• An das Regierungspräsidium Giessen

    Der Ortsverband „Bündnis 90 / Die Grünen“ spricht sich gegen die Ausweisung von rd. 40 ha (400.000 qm) neuer Gewebeflächen an der Autobahn in Hüttenberg aus.

     Begründung:

    Wir begründen unsere Ablehnung mit folgenden Fakten:

    Die nördliche, als „Vorranggebiet Industrie/Gewerbe“ geplante Fläche ist ein Naherholungsgebiet für Menschen in Rechtenbach.

    Durch diese Fläche verläuft zudem eine Erdgasleitung. Hierdurch ergeben sich Nutzungseinschränkungen für eine gewerbliche Nutzung. 

    Die Fläche müsste bei einer Umsetzung der Planung durch eine neue Straße erschlossen werden. Diese Straße sollte sinnvollerweise analog zur aktuellen Feldwegeführung zu einer Umgehungsstraße Richtung Münchholzhausen ausgebaut werden. Das müsste politisch durchgesetzt und finanziert werden.

    Bei dem zweiten geplanten Vorranggebiet Industrie/Gewerbe (östliche Fläche) ist die Teilfläche rechts der Landesstraße nur sehr schwer zu entwässern. Die Landesstraße verläuft an der höchsten Stelle des Geländes. Das gesamte Abwassersystem ist nach der anderen Seite ausgelegt, so dass eine Entwässerung sehr tief und unter hohen Kosten unter der Landesstraße hindurch erfolgen müsste. 

    In beiden als Vorranggebiet Industrie / Gewerbe geplanten Flächen gibt es nachweisbar Rebhühner. 
     Ein Bestand an Feldhamstern wird vermutet, müsste aber noch nachgewiesen werden.

    Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hüttenberg hat sich in ihrer Stellungnahme gegen die Ausweisung des nördlichen Vorranggebietes Industrie / Gewerbe ausgesprochen.

    Es gibt keine politischen Mehrheiten für eine interkommunale Entwicklung der geplanten Flächen.

    Zusätzlich: 

    ·         Die schon jetzt spürbaren Folgen des Krieges in der Ukraine zeigen uns deutlich die Grenzen des Wachstums auf. 
     Im Rahmen der Offenlegung des Regionalplans muss daher unserer Meinung nach zwingend geprüft werden, ob die der Planung zugrunde liegenden Wachstumsprognosen noch den neuen Realitäten entsprechen.

    ·         Bei den neu ausgewiesenen Gewerbeflächen handelt es sich um sehr gutes Ackerland, dessen Verlust durch Versiegelung für Gewerbeflächen weder ersetzt noch ausgeglichen werden kann.
     Die Bodenqualität neu ausgewiesener Gewerbeflächen wurde bei der Prognos-Studie nicht oder nur unzureichend berücksichtigt.
     Die aktuelle politische Entwicklung zeigt deutlich, dass dies ein Fehler war.
     Deutschland braucht gutes Ackerland, um die Ernährung der Bevölkerung sicherzustellen, wenn sich die internationalen Lieferketten als unzuverlässig erweisen.

    ·         Der Bestand an Insekten, Vögeln, Säugetieren wie auch die Vielfalt der Pflanzen, Hecken und Bäumen in unserer Landschaft verringert sich von Jahr zu Jahr.  Wir alle tragen durch unser Verhalten dazu bei.  
     Wir müssen erkennen, dass dies unabsehbare Folgen für uns alle hat und dass wir ein Teil des Systems – aber nicht systemrelevant für das Gesamtsystem sind.
     Der Ortsverband „Bündnis 90 /die Grünen“ vermisst diese einfache Erkenntnis schon bei der Planung der künftigen Gewerbeflächen für Hüttenberg. 

  • Aus der Sitzung der Gemeindevertretung am 14.3.2022

    Hauptthema der Sitzung war die Stellungnahme der Gemeindevertretung zum Regionalplan.
    Nach vielen Tagen am Computer und am Telefon und einer langen Sitzung ein Erfolg!
    Die Gemeindevertreung hat mehrheitlich folgendes beschlossen:

    1. Die Siedlungsfläche S210 8,8 ha Gemarkung Rechtenbach, Fortsetzung Fliederweg wird aus dem Regionalplan herausgenommen.
    2. Die vorgeschlagenen lfd. Antragsnummer 10 „Darstellung als VRG Siedlung Planung“ wird angepasst und auf den Bauabschnitt Dollenstück 1. reduziert
    3. Die Interkommunalen Gewerbefläche G219 17,3 ha in der Gemarkung Hörnsheim wird als VRG für Landwirtschaft beibehalten.

    Siehe dazu die Infografik „Flächenfraß“ weiter unten.

