemeindevertretung diskutiert werden.

    Stellungnahmen zum neuen Flächennutzungsplan der Gemeinde?
     
     Feuerwehrhaus Rechtenbach – für mich ist es wichtig, dass vor weiteren Planungen ein Schlussbericht zu den bisher unbekannten Planungen 2014-2020 vorgelegt wird! Wenn wir planen, sollten wir auch über Geld reden.
     
     Der Haushalt der Gemeinde 2022 muss wohl erneut beraten werden.

    Sachstand „Gewerbegebiet Obere Surbach“ – welche Aufgaben stehen hier noch an? 
     

    Sachstand Bauplanungen „Alte Käserei/Langgönser Straße“ – wann bewegt sich hier etwas?


    Wir müssen reden und uns kümmern – und nicht einfach alles laufen lassen, bis Fakten geschaffen wurden!

  • Brauchen wir insgesamt 40 Hektar neue Gewerbeflächen bei Rechtenbach?? Der neue Regionalplan

    Relativ unbeachtet von der Öffentlichkeit – und leider bisher auch von der Gemeindevertretung – werden gerade wichtige Weichen für die künftige Entwicklung der Gemeinde gestellt!

    Der Regionalplan wird neu aufgestellt!
    Im Regionalplan wird u.a. festgelegt, wo in den nächsten 10 Jahren neue Bau- und Gewerbegebiete aufgelegt werden dürfen!!!

    Die aktuellen Karten und Erläuterungen zu den Planungen sind jetzt im Internet vom 10. Januar bis zum 11. März 2022  offengelegt, das bedeutet, dass jeder jetzt Gelegenheit hat, sich in dieser Zeit zu den Planungen zu äußern.

    Ich habe gesehen, dass für Hüttenberg drei große landwirtschaftliche Flächen am Kreisel und an der der Autobahn bei Rechtenbach als neue Gewerbeflächen vorgesehen sind.
    Es geht um ca. 20 Hektar an der Straße von Hörnsheim nach Rechtenbach rechts und links vor dem Kreisel und ca. 20 Hektar an der Autobahn zwischen dem vorhandenen Gewerbegebiet und dem Wald.
    Ich vermute, dass die Gewerbeflächen , die in Lützellinden von  Bürgerinitiativen  verhindert wurden, jetzt einfach auf unsere Seite der Autobahn „umgeplant“ wurden.
    (Verhinderungs-Argumente in Lützellinden: Warum soll weiter  hektarweise fruchtbares, für unsere Versorgung mit Lebensmitteln wichtiges !!! Ackerland  zum Bau von großen Logistikhallen versiegelt werden, die zudem nur wenige Arbeitsplätze und auch kaum Gewerbesteuer-Einnahmen für die Gemeinde bringen?)

    Im Gegensatz zu Lützellinden gibt es in Hüttenberg bisher keine Diskussionen und keine Beratungen in der Gemeindevertretung zum Thema „Neuer Regionalplan“.

    Wir müssen darüber reden!!  Die Zeit läuft!!!!

  • Fakten zum Feuerwehrhaus Rechtenbach – 22.1.2022

     
    Die Sanierungs- und Umbauplanungen für das Feuerwehrhaus begannen meines Wissens nach Beanstandung der sanitären Anlagen in einem Revisionsbericht im Jahr 2014.

    • Bis zum Bürgerentscheid Hallenbad und zur Wahl 2021 (also rd. 6 Jahre lang)

    war das Feuerwehrhaus Rechtenbach selten Thema in der Gemeindevertretung.

    Die „alte“ Gemeindevertretung (unter FWG-Führung) stellte aber  Mittel zur Sanierung des Feuerwehrhauses in den Haushalt ein. 
    ·         Diese Mittel wurden aber nicht für Sanierungsmaßnahmen genutzt und waren zum Ende der Amtszeit der alten Gemeindevertretung nicht mehr im Haushalt zu finden. 
    Auf Nachfrage teilte der Bürgermeister uns mit, die Mittel seien aus dem Haushalt genommen worden, weil nunmehr ein Neubau des Feuerwehrhauses im Baugebiet „Dollenstück“ im Rahmen des Treuhandverfahrens geplant sei. 

