• Kurzbericht aus der Sitzung des Ortsbeirats Weidenhausen am 5.7.2022

    Sperrung Schützenstraße/Borngasse

    Der Bürgermeister berichtet, der ganze Kreuzungsbereich solle mittelfristig erneuert werden. Derzeit laufen die Planungen. 
     Hessen-Mobil (das Straßenbauamt) muss eingebunden werden. 
     Beginn der Bauarbeiten vielleicht 2023.

    Sanierung der Rheinfelser Straße

    Lt. Anwohner wurde die Straße zuletzt in den 50er Jahren grundsaniert. 
     Das bedeutet lt. Bürgermeister, dass die Straße jetzt wieder grundsaniert werden muss. Dazu muss voraussichtlich auch der Unterbau erneuert werden – also steht dort eine lange, umfangreiche und teure Baumaßnahme an.
     Für die Sanierung der Straße ist Hessen-Mobil zuständig (Landesstraße). Hessen-Mobil hat die Straße bisher nicht mit Priorität im Programm – das Programm soll aber demnächst aktualisiert werden.

    Große Schäden (Löcher) sollen von den Anliegern an die Gemeinde gemeldet werden, von dort werden sie an Hessen-Mobil weitergeleitet.

    Tempo 30 in der Rheinfelser Straße

    Die Anlieger berichten, dass die Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht immer beachtet werden und fordern mehr Geschwindigkeitskontrollen.

    Der Bürgermeister berichtet, dass das Leica-Blitzgerät der Gemeinde nach einem Gerichtsurteil zur Messsicherheit nicht mehr verwendet werden kann.

    Die Anlieger regen die Installation von Smiley-Tafeln an, welche die Autofahrer mit roten oder grünen Smileys zur Geschwindigkeit informieren. 
     Eine solche Tafel kostet rd. 1000 Euro.
     Die Anregung wird vom Ortsbeirat unterstützt.
     Der Bürgermeister teilt mit, das Programm, mit welchem entsprechende Geräte vom Land beschafft wurden, sei ausgelaufen.

    Der Bürgermeister teilt weiter mit, die Gemeinde habe die Bitte um Erweiterung der Tempo-30-Zonen an Hessenmobil weitergeleitet.

    Der Bürgermeister teilt auf Anfrage mit, dass Fotos von PKW, welche verbotenerweise auf dem Bürgersteig parken, zur Ahndung an die Verwaltung geschickt werden können.

    Nachtrag aus der konstituierenden Sitzung des Kinder- und Jugendparlaments am 6.7.2022:
    Von Schülern aus Volpertshausen wurde angeregt, eine Querungshilfe an Bushaltestelle am Bürgerhaus an der Rheinfelser Straße zu installieren, da es oft  schwierig ist, dort die Straße zu überqueren. 

    Auf Anfrage von Anliegern:
    Die einzige Möglichkeit der Beschleunigung des Verfahrens scheint zu sein, im Rahmen einer Bürgerinitiative aktiv zu werden…

    Schottergärten

    Der Ortsbeirat hat bei der Gemeinde angefragt, ob diese Gärten erwünscht/erlaubt seien.
     Der Bürgermeister berichtet, Schottergärten seien nur zulässig, wenn das der Bebauungsplan erlaube. Es gibt aber unterschiedliche Bebauungspläne. 
     Das Büro Fischer wurde beauftragt, die Sach- und Rechtslage zu prüfen. 
     Ggf. müssen Bebauungspläne angepasst werden.

    Für die Ahndung von Verstößen gegen die Bebauungspläne ist die Bauaufsicht des LDK zuständig. 
     Der Bürgermeister regt an, Schottergärten an die Gemeinde zu melden. Von dort werden illegale Schottergärten dann nach Prüfung an die Bauaufsicht des LDK weitergemeldet.

    725-Jahr-Feier

    Die Vereine berichten, die Planung sei coronabedingt schwierig. 

  • Wichtige Informationen zum Sachstand „Neubau Hallenbad“ 

    Stand der Information: 24.06.2022

    Autoren dieser Information: Herren Stein (Projektleiter) und Krack (Mitglied Lenkungsausschuss)



    Vorweg: Aus der Sicht der Projektbeteiligten laufen die Arbeiten am Projekt planmäßig.

    1. Förderungen

      SWIM
      Die Information, dass die SWIM-Förderung noch beantragt werden muss, ist nicht ganz zutreffend.

    Das Land Hessen hat ein zweistufiges Verfahren vorgegeben:
    Die zunächst notwendige Anmeldung für das Hallenbad-Investitionsprogramm (SWIM) konnte fristgerecht zum 30.09.2021 an das Land Hessen übergeben werden.

    Zwischenzeitlich wurde die Anmeldung bestätigt und eine Fördersumme von 1 Mio. Euro in Aussicht gestellt.

    Der formal erst danach im zweiten Schritt notwendige Antrag geht ebenso fristgerecht zum 30.06.2022 nach Wiesbaden.

    Diesem Antrag sind eine Reihe von Erklärungen und Unterlagen wie der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, Machbarkeitsstudie, Bodengutachten oder Befürwortungen beizufügen.

    Aufgrund des gesetzlich vom Land aber auch ausdrücklich vorgegebenen einzuhaltenden Vergabeverfahrens sind Planungen und Kostenberechnungen (Leistungsphase 3) erst nach einer entsprechenden europaweiten Ausschreibung zu vergeben und anschließend zu erstellen.  


    Diese europaweite Ausschreibung ist, wie eingangs erwähnt, erfolgt; sie ist allerdings ein komplexes Verfahren mit vielen Fristen und Nachfristen und kann sich daher bis zu 5-6 Monaten hinziehen.

