• Meine Wünsche für unsere Gemeindepolitik für das Jahr 2022:

           Mehr miteinander reden! Parteiübergreifend vor  
           und nach den Sitzungen der Gemeindevertretung!

    ·       Besuche des Bürgermeisters bei den Fraktionssitzungen aller Parteien

    ·       Mehr gegenseitiges Vertrauen und Verständnis! 

    und

    ·       Baubeginn für das neue Hallenbad

    ·       Erhaltung unseres Bürgerhauses Hüttenberg mit Augenmaß

    ·       Sichtbare Veränderungen auf dem Gelände der alten Käserei

    ·       Schaffung von neuem Wohnraum durch Umbau/Renovierung alter Gebäude 
            und neue Bauplätze

    ·       Einen Fußgängerüberweg für Senioren am Sportzentrum

    ·       Eine vernünftige Lösung für die Brücke am Seniorenheim
     
           Einen Plan und einen Kostenvoranschlag für die Renovierung von Duschen 
            und Umkleiden in der Sporthalle Hüttenberg

    ·        Eine Grundsatzdebatte zum geplanten Baugebiet „Dollenstück“ in
            Rechtenbach (wie groß, wie schnell, wie teuer für Interessenten?)

    ·        Eine „Punkteliste“ für die Vergabe von Bauplätzen durch die Gemeinde, 
            damit das Vergabeverfahren nachvollziehbar wird.

    ·        Mehr Informationen zur aktuellen Situation in den Kindergärten.
            Wie ist z.B. der Sachstand „Unterbringung einer Gruppe in Räumen des
            Paul-Schneider-
    Gemeindezentrums“, „Bauernhof-Kindergarten“, und
           „gemeinsame Nutzung des Paul-Schneider-
    Heims als Waldkindergarten“?
     

    ·        Neue Ideen zur Verbesserung der Verkehrssituation auf unseren Straßen

    ·        Beitragssenkungen bei den Schmutz- und Abwassergebühren, da in den
            vergangenen Jahren ein hoher Beitragsüberschuss erzielt wurde

    ·        Weitere Beitragssenkungen bei der Grundsteuer und konkrete Zahlen zu den
            Kosten der Straßenbaumaßnahme, für welche sie erhöht wurde
     
     
    ·        Einen Schlussbericht und die Veröffentlichung der bisher blockierten
             Unterlagen zu den bisherigen Umbauplanungen beim Feuerwehrhaus
             Rechtenbach
     
    ·        Abschluss der Renovierung des Dorfgemeinschaftshauses Reiskirchen

    ·        Regelmäßige Informationen zu den tatsächlichen Kosten 
            (Schlussabrechnungen) von Projekten über 100.000 Euro in der 
             Gemeindevertretung

    ·        Start des Projektes: „Zentrale Beschaffung von „Balkon-Solaranlagen“   
            für die Bürger durch die Gemeinde

  • Neue Bäume für unsere Streuobstwiesen!

    Am Samstag, 20.11.2021 wurden mehr als 150 neue Obstbäume für unsere Streuobstwiesen am Wertstoffhof der Gemeinde angeliefert.
    Dort wurden sie von Frau Sander von der Landschaftspflegevereinigung Lahn-Dill mit Unterstützung der Vogel- und Naturschutzgruppe und des Bauhofs pflanzfertig gemacht und an die Gemeinde und Privatpersonen übergeben. 
    Jeder Baum wurde mit einem Drahtnetz zum Schutz der Wurzeln vor Wühlmäusen, einem Baumpfahl, Bindematerial und einem Schutzgitter als Verbiss-Schutz ausgerüstet, um ihm optimale Wachtumsmöglichkeiten zu bieten. Die Pflanzlöcher waren schon vorab von einem Kleinbagger ausgehoben worden.

    Wir bedanken uns besonders bei Frau Sander von der  Landschaftspflegevereinigung Lahn-Dill für die hervorragende Organisation der Aktion und mehr als 8 Stunden harte Samstagsarbeit bei nasskaltem Wetter!

    Auf dem Foto sieht man neu gepflanzte Bäume auf einer privaten Streuobstwiese.

  • Lagebericht „Sanierung Bürgerhaus“

    Die FWG hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am 6.12.2021 eine systematische, grundlegende Untersuchung der Bausubstanz des Bürgerhauses beantragt.
    Damit soll der Handlungsbedarf für ein Sanierungskonzept entwickelt werden.

    Meine Meinung: 

    ·     Das Bürgerhaus ist – bis auf  die
          Bierschwemme und die Kegelbahn – 
          uneingeschränkt nutzbar. 
          Bierschwemme und Kegelbahn sind 
          gesperrt, weil ein Notausgang fehlt
           (welcher aber meiner Meinung nach 
           herstellbar wäre..)
          

    •  Es gibt kein Gutachten zum Zustand des Bürgerhauses, lediglich eine einige Jahre alte, sehr umfangreiche Kostenschätzung für eine Sanierung unter verschiedenen Gesichtspunkten (mit Gaststätte, ohne Gaststätte..).

    ·        Das Bürgerhaus wird – wie alle
             öffentlichen Gebäude – regelmäßig 
            überprüft.  Mir sind keine größeren 
             Beanstandungen bekannt.

    ·        Im vergangenen Jahr wurde vom Büro
             Swoboda/Hund Sanierungsbedarf bei
             Heizung, Lüftung und Dachhaut
             festgestellt.
             Das Thema Heizung wird schon im
             Rahmen des neuen Energiekonzeptes
             bearbeitet.
             Die Lüftung wurde im laufenden Jahr ohne
             größere Beanstandungen überprüft.
             Die Blasen in der Dachhaut dürften ohne 
             großen finanziellen Aufwand zu 
             beseitigen sein.  

    ·        Natürlich gibt es – wie in jedem älteren
             Haus – immer Dinge, die repariert
            werden sollten. Dies sollte weiter
             geschehen.
            Es muss sichergestellt werden, dass
            festgestellte Mängel sofort schriftlich an
            die Verwaltung gemeldet werden.

