• Kurzbericht zur Sitzung der Gemeindevertretung am 24.8.2018


    Aus meinen Notizen zur Sitzung:

    • Finanzbericht der Gemeinde
      Der Finanzbericht der Gemeinde zum 30.6.2020 sollte im Teil 1 der Sitzung ohne Beratung von der Gemeindevertretung zur Kenntnis genommen werden.
      Dierk Rink (Grüne) machte aber auf einige Unklarheiten aufmerksam und beantragte, den Finanzbericht im Haupt- und Finanzausschuss zu beraten.
      Die Gemeindevertretung stimmte dem Antrag zu.
    • Energieliefervertrag mit der KEAM
      Der bisherige Energie-Liefervertrag der Gemeinde läuft aus. Der Gemeindevorstand hatte beantragt, dass sich die Gemeinde an der KEAM beteiligt, um so im Verbund günstig Strom einkaufen zu können.
      Da würde u.a. bedeuten, dass die Gemeinde Strom und Gas ausschließlich von der KEAM beziehen muss.
      Ich habe beantragt, diese Beteiligung vorab nochmals im Haupt- und Finanzausschuss zu prüfen – u.a. aus folgendem Grund:
      Was ist, wenn wir doch noch ein Blockheizkraftwerk an der Sporthalle in Hüttenberg bauen wollen? Schränkt dieser Vertrag dann nicht unsere Verhandlungsmöglichkeiten mit anderen Anbietern stark ein? 
      Die Gemeindevertretung hat dem Antrag zugestimmt.
    • Bau eines Funktionshauses an der alten Kirche in Volpertshausen
      Ich halte es grundsätzlich für eine gute Idee, ein Funktionshaus mit Toilette und kleiner Küche an der alten Kirche in Volpertshausen zu bauen.
      Die Bausumme wird auch zu 65 % aus Europamitteln bezuschusst.
      Hinsichtlich der in der Sitzung oft aufgezeigten schwierigen Finanzlage der Gemeinde und hinsichtlich der Tatsache, dass es keinen „Kostendeckel“ für die geschätzten 150.000 Euro!! Baukosten gibt, konnte ich aber nicht der Mehrheitsmeinung folgen und für den Bau des Funktionshauses stimmen.
    • Erlass der Kindergartengebühren für die Dauer der coronabedingten Schließzeit
      Die Mehrheit der Gemeindevertretung hat nach längerer Diskussion mehrheitlich beschlossen, dass die Kindergartengebühren für die Zeit, in welcher die Kindergärten geschlossen waren, erlassen werden.
      Das gilt auch für die Eltern, deren Kinder in der Notbetreuung waren (lt. Bürgermeister im April 10%, im Mai 20 %, im Juni 30 % und im Juli 50 % der Kinder).
      Die Gemeindevertetung hat weiter mehrheitlich beschlossen, auf die in diesem Jahr anstehende Erhöhung der Kindergartengebühren um 2 % zu verzichten.
      Ich konnte beidem nicht zustimmen, weil ich der Meinung bin, dass man Leistung (Betreuung) auch zahlen muss und weil ich keine nachvollziehbare Begründung für den Verzicht auf die Gebührenerhöhung von 2 % gehört habe.

      Die fehlenden Kindergartenbeiträge reißen ein grosses Loch in die Gemeindekasse. Einige Städte und Gemeinden haben für die Zeit, in welchen die Kindergärten geschlossen waren, Kurzarbeitergeld für die Kindergärtnerinnen beantragt. Zwar ist lt. Bürgermeister hier die Rechtslage nicht ganz klar, aber: Wer nicht beantragt, bekommt auch nichts..
    • Chancenteilhabegesetz
      Die Gemeindevertretung hat vor einiger Zeit grundsätzliche Zustimmung zur befristeten Beschäftigung von geeigneten Langzeitarbeitslosen bei der Gemeinde signaisiert.
      Leider war das Jobcenter Lahn-Dill lt. Bürgermeister bisher nicht in der Lage, entsprechende Bewerber zu vermitteln.
    • Lüftungsanlage im Bürgerhaus Rechtenbach
      Außer der Tatsache, dass noch immer 300.000 Euro im Haushalt eingestellt sind und der Aussage des Bürgermeisters, dass die Gemeindevertretung dem Projekt vor dem Beginn von Reparatur/Bauarbeiten zustimmen muss, gibt es nichts Neues.
  • Der Schwingbach trocknet aus!

