Meine Anmerkungen zu einzelnen Tagesordnungspunkten:
1.3 Finanzbericht
Die Zahlen für den Haushalt 2022 haben sich auch in diesem Jahr wieder zwischen Einbringung des Haushalts und den Haushaltsberatungen in erheblichem Maße verändert. Wieder konnte ein erhebliches Haushaltsdefizit innerhalb von wenigen Wochen ausgeglichen werden.
Der Finanzbericht zum 30.9.2021 – vorgetragen am 6.12.2021 ist somit eine Momentaufnahme.
2.1 Haushaltsplan 2022
Da ich urlaubsbedingt nicht an den Beratungen zum Haushalt beteiligt war, werde ich hierzu nach der Sitzung berichten.
2.2 Energiekonzept Sporthalle Hüttenberg und Umgebung
Aus der Sitzung des Bauausschusses:
Der Bürgermeister führt aus, dass in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschuss vom 20.09.2021 festgehalten worden sei, dass die Planung zur Energieversorgung des Hallenbades abgewartet werden solle. In der Zwischenzeit seien seitens der Verwaltung Anfragen an Energieversorger gestellt worden.
Es könne noch nichts ausgeschrieben werden, da eine Ausschreibung des Energiekonzepts bereits der Beginn der Maßnahme sei. Dies könnte für die SWIM-Förderung schädlich sein.
Er weist daraufhin, dass auch die Sanierung der „Bürgerstuben“ noch nicht geklärt sei. Diese tauche auch im Moment in keiner Prioritätenliste auf und befinde sich auch aktuell in keinem Geschäftsgang. Das Thema müsse auf alle Fälle besprochen werden, da die Energieversorgung der Bürgerstuben Teil des Energiekonzeptes sei.
Er macht den Vorschlag, eine bauliche Untersuchung der Bürgerstuben vorzunehmen. Das Haus müsse für eine gewisse Zeit geschlossen und insgesamt begutachtet werden, damit die Sanierungskosten nicht wie bei der Feuerwehr in Hüttenberg und dem Dorfgemeinschaftshaus in Reiskirchen aus dem Ruder liefen.
Er schlägt weiter vor, die Mittel für eine Untersuchung der Bürgerstuben und die Erstellung des Sanierungskonzepts in den Haushalt 2022 aufzunehmen.
2022 sollten auch die für das Gesamtkonzept erforderlichen Verbrauchszahlen für das Hallenbad vorliegen.
Von Seiten des Bürgermeisters und des Vorsitzenden wird nach Beratung des TOP im Ausschuss vorgeschlagen, der Gemeindevertretung zu empfehlen, den Gemeindevorstand zu beauftragen, eine Studie zum Energiekonzept Sportzentrum und Umgebung zwecks Ermittlung der Verbrauchszahlen und der Umsetzungsmöglichkeiten in Auftrag zu geben.
Nach Beratung im Ausschuss wird mit 7 Ja-Stimmen bei einer Gegenstimme folgendes beschlossen:
„Der Gemeindevertretung wird empfohlen, den Gemeindevorstand zu beauftragen, eine Studie in Auftrag zu geben, um den Energiebedarf und die Umsetzungsmöglichkeiten für den Energiebedarf des Sportzentrums Hüttenberg zu ermitteln“.
Feuerwehrhaus Rechtenbach
Aus der Sitzung des Bauausschusses:
Der Vorsitzende führt aus, dass dem Ausschuss bis auf die kurzen Revisionsberichte zum Feuerwehrhaus aus den Jahren 2014 und 2019 (jeweils ein Blatt) keinerlei Unterlagen zum Zustand des bestehenden Gebäudes vorlägen. In beiden Revisionsberichten würden lediglich behebbare Mängel aufgeführt.
Er sieht die Revisionsberichte keinesfalls als belastbare Grundlage für Neubauplanungen an und fordert zumindest einen schriftlichen Abschlussbericht, aus welchem klar hervorgehe, warum das bestehende Gebäude weder saniert noch umgebaut werden könne.
Der Vorsitzende zeigt auf, dass es seit 2014 Planungen für eine Sanierung gab, für welche auch Mittel im Haushalt eingestellt gewesen seien.
Weiter erläutert er, dass es sich bei der Vorgabe für die Parkplätze am Feuerwehrhaus lediglich um eine Soll-Vorhabe handele und nach seiner Meinung noch weitere Parkflächen auf der Freifläche hinter dem Gebäude geschaffen werden könnten.
Für ihn ist es haushaltstechnisch zwingend erforderlich, vor einer Diskussion zu einem Neubau klar schriftlich festzulegen, warum der Neubau notwendig sei. Diese schriftliche Festlegung gebe es bisher nicht.