    ·        Die im Antrag der FWG geforderte 
             systematische Grundlagenuntersuchung 
             des Bürgerhauses würde lt. Bürgermeister 
             zu einer längeren Schließung führen.

    ·        Eine längere Überprüfung des 
             Bürgerhauses durch Gutachter wird dann 
             –  je  nach Umfang und Fragestellung des 
             Auftrages – voraussichtlich zu 
             umfangreichen, teuren 
             Sanierungsvorschlägen führen.

    ·        Bei umfangreichen 
             Sanierungsmaßnahmen wird der 
             Brandschutz aktiv und  es entstehen 
             dann bekannterweise hohe Kosten für 
             zusätzliche  Brandschutzmaßnahmen.

    ·        Hohe Sanierungs- und  
             Brandschutzkosten führen zu 
             Neubauüberlegungen.

    ·        Ein Neubau des Bürgerhauses dürfte aber 
             in den nächsten Jahren nicht 
             finanzierbar sein.

    ·        Die immer wieder einmal eingebrachte 
             Idee, das wertvolle Grundstück an 
             einen Investor zu verkaufen, welcher dann
            dort ein „Geschäftszentrum mit 
             Bürgersaal“ baut, entspricht nicht den  
             Wünschen der Hüttenberger Vereine 
             und Bürger, welche das Bürgerhaus weiter
             mit Bewirtung nutzen möchten.

    Ich sehe aktuell keinen dringenden Handlungsbedarf für eine systematische Grundlagenuntersuchung.  
    Das Thema „Sanierung Bürgerhaus Hüttenberg“ sollte aber weiter im Geschäftsgang bleiben! 
    Ggf. könnte der Gemeindevorstand beauftragt werden, in einem Lagebericht alle der Verwaltung bekannten Mängel des Bürgerhauses aufzulisten.

    Diese Mängelliste sollte dann der Bauausschuss prüfen und eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen für die Gemeindevertretung erarbeiten. 

  • Kurzbericht nach der Sitzung der Gemeindevertetung am 6.12.2021

    Benennung der Hessenkasse-Investitionsmaßnahmen
    Wir können rd. 2,5 Millionen Euro aus der Hessenkasse bekommen.
    Damit soll u.a. folgendes bezahlt werden:

    Weitere 120.000 Euro für die Sanierung des DGH Reiskirchen

    150.000 Euro für neue Akustik / Beleuchtung im DGH Rechtenbach

    410.000 Euro für den Ausbau der zweiten Strasse in Rechtenbach nach Abschaffung der Strassenbeiträge (Weidenhäuser Strasse)

    180.000 Euro für Sanierung Umkleide, Flure, Innenraum Sporthalle Hüttenberg (Anm.  Ich weiß nicht, aufgrund welcher Anforderung/Beratung diese Mittel in den Haushalt aufgenommen wurden und wie der Betrag ermittelt wurde)

    200.000 Euro für Anbindung der Heizung Sporthallen und Bürgerhaus Hüttenberg an die noch zu bauende neue Energieversorgung

    300.000 Euro für den Neubau des Hallenbades

    700.000 Euro für die Beschaffung von modularen Containern für die Kindergärten.

    Die Maßnahmen müssen lt. Förderrichtlinie bis zum 31. Dezember 2024 vollständig abgenommen (Maßnahmenende) und im Jahr 2025 vollständig abgerechnet werden.
    Die Mittel können lt. Förderrichtlinie bei Bedarf zwischen den einzelnen Projekten „geschoben“ werden. Es können sogar evtl. neue Maßnahmen nachgemeldet werden. Damit sind die von der FWG vorgetragenen Bedenken, die für das Hallenbad beantragten 300.000 Euro seien für die Gemeinde „verloren“, wenn das Hallenbad nicht rechtzeitig fertiggestellt werden könnte, widerlegt.

     
    Fortführung der Hebesatzung  (siehe Bericht vom 5.12.21 unten..)
    Absenkung der Grundsteuer B um 25 Punkte auf 600 Punkte wurde einstimmig beschlossen.

    Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung 
    Die Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung wurde mehrheitlich bei
    2 Enthaltungen (Hans Kleinschmidt und ich) angenommen.
    Siehe dazu meine Erläuterung vom 5.12.2021.
    In einem vorherigen Tagesordnungspunkt wurde dazu aber auf Antrag von Christian Schweitzer mit 23 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung beschlossen, die Gebührenkalkulation der letzten Jahre im Rahmen einer Sonderprüfung überprüfen zu lassen. Das Ergebnis der Prüfung soll für jeden
    nachvollziehbar formuliert werden.

    Feuerwehrhaus Rechtenbach  (siehe auch meinen Bericht vom 5.8.2021)
    Ich habe die Empfehlung des Bauausschusses vorgetragen:
    „Der Gemeindevertretung wird empfohlen, den Gemeindevorstand zu beauftragen, einen Schlussbericht zu den bisherigen Planungen vorzulegen, aus welchem hervorgeht, warum das bisherige Feuerwehrgerätehaus weder umgebaut noch saniert werden kann.“
    Die FWG stellte in der Beratung zum TOP fest, der Bauausschuss behindere mit diesem Beschlussvorschlag die Neubauplanungen. Es sei nicht notwendig, einen Schlussbericht zu erstellen, da die Gemeindevertretung bereits einen Neubau beschlossen habe.