    Nach entsprechender Vergabe der Planungsleistungen wird dann auch die erforderliche Planung und Kostenberechnung erstellt werden, so dass erst aller Voraussicht nach im nächsten Jahr die noch notwendigen Unterlagen an das Land nachgereicht werden können. Damit keine Zuschussmittel verfallen, hat die Gemeindeverwaltung einen Antrag beim Land auf Mittelübernahme nach 2023 gestellt. 


    Hintergrund: Das Förderprogramm des Landes Hessen ist auf Sanierungsmaßnahmen zugeschnitten. Dem Land Hessen ist sehr wohl bewusst, dass bei einem Projekt unserer Größenordnung die Planung erst im Rahmen einer europaweiten Vergabe vergabekonform beauftragt werden kann.

    Bundesförderung

    Parallel wird versucht, neben der Landesförderung auch an Zuschüsse aus einem Bundesprogramm zur Sanierung kommunaler Einrichtungen zu kommen. Dieses Programm wird voraussichtlich erst im Herbst 2022 für Antragstellungen geöffnet, da zur Zeit noch die Bedingungen für eine Förderung durch den Bund erarbeitet werden. In diesem Zusammenhang ist aller Voraussicht nach auch die Vorlage eines städtebaulichen Konzepts notwendig. Eine schriftliche Interessensbekundung vorab bringt nichts, denn er Bund öffnet zu gegebener Zeit ein Portal, in dem der Antrag online in einem Workflowverfahren einzustellen ist.

    Dazu wurden im Rathaus Gespräche mit dem MdB Dagmar Schmidt geführt, die an der Erarbeitung der Förderrichtlinie beteiligt ist. Das Bundestagsbüro informiert uns, sobald das Programm eröffnet wird. Auf parteipolitischer Ebene sollten auch Gespräche mit dem Vors. des Haushaltsausschusses des Bundestages, Dr. Helge Braun, geführt werden, denn das Programm ist erfahrungsgemäß völlig überzeichnet. Der Haushaltsausschuss des Bundestages ist das entscheidende Gremium bzgl. der Vergabe.

    1. Unterstützung

    Um unsere Arbeit zu unterstützen, konnten wir auf Empfehlung eines Mitglieds des GVO Verbindung mit der THM aufnehmen. Wir konnten mit der THM, Fachbereich Bauwesen, eine Kooperation in Form von Studienarbeiten des Masterstudiengangs zur Gestaltung eines Hallenbadneubaus im Rahmen einer städtebaulichen Betrachtung vereinbaren.

    Die THM unterstützt uns in Form von Masterarbeiten, die die Studenten im Rahmen ihres Studiengangs erstellen. Es werden bis zu 10 Arbeiten vorgelegt werden. Diese beinhalten:

    • die o.a. städtebaulichen Begutachtung,
    • die örtliche und technische Ausplanung eines Hallenbades auf dem Gelände des Sportzentrums. Hierbei sind die Studierenden frei, einen Vorschlag für ein Hallenbad zu machen und diesen dann technisch auszuplanen. Dazu sollen auch erste Kostenschätzungen erfolgen.
    • Schließlich sind auch noch die energetischen Bedarfe zu untersuchen.
    • Hierzu wurden den Studierenden bei Ortsterminen Randbedingungen mitgeteilt, die einzuhalten sind:
      + Beschränkung auf das Gelände des SpZ; völlige Planungsfreiheit auf dem Gelände;
      + die SpH sind auszunehmen; allerdings sind die gesamten Sanitärbereiche des SpZ im
         Untersuchungsumfang.
      + Das Hallenbad soll keine (!) gemeinsame Wand mit der SpH haben.
      + Es gibt keine Vorgaben für eine bestimmte Beckenkonfiguration.
      + Es sollen Überlegungen zur Verbesserung beim TVH angestellt werden, z.B. ein Vor-
          schlag, wie man den VIP-Bereich und ggf. ein gemeinsames Foyer gestalten könnte.
      + Das Thema Energie ist für das gesamte SpZ zu betrachten. Hier sollen die einzelnen 
         Gebäude hinsichtlich ihres Energiebedarfs untersucht werden. Dieses Vorgehen ist 
         Konsens.

    Die Arbeiten werden hochschulintern am 18.07. präsentiert. Hier werden wir mit einem kleinen Team als Beobachter teilnehmen. Die besten drei Arbeiten werden prämiert werden. Auf der Grundlage der von der THM bewerteten Arbeiten planen wir, davon eine auszuwählen, die dann in eine Umsetzung über das ausgeschriebene Planungsteam einfließen kann und soll.

    Gemeindevertretung, Schwimmbadnutzer und Öffentlichkeit werden zum Ergebnis beteiligt. Format und Verfahren werden zu gegebener Zeit bekannt gegeben.

    1. Planungsteam

    Die am 27.9.2021 von der Gemeindevertretung beschlossene zweistufige EU-weite Ausschreibung nach § 17 Vergabeverordnung für einen Objektplaner, einen Tragwerksplaner, einen Freianlagenplaner, die Planung der technischen Gebäudeausrüstung und einen Projektsteuerer ist am 24.6.2022 erfolgt.

    Damit erfolgt die europaweite Veröffentlichung automatisch ab dem 25.06. Sie endet am 25.07.2022. Die Verwaltung hat damit die Voraussetzung geschaffen, dass nach Abschluss der Arbeiten der THM unverzüglich weitergearbeitet werden kann.

    Die nächsten Schritte/Termine im Vergabeverfahren sind:

    + ggf. Rückfragen der Interessenten beantworten,

    + Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge: 25.07.2022,

    + Interessenten auf Eignung prüfen: 25.07. bis 11.08.2022

    + Angebotsaufforderung der geeigneten Interessenten: ab 11.08.2022,

    + Frist zur Abgabe der Angebote: 19.09.2022,

    + Angebote nach festgelegten Bewertungskriterien prüfen,

    + danach Beauftragung.