    Zusatzinfos:
    Der verbleibende Bauabschnitt „Dollenstück 1“ im OT Rechtenbach ist
    4,1 ha (41.500 qm) groß.
    Hier können neue Wohnungen und auch ein neuer Kindergarten gebaut werden.

    Die geplante Gewerbefläche an der Autobahn in Rechtenbach wurde auf 23,5 ha verkleinert, die beiden Flächen rechts und links vom Kreisel wurden gestrichen.

    Im OT Hüttenberg musste ein neues 5,7 ha großes Baugebiet gestrichen werden, da in der Sitzung festgestellt wurde, dass es am vorgesehenen Standort nicht umsetzbar ist. Für diese Flächen wurden aber Ersatzflächen benannt, die jetzt noch im Plan eingetragen werden müssen. 
    Weitere Infos hierzu folgen.

    Meine Anfragen zur Sitzung der Gemeindevertretung am 14.3.2022

    Was hat der Einbau der Klimaanlage im Bürgerhaus Rechtenbach gekostet?
    (Schlussrechnung lag bei vorheriger Anfrage noch nicht vor)
    Antwort des Bürgermeisters: Die Schlussrechnung liegt immer noch nicht vor.

    Was hat die Installation des Spielgeräts „Traktor mit Anhänger“ insgesamt gekostet?
    (Schlussrechnung lag bei vorheriger Anfrage noch nicht vor)
    Antwort des Bürgermeisters:  61.000 Euro

    Wie ist der Sachstand „Zentrale Beschaffung von Balkon-Solaranlagen für interessierte Hüttenberger Bürger“?
    (Antrag vom 1.11.2021) – Antwort des Bürgermeisters: Noch in Arbeit

    Wie ist der Sachstand „Umbau Alte Käserei an der Berliner Strasse“?
    Antwort des Bürgersmeisters: Sachstand nicht bekannt

    Welche Beanstandungen liegen für die Metall-Fußgängerbrücke über den Kleebach am Festplatz in Hörnsheim vor?
    Antwort des Bürgersmeisters: Beanstandungen bei Fundament und Höhe des Geländers

  • Infos der Vogel- und Naturschutzgruppe:

    Gute Nachrichten vom Steinkauz:

    Nach unserer jährlichen Kontrolle der Niströhren können wir mitteilen, dass wir wieder viele Steinkauze zu Hause angetroffen haben!!
    Ein großes „Danke“ an Johannes Jung und Timo Schmidt, die viel Zeit in die Kontrolle und  Ausbesserungsarbeiten an den in der ganzen Gemarkung verteilten Niströhren investiert haben!!

    Gute Nachrichten für unsere Steuobstwiesen:
    Die im vergangenen Jahr begonnenen Maßnahmen zum Erhalt der Streuobstwiesen können voraussichtlich in diesem Jahr fortgesetzt werden. Es gibt noch viel zu zu tun..
    Wir bleiben dran und berichten, wenn es konkrete Neuigkeiten gibt.

  • An das Regierungspräsidium

    Persönliche Stellungnahme von Klaus-Heinrich Weber, Hüttenberg
    zum neuen Regionalplan Mittelhessen, Planung für Hüttenberg

                                                                                                                                 
    März 2022

    Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser!

    Ich möchte mich in dieser Stellungnahme gegen die Ausweisung von 40,8 ha (408.000 qm !!) sehr gutem, fruchtbaren Ackerland als Gewerbefläche aussprechen.

    Sicher haben Sie schon viele, teils hochwissenschaftliche Stellungnahmen zum neuen Regionalplan Mittelhessen gelesen, deshalb möchte ich Ihnen einfach nur eine Geschichte erzählen:

    Ich werde in diesem Monat 68 Jahre alt, wurde also neun Jahre nach Ende des 
     2. Weltkriegs geboren. 
     Ich habe einen meiner Großväter nie kennengelernt, er war Müller in unserer Dorfmühle, wurde spät eingezogen und kam nicht mehr aus dem Krieg zurück.
     Meine Großmutter stand mit vier Kindern allein. Fast alles war zusammengebrochen und musste neu aufgebaut werden. 
     Meine Mutter und mein Vater (beide über 90 Jahre alt) erzählen uns manchmal von dieser Zeit, von welcher ich selbst noch einen Teil als Kind miterlebt habe.
     
     Meine Großmutter stand nach dem Krieg mit 4 Kindern allein. Zum Glück lebten sie in einem Dorf. Es gab Familie und Nachbarn. 
     Zum Glück hatte damals fast jede Familie eine kleine Landwirtschaft. Meine Oma hatte Ackerland, einen Garten, Kühe, Schweine und Hühner.
     Das Ackerland konnte ohne viel Technik mit dem Kuhgespann bearbeitet werden, es gab Milch, Getreide für Brot, Kartoffeln, Eier und bei guter Vorratshaltung (ohne Kühlschränke und Gefriertruhen) auch immer wieder mal ein Stück Fleisch.
     Es gab viel Arbeit – aber alle hatten immer genug zu essen.