    Wie schon im letzten Sommer führt der Schwingbach immer weniger Wasser und droht erneut auszutrocknen.
    Das ist der aktuelle Wasserstand am 12. August 2020, ca. 200 m vor der Mündung in den Kleebach..
    Mein Schuh steht als Größenvergleich am aktuellen Bachlauf.

  • Brauchen wir demnächst einen Verein zum Erhalt der Kirchen?

    Die Nutzung der Kirchen wurde schon vor Corona immer weiter eingeschränkt.
    Seit Corona werden sie so gut wie nicht mehr für den Zweck genutzt, für den sie vor Generationen erbaut wurden.
    Obwohl die Einnahmen der Kirchen lt. einer aktuellen Pressemeldung noch 2019 weiter gestiegen sind, fehlt es wohl auch an Geld für Erhaltungsmaßnahmen..

  • Das Streuobstwiesen-(Rettungs-) Projekt

    Im Jahr 2019 hat die Vogel- und Naturschutzgruppe Hüttenberg auf Anregung von Gerd Faber und gemeinsam mit weiteren Vereinen eine Initiative zur Rettung unserer Steuobstwiesen gestartet.
    Nach einigen Verhandlungen konnten wir zusammen mit der Gemeinde und dem  Landschaftpflegeverband konkrete Planungen einleiten.
    Ein wichtiger Teil der Planungen war die Öffentlichkeitsarbeit, hier hat uns leider Corona einen Strich durch die Planungen gemacht.
    Ein weiterer Teil der Planungen wurde umgesetzt, der Landschaftspflegeverband hat für die Gemeinde Fördermittel für die Kartierung, Erfassung und Pflege der Steuobstwiesen beantragt. Inzwischen liegt ein Förderbescheid i.H.v. rd. 100.000 Euro für die nächsten drei Jahre vor.

    Aktueller Stand:

    Die Kartierungsarbeiten für die Steuobstwiesen-Bestände der Gemeinde und der gemeldeten privaten Flächen sind für Hochelheim/Hörnsheim und Rechtenbach fast abgeschlossen. Im nächsten Schritt müssen jetzt die einzelnen Bäume erfasst werden. 
    Hierfür gibt es eine Handy-App. 

    Wir suchen noch Freiwillige, die uns bei der Erfassung der Bäume mit dieser App (Art, Grösse, Zustand des Baums..) unterstützen. 

    Am 22.8.2020 findet eine Online-Schulung zur Nutzung der App statt, 
    am 4.9.2020 nochmals eine Life-Schulung vor Ort.
    Wenn Sie helfen wollen, unsere Streuobstwiesen-Bestände zu erhalten, wenn Sie die Gemarkung kennenlernen und etwas über Obstbäume lernen möchten, dann melden Sie sich bitte bei Klaus Weber, Tel. 0163-7173541.
    Danke!


    PS: in einer ersten Maßnahme wurden in der Gemarkung Klein-Rechtenbach 20 neue Kirschbäume gepflanzt!

  • Die WNZ druckt meinen Leserbrief zur Lüftungsanlage im Bürgerhaus Rechtenbach nicht…

    Mein nicht veröffentlichter Leserbrief zur Lüftungsanlage im Bürgerhaus Rechtenbach:

    Defekte Lüftungsanlage im Bürgerhaus Rechtenbach
    Das Bürgerhaus in Rechtenbach war zunächst im Winter wegen der defekten Lüftungsanlage und anschließend wegen Corona geschlossen. 
    Bis zum Ausfall der Lüftungsanlage sind mir keine Beschwerden zu der Lüftungsanlage bekannt. 
    Zunächst waren Ende 2019 für die Wiederinbetriebnahme der Lüftungsanlage 500.000 Euro angesetzt worden. Dieser Betrag hat sich nach Auskunft des Bürgermeisters auf meine Anfrage zum Sachstand in der Juni-Sitzung der Gemeindevertretung auf 300.000 Euro verringert. 

    Die Lüftungsanlage ist immer noch defekt. 