    Dazu noch einmal der mir bekannte bisherige Ablauf der Planungen: 

    • 2014 wurden in einem Revisionsbericht u.a. Mängel bei den sanitären Anlagen und bei der Unterbringung der Einsatzkleidung festgestellt. 
      Das Gesamturteil lautete „Arbeitsfähig mit Defiziten“.
    • Von 2014 bis 2019 plante die Feuerwehr zusammen mit einem Architekten einen Umbau des Gebäudes. Es wurden Mittel zum Umbau des Gebäudes im Gemeindehaushalt eingestellt.
      (Die Planungen liegen dem Bauausschuss bis heute trotz Anforderung nicht vor)
    • Bei einer erneuten Revision 2019 wurde lt. Bericht u.a. bemängelt, dass die elektrischen Anlagen und verschiedene Geräte / Ausrüstungsgegenstände nicht ordnungsgemäß turnusgemäß geprüft wurden und dass die Unterbringung der Einsatzkleidung nicht den Vorschriften entspricht.
    • 2020 stellten wir fest, dass die Mittel für den Umbau des Feuerwehrhauses nicht mehr im Haushalt waren. Auf Anfrage teilte der Bürgermeister mit, die Mittel seien herausgenommen worden, da im Zuge der Bebauung „Dollenstück“ dort ein neues Feuerwehrhaus gebaut werden solle.
    • Die Feuerwehr sprach sich in einer Bauausschuss-Sitzung gegen einen Nebau im „Dollenstück“ und für einen Neubau an der Hessenstrasse aus.
    • Der Gemeindevorstand wurde im März 2021 beauftragt, eine Raumplanung für einen Neubau zu erstellen. (Der Bürgermeister teilte dazu auf Nachfrage mit, eine Raumplanung könne erst erstellt werden, wenn ein konkreter Standort feststehe).
    • Es stellte sich heraus, dass die für einen Neubau erforderlichen Gründstücke an der Hessenstrasse nicht angekauft werden können.
    • Als neuer Standort für einen Neubau wurde der ehemalige Festplatz vorgesehen. Hier muss aber zunächst durch Bodenproben geklärt werden, ob das Gelände für einen Neubau geeignet ist. Die Bodenproben können aber erst genommen werden, wenn der Festplatz von der Deutschen Glasfaser geräumt wurde (voraussichtlich im Frühjahr 2022).

    Aus dieser kurzen Zusammenstellung kann ich nicht entnehmen, aus welchem Grund die Erstellung eines Schlussberichts zu den (mir bisher nicht bekannten) Umbauplanungen eine Neubauplanung behindern sollten.
    Es wurde festgestellt, dass konkrete Planungen für einen Neubau erst beginnen können, wenn ein neuer Standort gefunden wurde – also vielleicht im Frühjahr 2022.
    Es ist also meiner Meinung nach genügend Zeit, den vom Ausschuss empfohlenen Schlussbericht zu den bisherigen Umbauplanungen zu erstellen.
    Ich kann nicht nachvollziehen, aus welchem Grund wir die bisherigen Planungen kommentarlos und ohne irgendwelche Unterlagen gesehen zu haben, ignorieren und einfach mit Neubauplanungen weitermachen sollen.

    (in Bearbeitung,  es geht noch weiter… !!) 

  • Vor der Sitzung der Gemeindevertretung am 6.12.2021  – Stand 5.12.21

    Meine Anmerkungen zu einzelnen Tagesordnungspunkten:

    1.3 Finanzbericht

    Die Zahlen für den Haushalt 2022 haben sich auch in diesem Jahr wieder zwischen Einbringung des Haushalts und den Haushaltsberatungen in erheblichem Maße verändert. Wieder konnte ein erhebliches Haushaltsdefizit innerhalb von wenigen Wochen ausgeglichen werden.
    Der Finanzbericht zum 30.9.2021 – vorgetragen am 6.12.2021 ist somit eine Momentaufnahme.

    2.1 Haushaltsplan 2022
    Da ich urlaubsbedingt nicht an den Beratungen zum Haushalt beteiligt war, werde ich hierzu nach der Sitzung berichten.

    2.2 Energiekonzept Sporthalle Hüttenberg und Umgebung

    Aus der Sitzung des Bauausschusses:
    Der Bürgermeister führt aus, dass in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschuss vom 20.09.2021 festgehalten worden sei, dass die Planung zur Energieversorgung des Hallenbades abgewartet werden solle. In der Zwischenzeit seien seitens der Verwaltung Anfragen an Energieversorger gestellt worden
    .
    Es könne noch nichts ausgeschrieben werden, da eine Ausschreibung des Energiekonzepts bereits der Beginn der Maßnahme sei. Dies könnte für die SWIM-Förderung schädlich sein.

    Er weist daraufhin, dass auch die Sanierung der „Bürgerstuben“ noch nicht geklärt sei. Diese tauche auch im Moment in keiner Prioritätenliste auf und befinde sich auch aktuell in keinem Geschäftsgang. Das Thema müsse auf alle Fälle besprochen werden, da die Energieversorgung der Bürgerstuben Teil des Energiekonzeptes sei. 
    Er macht den Vorschlag, eine bauliche Untersuchung der Bürgerstuben vorzunehmen. Das Haus müsse für eine gewisse Zeit geschlossen und insgesamt begutachtet werden, damit die Sanierungskosten nicht wie bei der Feuerwehr in Hüttenberg und dem Dorfgemeinschaftshaus in Reiskirchen aus dem Ruder liefen. 

    Er schlägt weiter vor, die Mittel für eine Untersuchung der Bürgerstuben und die Erstellung des Sanierungskonzepts in den Haushalt 2022 aufzunehmen. 
     2022 sollten auch die für das Gesamtkonzept erforderlichen Verbrauchszahlen für das Hallenbad vorliegen. 


    Von Seiten des Bürgermeisters und des Vorsitzenden wird nach Beratung des TOP im Ausschuss vorgeschlagen, der Gemeindevertretung zu empfehlen, den Gemeindevorstand zu beauftragen, eine Studie zum Energiekonzept Sportzentrum und Umgebung zwecks Ermittlung der Verbrauchszahlen und der Umsetzungsmöglichkeiten in Auftrag zu geben. 
     
