• Info zum Ablauf des Bürgerentscheids:


     1) Durchführung eines Bürgerbegehrens für einen Bürgerentscheid

    (Wurde durchgeführt, es wurden rd. 1400 Unterschriften gesammelt)
     

    2) Einreichung der Listen und Überprüfung der Unterschriften durch die Verwaltung

    (Die Prüfung der Unterschriften läuft gerade)

    3) Entscheidung der Gemeindevertretung über die Durchführung des Bürgerentscheids
      (Wenn die notwendige Zahl an Unterschriften gesammelt wurde, kann die Gemeindevertretung eigentlich nur noch das Datum des Bürgerentscheids festlegen.
      Da die Überprüfung der Unterschriften durch die Verwaltung noch nicht abgeschlossen ist, kann die Gemeindevertretung nicht in der Sitzung am 27.1.2020 entscheiden. Die nächste Sitzung der Gemeindevertretung findet erst Anfang März statt).

    4) Das Bürgerbegehren kann
      frühestens 3 Monate nach der Entscheidung der Gemeindevertretung
      und
      längstens 6 Monate nach der der Entscheidung der Gemeindevertretung durchgeführt werden.
      Damit muss der Bürgerentscheid im Juni, Juli oder August durchführt werden.
      Info: Vom 6.7.20 bis 14.8.20 sind Sommerferien..

    Ein Auszug aus dem hessischen Kommunalwahlgesetz: 

     
    § 55 
      Tag des Bürgerentscheids, Bekanntmachung

    (1) Der Bürgerentscheid findet an einem Sonntag statt. Der Tag wird von der Gemeindevertretung bestimmt. Der Bürgerentscheid ist frühestens drei und spätestens sechs Monate nach der Entscheidung der Gemeindevertretung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens oder die Durchführung eines Bürgerentscheids durchzuführen; § 42 Satz 3 und 4 gilt entsprechend. 

     (2) Der Gemeindevorstand macht den Tag des Bürgerentscheids und dessen Gegenstand öffentlich bekannt. 

    Die Bekanntmachung hat zu enthalten:

    1. den Tag des Bürgerentscheids,

    2. den Text der zu entscheidenden Frage,

    3. eine Erläuterung des Gemeindevorstands, die kurz und sachlich sowohl die Begründung der Antragsteller als auch die von den Gemeindeorganen vertretene Auffassung über den Gegenstand des Bürgerentscheids darlegen soll.

    (3) Die in dem Bürgerentscheid zu entscheidende Frage ist so zu stellen, dass sie mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann. 

  • Sachstand nach der Sitzung der Gemeindevertretung am 9.12.2019 

    Hallenbad
    Im Haushalt der Gemeinde für 2020 sind 150.000 Euro Planungskosten für das neue Hallenbad eingestellt.

    Die Unterschriftensammlung für eine Bürgerbefragung zum Hallenbad ist angelaufen.
    Es gibt einen Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung für einen Neubau. Dieser Grundsatzbeschluss gilt weiter, wenn die Bürgerbefragung nicht durchgeführt wird.

    Der Bürgermeister hat angekündigt, dass die Verwaltung bis zu einer Entscheidung zur Bürgerbefragung „die Füße stillhalten“ wird.
    Das bedeutet, dass die Planungen günstigstenfalls Ende Januar fortgesetzt werden können, wenn die für die Durchführung der Bürgerbefragung erforderlichen rd. 850 Unterschriften nicht innerhalb der Frist von 8 Wochen gesammelt werden können –
     oder dann nach Abschluss der Bürgerbefragung – im Spätsommer..
     
      PS: Ich habe in der Sitzung angefragt, welche Kosten der Gemeinde bei Durchführung einer Bürgerbefragung entstehen (Prüfung der Unterschriftslisten, Wahlbenachrichtigungen, Stimmzettel, Durchführung der Wahl, Auszählung der Stimmen, Arbeitsstunden in der Verwaltung..) und werde die Antwort hier einstellen.

       
    Bürgerhaus
    Im Haushalt der Gemeinde für das Jahr 2020 sind 100.000 Euro Planungskosten 
    für die Sanierung des Bürgerhauses eingestellt.
     
    Wie schon angekündigt, habe ich beantragt, vor Beginn der Sanierungsarbeiten eine öffentliche Sitzung des Bauausschusses zur Sanierung „vor Ort“ im Bürgerhaus durchzuführen.