    1. Weitere Informationen
    • Sinn der Präsentationen der THM ist die Darstellung der Ergebnisse der Studienarbeiten. Diese werden unterschiedliche Lösungsansätze beinhalten, die zuerst durch die Professoren begutachtet und bewertet werden. Unsere (= Lenkungsausschuss) Aufgabe wird dann sein, den aus unserer Sicht am besten geeigneten Vorschlag auszuwählen. Die Kriterien dazu sind die bereits geleisteten Vorarbeiten der 4 Arbeitsgruppen der GVT in 2021, dazu das Thema Finanzierbarkeit, sowie weitere Gesichtspunkte. 
      Idealerweise bekommen wir einen Vorschlag, der direkt weiterverwendet werden kann. Diesen werden wir dann weiter untersuchen, im Detail ausplanen und dann realisieren.
    • Realisierung ohne Fördermittel schneller??
      Das ist zutreffend, und wurde bei den von uns als Referenz untersuchten Hallenbädern in Dieburg und Münster-Handorf angewendet. Die Projektleitung erachtet aber diesen Ansatz für Hüttenberg als nicht gangbar. Die Beschlusslage ist auch eine andere. Die Gemeindevertretung hat die Antragstellung im Grundsatzbeschluss zum Neubau mitbeschlossen. In der Teilprojektgruppe Finanzen wurde zumindest die SWIM-Förderung immer mit einkalkuliert.
    • Bodengutachten
      Das Gutachten liegt vor. Es wurde im Zuge der Untersuchungen zur Chlorproblematik im Grundwasser erstellt und aktuell in der erforderlichen Form ergänzt. Dieses wurde mit dem Antrag beim Land Hessen mit eingereicht.
  • Die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Hüttenberg


    Nach § 22 Abs. 5 der Geschäftsordnung soll (darf) jeder Gemeindevertreter (in der Sitzung der Gemeindevertretung) zu einem Antrag nur ein Mal sprechen.

    Die Redezeit beträgt nach
    § 24 Abs. 1 höchstens 5 Minuten.





    Nach diesen Redebeiträgen wird der Antrag üblicherweise zur weiteren Beratung in einen Ausschuss verwiesen.

    Leider gelten aber für die Beratungen im Ausschuss die gleichen Redeeinschränkungen wie in der Gemeindevertretung.




    Meine Meinung:
    In den 25 Jahren, in welchen ich die Protokolle der Gemeindevertretung geschrieben haben, gab es diese Einschränkungen nicht.
    Natürlich dauerten die Sitzungen damals länger, das förderte aber die fraktionsübergreifende Kommunikation.

    Die echten (zeitlich offenen) Beratungen und Diskussionen finden heute nur noch in den Sitzungen der einzelnen Fraktionen statt.

    Es gibt aber keinen offenen, fraktionsübergreifenden Meinungsaustausch mehr in der Gemeindevertretung.

    Dafür gibt es echte Kommunikationsprobleme.

    Ich habe angeboten, einen finanziellen Beitrag zu einer Grillparty der Gemeindevertretung zu leisten, damit einfach mal alle bei einem Bier oder Wein ohne Zeitdruck miteinander reden können!

    Ich weiß, dass alle für unser Hüttenberg arbeiten.
    Ich bin mir sicher, wir könnten viel mehr gemeinsam tun, wenn wir mehr miteinander reden!!

  • Geschäftsordnung der Gemeindevertretung

    Die Gemeindevertretung hat am 28.2.22 beschlossen, dass eine Machbarkeitsstudie für den Bau eines neuen Feuerwehrhauses in Rechtenbach erstellt und diese der Gemeindevertretung vorgestellt wird.

    Die Machbarkeitsstudie wurde jedoch am 20.6.22 überraschend vom Planer im Haupt- und Finanzausschuss vorgestellt. 
     Es gab keinen entsprechenden Tagesordnungspunkt und der Ausschuss hat nicht beschlossen, einen entsprechenden TOP auf die Tagesordnung zu nehmen.

    Die vom Planer vorgestellten Planungsunterlagen wurden während der Sitzung am 20.6.2022 um 20.12 Uhr  (während der Sitzung)  vom Bürgermeister an die Gemeindevertreter übersandt.

    ……………………..

    Am nächsten Tag (22.6.2022) teilte mir die Verwaltung im Rahmen der Planung der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 4.7.2022 mit, es lägen keine Aufträge der Gemeindevertretung an den Bauausschuss vor.


    Meine Bitte, die am 20.6.2022 im Haupt- und Finanzausschuss vorgestellte Planung zum Feuerwehrhaus auch im (zuständigen) Bau- und Verkehrsausschuss vorzustellen, wurde unter Hinweis auf die Geschäftsordnung !!! (keine entsprechende Beauftragung durch die Gemeindevertretung) abgelehnt. 

    Damit fällt die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 4.7.2022 mangels Themen aus. 
     

    Da die nächste Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses erst am 26.9.2022 stattfindet, kann die Machbarkeitsstudie zum neuen Feuerwehrhaus wohl nicht mehr vor der Einreichung des Förderantrages zum Feuerwehrhaus im Bauausschuss beraten werden. 
    Info: Die Machbarkeitsstudie muss dem Förderantrag beigefügt werden.

  • Offener Brief an alle, die ein neues Hallenbad wollen: Leute, kommt in die Gänge!!!!!

    Inzwischen kämpft noch eine Hand voll Menschen auf der politischen Bühne Hüttenbergs aktiv für den Neubau des Hallenbades!!!

    Die Unterstützung für diese Arbeit in der Gemeindevertretung und auch im neuen Ortsbeirat für den OT Hüttenberg ist sehr überschaubar!!!

