• Brauchen wir demnächst einen Verein zum Erhalt der Kirchen?

    Die Nutzung der Kirchen wurde schon vor Corona immer weiter eingeschränkt.
    Seit Corona werden sie so gut wie nicht mehr für den Zweck genutzt, für den sie vor Generationen erbaut wurden.
    Obwohl die Einnahmen der Kirchen lt. einer aktuellen Pressemeldung noch 2019 weiter gestiegen sind, fehlt es wohl auch an Geld für Erhaltungsmaßnahmen..

  • Das Streuobstwiesen-(Rettungs-) Projekt

    Im Jahr 2019 hat die Vogel- und Naturschutzgruppe Hüttenberg auf Anregung von Gerd Faber und gemeinsam mit weiteren Vereinen eine Initiative zur Rettung unserer Steuobstwiesen gestartet.
    Nach einigen Verhandlungen konnten wir zusammen mit der Gemeinde und dem  Landschaftpflegeverband konkrete Planungen einleiten.
    Ein wichtiger Teil der Planungen war die Öffentlichkeitsarbeit, hier hat uns leider Corona einen Strich durch die Planungen gemacht.
    Ein weiterer Teil der Planungen wurde umgesetzt, der Landschaftspflegeverband hat für die Gemeinde Fördermittel für die Kartierung, Erfassung und Pflege der Steuobstwiesen beantragt. Inzwischen liegt ein Förderbescheid i.H.v. rd. 100.000 Euro für die nächsten drei Jahre vor.

    Aktueller Stand:

    Die Kartierungsarbeiten für die Steuobstwiesen-Bestände der Gemeinde und der gemeldeten privaten Flächen sind für Hochelheim/Hörnsheim und Rechtenbach fast abgeschlossen. Im nächsten Schritt müssen jetzt die einzelnen Bäume erfasst werden. 
    Hierfür gibt es eine Handy-App. 

    Wir suchen noch Freiwillige, die uns bei der Erfassung der Bäume mit dieser App (Art, Grösse, Zustand des Baums..) unterstützen. 

    Am 22.8.2020 findet eine Online-Schulung zur Nutzung der App statt, 
    am 4.9.2020 nochmals eine Life-Schulung vor Ort.
    Wenn Sie helfen wollen, unsere Streuobstwiesen-Bestände zu erhalten, wenn Sie die Gemarkung kennenlernen und etwas über Obstbäume lernen möchten, dann melden Sie sich bitte bei Klaus Weber, Tel. 0163-7173541.
    Danke!


    PS: in einer ersten Maßnahme wurden in der Gemarkung Klein-Rechtenbach 20 neue Kirschbäume gepflanzt!

  • Die WNZ druckt meinen Leserbrief zur Lüftungsanlage im Bürgerhaus Rechtenbach nicht…

    Mein nicht veröffentlichter Leserbrief zur Lüftungsanlage im Bürgerhaus Rechtenbach:

    Defekte Lüftungsanlage im Bürgerhaus Rechtenbach
    Das Bürgerhaus in Rechtenbach war zunächst im Winter wegen der defekten Lüftungsanlage und anschließend wegen Corona geschlossen. 
    Bis zum Ausfall der Lüftungsanlage sind mir keine Beschwerden zu der Lüftungsanlage bekannt. 
    Zunächst waren Ende 2019 für die Wiederinbetriebnahme der Lüftungsanlage 500.000 Euro angesetzt worden. Dieser Betrag hat sich nach Auskunft des Bürgermeisters auf meine Anfrage zum Sachstand in der Juni-Sitzung der Gemeindevertretung auf 300.000 Euro verringert. 

    Die Lüftungsanlage ist immer noch defekt. 

    Eine Lüftungsanlage besteht grundsätzlich aus vier Teilen: 
    1) Einem Wärmetauscher, der die Luft erwärmt oder kühlt. 
    2) Einem Ventilator, der die Luft durch den Wärmetauscher bläst. 
    3) Einer Steuerung für den Ventilator. 
    4) Einem Lüftungskanal, der die warme/kalte Luft von der Anlage zum Saal führt. 

    Nach Aussage des Bürgermeisters ist es gefährlich, die Lüftungsanlage einzuschalten. 
    Das Einschalten einer Lüftungsanlage ist dann gefährlich, wenn eine Störung in der Stromversorgung vorliegt. Strom brauchen eigentlich nur der Ventilator und die Steuerungsanlage. Es muss also jemand feststellen, was konkret defekt ist. Danach müsste vermutlich die Steuerung oder der Ventilator ausgebaut und ersetzt/repariert werden. 
    Und das kostet dann immer noch 300.000 Euro?