    Heute ist alles anders. 

     Ich lebe immer noch im Dorf. Mein anderer Großvater hat nach dem Krieg eine Gärtnerei aufgebaut und dort in den ersten Jahren nach dem Krieg das Dorf mit Samen, Gemüsepflanzen usw. versorgt. Die Gärtnerei gibt es noch. Dort wurde in den letzten Jahrzehnten u.a. viel Gemüse angebaut und auf den Märkten in Gießen und Wetzlar verkauft. Wir haben einen großen Garten, Gewächshäuser. Wir wissen noch, wie man säht und erntet.

    Warum erzähle ich Ihnen das alles?

    Aus aktuellem Anlass:
     
     Inzwischen leben wir in einer anderen Zeit. In den Gärten an den Häusern wächst Rasen statt Gemüse, Die Felder um das Dorf herum sind groß geworden, es wird überwiegend Getreide und Mais angebaut. Gemüse, Kartoffeln, Eier, Fleisch, Äpfel gibt es im Supermarkt. Sie werden von irgendwo hertransportiert. Alles läuft reibungslos.
     Jeden Tag werden neue große Ackerflächen zu Bau- und Gewerbeflächen. Wir brauchen das.

    Und dann ist auf einmal Krieg.
     
     Russland marschiert in der Ukraine ein. 
    In der Ukraine und in Russland werden 30 % der weltweiten Getreideernte produziert.  
     Im Krieg wird viel zerstört. Wen kümmert es (zunächst) ob im Krieg Ackerland und Getreidefelder zerstört werden? Es werden Straßen und Häfen zerstört. Das ist (später) schlecht für den Transport von Getreide zu uns.

    Wenn das Getreide knapp wird, stehen wir vor der Wahl: Schnitzel oder Brot? 
    (60 % des Getreides wurde bisher zu Viehfutter..). 

    Wenn dann Benzin teuer oder knapp wird, weil es Versorgungsprobleme bei Öl und Gas gibt, klappt es nicht mehr so reibungslos mit dem Transport zum Supermarkt.

    Was tun wir, wenn die Supermärkte leer werden und die Wohnungen kalt? 
     Gegen Kälte kann man was tun. Es gibt Kuscheldecken.
     Was tun wir gegen Hunger, wenn unsere Äcker zu Gewerbeflächen geworden sind und die Lieferketten zusammenbrechen?

    Ich habe das (nach dem Corona-Toilettenpapier-Erlebnis..) einmal gedanklich durchgespielt. 
    Sie sollten es auch einmal versuchen.
    Vorsicht: Es macht Angst!

    Wissen wir jetzt, warum wir unser Land, unsere Äcker, unsere Gärten vor Ort brauchen? 

     Lernen wir daraus?

     Wie schnell vergessen wir es wieder?

    So viel zu meiner Geschichte.
    Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

    Klaus-H. Weber

  • Stellungnahme der Vogel- und Naturschutzgruppe Hüttenberg zum neuen Regionalplan

    Die Vogel- und Naturschutzgruppe Hüttenberg spricht sich gegen die Ausweisung von 408.000 qm neuer Gewerbeflächen an der Autobahn aus.

    Wir begründen es wir folgt: 

    Wir nutzen unseren Boden seit Jahrtausenden, um uns zu ernähren. 
     Inzwischen sind große Flächen versiegelt und nicht mehr landwirtschaftlich nutzbar. Wir sollten also bei weiteren Versiegelungen darauf achten, welche Böden wir versiegeln.  

    Im geplanten Gewerbegebiet besteht der Boden aus Parabraunerde aus Löss. Parabraunerde aus Löss war Boden des Jahres 2015 und ist einer der fruchtbarsten Böden weltweit u.a. zum Anbau von Weizen. 

    Wenn Sie im Frühjahr über diese Äcker gehen, werden Sie feststellen, dass es dort nur gute Erde und keine Steine gibt. Auch als Hobby-Landwirt oder Hobby-Gärtner wissen Sie, dass das die Arbeit sehr erleichtert.

    In den letzten Sommern konnten Sie auf den Feldern an der Landesstrasse leckere Erdbeeren ernten. Das ist vorbei, wenn die Flächen erst einmal versiegelt sind..

    Auf dem beigefügten Foto einer der Flächen sehen Sie, dass die Landesstraße auf einer langgezogenen Erhebung verläuft und die Felder links und rechts der Straße somit den ganzen Tag in der Wärme und im Licht der Sonne liegen – ideale Wachstumsbedingungen!

    Unsere Äcker dienen seit ewigen Zeiten auch als Wasserspeicher. 
     Wasser ist eines unserer wertvollsten Güter – ohne Wasser kein Leben! 
     Ein Kubikmeter begrünte Fläche kann zu 400 Liter Wasser speichern! 
     Nur auf unversiegelter Fläche kann das Wasser versickern und zu dem wertvollsten und wichtigsten aller Wasser werden – dem Grundwasser!

    Auf den Flächen, welche im neuen Regionalplan zur Versiegelung freigegeben werden sollen, leben auch viel Tiere. Hier möchten wir die besonders geschützten Rebhühner erwähnen, welche gerade durch neue Baumaßnahmen aus dem angrenzenden, schon bestehenden Gewerbegebiet vertrieben werden. 

    Im letzten Jahr konnten wir dort auch einzelne Feldhamster beobachten.

    Auch die aktuelle politische Lage (Krieg in der Ukraine, Zusammenbruch internationaler Lieferketten) sollte uns zeigen, wie wichtig es ist, fruchtbare, ortsnahe Böden für unsere Landwirtschaft zu erhalten.

    Aus den oben genannten Gründen bitten wir dringend, die Ausweisung von 408.000 qm neuer Gewerbeflächen auf bestem Ackerland nochmals zu überprüfen und zumindest zu verringern.

    Klaus-H. Weber, Vorsitzender

  • Aus der Sitzung der Gemeindevertretung am 28.2.2022 :Feuerwehrhaus Rechtenbach


     
    Zur Chronologie
    Wir haben jetzt einen Überblick über die Beratungen zur Sanierung des Feuerwehrhauses in der Zeit von Juli 2014 bis November 2020 bekommen.
    Zusammen mit einem Architekten wurden sechs Jahre lang Sanierungspläne erstellt, beraten, angepasst und Kostenschätzungen erstellt.

    Aus der Chronologie geht hervor, dass im Jahr 2017 eine Million Euro Haushaltsmittel für die Sanierung des Feuerwehrhauses im Haushalt eingestellt wurden. Die Mittel wurden dann im Zusammenhang mit der Planung des Baugebiets Dollenstück im Jahr 2020 wieder aus dem Haushalt herausgenommen.

    Am 25.8.2020 hat lt. Chronologie ein Gremium festgestellt, dass das Projekt „Umbau Feuerwehrhaus“ auf der begrenzten Fläche nicht möglich ist.
    Leider gibt es hierzu keine weiteren Ausführungen und wir kennen auch die Planungsunterlagen nicht, welche Grundlage für diese Aussage waren.

    Noch einmal Grundsätzliches:
    Die Notwendigkeit eines Neubaus wird mit fehlenden Parkplätzen und damit begründet, dass das derzeitige Gebäude nicht mehr den jetzt geltenden DIN-Vorschriften entspricht.

    Meine Anmerkungen hierzu: 

    DIN-Norm 14092-1 – Parkplätze
    Die DIN-Norm ist nur eine Soll-Bestimmung, keine Muss-Bestimmung und damit für mich kein zwingendes Argument zur Begründung eines Neubaus.


    Für das Feuerwehrhaus Rechtenbach werden in der Chronologie im Jahr 2020
    29 Parkplätze gefordert, von welchen 17 Parkplätze auf dem Gelände dargestellt werden können.
    Fehlende Parkplätze werden aber weder im Revisionsbericht 2014 noch im Revisionsbericht 2019 beanstandet.
    Übrigens: Hinter dem Feuerwehrhaus gibt es noch 280 qm ungenutzte Schotterfläche..
     
    Soll-Ist-Vergleich
    Es wurde ein Soll-Ist-Vergleich (Vergleich des derzeitigen Zustandes mit den jetzt gültigen DIN-Normen), für das Feuerwehrhaus Rechtenbach erstellt, um damit die Notwendigkeit eines Neubaus zu begründen.
    Wichtig: In den beiden Revisionsberichten 2014 und 2019 wurden die sanitären Anlagen und die Unterbringung der Spinde beanstandet. Es gibt keine grundsätzlichen Beanstandungen zu den Fahrzeughallen.
    Wenn ich bei einem älteren Gebäude prüfe, ob es den aktuellen DIN-Normen entspricht, bekomme ich bei jedem Gebäude eine mehr oder weniger lange Liste mit kritischen Feststellungen und habe Handlungsbedarf. 

    Die Feuerwehrleitung ist für alle Feuerwehrhäuser der Gemeinde zuständig.
    Es gibt mehrere alte Feuerwehrhäuser.
    Meine Frage: Gab es einen Soll-Ist-Vergleich aller Feuerwehrhäuser der Gemeinde? Gibt es dazu eine Prioritätenliste – und steht das Feuerwehrhaus Rechtenbach ganz oben auf dieser Liste?

    Warum sollten wir noch keine Machbarkeitsstudie zum Feuerwehrhaus beauftragen?
     
    Es gibt noch keinen Standort
    Wir brauchen für die Machbarkeitsstudie und Förderanträge ein geeignetes Grundstück.
     Der ehemalige Festplatz ist aktuell unsere einzig verbliebene Umsetzungsmöglichkeit für das Projekt Feuerwehrhaus Rechtenbach.
     Das Gelände gehört der Gemeinde.
     Wir müssen aber zunächst klären, ob das Gelände bebaubar ist.
     Das entsprechende Bodengutachten steht noch aus. Das Ergebnis muss meiner Meinung nach vor weiteren Schritten abgewartet werden.
     
    Hinweis: Da der Festplatz früher als Müllhalde genutzt wurde, könnten auch schon bei Gründungsarbeiten für einen nicht unterkellerten Neubau hohe Kosten für die Entsorgung des Erdaushubs anfallen.
    Falls die Bodenuntersuchungen kritische Materialien im Untergrund des Geländes feststellen, könnte dies zudem umfangreiche und teure Auflagen zur Bodensanierung nach sich ziehen, zumal das Gelände an den Schwingbach angrenzt.
     

    Neuer Bedarfsplan
    Die Feuerwehrleitung erarbeitet gerade – ebenfalls dankenswerterweise ehrenamtlich – einen neuen Feuerwehr-Bedarfsplan. In diesem Bedarfsplan wird festgestellt, wie die Feuerwehr an die Entwicklung der Gemeinde angepasst werden muss.
    Das ist gerade für Rechtenbach schwierig, da sich in den nächsten Jahren ggf. durch viele neue Bauplätze im Baugebiet Dollenstück und fast einer halben Million qm neue Gewerbeflächen (neuer Regionalplan) große Veränderungen ergeben können.
    Die Ergebnisse dieses Bedarfsplans müssen aber meiner Meinung nach zwingend als Planungsgrundlage in die Planungen für das Feuerwehrhaus und damit in die Machbarkeitsstudie einfließen.


    Für mich ist es wichtig, dass alle Beteiligten (Feuerwehr, Verwaltung und Gemeindevertretung) gemeinsam einen Zukunftsplan für die gesamte Hüttenberger Feuerwehr entwickeln!

     
    Sofortmaßnahmen?
    Nachdem ich die Chronologie zum Feuerwehrhaus Rechtenbach gelesen habe, stellt sich mir eine große Frage:
    Warum wurde fast sieben Jahre lang kein Versuch unternommen, die schon 2014 bei der Revision festgestellten Mängel an den sanitären Einrichtungen und die Unterbringung der Spinde zumindest provisorisch zu beheben oder zumindest zu verbessern? Dazu steht jedenfalls nichts in der Chronologie!
    Im Interesse der Feuerwehrleute in Rechtenbach wäre es mir –
    unabhängig von der weiteren Beschlussfassung zum Feuerwehrhaus Rechtenbach – und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es noch einmal einige Zeit dauern wird, bis sich etwas an der Unterbringung ändert- wichtig,
    unverzüglich festzustellen, durch welche kurzfristigen Maßnahmen man die festgestellten kritischen Punkte „Sanitäre Einrichtungen“ und „Unterbringung der Spinde“ für die Feuerwehrleute verbessern kann
    und die festgestellten Maßnahmen dann unverzüglich durchzuführen.


     
    Was haben wir beschlossen:
    Da ein Förderantrag zum Bau eines neuen Feuerwehrhauses bis September diesen Jahres eingereicht werden muss und da für den Förderantrag u.a. eine Machbarkeitsstudie erforderlich ist, haben wir letztendlich beschlossen, eine Bodenuntersuchung und eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben.
     Eine Bodenuntersuchung kann aber erst dann erfolgen, wenn die Deutsche Glasfaser das Gelände geräumt hat.

  • Aus der Sitzung der Gemeindevertretung am 28.2.2022: Kinder sind wichtig -Beschlüsse zur Kindergarten-Situation

    A) Wir brauchen mehr Platz, deshalb wurden folgende Maßnahmen beschlossen:

    – Die dauerhafte Fortsetzung des Projekts Vorschulgruppe im OT Rechtenbach
    und die Anmietung der dazu benötigten Räumlichkeiten durch den GVO

    – die Fortsetzung der Krippenbetreuung der Kita Baumgarten durch Miete
    Container bis zur Schaffung einer dauerhaften Lösung durch An- oder Neubau

    – die Fortsetzung der Naturgruppe der Kita Waldgeister durch Anmietung von
    Räumen, zumindest bis An- oder Ausbau der Einrichtung

    – die Fortsetzung der Naturwerkstatt Kinderhaus Kunterbunt auf dem
    Außengelände der Einrichtung

    – die Umsetzung des Konzepts eines Bauernhofkindergartens, möglichst zum
    01.08.2022. Personalstellen sind bereits im Stellenplan berücksichtigt,
    benötigte Haushaltsmittel zur personellen und baulichen Umsetzung sowie der
    laufenden Finanzierung werden überplanmäßig bereitgestellt

    – die Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen im OT Hüttenberg über
    Nutzung eines Gebäudetraktes des Ev. Paul-Schneider-Gemeindezentrums, mit
    dem Ziel ab Sommer 2023 dort nach Bedarf 1-2 Gruppen zu etablieren

    – die Prüfung von Möglichkeiten eines An- oder Ausbaus der Kindertagesstätte
    Waldgeister
     zur Schaffung weiterer U3-Betreuungsplätze

    – die Berücksichtigung eines Neubaus einer mehrgruppigen Kindertagesstätte im
    Dollenstück
     mit Umsetzung des geplanten Baugebietes

    – die Prüfung von Möglichkeiten einer Kooperation mit der Gemeinde Langgöns
    im Bereich des bisherigen Paul-Schneider-Freizeitheimes in der Gemarkung Langgöns.

    B) Wir brauchen mehr Personal, dafür wurden folgende Maßnahmen beschlossen:

    – Die Umsetzung des Konzepts „Familienzentrum“ incl. Schaffung eines dafür
    durch Zuschüsse finanzierten Stellenanteils von rund 0,37 VZÄ

    – die Bündelung von Leitungsstunden zur Schaffung einer zentralen
    Koordinierungsstelle

    – die Unterstützung der Kindergartenleitungen durch Bürokräfte

    – die aktive Förderung von Ausbildung in den Hüttenberger Einrichtungen

    – den Ausbau von Kooperationen mit Vereinen

    – die Verlängerung der Öffnungszeit der beiden Waldkindergärten von 8.00 Uhr
    auf 7.30 Uhr

    – die Umsetzung des sog. Hüttenberger Personalschlüssels auf Basis einer
    Mindest-Personalausstattung je Gruppe von 2 Kräften und bei U3-Gruppen von
    2,5 Kräften und der Neuberechnung der Leitungskapazitäten auf Basis des sog.
    JAM-Modells; mit der notwendigen Zurverfügungstellung der zur Umsetzung
    benötigten Stellenanteile

    – die Umwandlung der Integrationsstunden in feste Stellen

    – die Ergänzung des Betreuungsangebotes um ein Platzsharing-Modell

    – die Beibehaltung der 14.30 Uhr-Betreuungszeit (incl. Mittagessen).


    Meine Meinung:
    Es ist wichtig, dass unsere Kinder gut betreut werden.
    Mit den o.a. Maßnahmen verbessern wir die auch bisher gute Betreuung unserer Kinder weiter.
    Das kostet Geld. Das bisherige jährliche Minus im Gemeindehaushalt bei den Kindergärten liegt bei rd. drei Millionen Euro. Ich befürchte, dass die in der Sitzung für die o.a. Maßnahmen genannten jährlichen Mehrkosten von rd. 250.000 Euro optimistisch geschätzt sind.


    Morgen folgt der nächste Bericht aus der Sitzung!

  • Rückblick: Das habe ich hier im Januar 2020 zum Bürgerhaus Reiskirchen geschrieben:

    Bei TOP 2.3 ging es um den Umbau des Foyers im Dorfgemeinschaftshaus in Reiskirchen (siehe Foto links), an dem inzwischen einige Jahre geplant wird. Hier sollen auf Antrag des Bürgermeisters das Foyer umgebaut, eine behindertengerechte Toilette eingebaut und brandschutzrechtliche Zusatzarbeiten durchgeführt werden. Es gab in den Sitzungsunterlagen keine Informationen zu Art und Umfang der brandschutzrechtlichen Zusatzarbeiten.
     Nach dem Beschlussvorschlag der Verwaltung soll der Gemeindevorstand mit der Umsetzung der Baumaßnahme beauftragt werden. (Info: Der Gemeindevorstand tagt und entscheidet nicht öffentlich).
     Da im Beschlussvorschlag kein Kostenrahmen angegeben war, habe ich folgenden Erweiterungsantrag gestellt:

    Der Umbau des Feuerwehrgerätehauses in Hüttenberg hat gezeigt, wie schnell Umbaukosten an älteren Gebäuden aus dem Rahmen laufen können.
    Auch die Tatsache, dass hierfür Zuschüsse gewährt werden und dass die Maßnahme bis 31.12.2020 abgeschlossen und bis zum 30.6.2021 vollständig abgerechnet sein muss, sollte uns nicht davon abhalten, die Kosten im Blick zu halten.
    Es ist wichtig, dass uns vorgelegte Kostenschätzungen verlässlich und verbindlich sind, um zusätzliche Risiken für unseren Haushalt zu vermeiden.
    Aus diesem Grunde beantrage ich weitergehend, den vorliegenden Beschlussvorschlag wie folgt abzuändern:
    Der Gemeindevorstand wird mit der Umsetzung der Baumaßnahme im Rahmen der in den Haushalten 2017, 2019 und 2020 veranschlagten Mitteln von insgesamt und maximal 224.000 Euro beauftragt.“

    Leider haben nur 8 Gemeindevertreter für diesen Antrag gestimmt, es gab 14 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen. 
     Anschließend wurde der ursprüngliche Beschlussvorschlag der Verwaltung (ohne Kostenrahmen) mit 17 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen angenommen. 
     Ich bin gespannt, was der Umbau jetzt letztendlich kosten wird.. 

    Info: Die Gemeinde unterhält derzeit 8 ! ältere und neuere Bürgerhäuser 
    (1x Hüttenberg, 2x Rechtenbach, 2x Weidenhausen, Volpertshausen, Vollnkirchen, Reiskirchen).

  • Infos zur Sitzung des Bauausschusses am 14.2.2022

    TOP „Stellungnahme der Gemeinde zur Offenlegung des Regionalplans“

    Der TOP wurde einstimmig noch auf die Tagesordnung des Ausschusses genommen, um eine Beratung vor der Sondersitzung der Gemeindevertretung zum Thema im März vorzubereiten
    (siehe meine Meinung in einem Beitrag weiter unten..).

    In der Sitzung sprachen sich die Vertreter aller Fraktionen außer den Grünen und eines Vertreters der FWG für die Ausweisung von 44 Hektar!! neuer Gewerbeflächen an der Autobahn bei Rechtenbach aus.
    Die Befürworter halten es für sinnvoll, zunächst die maximale Fläche zu fordern und später zu sehen, welche Flächen dann in den nächsten Jahren tatsächlich gebraucht werden.
    Ein Antrag der Grünen, nur die Hälfte der vorgesehenden Flächen als neue Gewerbeflächen auszuweisen, wurde mehrheitlich abgelehnt.

    Auf Nachfrage bestätigte der Bürgermeister, dass das neue Baugebiet „Dollenstück“ derzeit nicht im Regionalplan aufgenommen ist.
    Die Verwaltung wird in ihrer Stellungnahme zum Regionalplan beantragen, das Baugebiet wieder in den Regionalplan aufzunehmen.

     TOP „Wiederherstellung der Befahrbarkeit der Borngasse in Weidenhausen“

    Hier soll der Bauausschuss die aktuelle Sachlage klären.
    Die Borngasse ist seit längerer Zeit gesperrt, weil während  Straßenbauarbeiten die Stützmauer eines Anliegers beschädigt wurde. .
     
     Meiner Meinung nach sind zunächst folgende Fragen zu klären:

    ·        Wie ist der Schaden konkret entstanden?

    ·        Gab es nach dem Schaden ein Beweissicherungsverfahren?

    ·        Wenn „Nein“ – warum nicht?

    ·        Sind lediglich gemeindeeigene Straßen von dem Schaden betroffen?

    ·        Aus welchen schriftlich nachvollziehbaren Gründen gibt es eine Haftung der 
             Gemeinde?

    ·        Wer ist noch für den Schaden haftbar? (Eigentümer, Baufirma.. Warum?

    ·        Gibt es einen Rechtsstreit zwischen der Eigentümerin und der Gemeinde?

    ·        Wenn ja, hat die Eigentümerin oder die Gemeinde eine Klage eingereicht?

    ·        Wenn „Nein“ – welche schriftlich nachvollziehbaren Schritte wurden von 
             beiden Seiten unternommen, um den Schaden zu beseitigen?
     

    ·        Ist es möglich, den Schaden seitens der Gemeinde „in Vorleistung“ zu 
             beheben und bestehen dann realistische Aussichten, das Geld 
             zurückzubekommen?

    ·        Welche Möglichkeiten bestehen, übergeordnete Behörden in die rasche 
             Schadensbeseitigung einzubinden?

    ·        Welche realistischen Möglichkeiten gibt es, den Schaden in absehbarer Zeit 
             ohne finanziellen Schaden für die Gemeinde zu beheben?
     
    ·        Hat der Unfall (PKW fuhr später in die Baustelle) weiteren Schaden 
             verursacht?

    ·        Wenn ja, welche juristischen Schritte wurden zur Behebung dieses Schadens 
             unternommen?

    ·        Gibt es Überlegungen/ die Möglichkeit, die Borngasse künftig als 
             Einbahnstraße auszuweisen, um künftig gefährliche Verkehrssituationen zu 
             verhindern?

    Da ich die Fragen erst am Montag vor der Sitzung zu Papier gebracht und dem Bürgermeister  deshalb nicht vorab zugeschickt hatte, konnte er nicht zu den Fragen Stellung nehmen. Der TOP wurde vertagt.

    TOP „Sanierung Bürgerhaus“ 

    In der Sitzung der Gemeindevertretung am 6.12.2021 wurde eine systematische, grundlegende Untersuchung der Bausubstanz des Bürgerhauses beantragt. Damit soll der Handlungsbedarf für ein Sanierungskonzept entwickelt werden. 