    Die Informationsmöglichkeiten zum Thema „Neubau Hallenbad“ sind (abgesehen von meiner Internetseite) noch überschaubarer: 

    Ab und zu ein Zeitungsbericht, 

    sehr wenig Interesse, an Sitzungen der Gemeindegremien zu diesem Thema teilzunehmen und sich zu informieren und 

    Gespräche am Stammtisch und auf der Straße…

    Alle mit dem Tenor: Es tut sich nicht viel!

    Lesern meiner Seite sollte aber auffallen, dass durchaus andere große und teure Projekte in der Gemeinde mit viel mehr Schwung vorangetrieben wurden und werden.

    Leute, ihr habt mich in die Gemeindevertretung gewählt. Damals war das Hallenbad ein großes Thema.

    Ich nehme diesen Auftrag ernst und ihr könnt seit November 2019 auf meiner Seite „infos-hochelheim-hoernsheim.de“ lückenlos nachvollziehen, was sich in der Gemeindepolitik tut und was ich tue.

    Bitte lest meinen Bericht aus dem Lenkungsausschuss für den Hallenbad-Neubau vom 13.6.2022 und bildet euch eine Meinung.

    Wenn ihr ein neues Hallenbad wollt, müsst ihr mir nicht sagen, was ich tun soll.

    Ihr müsst jetzt endlich auch mal selbst in die Gänge kommen!!

    Es wäre zum Beispiel sehr hilfreich, wenn beim nächsten Hallenbad-Thema der Gemeindevertretung mal 50 interessierte Zuschauer auflaufen würden.

    Es wäre auch hilfreich, mal die Gemeindevertreter eures Vertrauens aktiv auf den Hallenbad-Neubau anzusprechen..

    Wo sind die aktuellen Initiativen der Leute, die ein neues Hallenbad wollen??????

  • Der neue Bedarfs- und Entwicklungplan der Hüttenberger Feuerwehr

    Stand 22.6.2022, 21.00 Uhr

    Mein Bericht zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.6.2022:

    Vorab:
    Der Entwurf des Bedarfs- und Entwicklungsplans wurde am 1.6.2022 per Mail an die Gemeindevertreter versandt.

    Da der Entwurf jedoch nicht zusammen mit den Sitzungsunterlagen des Haupt- und Finanzausschusses versandt und nicht im Ratsinformationssystem eingestellt worden war, wurde er am Tag der Sitzung um 16.41 Uhr nochmals vom Bürgermeister nachgeliefert.

    Die Planungsunterlagen für ein neues Feuerwehrhaus in Rechtenbach wurden vom Bürgermeister nach Beginn der Sitzung (20.12 Uhr) per Mail verschickt.

    Zur Sitzung:

    An der Sitzung nahmen ca. 50 Feuerwehrleute als Zuschauer teil. Sie waren mit 9 Feuerwehr- Fahrzeugen angereist.

     Auch einige wenige Mitglieder des Gemeindevorstands und noch weniger Mitglieder der Gemeindevertretung nahmen an der (für mich wichtigen) Sitzung teil.

    Zu Beginn der Sitzung ein Planer (Herr Müller) der überraschenderweise mit Planungsunterlagen anwesend war, außerhalb der Tagesordnung (und der Geschäftsordnung – aber wen kümmert das bei einer so wichtigen Sache..) den aktuellen Planungsstand für den Bau eines neuen Feuerwehrhauses in Rechtenbach vor.
     
     Ich habe immer noch keine Informationen zu der Frage, ob inzwischen ein Bodengutachten zum vorgesehenen Baugelände vorliegt – aber vielleicht kommt da ja irgendwann mal was..

    Einige Informationen zu der Planung: 

    Die geplante Fahrzeughalle umfasst – wie die bisherige Fahrzeughalle – 4 Stellplätze.

     Lt. Planer reichen Plätze mit der Standardgröße 3 für Hüttenberg aus.

    An die Fahrzeughalle grenzt eine große Waschhalle an, in welcher später die Feuerwehrfahrzeuge aus ganz Hüttenberg gewaschen und gewartet werden sollen. 
     (Hierzu wäre eine Wirtschaftlichkeitsberechnung ganz interessant – wo wurde das bisher gemacht?).

    Im ersten Stock ist u.a. ein großer Schulungsraum vorgesehen. 
     (Der Planer sieht keine Notwendigkeit für einen behindertengerechten Zugang. 
    Das würde dann auch für eine Aufstockung des bisherigen Feuerwehrhauses gelten, für die aber eine Wirtschaftlichkeitsberechnung erforderlich wäre..)

    Vor dem Gebäude soll ein Übungsturm (z.B. für Abseil-Übungen) gebaut werden.
     (Das ist sicher eine gute Idee, sollte aber auch einer wirtschaftlichen Prüfung unterzogen werden).

    Das Gebäude soll mit einer Infrarot-Heizung ausgestattet werden, welche von Solarmodulen und einer Pufferbatterie mit Strom versorgt wird.
     (Ein interessanter Vorschlag! Eine solche Anlage läuft bereits im Feuerwehrhaus in Greifenstein).

    Die Kosten der Baumaßnahme schätzt der Planer aktuell auf 4 Millionen Euro.

    ………

    Nach dem Bericht des Planers geht der Ausschuss zur Tagesordnung über.  
     Herr Kummer stellt den Entwurf des neuen Bedarfs- und Entwicklungsplans vor. 
     Der Entwurf umfasst 130 Seiten und ist meiner Meinung nach eine sehr gute Ausgangslage für die weitere Beratung.

    Dieser Plan muss lt. § 3 HBKG von den Gemeinden erstellt werden. 

    § 3 HBKG (Auszug) 

    Aufgaben der Gemeinden (Auszug) 

    (1) Die Gemeinden haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe 

    1. in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung zu erarbeiten, fortzuschreiben und daran orientiert eine den örtlichen Erfordernissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, diese mit den notwendigen baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie technischer Ausrüstung auszustatten und zu unterhalten.

    Lt. Bedarfs- und Entwicklungsplan – 
    Seite 5 – wurde der Plan von folgenden Personen erarbeitet: 

    Gemeindebrandinspektor     
    Eric Schindler 

    Stellv. Gemeindebrandinspektor   
    Benedikt Kummer 

    Fachberater Technik                     
    Friedel Mehlmann 

    Wehrführer OT Hüttenberg           
    Eike Kroganski 

    Wehrführer OT Rechtenbach        
    Dominik Schmidt 

    Wehrführer OT Reiskirchen          
    Heiko Heun 

    Wehrführer OT Volpertshausen    
    Nico Mehlmann

    In die Beratungen waren lt. Herrn Kummer auch der Bürgermeister und Herr Jensen von der Verwaltung eingebunden.

    Die o.a. Personen haben viel Zeit und Arbeit in die Erarbeitung des Planes investiert.

    Verschiedene Anmerkungen zum Vortrag von Herrn Kummer:

    ·         Im Jahr 2025 sind mehrere Mannschaftstransportwagen zu ersetzen.
    (Mannschaftstransportwagen sind 9-Sitzer-Busse mit Blaulicht und Lautsprecheranlage. Sie müssen nach 
    10 – 15 Jahren ersetzt werden).

    ·         Der von der Feuerwehr geforderte Notstromerzeuger (Seite 85) ist nach Rückfrage von Hans Kleinschmidt nicht dringend zu beschaffen. 
    Der Notstromerzeuger soll u.a. dazu eingesetzt werden, im Krisenfall eine Versorgungsstation für ca. 50 Personen mit Strom zu versorgen.

    ·         Hans Kleinschmidt zeigt auf, dass einige Fahrzeuge der Feuerwehr (überwiegend Anhänger) in den letzten Jahren nur selten oder gar nicht genutzt wurden und fragt, ob sie tatsächlich gebraucht werden.
     Herr Kummer erläutert, die Fahrzeuge seien notwendig, um bei Bedarf schnell notwendiges Matierial befördern zu können.

    ·         Tabelle Seite 48 – Tagesalarmstärke: Hans Kleinschmidt zeigt auf, dass die durchschnittliche Tagesalarmstärke der einzelnen Feuerwehren in den oberen Ortsteilen unter der Mindesteinsatzstärke liegt. 
    Herr Kummer erläutert, dass deshalb grundsätzlich alle Feuerwehren in den oberen OT gemeinsam alamiert werden und ausrücken.
     Hans Kleinschmidt fragt, ob ein zentraler Standort in den Oberen OT nicht sinnvoller sei.
    Herr Kummer erläutert, dass sich dadurch u.a. bei der Alarmierung die Anfahrt zum Standort  verlängern würde und die Zeitvorgaben der Hilfsfrist nur noch schwer einzuhalten wären.

    ·         Der Vorsitzende Volker Breustedt erteilt Hans Kleinschmidt nach 5 Wortmeldungen (Fragen) nur noch ein Mal das Wort, da er nach der Geschäftsordnung nicht das Recht auf mehr Redebeiträge habe.

    ·         Ich frage, ob die Revisionsberichte, welche Grundlage für die Forderungen der Feuerwehr nach baulichen Verbesserungen an den Feuerwehrhäusern Reiskirchen, Vollnkirchen und Hüttenberg (Dach) sind, der Gemeindevertretung zu Verfügung gestellt werden können. 
    Herr Kummer erklärt, die Frage müsse von der Verwaltung beantwortet werden. Der Bürgermeister äußert sich nicht.

    ·         Ich frage, welche Auswirkungen die Aussagen zum Feuerwehrhaus Vollnkirchen bzgl. Erweiterungsmöglichkeiten (fehlende Parkplätze) haben.
     Herr Kummer erläutert, dass hier eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben werden sollte, welche ggf. zu einer Neubauplanung führen wird (!!!)
     (Warum gab es keine Machbarkeitsstudie zum derzeitigen Feuerwehrhaus in Rechtenbach?) 

    ·         Volker Breustedt fragt, was mit dem bisherigen Feuerwehrhaus in Rechtenbach geschehen soll, wenn das neue Haus steht.
     Der Bürgermeister erläutert, darüber könne man später reden.

    ·         Da der Investitionsplan (Seite 124) keine Endsumme enthält, frage ich nach, ob der Bedarfs- und Entwicklungsplan tatsächlich (mindestens) 6 Millionen Euro an Investitionen für die Feuerwehr in den nächsten 10 Jahren vorsieht.

    Herr Kummer bestätigt das.
    (Die Summe wird meiner Meinung nach sich allein durch die vorgesehenen Baumaßnahmen noch erheblich erhöhen).

    Nach einer Sitzungsunterbrechung zur Abstimmung in den Fraktionen beantragt Hans Kleinschmidt, den Bedarfs- und Entwicklungsplan nochmals von einem neutralen Gutachter prüfen zu lassen.

    Oliver Hölz sieht hierzu keine Notwendigkeit, da die Feuerwehr ihre Forderungen gut begründet habe, die Feuerwehrarbeit wichtig und jeder investierte Euro gut angelegt sei. Die Planung sei zudem vom Kreisbrandinspektor geprüft worden.
     Er sieht die Fragen aus dem Ausschuss als Beweis, dass es bei einzelnen Mitgliedern der Gemeindevertretung ein Misstrauen gegenüber der Verwaltung und der Feuerwehr gibt.
     (Ok, wenn Fragen nicht mehr erwünscht sind, warum brauchen wir dann überhaupt noch Ausschüsse und die Gemeindevertretung??)

    Volker Breustedt zeigt auf, dass Fragen zulässig und üblich sind. 