  • Bericht zur Sitzung der Gemeindevertretung am 8.6.2020

    Aktuelle Infos für Hochelheim und Hörnsheim –
    Corona, Hallenbad und Bürgerhaus… 

    Nachdem die Corona-Lage langsam überschaubar wird, möchte ich den Informationsaustausch wieder in Gang bringen.

    Was gibt es aktuell Neues?

    • Der Bürgerentscheid zum Hallenbad muss voraussichtlich „coronabedingt“ auf den 1.11.2020 verschoben werden. Weitere Infos hierzu folgen.
    • Das Hallenbad ist weiter „coronabedingt“ geschlossen, die letzten Wochen wurden für Reparaturarbeiten genutzt. 
    • Leider wurde die für den 25. Mai im Bürgerhaus geplante Sitzung des Bauausschusses erneut „coronabedingt“  verschoben. 
      Zur Erinnerung: Bei dieser Sitzung sollte eine Ortsbesichtigung im Bürgerhaus stattfinden, damit sich die Ausschussmitglieder ein Bild zum Sanierungsbedarf machen können.

    Weitere Infos in Stichpunkten:

    • Auch die Gemeindevertretung und die Ausschüsse sind vom Versammlungsverbot der Landesregierung betroffen. 
      Damit die Gemeinden dennoch handlungsfähig sind, kann in dringenden Fällen der Haupt- und Finanzausschuss tagen und Entscheidungen treffen. Diese Entscheidungen müssen ggf. später nochmals in der Gemeindevertretung beraten werden.
    • Die Planungen für Baumaßnahmen der Gemeinde ruhen derzeit „coronabedingt“, wenn hierfür Beschlüsse der Gemeindevertretung erforderlich sind. 
  • Kurzbericht zur Sitzung der Gemeindevertretung am 10. März 2020


    TOP 2.1 der Sitzung:
     Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens

    Der Bürgermeister eröffnete die Diskussion mit einem Appell, in den nächsten Wochen sachlich und fair mit dem Thema „Bürgerbegehren“ umzugehen.
    Die FWG stellte klar, das Bürgerbegehren sei keine FWG-Aktion, sondern eine Bürgeraktion. Die Meinung der Bürger müsse respektiert werden. 
     Die FWG sei nicht gegen das Hallenbad. 
     Die wichtige Kostenfrage sei aber noch immer nicht geklärt. Der Beschluss für den Neubau könnte sich ggf. nachteilig auf die Beantragung von Fördermittel auswirken.
     Die FWG beantrage deshalb, den Beschluss der Gemeindevertretung zum Neubau des Hallenbades aufzuheben.

    Die SPD stellte fest, das politische Klima in Hüttenberg habe durch die laufenden Diskussionen zu Neubau des Hallenbades und Bürgerbegehren gelitten. Der Bürgermeister sei inzwischen gezwungen, mit wechselnden Mehrheiten zu regieren. Bürgerbegehren sollten von den Bürgern kommen und nicht von den politischen Parteien. 
     Die SPD ist weiter für den Neubau.
     Der mit allen Fraktionen – außer der FWG- abgestimmte Begleittext zum Bürgerbegehren wird verlesen.

    Auch die Grünen stehen hinter dem Neubau-Beschluss. Sie bedauern, dass die FWG den Beschluss mehrheitlich nicht mitgetragen hat. Sie sehen einen Neubau als finanzierbar an und werden sich aktiv an einer konstruktiven Diskussion zur Finanzierung des Neubaus u.a. im Haupt- und Finanzausschuss beteiligen.

    Auch die FÖBH spricht sich weiter für den Hallenbad-Neubau aus. Dabei würdigt sie die bisherige Arbeit des Trägervereins.
     
    Die CDU ist der Meinung, nach mehr als 12 Jahren „Planungszeit“ sollten jetzt Entscheidungen getroffen werden. Sie steht zum Beschluss für den Neubau und erinnert die FWG an ihre Aussagen zum Erhalt des Hallenbades in den Flyern vor den beiden letzten Wahlkämpfen.
     
    Nach diesem (relativ friedlichen) Austausch der Argumente wird über die vorliegenden Anträge abgestimmt:
    ·        Der Antrag der FWG, den Neubau-Beschluss vom November zurückzunehmen, wird mit 16 Nein-Stimmen bei 8 Ja-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt.
    ·        Die Durchführung des Bürgerbegehrens am 21.6.2020 wird mit 
     24 Ja-Stimmen bei (m)einer Enthaltung beschlossen, da alle zur Durchführung des Bürgerbegehrens erforderlichen Bedingungen erfüllt sind.
    ·        Der mit allen Fraktionen -außer der FWG- abgestimmte Begleittext zum Bürgerbegehren wird mit 16 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen.
     