    Eine Lüftungsanlage besteht grundsätzlich aus vier Teilen: 
    1) Einem Wärmetauscher, der die Luft erwärmt oder kühlt. 
    2) Einem Ventilator, der die Luft durch den Wärmetauscher bläst. 
    3) Einer Steuerung für den Ventilator. 
    4) Einem Lüftungskanal, der die warme/kalte Luft von der Anlage zum Saal führt. 

    Nach Aussage des Bürgermeisters ist es gefährlich, die Lüftungsanlage einzuschalten. 
    Das Einschalten einer Lüftungsanlage ist dann gefährlich, wenn eine Störung in der Stromversorgung vorliegt. Strom brauchen eigentlich nur der Ventilator und die Steuerungsanlage. Es muss also jemand feststellen, was konkret defekt ist. Danach müsste vermutlich die Steuerung oder der Ventilator ausgebaut und ersetzt/repariert werden. 
    Und das kostet dann immer noch 300.000 Euro?

  • Bericht zur Sitzung der Gemeindevertretung am 8.6.2020

    Aktuelle Infos für Hochelheim und Hörnsheim –
    Corona, Hallenbad und Bürgerhaus… 

    Nachdem die Corona-Lage langsam überschaubar wird, möchte ich den Informationsaustausch wieder in Gang bringen.

    Was gibt es aktuell Neues?

    • Der Bürgerentscheid zum Hallenbad muss voraussichtlich „coronabedingt“ auf den 1.11.2020 verschoben werden. Weitere Infos hierzu folgen.
    • Das Hallenbad ist weiter „coronabedingt“ geschlossen, die letzten Wochen wurden für Reparaturarbeiten genutzt. 
    • Leider wurde die für den 25. Mai im Bürgerhaus geplante Sitzung des Bauausschusses erneut „coronabedingt“  verschoben. 
      Zur Erinnerung: Bei dieser Sitzung sollte eine Ortsbesichtigung im Bürgerhaus stattfinden, damit sich die Ausschussmitglieder ein Bild zum Sanierungsbedarf machen können.

    Weitere Infos in Stichpunkten:

    • Auch die Gemeindevertretung und die Ausschüsse sind vom Versammlungsverbot der Landesregierung betroffen. 
      Damit die Gemeinden dennoch handlungsfähig sind, kann in dringenden Fällen der Haupt- und Finanzausschuss tagen und Entscheidungen treffen. Diese Entscheidungen müssen ggf. später nochmals in der Gemeindevertretung beraten werden.
    • Die Planungen für Baumaßnahmen der Gemeinde ruhen derzeit „coronabedingt“, wenn hierfür Beschlüsse der Gemeindevertretung erforderlich sind. 
  • Kurzbericht zur Sitzung der Gemeindevertretung am 10. März 2020


    TOP 2.1 der Sitzung:
     Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens

    Der Bürgermeister eröffnete die Diskussion mit einem Appell, in den nächsten Wochen sachlich und fair mit dem Thema „Bürgerbegehren“ umzugehen.
    Die FWG stellte klar, das Bürgerbegehren sei keine FWG-Aktion, sondern eine Bürgeraktion. Die Meinung der Bürger müsse respektiert werden. 
     Die FWG sei nicht gegen das Hallenbad. 
     Die wichtige Kostenfrage sei aber noch immer nicht geklärt. Der Beschluss für den Neubau könnte sich ggf. nachteilig auf die Beantragung von Fördermittel auswirken.
     Die FWG beantrage deshalb, den Beschluss der Gemeindevertretung zum Neubau des Hallenbades aufzuheben.

    Die SPD stellte fest, das politische Klima in Hüttenberg habe durch die laufenden Diskussionen zu Neubau des Hallenbades und Bürgerbegehren gelitten. Der Bürgermeister sei inzwischen gezwungen, mit wechselnden Mehrheiten zu regieren. Bürgerbegehren sollten von den Bürgern kommen und nicht von den politischen Parteien. 
     Die SPD ist weiter für den Neubau.
     Der mit allen Fraktionen – außer der FWG- abgestimmte Begleittext zum Bürgerbegehren wird verlesen.

    Auch die Grünen stehen hinter dem Neubau-Beschluss. Sie bedauern, dass die FWG den Beschluss mehrheitlich nicht mitgetragen hat. Sie sehen einen Neubau als finanzierbar an und werden sich aktiv an einer konstruktiven Diskussion zur Finanzierung des Neubaus u.a. im Haupt- und Finanzausschuss beteiligen.

    Auch die FÖBH spricht sich weiter für den Hallenbad-Neubau aus. Dabei würdigt sie die bisherige Arbeit des Trägervereins.
     
    Die CDU ist der Meinung, nach mehr als 12 Jahren „Planungszeit“ sollten jetzt Entscheidungen getroffen werden. Sie steht zum Beschluss für den Neubau und erinnert die FWG an ihre Aussagen zum Erhalt des Hallenbades in den Flyern vor den beiden letzten Wahlkämpfen.
     
    Nach diesem (relativ friedlichen) Austausch der Argumente wird über die vorliegenden Anträge abgestimmt:
    ·        Der Antrag der FWG, den Neubau-Beschluss vom November zurückzunehmen, wird mit 16 Nein-Stimmen bei 8 Ja-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt.
    ·        Die Durchführung des Bürgerbegehrens am 21.6.2020 wird mit 
     24 Ja-Stimmen bei (m)einer Enthaltung beschlossen, da alle zur Durchführung des Bürgerbegehrens erforderlichen Bedingungen erfüllt sind.
    ·        Der mit allen Fraktionen -außer der FWG- abgestimmte Begleittext zum Bürgerbegehren wird mit 16 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen.
     

    Zusatzinfos:

    Der Begleittext zur Bürgerbefragung: 
    Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hüttenberg hat in ihrer Sitzung am 18.11.2019 mit 18 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen und einer Enthaltung den Bau eines neuen Hallenbades beschlossen. Zu diesem Beschluss steht die Gemeindevertretung nach wie vor, da es zu einem Neubau keine Alternative gibt
     Das Hüttenberger Hallenbad gehört seit über 50 Jahren zur Infrastruktur der Gemeinde Hüttenberg. Generationen Hüttenberger Kinder lernten und lernen dort schwimmen, für die Bürgerinnen und Bürger ist es ein beliebter und zentraler Treffpunkt. Der Schwimmunterricht der drei Hüttenberger Schulen findet dort statt. Der Trägerverein betreibt das Bad in Eigenregie und hat damit in den letzten Jahren zum Bestand des Bades beigetragen.
     Derzeit ist das Hallenbad in einem baulichen Zustand, der nach Einschätzung der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen (Fachverband) durch eine grundhafte Sanierung nicht wirtschaftlich wieder instand zu setzen ist. Wenn die Gemeinde Hüttenberg entsprechend der Bedarfslage ein Hallenbad vorhalten möchte, ist ein Neubau notwendig.
    In Gesprächen mit Neubau-Befürwortern habe ich dringend angeregt, allen interessierten Bürgern vor der Bürgerbefragung die Möglichkeit zu geben, sich bei öffentlichen Informationsveranstaltungen in den Bürgerhäusern zum Thema „Finanzierung des Hallenbad-Neubaus“ zu informieren.

     

    Antworten zu meinen Anfragen an die Verwaltung:

    ·         Lt. Bürgermeister sind die Umbauarbeiten am Feuerwehrgerätehaus in Hüttenberg fast abgeschlossen. Die inzwischen zweimal aufgestockten Finanzmittel müssen nicht weiter aufgestockt werden.
    ·         Der Bürgermeister schätzt die Kosten für den Bürgerentscheid (Personalkosten in der Verwaltung, Wahlbenachrichtigungen, Durchführung der Wahl, Auszählung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses) auf rund 10.000 Euro.
    ·         Lt. Bürgermeister steht noch nicht fest, ob die Lüftungsanlage im Bürgerhaus Rechtenbach repariert werden kann oder erneuert werden muss.
    ·         Lt. Bürgermeister hat die Gemeinde von 2017 bis 2019 insgesamt 52.000 Euro für Gutachten ausgegeben.
     

    Weitere Infos:

    ·         Aktuell gibt es keinen Corona-Fall in Hüttenberg
    ·         Masern-Impfpflicht in den Kindergärten:
     Die Mitarbeiter(innen) müssen bis 31.7.2020 eine Impfung nachweisen. Neuanmeldungen sind nur noch mit Impfnachweis möglich.
    ·         Lt. Bürgermeister wird die neue Schließanlage für die Sporthalle in den Sommerferien installiert.