    Meine Meinung:
    Das Bürgerhaus ist bis auf die Bierschwemme und die Kegelbahn
     uneingeschränkt nutzbar. 
     Bierschwemme und Kegelbahn sind derzeit gesperrt, weil ein Notausgang aus dem Keller fehlt (welcher aber meiner Meinung nach aber herstellbar wäre).      

    Es gibt bisher kein Gutachten zum Zustand des Bürgerhauses, von der Verwaltung wurde aber 2016/2017 eine sehr umfangreiche Kostenschätzung für eine Sanierung unter verschiedenen Gesichtspunkten (mit Gaststätte, ohne Gaststätte usw.) in Auftrag gegeben. 

    Das Bürgerhaus wird – wie alle öffentlichen Gebäude – regelmäßig 
     überprüft.  Mir sind keine größeren Beanstandungen bekannt. 

    Vom Büro Swoboda/Hund wurde zuletzt Sanierungsbedarf bei Heizung, Lüftung und Dachhaut festgestellt. 

    ·        Das Thema Heizung wird schon im Rahmen des neuen Energiekonzeptes  
            „Hallenbad, Sporthallen, Bürgerhaus“ bearbeitet. 

    ·        Die Lüftung wurde 2021 ohne größere Beanstandungen überprüft. 

    ·        Die Blasen in der Dachhaut dürften ohne großen finanziellen Aufwand zu beseitigen sein.  

    Größere Sanierungsarbeiten sind meines Wissens im Bürgerhaus in den letzten Jahren nicht durchgeführt worden. 

    Eine Generalsanierung oder sogar ein Neubau des Bürgerhauses dürfte in den nächsten Jahren aufgrund der derzeit priorisierten Projekte (Hallenbad, Feuerwehrhaus Rechtenbach) und der Haushaltslage der Gemeinde nicht finanzierbar sein. 

    Welchen Nutzen hat dann eine grundlegende Untersuchung der Bausubstanz zum jetzigen Zeitpunkt?
     Wir wissen dann zwar, welchen Sanierungsbedarf es gibt – haben aber in absehbarer Zeit aber kein Geld für eine grundlegende Sanierung. 

    Deshalb sollte der Untersuchungsauftrag meiner Meinung nach lauten:
     Durch welche Maßnahmen kann das Bürgerhaus Hüttenberg in der bestehenden Form für die Bürger in Hüttenberg erhalten werden,
     bis Mittel für eine Sanierung bereitgestellt werden können?
     

    Als Grundlage für den Untersuchungsauftrag könnten die der Verwaltung vorliegenden umfangreichen Kostenschätzungen aus den Jahren 2016/2017 herangezogen werden, um die Kosten für den Untersuchungsauftrag zu senken. 


    Leider habe ich zu dem TOP in der Sitzung des Bauausschusses eine entsprechende Stellungnahme abgegeben und wurde dafür von einem Vertreter der FWG zu Recht gerügt. Aus Vorsitzender muss ich neutral bleiben.
    Ich hatte das vor der Wahl zum Vorsitzenden nicht bedacht, denke aber jetzt darüber nach.

    Leider hat in der Sitzung niemand das Ergebnis einer kürzlich durchgeführten Begehung des Bürgerhauses durch  die Verwaltung und einen Architekten zur Vorbereitung der Sitzung nachgefragt.

    Der Bürgermeister teilte mit, dass in Kürze eine Gefahrenverhütungsschau im Bürgerhaus durchgeführt werden soll. Das Ergebnis dieser Gefahrenverhütungsschau soll vor weiteren Beratungen abgewartet werden.

  • Zum Abriss des Hallenbades:

    Der Bürgermeister hat in der Sondersitzung der Gemeindevertretung zum Haushalt am 14.2.2022  meine  Anfragen beantwortet:

    In der Sitzung vom 10.11.2020 hat der Gemeindevorstand den Abriss des Hallenbades in Auftrag gegeben. 

    Frage: 
    Was hat der Abriss des Hallenbades incl. der nachträglichen Dämm- und Abdichtungsmaßnahmen gekostet?

    Frage:
    Der Gemeindevorstand kann gem. § 1 Abs. 3 Nr. 9 der Hauptsatzung nur Aufträge bis zu 35.000 Euro vergeben. 

    Aufträge mit höheren Kosten müssen der Gemeindevertretung zur Genehmigung vorgelegt werden.
    Hat es grundsätzlich Auswirkungen, wenn Bestimmungen der Hauptsatzung nicht beachtet werden?

    Hinweis: Die Gemeindevertretung hat bisher keine entsprechende Vorlage erhalten.

    Ich werde die Antworten des Bürgermeisters eintragen, wenn mir das Protokoll der Sitzung vorliegt.