    Er erläutert weiter, dass die SPD dem Bedarfs- und Entwicklungsplan zustimmen wird. 
    Alle Entscheidungen müssten sowieso vor der Umsetzung nochmals beraten und abgestimmt werden. Ggf. könne man ja bei Bedarf einen neuen Bedarfs- und Entwicklungsplan erstellen.

    Der Bürgermeister sieht alle im Bedarfs- und Entwicklungsplan genannten Punkte als wichtig an. Er zeigt auf, dass die Unterdeckung für die Feuerwehr im aktuellen Haushalt lediglich 360.000 Euro betrage.

    Der Antrag der Grünen, den Bedarfs- und Entwicklungsplan von einem unabhängigen Gutachter prüfen zu lassen, wird mit 5 Nein-Stimmen bei 3 Ja-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt.

    Der Bedarfs- und Entwicklungsplan wird der Gemeindevertretung mit 5 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen zur Annahme empfohlen.

  • Meine Zusammenfassung der Informationen aus Sitzung des Lenkungsausschusses „Neubau Hallenbad“ am 13.6.2022

    Stand 22.6.22, 21.00 Uhr

     
    ·         Die SWIM-Förderung muss noch beantragt werden!!
    Sie wurde bisher zur Förderung angemeldet. Danach wurde der Gemeinde bestätigt, dass das Projekt mit Priorität auf die Förderliste aufgenommen wurde.
    Jetzt müssen noch Unterlagen zum Antrag (u.a. eine Wirtschaftlichkeitsberechnung) nachgereicht werden.


    ·         Für den SWIM-Antrag ist auch eine Kostenberechnung nach DIN 276 erforderlich, welche bis 30.6.2022 vorgelegt werden müsste.
    Dieser Termin ist nicht zu halten, da es bisher weder eine finale Kostenberechnung noch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung gibt.
    Die Gemeinde verhandelt mit dem Land wegen einer Fristverlängerung –
    die Antragstellung kann dann voraussichtlich erst 2023 erfolgen.

    ·         Die Bundesförderung wurde bisher nicht beantragt, es sind auch noch viele Fragen offen (kann ein Neubau gefördert werden? Wie viel Geld wird bereitgestellt? Ist eine Förderung möglich, wenn mit einem Generalunternehmer gebaut wird? Ist es sinnvoll, in der aktuellen Situation überhaupt ein großes Bauprojekt zu beginnen ???..).
    Es laufen aber Gespräche. Der Antrag wird vermutlich erst 2023 gestellt, da auch hier Bauunterlagen beigefügt werden müssen.
    Ich konnte nicht klären, ob man ggf. schon jetzt vorsorglich schriftlich Interesse bekunden kann.


    ·         Die am 27.9.2021 von der Gemeindevertretung beschlossene zweistufige EU-weite Ausschreibung nach § 17 Vergabeverordnung für einen Objektplaner, einen Tragwerksplaner, einen Freianlagenplaner, die Planung der technischen Gebäudeausrüstung und einen Projektsteuerer erfolgt am 17.6.2022.
    Die Ausschreibung wird mit Auswertung ca. 6 Monate – also bis Ende 2022 – dauern.


    ·         Am 18.7.2022 präsentieren ca. 10 Studentinnen und Studenten der THM ihre Semesterarbeiten zum Thema „Städtebauliches Konzept: Hallenbad in der Ortsmitte OT Hüttenberg“ (??).
    Der konkrete Arbeitstitel ist mir nicht bekannt, ich habe ich keine Informationen zu dieser Semesterarbeit und weiß auch nicht, wer sie beauftragt hat.


    ·         Auf Nachfrage:
    Bei der Semesterarbeit „Hallenbad in der Ortsmitte OT Hüttenberg“ soll der ganze Ortsmittelpunkt einbezogen werden (Hallenbad, Sporthallen, Bürgerhaus), da das für das Energiekonzept erforderlich ist.
    Es sollen dafür Energiekonzepte für jedes dieser Gebäude erstellt werden.
    (Hierzu gab es aber keine einheitliche Meinung, es war auch nicht klar, wie die konkrete Aufgabenstellung an die THM lautet).

    ·         Auf Nachfrage:
    Die Präsentation der THM soll im „kleinen Kreis“ erfolgen, evtl. wird der Lenkungsausschuss eingebunden, auch der Gemeindevorstand möchte teilnehmen.
    Das Ergebnis der Präsentation soll aber nicht öffentlich beraten werden.

    ·         Auf Nachfrage:
    Mir ist auch nach weiteren Nachfragen nicht klar, welchen Zweck dann die Präsentationen der THM haben.
    Ggf. sollen gute Ideen in die weitere Planung übernommen werden?


    ·         Auf Nachfrage:
    Die Planung wäre ohne die Beantragung von Fördermitteln viel schneller durchführbar.


    ·         Auf Nachfrage:
    Es gibt noch kein finales Bodengutachten, da noch nicht feststeht, wo genau das Hallenbad stehen wird.
     
    ·         Info:
    Leider konnte ich nicht alle meine Fragen stellen, da gleich nach der Sitzung des Lenkungsausschusses eine Sitzung der Gemeindevertretung angesetzt war. Vielleicht habe auch nur ich nicht alles verstanden, da fast alle Fragen von mir kamen. 
     
     
    Klaus-H. Weber

  • Kurzbericht aus der Sitzung der Gemeindevertretung am 7.6.2022

    1. Der MEMORIAM-Garten auf dem Friedhof in Rechtenbach wird eingerichtet.
    2. Die Kindergartengebühr wird um 2 % erhöht (siehe meine Anmerkungen dazu weiter unten)
    3. Die Forsteinrichtung wird beauftragt, den Auftrag erhält Hessen-Forst.
    4. Die Abdichtungsarbeiten am DGH Groß-Rechtenbach und  den Bürgerstuben werden durchgeführt.
    5. Die Richtlinie für Geldanlagen der Gemeinde wurde beschlossen.
    6. Die Sanierung des Tennisheims des TVH wird bezuschusst.
    7. Der Antrag, Lichtverschmutzung an gemeindeeigenen Liegenschaften und der Straßenbeleuchtung zu vermeiden, wurde angenommen.
    8. Mitteilungen und Anfragen: 

      Die Schlussrechnung für die neue Klimaanlage des DGH Groß-Rechtenbach liegt weiter nicht vor.