  • Infos vor der Sitzung der Gemeindevertretung am 9. März 2020

    TOP 2.1 
    Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens

    Die Verwaltung hat die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens geprüft und folgendes festgestellt:

    • Die Schriftform ist beachtet
    • Die Fragestellung ist ok und kann mit Ja oder Nein beantwortet werden
    • Es handelt sich um eine wichtige Angelegenheit der Gemeinde
    • Es liegt kein Ausschlussgrund gem. $ 8b Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung vor
    • Das Bürgerbegehren enthält eine Begründung
    • Ein Kostendeckungsvorschlag ist nicht notwendig
    • Es wurden genügend Unterschriften gesammelt.
    • Es sind mindestens 3 Vertrauenspersonen bekannt
    • Die Einreichungsfrist wurde eingehalten
    • In den letzten drei Jahren wurde keine ähnliche Bürgerbefragung durchgeführt.

    Die Gemeindevertretung hat keinen Ermessensspielraum. Sie muss zustimmen, wenn die oben angegebenen Punkte erfullt sind.
    Eine Zustimmung wäre meiner Meinung nach auch gegeben, wenn sich alle Fraktionen außer der FWG der Stimme enthalten würden.
    Da aber „Minderheitsmeinungen“ nicht in die anschließende Bekanntmachung aufgenommen werden, würde auch in diesem Fall die Bekanntmachung lauten, dass die Gemeindevertretung sich für den Bürgerentscheid entschieden hat…

    Das Bürgerbegehren kann lt. Verwaltung frühestens am Sonntag, 14.6.2020 oder am 21.6.2020 durchgeführt werden.

    Da der Bürgermeister und die Verwaltung vor weiteren Aktivitäten in Sachen Hallenbad zunächst das Ergebnis der Bürgerbefragung abwarten wollen….

  • Bürgerhaus 

    Bisher war ich davon ausgegangen, dass der Bauausschuss am 2. März – wie von der Gemeindevertretung beschlossen – im Bürgerhaus in Hüttenberg tagt und sich bei einer Ortsbesichtigung über die Möglichkeiten einer schrittweisen Sanierung informiert. 
     Aus mir nicht nachvollziebaren Gründen wird aber auch diese Hüttenberger Baumaßnahme jetzt „geschoben“.

    Für den 25.5.2020 wurde aber jetzt von der Verwaltung ein Sitzungsraum im Bürgerhaus reserviert!

  • Kurzbericht zur Sitzung des Jugendparlaments am 12.2.2020 in der Gesamtschule Schwingbach

    Am 12.2.2020 tagte das Jugendparlament der Gemeinde unter Leitung der Vorsitzenden Leana Heller in der Schwingbachschule.

    Unter anderem lagen zwei Anträge vor, in welchen beantragt wurde, das Jugendparlament solle sich für den Erhalt des Hallenbades einsetzen.

    Die Anträge wurden diskutiert. Aussagen aus der Diskussion:

    Das Hallenbad ist alt.
    Schwimmunterrricht ist wichtig.
    Neubau ist teuer, es gibt noch andere wichtige Projekte (Bürgerhäuser, Strassen..).
    Die Eltern und die Kinder müssen den Neubau bezahlen, die Grundsteuer muss erhöht werden.
    Kreis und Schule müssen sich um Alternativen für den Schwimmunterricht kümmern, wenn das Hallenbad nicht mehr genutzt werden kann.
    Das Hallenbad wird von den älteren Schülern wenig genutzt (eher Bäder in Wetzlar, im Sommer Linden..).
    Die kleine Grundschule in Hochelheim hat kaum Bedarf für Schwimmunterricht.
    Wir können die Folgen eines Beschlusses zum Erhalt des Hallenbades für uns nicht abschätzen.
    Auch die Eltern und Gemeindevertreter sind sich nicht einig…

    In einer abschließenden Abstimmung wurde   dann beschlossen, dass sich das Jugendparlament nicht mehr weiter mit dem Thema“Hallenbad“ beschäftigen will.