    Die Notwendigkeit eines Neubaus wurde u.a. mit fehlenden Parkplätzen am
    bisherigen Standort begründet. 

    Hinweis: Die Parkplatz-Vorgabe (DIN 14092-1) ist eine „Soll“ – keine „Muss“-Bestimmung mit Gestaltungsspielräumen
    und es gibt eine ca. 270 qm große, ungenutzte, geschotterte Freifläche hinter dem Feuerwehrhaus!
     Übrigens
    : In keinem der beiden vorliegenden Revisionsberichte  (2014 und 2019) werden fehlende Parkmöglichkeiten am Feuerwehrgerätehaus beanstandet!
    Meiner Meinung nach wäre es auch möglich, die Zahl der Parkmöglichkeiten durch eine einfache Beschilderung am Straßenrand „Parken nur für Einsatzkräfte“ zu erweitern.

    ·         Der Standort „Dollenstück“ wurde in einer Sitzung des Bauausschusses von der Feuerwehr abgelehnt und das Gelände an der Hessenstraße als besser geeignet angesehen.
    ·         Der Gemeindevorstand wurde beauftragt, den Ankauf der privaten Grundstücke dort zu prüfen.
     Hinweis: Nach derzeitigem Sachstand ist der Ankauf nicht möglich.
    ·         Alternativ sollte der Ankauf von Flächen zwischen der Obermühle und dem Baugebiet „Alte Gärtnerei“ geprüft werden.
    Hinweis: Nach derzeitigem Sachstand ist der Ankauf nicht möglich.
    ·         Der Gemeindevorstand wurde im März 2021 beauftragt, gemeinsam mit der Wehrführung einen Entwurf für die zukünftige modulare Gestaltung eines neuen Feuerwehrgerätehauses zu erarbeiten.
    Hinweis: Dieser Entwurf liegt bis heute nicht vor.
    ·         Aktuell prüft die Verwaltung initiativ, ob der Festplatz für einen Neubau genutzt werden kann. Hierzu sollen Bodenproben genommen werden, wenn die Deutsche Glasfaser das Gelände geräumt hat.

    Der Bauausschuss hat der Gemeindevertretung im Dezember 2021 empfohlen, zunächst einmal einen schriftlichen Schlussbericht zu den bisherigen  Umbau- und Sanierungsplanungen erstellen zu lassen.
    Im Schlussbericht soll nachvollziehbar erläutert werden, warum das Feuerwehrhaus nicht mehr saniert oder umgebaut werden kann.
    Dieser Schlussbericht wäre dann die Grundlage für eine Neubauplanung.

    In der Dezember-Sitzung beschuldigte Norbert Lang (FWG) deshalb den Bauausschuss, sich nicht an klare Beschlüsse der Gemeindevertretung zu halten und nach der Kommunalwahl den Neubau des Feuerwehrhauses in Frage zu stellen.
    Die Forderung nach einem schriftlichen Schlussbericht sende fatale Signale an die Feuerwehrkameradinnen und -kameraden in Rechtenbach. Der Vorsitzende und der Ausschuss arbeiteten, drastisch gesagt, an der Reduzierung der Feuerwehr Rechtenbach.

    Es sei mir die Frage an die FWG erlaubt, auf welcher Grundlage der Bauausschuss derzeit was beraten soll???

    Es gibt derzeit keinen Standort und keine Unterlagen für Planungen, wenn man von dem Ende 2021 von der Feuerwehr erstellten Soll-Ist-Vergleich (Aufstellung der aktuelle DIN-Anforderungen / Ist-Zustand derzeitiges Feuerwehrhaus) absieht.
    Hinweis: Es ist allgemein nachvollziehbar, dass ein altes Gebäude nicht die neuen DIN-Normen erfüllen kann. So lange aber keine gravierenden Mängel festgestellt werden, gilt hier ein Bestandsschutz.

    Grundlage für den Soll-Ist-Vergleich der Feuerwehr war die letzte Umbauplanung der  Feuerwehr und einem Architekten.
    Die Unterlagen zu den bisherigen Planungen werden vom Bürgermeister aber aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen nicht an den Ausschuss oder die Gemeindevertretung herausgegeben. 


    Zusammenfassung:
    Aktuell gibt es keinen Standortkeine Planungsunterlagen und keine Informationen zu den bisherigen Umbauplanungen.
    Es gibt keinen schriftlichen Schlussbericht mit einer klaren Aussage zu der Frage, warum das bestehende Gebäude nicht umgebaut oder saniert werden kann als Grundlage für eine Neubauplanung.

    Der Gemeindevertretung und dem Bauausschuss liegen an schriftlichen Unterlagen lediglich die beiden kurzen Revisionsberichte und der von der Feuerwehr erstellte Soll-Ist-Vergleich als Begründung für die Notwendigkeit eines Neubaus des Feuerwehrhauses Rechtenbach vor.
     Im Revisionsbericht 2014 werden bautechnisch eine fehlende Raumlüftung und nicht ausreichende sanitäre Anlagen, die Abdichtung einer Tür und fehlender Raum für Spinde beanstandet.
    Im Revisionsbericht 2019 wird bautechnisch (5 Jahre nach der letzten Prüfung!) erneut der fehlende Raum für Spinde beanstandet, außerdem wird auf die Beseitigung von Stolper- und Engstellen, lockere Grubenabdeckungen und nicht standfeste Regale hingewiesen.
    Wiederholung: In keinem der beiden Revisionsberichte wird beanstandet, dass es nicht genügend Parkmöglichkeiten am Feuerwehrgerätehaus gibt!
     
    Ein Neubau des Feuerwehrhauses wird ca. 3-4 Millionen Euro kosten.
    Bisher war die Finanzierung eines Neubaus noch kein Thema in der Gemeindevertretung.
    Ich vermisse hier Fragen nach Gutachten, Machbarkeitsstudien, Finanzierungsplänen und Schätzungen zur einer evtl. notwendigen Erhöhung der Grundsteuer..


    Die Planungen zum Feuerwehrhaus werden sich noch einige Zeit hinziehen.
    Wenn die bisherigen Umbauplanungen bekannt wären, könnte der Ausschuss meiner Meinung nach jetzt zumindest prüfen, ob es nicht möglich wäre, einzelne der in den Revisionsberichten genannten (und von niemandem in Frage gestellten!!) baulichen Probleme im bestehenden Feuerwehrhaus endlich kurzfristig zu verbessern und damit die Arbeit der Feuerwehr zu unterstützen!!

     PS: Habe der Feuerwehr in der Vergangenheit mehrfach Gespräche zum Thema „Feuerwehrhaus“ angeboten – bisher wurde das Angebot nicht angenommen.

  • „Punkteliste“ für die Vergabe von gemeindeeigenen Grundstücken an Bauwillige?

    In Hüttenberg werden gemeindeeigene Baugrundstücke vom Gemeindevorstand an Bauwillige vergeben. Der Gemeindevorstand tagt nicht öffentlich.
    In vielen Gemeinden wie z.B. Langgöns erfolgt die Vergabe von gemeindeeigenen Baugrundstücken nach einem von der Gemeindevertretung aufgestellten Punktesystem, welches z.B. Einkommen, Kinder und bisherigen Wohnort …. berücksichtigt.
    Für mich wäre es wichtig, dass gemeindeeigene Grundstücke auch in Hüttenberg nach einem solchen Punktesystem vergeben werden.

    PS: Für mich wäre es auch wichtig, dass bei allen Gründstücksverkäufen der Gemeinde eine Bauverpflichtung im Kaufvertrag festgeschrieben wird.. 

  • Es gibt keine Themen mehr für die Gemeindevertetung ?? !!

    Nach der Sitzung der Gemeindevertretung, welche am 24.1.2022 stattfinden sollte,
    wurde heute auch die für den 31. 1 2022 terminierte Sitzung des Ausschusses „Jugend, Soziales, Umwelt“ mit der Begründung abgesagt, es gebe keine Themen

    Meine Frage: Auf welcher Basis werden jetzt von wem Entscheidungen getroffen?