    Nach Beratung im Ausschuss wird mit 7 Ja-Stimmen bei einer Gegenstimme folgendes beschlossen: 

    „Der Gemeindevertretung wird empfohlen, den Gemeindevorstand zu beauftragen, eine Studie in Auftrag zu geben, um den Energiebedarf und die Umsetzungsmöglichkeiten für den Energiebedarf des Sportzentrums Hüttenberg zu ermitteln“.

    Feuerwehrhaus Rechtenbach

    Aus der Sitzung des Bauausschusses:

    Der Vorsitzende führt aus, dass dem Ausschuss bis auf die kurzen Revisionsberichte zum Feuerwehrhaus aus den Jahren 2014 und 2019 (jeweils ein Blatt) keinerlei Unterlagen zum Zustand des bestehenden Gebäudes vorlägen. In beiden Revisionsberichten würden lediglich behebbare Mängel aufgeführt.
     Er sieht die Revisionsberichte keinesfalls als belastbare Grundlage für Neubauplanungen an und 
    fordert zumindest einen schriftlichen Abschlussbericht, aus welchem klar hervorgehe, warum das bestehende Gebäude weder saniert noch umgebaut werden könne. 


    Der Vorsitzende zeigt auf, dass es seit 2014 Planungen für eine Sanierung gab, für welche auch Mittel im Haushalt eingestellt gewesen seien. 
     Weiter erläutert er, dass es sich bei der Vorgabe für die Parkplätze am Feuerwehrhaus lediglich um eine Soll-Vorhabe handele und nach seiner Meinung noch weitere Parkflächen auf der Freifläche hinter dem Gebäude geschaffen werden könnten. 

    Für ihn ist es haushaltstechnisch zwingend erforderlich, vor einer Diskussion zu einem Neubau klar schriftlich festzulegen, warum der Neubau notwendig sei. Diese schriftliche Festlegung gebe es bisher nicht.

    Nach einer Aussprache wird mit 6 Ja- Stimmen bei einer Gegenstimme folgender Beschluss gefasst: 

    „Der Gemeindevertretung wird empfohlen, den Gemeindevorstand zu beauftragen, einen Schlussbericht zu den bisherigen Planungen vorzulegen, aus welchem hervorgeht, dass das bisherige Feuerwehrgerätehaus weder umgebaut noch saniert werden kann.“
    (Anmerkung: Da diese Beschlußempfehlung ein Ergebnis vorgibt, werde ich folgende Änderung beantragen:
    „Der Gemeindevertretung wird empfohlen, den Gemeindevorstand zu beauftragen, einen Schlussbericht zu den bisherigen Planungen vorzulegen, aus welchem hervorgeht, 
    warum das bisherige Feuerwehrgerätehaus weder umgebaut noch saniert werden kann.“)

    2.6 Fortführung der Hebesatzung für das Haushaltsjahr 2022

    Der Hebesatz der Grundsteuer B soll auf Antrag des Bürgermeisters um 25 Punkte gesenkt werden.

    Begründung: 
     Der Hebesatz der Grundsteuer B wurde letztes Jahr um 125 Punkte erhöht. Als Begründung wurden die hohen Kosten für die Straßenbaumaßnahme „Giessener Straße“ angeführt.

    Nun soll der Hebesatz der Grundsteuer B um 25 Punkte gesenkt werden, da sich die Baumaßnahme „Giessener Straße“ jetzt auf zwei Jahre verteilt und das Ausschreibungsergebnis günstiger ausgefallen ist als erwartet.

    Wir haben also durch die Grundsteuererhöhung mehr Geld eingenommen, als die Straßenbaumaßnahmen kosten – und senken deshalb die  Grundsteuer wieder um 25 Punkte ab.

    Lt. Zeitungsbericht wurde die Gemeinde für eine schnelle digitale Buchführung ausgezeichnet. Mir hätten folgende Zahlen bei meiner Entscheidung zu diesem TOP weitergeholfen:

    ·        Der Betrag, welcher im laufenden Jahr durch die Grundsteuererhöhung
             zusätzlich eingenommen wurde.

    ·        Der Betrag, der aktuell für die Straßenbaumaßnahme ausgegeben wurde.

    ·        Der Betrag, welcher nach dem Ergebnis der Ausschreibung voraussichtlich 
            2022 für die verbliebenen Arbeiten anfallen wird.
    Als Gemeindevertreter werde ich von Bürgern gefragt, warum diese Entscheidung so getroffen wurde. Ich möchte diese Frage dann beantworten können.

    2.7  – 5. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung

    Die Niederschlagswassergebühr soll von 0,56 Euro auf 0,64 Euro erhöht werden (Erhöhung um 8 Cent = 14 %).
    Die Schmutzwassergebühr soll von 2,04 Euro auf 1,96 Euro gesenkt werden (Senkung um 8 Cent =  rd. 4 %). 

    Meine Überlegungen:

    Wir haben die Schmutzwassergebühr so hoch angesetzt, dass wir seit dem Jahr 2013 Überschüsse in Höhe von 1,6 Millionen Euro erwirtschaftet haben.
    Dabei ist zu bedenken, dass in dieser Zeit die umfangreiche und sicher teure Kanalsanierung in Rechtenbach durchgeführt wurde!!
    (Mein Hinweis= leider wissen wir auch hier nicht, was diese Maßnahme gekostet hat – Summe Schlussabrechnung??)
    Grundsätzlich gilt, dass Gebührenüberschüsse innerhalb einer Frist von 5 Jahren  zurückgezahlt werden müssen.
     Die Gebührenüberschüsse aus den Jahren 2013 bis 2015 (683.445 Euro!!)  sollen jetzt ggf. verwendet werden, um den Gemeindehaushalt 2022 auszugleichen.
    Damit würden sich der Gebührenüberschuss dann auf rd. 930.000 Euro verringern.
    Fakt ist, dass wir seit Jahren Überschüsse im Abwasserbereich erwirtschaften.
    Ich kann nicht nachvollziehen, warum die Gebühren jetzt nur geringfügig um 4 % gesenkt werden sollen.
     