      Mein Vorschlag, die alte Akustikanlage des DGH Groß-Rechtenbach nach der Installation der neuen Anlage in einem anderen DGH einzusetzen, wurde vom Bürgermeister abgelehnt.

      Die Betreuungskosten der betreuten Grundschule Rechtenbach wurde durch die Caritas stark erhöht.

      Die Stellungnahme der Gemeinde zum Regionalplan weiterhin nicht auf der Internetseite veröffentlicht. Das soll aber jetzt geschehen.
  • Meine Rede zum Feuerwehrhaus Rechtenbach in der Sitzung der Gemeindevertretung am 7.6.2022

     
    Warum bauen wir ein neues Feuerwehrhaus?
    Wir sind mitten in der Planung für den Bau eines neuen Feuerwehrhauses.
    Ich habe wirklich alles gelesen, was wir dazu an Unterlagen bekommen haben und dazu noch Fragen gestellt.
    Es tut mir leid, aber ich kann immer noch nicht schlüssig erklären, warum wir ein neues Feuerwehrhaus bauen müssen.
    Lt. Chronik hat das Planungsgremium, welches einige Jahre an der Umbauplanung arbeitete, am 25.8.2020 festgestellt, dass ein Umbau auf der begrenzen Fläche nicht möglich ist.
    Hierzu gibt es sicher eine Begründung – die ich leider auch nach monatelangem Nachfragen nicht kenne.

    Aber ich brauche eine Begründung, die ich verstehen, nachvollziehen und bei Fragen erklären kann, wenn ich die Hand für ein 3-Millionen-Projekt heben soll.
    Eine einfache Kopie hätte mir und uns – auch hier – vielleicht viel Arbeit und Zeit – und diesen Antrag erspart.
    Hans Kleinschmidt hat eine Übersicht aller bisherigen Beschlüsse und Empfehlungen des Bauausschusses zum Feuerwehrhaus erstellt – der Bauausschuss hat übrigens der Gemeindevertretung schon am 15.11.2021 die Erstellung eines Schlussberichts empfohlen. Diese Empfehlung ging dann an die Arbeitsgruppe Feuerwehrhaus.
    Bis heute gibt es keinen Schlussbericht.

    Wie gehen wir mit Satzungen und Vorschriften um?
    Ich will kurz erläutern, warum ich diesen Antrag als Einzelperson stelle:
    Ich habe 48 Jahre im öffentlichen Dienst gearbeitet. Dort geht es um die Einhaltung von Vorschriften und Gesetzen.
    Nachdem der vorherige Gemeindevorstand in einer Sache offensichtlich gegen die Haushaltssatzung der Gemeinde Hüttenberg verstoßen hatte,
    habe ich den Bürgermeister in einer Sitzung der Gemeindevertretung gefragt, welche Folgen es hat, wenn offensichtlich und nachweisbar gegen die Haushaltssatzung verstoßen wird.
    Der Bürgermeister antwortete, das müsste ich die Kommunalaufsicht fragen.
    Ich habe die Kommunalaufsicht gefragt.
    Die Kommunalaufsicht hat mir geantwortet, es sei zwar gegen die Satzung verstoßen worden, das sei aber allein Sache der Gemeinde.

    Warum erzähle ich euch das?
    Ich musste feststellen, dass es im Prinzip egal ist, ob wir uns an unsere Haushaltssatzung halten oder nicht.
    Nochmal: Wir können problemlos gegen das Haushaltsrecht verstoßen – es passiert nichts.
    Diese Erkenntnis hat mich sehr nachdenklich gemacht.

    Meiner Meinung nach brauchen wir vor weiteren Planungen und Beschlüssen für den Neubau eines Feuerwehrhauses einen schriftlichen Schlussbericht, um die rechtlichen Vorgaben vor einem Neubau zu erfüllen. 
    Die Vorgaben zur Planung von Projekten hat uns die Kommunalaufsicht nochmals in die Erläuterungen zur Haushaltsbegleitverfügung geschrieben. 
    Wir brauchen einen Schlussbericht in dem konkret erläutert wird, dass und warum das bisherige Feuerwehrhaus in Rechtenbach nicht mehr genutzt werden kann. Nicht nur einen Soll-Ist-Vergleich, welche aktuellen DIN-Normen das alte Feuerwehrhaus nicht erfüllt.
    Ich stelle nochmals fest, dass mir ein solcher Nachweis nicht bekannt ist.
    Natürlich können wir einfach weitermachen wie bisher und dann meiner Meinung nach auch bei einem Großprojekt gegen unsere Satzung und die hessische Gemeindehaushaltsverordnung verstoßen.
    Ich habe mit diesem Antrag meine Bedenken vorgetragen und begründet.
    Wenn mein Antrag abgelehnt wird, werde ich mich bei weiteren Abstimmungen zum Feuerwehrhaus unter Hinweis auf diesen Antrag der Stimme enthalten.

  • Die Hüttenberger Bürgerhäuser    – 3.6.2022 

    Über die Kosten der Hüttenberger Bürgerhäuser wird in der Hüttenberger Gemeindepolitik möglichst nicht geredet, da man sich mit Diskussionen zu den Bürgerhäusern Wähler vergraulen kann. 