Nach einer Aussprache wird mit 6 Ja- Stimmen bei einer Gegenstimme folgender Beschluss gefasst:
„Der Gemeindevertretung wird empfohlen, den Gemeindevorstand zu beauftragen, einen Schlussbericht zu den bisherigen Planungen vorzulegen, aus welchem hervorgeht, dass das bisherige Feuerwehrgerätehaus weder umgebaut noch saniert werden kann.“
(Anmerkung: Da diese Beschlußempfehlung ein Ergebnis vorgibt, werde ich folgende Änderung beantragen:
„Der Gemeindevertretung wird empfohlen, den Gemeindevorstand zu beauftragen, einen Schlussbericht zu den bisherigen Planungen vorzulegen, aus welchem hervorgeht, warum das bisherige Feuerwehrgerätehaus weder umgebaut noch saniert werden kann.“)
2.6 Fortführung der Hebesatzung für das Haushaltsjahr 2022
Der Hebesatz der Grundsteuer B soll auf Antrag des Bürgermeisters um 25 Punkte gesenkt werden.
Begründung:
Der Hebesatz der Grundsteuer B wurde letztes Jahr um 125 Punkte erhöht. Als Begründung wurden die hohen Kosten für die Straßenbaumaßnahme „Giessener Straße“ angeführt.
Nun soll der Hebesatz der Grundsteuer B um 25 Punkte gesenkt werden, da sich die Baumaßnahme „Giessener Straße“ jetzt auf zwei Jahre verteilt und das Ausschreibungsergebnis günstiger ausgefallen ist als erwartet.
Wir haben also durch die Grundsteuererhöhung mehr Geld eingenommen, als die Straßenbaumaßnahmen kosten – und senken deshalb die Grundsteuer wieder um 25 Punkte ab.
Lt. Zeitungsbericht wurde die Gemeinde für eine schnelle digitale Buchführung ausgezeichnet. Mir hätten folgende Zahlen bei meiner Entscheidung zu diesem TOP weitergeholfen:
· Der Betrag, welcher im laufenden Jahr durch die Grundsteuererhöhung
zusätzlich eingenommen wurde.
· Der Betrag, der aktuell für die Straßenbaumaßnahme ausgegeben wurde.
· Der Betrag, welcher nach dem Ergebnis der Ausschreibung voraussichtlich
2022 für die verbliebenen Arbeiten anfallen wird.
Als Gemeindevertreter werde ich von Bürgern gefragt, warum diese Entscheidung so getroffen wurde. Ich möchte diese Frage dann beantworten können.
2.7 – 5. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung
Die Niederschlagswassergebühr soll von 0,56 Euro auf 0,64 Euro erhöht werden (Erhöhung um 8 Cent = 14 %).
Die Schmutzwassergebühr soll von 2,04 Euro auf 1,96 Euro gesenkt werden (Senkung um 8 Cent = rd. 4 %).
Meine Überlegungen:
Wir haben die Schmutzwassergebühr so hoch angesetzt, dass wir seit dem Jahr 2013 Überschüsse in Höhe von 1,6 Millionen Euro erwirtschaftet haben.
Dabei ist zu bedenken, dass in dieser Zeit die umfangreiche und sicher teure Kanalsanierung in Rechtenbach durchgeführt wurde!!
(Mein Hinweis= leider wissen wir auch hier nicht, was diese Maßnahme gekostet hat – Summe Schlussabrechnung??)
Grundsätzlich gilt, dass Gebührenüberschüsse innerhalb einer Frist von 5 Jahren zurückgezahlt werden müssen.
Die Gebührenüberschüsse aus den Jahren 2013 bis 2015 (683.445 Euro!!) sollen jetzt ggf. verwendet werden, um den Gemeindehaushalt 2022 auszugleichen.
Damit würden sich der Gebührenüberschuss dann auf rd. 930.000 Euro verringern.
Fakt ist, dass wir seit Jahren Überschüsse im Abwasserbereich erwirtschaften.
Ich kann nicht nachvollziehen, warum die Gebühren jetzt nur geringfügig um 4 % gesenkt werden sollen.
Bei den Gebühren für die Niederschlagswasser-Beseitigung haben wir seit 2016 einen Gebührenüberschuss von 64.658 Euro erwirtschaftet. Hier sollen die Gebühren um 8 Cent (14 %) erhöht werden. Diese Erhöhung hat die von der Gemeinde mit der Berechnung der Gebühren beauftragte Firma in einer Gebührenkalkulation empfohlen.
Ich habe die Gebührenkalkulation (26 Seiten!!) gelesen, verstehe aber immer noch nicht, warum diese Änderung der Gebührensatzung erforderlich ist.