     Bei den Gebühren für die Niederschlagswasser-Beseitigung haben wir seit 2016 einen Gebührenüberschuss von 64.658 Euro erwirtschaftet. Hier sollen die Gebühren um 8 Cent (14 %) erhöht werden. Diese Erhöhung hat die von der Gemeinde mit der Berechnung der Gebühren beauftragte Firma in einer Gebührenkalkulation  empfohlen.

    Ich habe die Gebührenkalkulation (26  Seiten!!) gelesen, verstehe aber immer noch nicht, warum diese Änderung der Gebührensatzung erforderlich ist.

    Weitere Frage: Welche finanziellen Auswirkungen haben die beantragten Gebührenänderungen für die Bürger? Es wäre für mich wichtig, die konkreten finanziellen Auswirkungen der vorgesehenen Gebührenanpassungen für einen Musterhaushalt zu kennen.

    2.9 Sanierung der Bürgerstuben Hüttenberg

    Hier sollte zunächst einmal das Ziel genau definiert werden. Was war und ist Ziel des Sanierungsantrages?

    Meiner Meinung nach sollte das Ziel sein, das bestehende Bürgerhaus mit Bewirtung für die Bürger und Vereine zu erhalten.

    Fakten:

    ·        Das Bürgerhaus ist – bis auf Bierschwemme und Kegelbahn – 
             uneingeschränkt nutzbar. 
              Bierschwemme und Kegelbahn sind gesperrt, weil ein Notausgang fehlt
             (welcher aber meiner Meinung nach ggf. herstellbar wäre..)
          

    •  Es gibt kein Gutachten zum Zustand des Bürgerhauses, lediglich eine einige Jahre alte, sehr umfangreiche Kostenschätzung für eine Sanierung unter verschiedenen Gesichtspunkten (mit Gaststätte, ohne Gaststätte..).

    ·        Das Bürgerhaus wird – wie alle öffentlichen Gebäude – regelmäßig 
            überprüft.  Mir sind keine größeren Beanstandungen bekannt.

    ·        Im vergangenen Jahr wurde vom Büro Swoboda/Hund Sanierungsbedarf bei
             Heizung, Lüftung und Dachhaut festgestellt.
             Das Thema Heizung wird im Rahmen des Energiekonzeptes bearbeitet.
             Die Lüftung wurde im laufenden Jahr ohne größere Beanstandungen
             überprüft.
             Die Blasen in der Dachhaut dürften ohne großen finanziellen Aufwand zu 
             beseitigen sein.  

    ·        Natürlich gibt es – wie in jedem älteren Haus – immer Dinge, die repariert
            werden sollten. Dies sollte weiter geschehen.
            Es muss sichergestellt werden, dass festgestellte Mängel sofort schriftlich an
            die Verwaltung gemeldet werden.

    ·        Die im Antrag der FWG geforderte systematische Grundlagenuntersuchung 
             des Bürgerhauses wird lt. Bürgermeister zu einer längeren Schließung führen.

    ·        Eine längere Überprüfung des Bürgerhauses durch Gutachter wird dann –   
            je  nach Umfang und Fragestellung des Auftrages – voraussichtlich zu 
            umfangreichen, teuren Sanierungsvorschlägen führen.

    ·        Bei umfangreichen Sanierungsmaßnahmen wird der Brandschutz aktiv und
            es entstehen bekannterweise hohe Kosten für zusätzliche   
            Brandschutzmaßnahmen.

    ·        Hohe Sanierungs- und Brandschutzkosten führen zu Neubauüberlegungen.

    ·        Ein Neubau des Bürgerhauses dürfte aber in den nächsten Jahren nicht 
             finanzierbar sein.

    ·        Die immer wieder einmal eingebrachte Idee, das wertvolle Grundstück an 
             einen Investor zu verkaufen, welcher dann dort ein „Geschäftszentrum mit 
             Bürgersaal“ baut, entspricht nicht dem Wünschen der Hüttenberger Vereine 
             und Bürger, welche das Bürgerhaus weiter mit Bewirtung nutzen möchten.

    Ich sehe aktuell keinen dringenden Handlungsbedarf für eine systematische Grundlagenuntersuchung.  
    Das Thema „Sanierung Bürgerhaus Hüttenberg“ sollte aber weiter im Geschäftsgang bleiben! Ggf. könnte der Gemeindevorstand beauftragt werden, in einem Lagebericht alle der Verwaltung bekannten Mängel des Bürgerhauses aufzulisten.

    Diese Mängelliste sollte dann der Bauausschuss prüfen und eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen für die Gemeindevertretung erarbeiten. 

    2.10 Wiederherstellung der Befahrbarkeit Borngasse/Schützenstraße

    Die Einfahrt zur Borngasse ist schon einige Zeit nach Straßenbauarbeiten gesperrt, da bei den Arbeiten Schäden an einer Stützmauer zu einem Privatgrundstück entstanden sind.
     Lt. Auskunft des Bürgermeisters wird aktuell in einem langwierigen Rechtsstreit geklärt, wer die Kosten zur Beseitigung des Schadens übernimmt.
    Da Straßen- und Kanalarbeiten betroffen sind, geht es dabei ggf. um eine sechsstellige Summe.

    Der Antrag ist grundsätzlich zu begrüßen.
    Bevor etwas entschieden wird, sollten der Gemeindevertretung aber alle Informationen vorliegen, die für eine Entscheidung erforderlich sind!

    Es sollte auch bedacht werden, dass es ggf. Auswirkungen auf den Rechtsstreit haben kann, wenn die Gemeinde vor einer Entscheidung Arbeiten in Auftrag gibt..