    Zusatzinfos:

    Der Begleittext zur Bürgerbefragung: 
    Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hüttenberg hat in ihrer Sitzung am 18.11.2019 mit 18 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen und einer Enthaltung den Bau eines neuen Hallenbades beschlossen. Zu diesem Beschluss steht die Gemeindevertretung nach wie vor, da es zu einem Neubau keine Alternative gibt
     Das Hüttenberger Hallenbad gehört seit über 50 Jahren zur Infrastruktur der Gemeinde Hüttenberg. Generationen Hüttenberger Kinder lernten und lernen dort schwimmen, für die Bürgerinnen und Bürger ist es ein beliebter und zentraler Treffpunkt. Der Schwimmunterricht der drei Hüttenberger Schulen findet dort statt. Der Trägerverein betreibt das Bad in Eigenregie und hat damit in den letzten Jahren zum Bestand des Bades beigetragen.
     Derzeit ist das Hallenbad in einem baulichen Zustand, der nach Einschätzung der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen (Fachverband) durch eine grundhafte Sanierung nicht wirtschaftlich wieder instand zu setzen ist. Wenn die Gemeinde Hüttenberg entsprechend der Bedarfslage ein Hallenbad vorhalten möchte, ist ein Neubau notwendig.
    In Gesprächen mit Neubau-Befürwortern habe ich dringend angeregt, allen interessierten Bürgern vor der Bürgerbefragung die Möglichkeit zu geben, sich bei öffentlichen Informationsveranstaltungen in den Bürgerhäusern zum Thema „Finanzierung des Hallenbad-Neubaus“ zu informieren.

     

    Antworten zu meinen Anfragen an die Verwaltung:

    ·         Lt. Bürgermeister sind die Umbauarbeiten am Feuerwehrgerätehaus in Hüttenberg fast abgeschlossen. Die inzwischen zweimal aufgestockten Finanzmittel müssen nicht weiter aufgestockt werden.
    ·         Der Bürgermeister schätzt die Kosten für den Bürgerentscheid (Personalkosten in der Verwaltung, Wahlbenachrichtigungen, Durchführung der Wahl, Auszählung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses) auf rund 10.000 Euro.
    ·         Lt. Bürgermeister steht noch nicht fest, ob die Lüftungsanlage im Bürgerhaus Rechtenbach repariert werden kann oder erneuert werden muss.
    ·         Lt. Bürgermeister hat die Gemeinde von 2017 bis 2019 insgesamt 52.000 Euro für Gutachten ausgegeben.
     

    Weitere Infos:

    ·         Aktuell gibt es keinen Corona-Fall in Hüttenberg
    ·         Masern-Impfpflicht in den Kindergärten:
     Die Mitarbeiter(innen) müssen bis 31.7.2020 eine Impfung nachweisen. Neuanmeldungen sind nur noch mit Impfnachweis möglich.
    ·         Lt. Bürgermeister wird die neue Schließanlage für die Sporthalle in den Sommerferien installiert.

  • Infos vor der Sitzung der Gemeindevertretung am 9. März 2020

    TOP 2.1 
    Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens

    Die Verwaltung hat die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens geprüft und folgendes festgestellt:

    • Die Schriftform ist beachtet
    • Die Fragestellung ist ok und kann mit Ja oder Nein beantwortet werden
    • Es handelt sich um eine wichtige Angelegenheit der Gemeinde
    • Es liegt kein Ausschlussgrund gem. $ 8b Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung vor
    • Das Bürgerbegehren enthält eine Begründung
    • Ein Kostendeckungsvorschlag ist nicht notwendig
    • Es wurden genügend Unterschriften gesammelt.
    • Es sind mindestens 3 Vertrauenspersonen bekannt
    • Die Einreichungsfrist wurde eingehalten
    • In den letzten drei Jahren wurde keine ähnliche Bürgerbefragung durchgeführt.