Weitere Frage: Welche finanziellen Auswirkungen haben die beantragten Gebührenänderungen für die Bürger? Es wäre für mich wichtig, die konkreten finanziellen Auswirkungen der vorgesehenen Gebührenanpassungen für einen Musterhaushalt zu kennen.
2.9 Sanierung der Bürgerstuben Hüttenberg
Hier sollte zunächst einmal das Ziel genau definiert werden. Was war und ist Ziel des Sanierungsantrages?
Meiner Meinung nach sollte das Ziel sein, das bestehende Bürgerhaus mit Bewirtung für die Bürger und Vereine zu erhalten.
Fakten:
· Das Bürgerhaus ist – bis auf Bierschwemme und Kegelbahn –
uneingeschränkt nutzbar.
Bierschwemme und Kegelbahn sind gesperrt, weil ein Notausgang fehlt
(welcher aber meiner Meinung nach ggf. herstellbar wäre..)
- Es gibt kein Gutachten zum Zustand des Bürgerhauses, lediglich eine einige Jahre alte, sehr umfangreiche Kostenschätzung für eine Sanierung unter verschiedenen Gesichtspunkten (mit Gaststätte, ohne Gaststätte..).
· Das Bürgerhaus wird – wie alle öffentlichen Gebäude – regelmäßig
überprüft. Mir sind keine größeren Beanstandungen bekannt.
· Im vergangenen Jahr wurde vom Büro Swoboda/Hund Sanierungsbedarf bei
Heizung, Lüftung und Dachhaut festgestellt.
Das Thema Heizung wird im Rahmen des Energiekonzeptes bearbeitet.
Die Lüftung wurde im laufenden Jahr ohne größere Beanstandungen
überprüft.
Die Blasen in der Dachhaut dürften ohne großen finanziellen Aufwand zu
beseitigen sein.
· Natürlich gibt es – wie in jedem älteren Haus – immer Dinge, die repariert
werden sollten. Dies sollte weiter geschehen.
Es muss sichergestellt werden, dass festgestellte Mängel sofort schriftlich an
die Verwaltung gemeldet werden.
· Die im Antrag der FWG geforderte systematische Grundlagenuntersuchung
des Bürgerhauses wird lt. Bürgermeister zu einer längeren Schließung führen.
· Eine längere Überprüfung des Bürgerhauses durch Gutachter wird dann –
je nach Umfang und Fragestellung des Auftrages – voraussichtlich zu
umfangreichen, teuren Sanierungsvorschlägen führen.
· Bei umfangreichen Sanierungsmaßnahmen wird der Brandschutz aktiv und
es entstehen bekannterweise hohe Kosten für zusätzliche
Brandschutzmaßnahmen.
· Hohe Sanierungs- und Brandschutzkosten führen zu Neubauüberlegungen.
· Ein Neubau des Bürgerhauses dürfte aber in den nächsten Jahren nicht
finanzierbar sein.
· Die immer wieder einmal eingebrachte Idee, das wertvolle Grundstück an
einen Investor zu verkaufen, welcher dann dort ein „Geschäftszentrum mit
Bürgersaal“ baut, entspricht nicht dem Wünschen der Hüttenberger Vereine
und Bürger, welche das Bürgerhaus weiter mit Bewirtung nutzen möchten.
Ich sehe aktuell keinen dringenden Handlungsbedarf für eine systematische Grundlagenuntersuchung.
Das Thema „Sanierung Bürgerhaus Hüttenberg“ sollte aber weiter im Geschäftsgang bleiben! Ggf. könnte der Gemeindevorstand beauftragt werden, in einem Lagebericht alle der Verwaltung bekannten Mängel des Bürgerhauses aufzulisten.
Diese Mängelliste sollte dann der Bauausschuss prüfen und eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen für die Gemeindevertretung erarbeiten.
2.10 Wiederherstellung der Befahrbarkeit Borngasse/Schützenstraße
Die Einfahrt zur Borngasse ist schon einige Zeit nach Straßenbauarbeiten gesperrt, da bei den Arbeiten Schäden an einer Stützmauer zu einem Privatgrundstück entstanden sind.
Lt. Auskunft des Bürgermeisters wird aktuell in einem langwierigen Rechtsstreit geklärt, wer die Kosten zur Beseitigung des Schadens übernimmt.
Da Straßen- und Kanalarbeiten betroffen sind, geht es dabei ggf. um eine sechsstellige Summe.
Der Antrag ist grundsätzlich zu begrüßen.
Bevor etwas entschieden wird, sollten der Gemeindevertretung aber alle Informationen vorliegen, die für eine Entscheidung erforderlich sind!
Es sollte auch bedacht werden, dass es ggf. Auswirkungen auf den Rechtsstreit haben kann, wenn die Gemeinde vor einer Entscheidung Arbeiten in Auftrag gibt..