  • Baumassnahmen

    Feuerwehrhaus Rechtenbach

    Im Bauausschuss habe ich darauf hingewiesen, dass der Gemeindevertretung bis auf die jeweils zweiseitigen Revisionsberichte zum Feuerwehrhaus aus den Jahren 2014 und 2019 keinerlei Unterlagen zum Zustand des bestehenden Gebäudes vorliegen. In beiden Revisionsberichten werden lediglich geringe Mängel aufgeführt.
    Ich sehe diese Revisionsberichte keinesfalls als belastbare haushalterische Grundlage für Neubauplanungen in Millionenhöhe an. Deshalb
    habe ich einen schriftlichen Abschlussbericht zu den bisherigen Planungen für die Gemeindevertretung beantragt, aus welchem klar hervorgeht, warum das bestehende Gebäude weder saniert noch umgebaut werden kann.

    Bürgerhaus Hüttenberg


    Seit fast einem Jahr gibt es keine Arbeitsaufträge zur Sanierung des Bürgerhauses.
    Hierfür wäre ein entsprechender Antrag in der Gemeindevertretung erforderlich.
    Zuvor wäre aber zu klären, ob vor einer Sanierung tatsächlich ein umfassendes Baugutachten incl. der Untersuchung der Bausubstanz erforderlich ist. 
    Weiter wäre zu klären, welche konkreten Vorstellungen die Fraktionen zum Thema „Zukunft des Bürgerhauses Hüttenberg“ haben…

    Schlussabrechnungen


    In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung habe ich nach den Schlussabrechnungen zweier Baumaßnahmen gefragt. 

    Mir ist aufgefallen, dass wir in der Gemeindevertretung zwar die Durchführung von Baumaßnahmen und einen Kostenrahmen dazu beschließen, aber nach Abschluss der Maßnahmen so gut wie nie erfahren, was diese Baumaßnahmen tatsächlich gekostet haben (Schlussrechnung).

    Die tatsächlichen Kosten sind gerade jetzt wohl höher als die ursprüngliche Planung. 

    Da wir mit dem Geld der Bürger/innen arbeiten,

    sehe hier Informationsbedarf. 

  • Eine Geschichte vom Gemeindehaushalt


    Ich gebe zu, ich weiß zu wenig über den Haushalt der Gemeinde.
     Es gibt sehr viele Zahlen und Fakten. Es gibt nur wenige, diese Zahlen und Fakten wirklich kennen (wollen). Es gibt deshalb nur eine Handvoll Menschen, die mit den Zahlen und Fakten arbeiten (können) und die die Geldflüsse im Haushalt steuern.
     Die spannende Frage ist, wie wir mit dieser Situation umgehen.
     
     Im Haushalt der Gemeinde wird unser Steuergeld verwaltet, deshalb gibt es viele Gesetze, die den Umgang mit dem Haushalt regeln. Ich glaube, niemand kennt alle diese Gesetze.
    Auch hier ist Wissen Macht.

     
     Ein Beispiel:
     Im Frühling hat der Gemeindevorstand den Abriss des Hallenbades in Auftrag gegeben.
     Das konnte der Gemeindevorstand aber eigentlich nicht, weil der Gemeindevorstand nur Aufträge bis zu 35.000 Euro vergeben kann.
     Da der Abriss aber mindestens 65.000 Euro gekostet hat, hätte dieser Auftrag meiner Meinung nach nachträglich von der Gemeindevertretung genehmigt werden müssen. (*1)

    Fakt ist, dass das Haushaltsjahr zu Ende geht und es bisher keine Genehmigung des Abriss-Auftrages durch die Gemeindevertretung gibt.

    Gut, vor einer Genehmigung des Auftrages wäre ein entsprechender Antrag des Gemeindevorstandes in der Gemeindevertretung erforderlich. Ein solcher Antrag würde dazu führen, dass der Abriss erneut in der Gemeindevertretung diskutiert wird. Es ist möglich, dass das nicht gewollt ist.

    Es wird dann wohl dann so ablaufen:

    ·         Es gibt keinen Antrag zur nachträglichen Genehmigung der   
               Auftragsvergabe.
    ·         Alles bleibt wie es ist, obwohl es vielleicht gegen das Haushaltsrecht verstößt.
    ·         Das Problem wird in einigen Jahren, wenn die Kommunalaufsicht
              dann den Haushalt der Gemeinde prüft, vielleicht festgestellt. (*2)
    ·         Die Kommunalaufsicht schreibt den Verstoß dann in ihren Bericht.
    ·         Der Bericht der Kommunalaufsicht wird dann (in einigen Jahren) der   
              Gemeindevertretung vorgelegt. Dort wird der Bericht üblicherweise
              nur von wenigen Leuten gelesen und als „Schnee von gestern“ abgehakt.

    Fall erledigt – was soll die ganze Aufregung…

    (*1) Anmerkung
      Es ist nicht bekannt, was der Abriss des Hallenbades tatsächlich gekostet hat.
    Die Gemeindevertretung interessiert sich bisher leider nicht für Schlussabrechnungen.
     

     (*2) Anmerkung
      1.) Die Kommunalaufsicht des LDK hängt seit mehreren Jahren bei ihrer wichtigen gesetzlichen Aufgabe, die Gemeindehaushalte zu prüfen, nach.
     Das hat zur Folge, dass die Haushalte der Kreisgemeinden im Widerspruch zu den Haushaltsgrundsätzen erst mit jahrelanger zeitlicher Verzögerung geprüft werden. Das ist  bekannt, interessiert aber anscheinend niemand wirklich. 

  • Mein Kurzprotokoll zu der Sitzung der Gemeindevertretung am 1.11.2021

    Haushaltsentwurf für das Jahr 2022
    Der Bürgermeister hat den Haushaltsplan 2022 eingebracht. Dieser wird zur Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

    Memoriam-Garten auf dem Friedhof Rechtenbach
    Der Gemeindevorstand wird nach Beratung des TOP beauftragt, die Verhandlungen zur Einrichtung eines Memoriam Gartens fortzuführen und der Gemeindevertretung ein tragfähiges Konzept vorzulegen.