    Die Gemeindevertretung hat keinen Ermessensspielraum. Sie muss zustimmen, wenn die oben angegebenen Punkte erfullt sind.
    Eine Zustimmung wäre meiner Meinung nach auch gegeben, wenn sich alle Fraktionen außer der FWG der Stimme enthalten würden.
    Da aber „Minderheitsmeinungen“ nicht in die anschließende Bekanntmachung aufgenommen werden, würde auch in diesem Fall die Bekanntmachung lauten, dass die Gemeindevertretung sich für den Bürgerentscheid entschieden hat…

    Das Bürgerbegehren kann lt. Verwaltung frühestens am Sonntag, 14.6.2020 oder am 21.6.2020 durchgeführt werden.

    Da der Bürgermeister und die Verwaltung vor weiteren Aktivitäten in Sachen Hallenbad zunächst das Ergebnis der Bürgerbefragung abwarten wollen….

  • Bürgerhaus 

    Bisher war ich davon ausgegangen, dass der Bauausschuss am 2. März – wie von der Gemeindevertretung beschlossen – im Bürgerhaus in Hüttenberg tagt und sich bei einer Ortsbesichtigung über die Möglichkeiten einer schrittweisen Sanierung informiert. 
     Aus mir nicht nachvollziebaren Gründen wird aber auch diese Hüttenberger Baumaßnahme jetzt „geschoben“.

    Für den 25.5.2020 wurde aber jetzt von der Verwaltung ein Sitzungsraum im Bürgerhaus reserviert!

  • Kurzbericht zur Sitzung des Jugendparlaments am 12.2.2020 in der Gesamtschule Schwingbach

    Am 12.2.2020 tagte das Jugendparlament der Gemeinde unter Leitung der Vorsitzenden Leana Heller in der Schwingbachschule.

    Unter anderem lagen zwei Anträge vor, in welchen beantragt wurde, das Jugendparlament solle sich für den Erhalt des Hallenbades einsetzen.

    Die Anträge wurden diskutiert. Aussagen aus der Diskussion:

    Das Hallenbad ist alt.
    Schwimmunterrricht ist wichtig.
    Neubau ist teuer, es gibt noch andere wichtige Projekte (Bürgerhäuser, Strassen..).
    Die Eltern und die Kinder müssen den Neubau bezahlen, die Grundsteuer muss erhöht werden.
    Kreis und Schule müssen sich um Alternativen für den Schwimmunterricht kümmern, wenn das Hallenbad nicht mehr genutzt werden kann.
    Das Hallenbad wird von den älteren Schülern wenig genutzt (eher Bäder in Wetzlar, im Sommer Linden..).
    Die kleine Grundschule in Hochelheim hat kaum Bedarf für Schwimmunterricht.
    Wir können die Folgen eines Beschlusses zum Erhalt des Hallenbades für uns nicht abschätzen.
    Auch die Eltern und Gemeindevertreter sind sich nicht einig…

    In einer abschließenden Abstimmung wurde   dann beschlossen, dass sich das Jugendparlament nicht mehr weiter mit dem Thema“Hallenbad“ beschäftigen will.

  • Kurzbericht aus der Sitzung der Gemeindevertretung am 27.1.2020 

    Der Bürgermeister konnte wegen einer Erkrankung nicht an der Sitzung teilnehmen. Gute Besserung!
     
     Aus diesem Grunde konnten auch die Anfragen aus der letzten Sitzung nicht beantwortet werden. Wir werden dann wohl erst in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung im März erfahren, was die Gutachten für das Hallenbad gekostet haben und wieviel Geld die Gemeinde 2019 für Gutachten ausgegeben hat..
     Das gilt auch für die Antwort auf die Frage, was die Durchführung des Bürgerbegehrens voraussichtlich kosten wird. 
     
     Rudi Weber (1. Beigeordneter) teilte mit, dass die Verwaltung bisher 50 % der Unterschriften für das Bürgerbegehren zum Hallenbad geprüft hat (siehe hierzu die Info vom 23. Januar).
     
     Hans Kleinschmidt bittet alle, sich die Aufzeichnung der „Anhörung zur Situation der Schwimmbäder“ in der Mediathek des Bundestages (www.bundestag.de) anzuschauen. Die Anhörung fand am 15. Januar im Bundestag statt.