    Dennoch sollte man folgende Fakten kennen: 

    In Hüttenberg werden folgende Bürgerhäuser genutzt: 

    ·        Das Bürgerhaus Groß-Rechtenbach (neben der Gemeindeverwaltung) 

    ·        Das Bürgerhaus Klein-Rechtenbach, Heiprichweg 

    ·        Die Bürgerstuben im OT Hüttenberg, Hauptstrasse 

    ·        Das alte Bürgerhaus in Weidenhausen (Rheinfelser Straße) 

    ·        Das neue Bürgerhaus in Weidenhausen (Durchhardstrasse) 

    ·        Das Bürgerhaus in Volpertshausen (Rheinfelser Straße) 

    ·        Das Bürgerhaus in Vollnkirchen (Wertshäuser Straße) 

    ·        Das Bürgerhaus in Reiskirchen (Rosenstrasse) 

    Merke: Allein die Kosten für die Unterhaltung und Energieversorgung dieser Gebäude werden sich aufgrund der aktuellen Situation erheblich erhöhen. 

    Zur Nutzung der Bürgerhäuser habe ich keine Informationen, vermutlich werden die Bürgerhäuser in Rechtenbach (durch die Sitzungen der Gemeindegremien) und die Bürgerstuben in Hüttenberg (verpachtet) am meisten genutzt. 

    Auch zu den laufenden Kosten der Bürgerhäuser gibt es keine aktuellen Informationen.

     Es wird immer wieder einmal behauptet, das verpachtete Bürgerhaus in Hüttenberg verursache hohe Kosten. Aufgrund einer alten Aufschlüsselung der laufenden Kosten der Bürgerhäuser gehe ich aber davon aus, dass die Aussage falsch ist (die Pächter sind an den laufenden Kosten beteiligt, die laufenden Arbeiten wie Tische und Stühle stellen und die Reinigungsarbeiten werden von den Pächtern erledigt, die Pächter sind bei Schäden durch die Nutzung verantwortlich und immer vor Ort..).

     Aktuell hat der Bürgermeister beantragt, in den Bürgerstuben Abdichtungsarbeiten am Dach und der Dachterrasse der Wohnung über der Geschäftsstelle  des TVH, der Terrasse am Eingangsbereich und der Terrasse vor dem Saal durchzuführen. Die Kosten werden mit rd. 22.000 Euro angesetzt.
     Auch wurde der Einbau einer neuen Akustikanlage diskutiert.
     Im Saal wurden aktuell die Neo-Röhren der Deckenbeleuchtung durch LED-Röhren ersetzt  (weniger störungsanfällig) .

    Aktuell werden die Bürgerhäuser in Rechtenbach und Reiskirchen saniert.
    Die Sanierung des Bürgerhauses in Groß-Rechtenbach erfolgt aufgrund von Anträgen des Bürgermeisters. Zunächst wurde die Klimaanlage erneuter (Kosten rd. 400.000 Euro, Schlussrechnung liegt noch nicht vor). Jetzt soll die Beleuchtung (rd. 110.000 Euro) und die Beschallungsanlage rd. 28.000 Euro) erneuert werden. 
    Aktuell wird der Bürgermeister in der Sitzung der Gemeindevertretung am 7.6.2022 beantragen, die Dachterrasse abzudichten und zu sanieren. 
    Als Kosten hierfür wurden rd. 42.000 Euro angesetzt. 

    Die Sanierung des Bürgerhauses in Reiskirchen begann mit einem Antrag des Bürgermeisters im Januar 2020dort eine behindertengerechte Toilette im Erdgeschoss einzubauen. Diesem Antrag stimmte die Gemeindevertretung mehrheitlich zu. Die Baumaßnahme sollte bis 30.6.2021 abgeschlossen sein.
     Ich habe nicht zugestimmt, da mir der Umfang der Baumaßnahme nicht klar war und ich die Kosten der Baumaßnahme auf die veranschlagten 224.000 Euro begrenzen wollte.
     Zum aktuellen Sachstand: Die Baumaßnahme ist vorerst abgeschlossen.
    Durch Brandschutzauflagen beim Bau der behindertengerechten Toilette im Vorbau wurden u.a. Fenster und Türen im ganzen Haus erneuert, neue Decken eingebaut… Die Kosten der Baumaßnahmen haben sich nach meinen Informationen inzwischen mehr als verdoppelt.
     Info: Die eingebauten behindertengerechten Toiletten sind leider bisher für Behinderte nicht nutzbar, weil es Stufen zwischen Saal und Toiletten gibt…
    Das ist jetzt (Mitte 2022) aufgefallen – hätte aber schon bei der Planung berücksichtigt werden müssen.
    Übrigens musste die neue Decke im Saal nach der Montage auf Kosten der Gemeinde nochmals ausgebaut werden, weil nach der Montage festgestellt wurde, dass der Untergrund nachgebessert werden musste ….

    Auf Antrag des Bürgermeisters wird nun in der Sitzung der Gemeindevertretung am 7.6.2022 beraten, auch noch den Bodenbelag, den Thekenbereich und die Küche zu sanieren. Die Kosten hierfür werden mit 85.000 Euro angesetzt. Das DGH wird weiter nicht genutzt werden können – und ich hoffe, dabei  gibt es nicht noch mehr unvorhersehbare Arbeiten und Kosten…

     Ein beliebtes Argument für Ausgaben ist, dass die Maßnahmen gefördert werden, also die Gemeinde (teilweise hohe) Zuschüsse zu den Kosten – z.B. aus der Hessenkasse – bekommt. Ich bitte aber zu bedenken, dass auch dieses Geld aus unseren Steuermitteln finanziert wird.
     

    Hinweis: Nicht nur der Bürgermeister, sondern auch der Gemeindevorstand, die Fraktionen und auch einzelne Gemeindevertreter können Anträge (z.B zu Bürgerhäusern) in der Gemeindevertretung stellen!!