    Akteneinsichtsausschuss zum Hallenbad-Gutachten
    Es geht um die Frage, ob der Bürgermeister selbständig ein zweites Gutachten zum Hallenbad bei der Deutschen Gesellschaft für das Bäderwesen in Auftrag geben durfte und welche Rolle die internen Vergaberichtlinien des Gemeindevorstandes dabei spielten.
    Ein Akteneinsichtsausschuss ist einzurichten, wenn eine Fraktion dies beantragt. Dieser Antrag liegt vor. Es war zu klären, ob ein bestehender Ausschuss mit der Akteneinsicht beauftragt werden oder ein neuer, temporärer Ausschuss gebildet werden soll. Bei Bildung eines neuen Ausschusses muss festgelegt werden, wie der Ausschuss besetzt werden soll.
    Der Bürgermeister erläutert, die Vergaberichtlinien basierten auf der Hauptsatzung der Gemeinde und seien in der ersten Fassung noch unter seinem Vorgänger beschlossen worden. Das von ihm in Auftrag gegebene Gutachten habe den „Irrsinn der Sanierung des Hallenbades gestoppt, sonst wäre viel Geld in die Sanierung des Beckens geflossen, um dann festzustellen, dass das Dach kaputt ist“. Es habe aus dem Gemeindevorstand keine Beschwerden zur Vergabe des Gutachtens gegeben.
    Der Antrag der Grünen, einen Akteneinsichtsausschusses mit fünf Mitgliedern zu bilden, dessen Mitglieder im Benennungsverfahren festgelegt werden, wird angenommen.

    Bürgerinformation zum Hallenbad
    Die FWG hat beantragt, die Machbarkeitsstudie und die Wirtschaftlichkeitsberechnung zum Hallenbad-Neubau auf der Homepage der Gemeinde zu veröffentlichen, damit sich die Bürger der Gemeinde hierzu informieren können.
    Die Grünen beantragen weitergehend, auch die Arbeitsergebnisse aller Teilprojektgruppen auf der Webseite der Gemeinde zu veröffentlichen.
    Die SPD beantragt, den Veröffentlichungen auf der Homepage eine Stellungnahme des Gemeindevorstandes voranzustellen.
    Alle Anträge werden angenommen, so dass sich die Bürger demnächst auf der Homepage der Gemeinde umfassend zum Thema Hallenbad informieren können.

    Sammelbestellung von Mini-Solaranlagen
    Die FWG hat meine Anregung aufgenommen und beantragt, der Gemeindevorstand solle eine Sammelbestellung von Mini-Solaranlagen für interessierte Bürger organisieren und die Bürger durch Klärung der zentralen Rahmenbedingungen bei Anmeldung und Betrieb der Anlagen zu unterstützen.
    https://m.youtube.com/watch?v=IQ180lX71QY
    Der Antrag wird angenommen.

    Der Bürgermeister beantwortet meine Anfragen:
    Frage: Was hat die Baumaßnahme „Neue Lüftungsanlage DGH Rechtenbach“ lt. Schlussabrechnung gekostet?
    Antwort: Die Schlussabrechnung liegt noch nicht vor.
    Frage: Was hat das neue Spielgerät „Traktor mit Anhänger“ am Spielplatz „Steinberger Weg lt. Schlussabrechnung gekostet? Welche Fördermittel hat die Gemeinde hierfür erhalten?
    Antwort: Die Schlussabrechnung liegt noch nicht vor. Es gibt keine Fördermittel für Spielgeräte.
    Frage: Wie ist der Sachstand „Heizung für die Sporthallen in Hüttenberg im Winter“?
    (Die Hallen werden weiter von der alten Heizung unter dem Hallenbad mit Wärme und Warmwasser versorgt. Gibt es einen Plan „B“ für einen evtl. Ausfall dieser Heizung?)
    Antwort: Die Verwaltung fragt bei den Energieanbietern nach, ob diese ein Angebot machen können.


    Anfrage Tina Gomer:
    Die Grundschule Rechtenbach ist dieses Schuljahr als eine von 6 Schulen im LDK für das Projekt „Besser zur Schule“ ausgewählt. Die Schulleitung ist gerade dabei, eine Gruppe von Interessierten aufzubauen.
     Anfrage: Ist die Gemeinde mit der Schulleitung im Gespräch zur Planung „Besser zur Schule“? Wer soll von Seiten der Gemeinde an dem Projekt teilnehmen?
    Der Bürgermeister teilt hierzu mit, die Schulwegeplanung liege in der Verantwortung der Schule. Die Gemeinde sei bisher hierzu nicht angesprochen worden.

    Der Bürgermeister berichtet:
    In der Bürgermeister-Dienstversammlung des LDK wurden die Bürgermeister informiert, dass dem LDK Flüchtlinge zugewiesen werden. Es werden schon jetzt Unterkünfte für Flüchtlinge gesucht. Er bittet die Anwesenden, entsprechende Unterkünfte an die Verwaltung zu melden.

    ……………………………………………………………………………………………………………………………………

    Weitere Infos
     
    Sanierung Bürgerhaus Hüttenberg
    Leider war es mir seit Dezember 2020!! nicht möglich, eine Mehrheit für einen Beschluss zur Sanierung des Bürgerhauses Hüttenberg zu finden. Es läuft (auch nach den Erfahrungen bei der Sanierung des Bürgerhauses in Reiskirchen) derzeit alles darauf hinaus, dass der Gesamtzustand des Bürgerhauses zunächst von einem Gutachter überprüft werden soll. Das wird dann voraussichtlich mit einer Abrissempfehlung enden..

    Erste Infos aus den Haushaltsberatungen
    Im Haushalt 2022 sind 90.00 Euro für eine neue Brücke über den Schwingbach am Festplatz in Hörnsheim eingestellt.
    Im Haushalt 2022 sind 200.000 Euro zur Verbesserung der Akustik, der Lichtanlage usw. im Bürgerhaus Rechtenbach eingestellt.

  • Meine Überlegungen vor der Sitzung der Gemeindevertretung am 1.11.2021

    Haushaltsplan 2022
    Der Bürgermeister wird den Haushaltsentwurf für das Jahr 2022 einbringen und begründen. Dieser Entwurf wird dann in den Fraktionen diskutiert und in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses beraten.

    Einige „dicke Brocken“ im Haushaltsentwurf:
    ·        Die Kreis- und Schulumlage wird je nach Hebesatz um 300.000 bis 600.000
             Euro steigen.
            (Anmerkung: Der Kreis finanziert seine Ausgaben, indem er das Geld von den          Kreisgemeinden einzieht. Dafür legt er die Hebesätze fest.
            Ich weiß, dass neue Schulen gebaut werden müssen und in den alten Schulen            Sanierungsbedarf besteht. Einige Kreisausgaben wie z.B. das geplante                           Parkhaus, für welches jetzt das alte Sparkassengebäude abgerissen wurde,   
            sehe ich kritisch – zumal 100 m weiter ein weiteres großes Parkhaus gebaut   
            wurde..).

    ·        Die Kosten für Sach- und Dienstleistungen sollen um 600.000 Euro steigen?
    ·        Die Personalaufwendungen sollen um rd. 500.000 Euro steigen, davon
             entfallen rd. 300.000 Euro auf den Kindergartenbereich.
    ·        Die Ausgaben für Externe Beratungsleistungen sollen um 120.000 Euro
             steigen.

    Bürgerinformation zum Thema Hallenbad
    Ich habe die Notwenigkeit, die Kommunikation zwischen Gemeindevertretung zu verbessern, schon einige Male angesprochen. Zuletzt musste ich den Antrag, die Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse wieder abwechselnd in allen Ortsteilen (und nicht nur in Rechtenbach) stattfinden zu lassen, mangels Unterstützung zurückziehen….
     Über die öffentlichen Beratungen zum Neubau des Hallenbades im Bürgerhaus in Rechtenbach wurde in den Zeitungen ausführlich berichtet, ich habe einige Seiten dazu auf meiner Internet-Seite geschrieben.
     Die FWG beantragt nun, die Machbarkeitsstudie und die Wirtschaftlichkeitsberechnung zum Hallenbad auf der Homepage der Gemeinde zu veröffentlichen.
     Meine Meinung zu dem Antrag:
     Wenn schon auf der Homepage der Gemeinde zum Thema Hallenbad informiert werden soll, dann sollten dort alle Informationen aus der Sitzung, also auch die Berichte der Arbeitsgruppen und des Lenkungsausschusses- veröffentlicht werden.

    Kürzung des Baumwuchses an den Holzbrücken
    Die FWG beantragt, die Bäume an den Holzbrücken über Kleebach und Schwingbach zu kürzen, weil die Blätter der Bäume die Trocknung der Holzbohlen am Boden der Brücke verhindern. 
     Meine Meinung dazu: 
     A) Die Gemeinde hat eine gesetzliche Verkehrssicherungspflicht. Diese umfasst auch die Erhaltung der Brücken. Insoweit ist der Antrag überflüssig. 
     B) Ich bin jeden Tag mit dem Rad unterwegs. Mir ist bisher nicht aufgefallen, dass viele Blätter auf den Brücken liegen – nicht einmal im Herbst.
     Die Holzbohlen am Boden können nicht trocknen, wenn man – wie bei der Brücke am Seniorenwohnheim – den Boden mit dicken Plastikplatten abdeckt.
     Die Bohlen können auch nicht trocknen, wenn sich die Spalten zwischen den Bohlen mit der Zeit mit Schmutz füllen.

     Es wäre meiner Meinung nach sinnvoller, wenn z.B. die Feuerwehr die Brücken ein Mal jährlich im Rahmen einer Übung (Jugendfeuerwehr/Sommer?) richtig abspritzen und vom Schmutz befreien würde.

    Sammelbestellung von Mini-Solaranlagen für Privathaushalte

    Die FWG hat meinen Vorschlag vom 6.10.2021 aufgegriffen und beantragt, eine solche Sammelbestellung auch für Hüttenberg zu organisieren. Danke!
     
     Akteneinsichtsausschuss
    Die Grünen haben einen Akteneinsichtsausschuss beantragt. Der Ausschuss soll klären, ob der Auftrag an die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.V., der letztlich zum Abriss des Hallenbades führte, so vergeben werden konnte. 
     Es war bisher trotz umfangreicher Bemühungen nicht möglich, die zur Klärung der Frage erforderlichen Unterlagen einzusehen.

  • „Baustellen“-Radtour

    Die Grünen Hüttenberg haben sich am Sonntag im Rahmen einer 25-km-Radtour einige aktuelle „Baustellen“ in der Gemeinde angeschaut:

    Die Fußgängerbrücke über den Kleebach am Festplatz in Hörnsheim.
    Die Fußgängerbrücke über den Kleebach am Seniorenwohnheim in Hochelheim.
    Das neue Spielgerät „Traktor mit Anhänger“ auf dem Spielplatz „Steinberger Weg“.
    Das Grundstück „Alte Käserei“ an der Langgönser Straße.
    Die Baustelle „Hallenbad“.
    Das geplante Neubaugebiet „Dollenstück“ in Rechtenbach.
    Die Verkehrsführung an den Schulen in Rechtenbach.
    Das Baugebiet  „Auf der Höll“ in Reiskirchen.
    Das Bürgerhaus in Reiskirchen.
    Das Bürgerhaus in Vollnkirchen mit Bürgerkaffee.
    Die Fußgängerbrücke über den Bach in Vollnkirchen.
    Die Verkehrssituation an der Rheinfelser Straße in Volpertshausen.
    Das Multifunkionsgebäude an der alten Kirche in Volpertshausen.
    Das Feuerwehrgerätehaus und den Festplatz in Rechtenbach.

    Wir hatten Gelegenheit, einige Radwege zu testen..

    Beim Ausklang der Radtour in der Kunstmühle gab es einiges zu besprechen..