    Bei TOP 2.3 ging es um den Umbau des Foyers im Dorfgemeinschaftshaus in Reiskirchen (siehe Foto links), an dem inzwischen einige Jahre geplant wird. Hier sollen auf Antrag des Bürgermeisters das Foyer umgebaut, eine behindertengerechte Toilette eingebaut und brandschutzrechtliche Zusatzarbeiten durchgeführt werden. Es gab in den Sitzungsunterlagen keine Informationen zu Art und Umfang der brandschutzrechtlichen Zusatzarbeiten.
     Nach dem Beschlussvorschlag der Verwaltung soll der Gemeindevorstand mit der Umsetzung der Baumaßnahme beauftragt werden. (Info: Der Gemeindevorstand tagt und entscheidet nicht öffentlich).
     Da im Beschlussvorschlag kein Kostenrahmen angegeben war, habe ich folgenden Erweiterungsantrag gestellt:

    Der Umbau des Feuerwehrgerätehauses in Hüttenberg hat gezeigt, wie schnell Umbaukosten an älteren Gebäuden aus dem Rahmen laufen können.
    Auch die Tatsache, dass hierfür Zuschüsse gewährt werden und dass die Maßnahme bis 31.12.2020 abgeschlossen und bis zum 30.6.2021 vollständig abgerechnet sein muss, sollte uns nicht davon abhalten, die Kosten im Blick zu halten.
    Es ist wichtig, dass uns vorgelegte Kostenschätzungen verlässlich und verbindlich sind, um zusätzliche Risiken für unseren Haushalt zu vermeiden.
    Aus diesem Grunde beantrage ich weitergehend, den vorliegenden Beschlussvorschlag wie folgt abzuändern:
    Der Gemeindevorstand wird mit der Umsetzung der Baumaßnahme im Rahmen der in den Haushalten 2017, 2019 und 2020 veranschlagten Mitteln von insgesamt und maximal 224.000 Euro beauftragt.“

    Leider haben nur 8 Gemeindevertreter für diesen Antrag gestimmt, es gab 14 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen. 
     Anschließend wurde der ursprüngliche Beschlussvorschlag der Verwaltung (ohne Kostenrahmen) mit 17 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen angenommen. 
     Ich bin gespannt, was der Umbau jetzt letztendlich kosten wird.. 

    Info: Die Gemeinde unterhält derzeit 8 ! ältere und neuere Bürgerhäuser (Hüttenberg, 2x Rechtenbach, 
    2x Weidenhausen, Volpertshausen, Vollnkirchen und Reiskirchen). 

  • Info zum Ablauf des Bürgerentscheids:


     1) Durchführung eines Bürgerbegehrens für einen Bürgerentscheid

    (Wurde durchgeführt, es wurden rd. 1400 Unterschriften gesammelt)
     

    2) Einreichung der Listen und Überprüfung der Unterschriften durch die Verwaltung

    (Die Prüfung der Unterschriften läuft gerade)

    3) Entscheidung der Gemeindevertretung über die Durchführung des Bürgerentscheids
      (Wenn die notwendige Zahl an Unterschriften gesammelt wurde, kann die Gemeindevertretung eigentlich nur noch das Datum des Bürgerentscheids festlegen.
      Da die Überprüfung der Unterschriften durch die Verwaltung noch nicht abgeschlossen ist, kann die Gemeindevertretung nicht in der Sitzung am 27.1.2020 entscheiden. Die nächste Sitzung der Gemeindevertretung findet erst Anfang März statt).

    4) Das Bürgerbegehren kann
      frühestens 3 Monate nach der Entscheidung der Gemeindevertretung
      und
      längstens 6 Monate nach der der Entscheidung der Gemeindevertretung durchgeführt werden.
      Damit muss der Bürgerentscheid im Juni, Juli oder August durchführt werden.
      Info: Vom 6.7.20 bis 14.8.20 sind Sommerferien..

    Ein Auszug aus dem hessischen Kommunalwahlgesetz: 

     
    § 55 
      Tag des Bürgerentscheids, Bekanntmachung

    (1) Der Bürgerentscheid findet an einem Sonntag statt. Der Tag wird von der Gemeindevertretung bestimmt. Der Bürgerentscheid ist frühestens drei und spätestens sechs Monate nach der Entscheidung der Gemeindevertretung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens oder die Durchführung eines Bürgerentscheids durchzuführen; § 42 Satz 3 und 4 gilt entsprechend. 

     (2) Der Gemeindevorstand macht den Tag des Bürgerentscheids und dessen Gegenstand öffentlich bekannt. 

    Die Bekanntmachung hat zu enthalten:

    1. den Tag des Bürgerentscheids,

    2. den Text der zu entscheidenden Frage,

    3. eine Erläuterung des Gemeindevorstands, die kurz und sachlich sowohl die Begründung der Antragsteller als auch die von den Gemeindeorganen vertretene Auffassung über den Gegenstand des Bürgerentscheids darlegen soll.

    (3) Die in dem Bürgerentscheid zu entscheidende Frage ist so zu stellen, dass sie mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann.