• Kurzbericht zur Sitzung des Jugendparlaments am 12.2.2020 in der Gesamtschule Schwingbach

    Am 12.2.2020 tagte das Jugendparlament der Gemeinde unter Leitung der Vorsitzenden Leana Heller in der Schwingbachschule.

    Unter anderem lagen zwei Anträge vor, in welchen beantragt wurde, das Jugendparlament solle sich für den Erhalt des Hallenbades einsetzen.

    Die Anträge wurden diskutiert. Aussagen aus der Diskussion:

    Das Hallenbad ist alt.
    Schwimmunterrricht ist wichtig.
    Neubau ist teuer, es gibt noch andere wichtige Projekte (Bürgerhäuser, Strassen..).
    Die Eltern und die Kinder müssen den Neubau bezahlen, die Grundsteuer muss erhöht werden.
    Kreis und Schule müssen sich um Alternativen für den Schwimmunterricht kümmern, wenn das Hallenbad nicht mehr genutzt werden kann.
    Das Hallenbad wird von den älteren Schülern wenig genutzt (eher Bäder in Wetzlar, im Sommer Linden..).
    Die kleine Grundschule in Hochelheim hat kaum Bedarf für Schwimmunterricht.
    Wir können die Folgen eines Beschlusses zum Erhalt des Hallenbades für uns nicht abschätzen.
    Auch die Eltern und Gemeindevertreter sind sich nicht einig…

    In einer abschließenden Abstimmung wurde   dann beschlossen, dass sich das Jugendparlament nicht mehr weiter mit dem Thema“Hallenbad“ beschäftigen will.

  • Kurzbericht aus der Sitzung der Gemeindevertretung am 27.1.2020 

    Der Bürgermeister konnte wegen einer Erkrankung nicht an der Sitzung teilnehmen. Gute Besserung!
     
     Aus diesem Grunde konnten auch die Anfragen aus der letzten Sitzung nicht beantwortet werden. Wir werden dann wohl erst in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung im März erfahren, was die Gutachten für das Hallenbad gekostet haben und wieviel Geld die Gemeinde 2019 für Gutachten ausgegeben hat..
     Das gilt auch für die Antwort auf die Frage, was die Durchführung des Bürgerbegehrens voraussichtlich kosten wird. 
     
     Rudi Weber (1. Beigeordneter) teilte mit, dass die Verwaltung bisher 50 % der Unterschriften für das Bürgerbegehren zum Hallenbad geprüft hat (siehe hierzu die Info vom 23. Januar).
     
     Hans Kleinschmidt bittet alle, sich die Aufzeichnung der „Anhörung zur Situation der Schwimmbäder“ in der Mediathek des Bundestages (www.bundestag.de) anzuschauen. Die Anhörung fand am 15. Januar im Bundestag statt.

    Bei TOP 2.3 ging es um den Umbau des Foyers im Dorfgemeinschaftshaus in Reiskirchen (siehe Foto links), an dem inzwischen einige Jahre geplant wird. Hier sollen auf Antrag des Bürgermeisters das Foyer umgebaut, eine behindertengerechte Toilette eingebaut und brandschutzrechtliche Zusatzarbeiten durchgeführt werden. Es gab in den Sitzungsunterlagen keine Informationen zu Art und Umfang der brandschutzrechtlichen Zusatzarbeiten.
     Nach dem Beschlussvorschlag der Verwaltung soll der Gemeindevorstand mit der Umsetzung der Baumaßnahme beauftragt werden. (Info: Der Gemeindevorstand tagt und entscheidet nicht öffentlich).
     Da im Beschlussvorschlag kein Kostenrahmen angegeben war, habe ich folgenden Erweiterungsantrag gestellt:

    Der Umbau des Feuerwehrgerätehauses in Hüttenberg hat gezeigt, wie schnell Umbaukosten an älteren Gebäuden aus dem Rahmen laufen können.
    Auch die Tatsache, dass hierfür Zuschüsse gewährt werden und dass die Maßnahme bis 31.12.2020 abgeschlossen und bis zum 30.6.2021 vollständig abgerechnet sein muss, sollte uns nicht davon abhalten, die Kosten im Blick zu halten.
    Es ist wichtig, dass uns vorgelegte Kostenschätzungen verlässlich und verbindlich sind, um zusätzliche Risiken für unseren Haushalt zu vermeiden.
    Aus diesem Grunde beantrage ich weitergehend, den vorliegenden Beschlussvorschlag wie folgt abzuändern:
    Der Gemeindevorstand wird mit der Umsetzung der Baumaßnahme im Rahmen der in den Haushalten 2017, 2019 und 2020 veranschlagten Mitteln von insgesamt und maximal 224.000 Euro beauftragt.“

    Leider haben nur 8 Gemeindevertreter für diesen Antrag gestimmt, es gab 14 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen. 
     Anschließend wurde der ursprüngliche Beschlussvorschlag der Verwaltung (ohne Kostenrahmen) mit 17 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen angenommen. 
     Ich bin gespannt, was der Umbau jetzt letztendlich kosten wird.. 

    Info: Die Gemeinde unterhält derzeit 8 ! ältere und neuere Bürgerhäuser (Hüttenberg, 2x Rechtenbach, 
    2x Weidenhausen, Volpertshausen, Vollnkirchen und Reiskirchen). 

  • Info zum Ablauf des Bürgerentscheids:


     1) Durchführung eines Bürgerbegehrens für einen Bürgerentscheid

    (Wurde durchgeführt, es wurden rd. 1400 Unterschriften gesammelt)
     

    2) Einreichung der Listen und Überprüfung der Unterschriften durch die Verwaltung

    (Die Prüfung der Unterschriften läuft gerade)

    3) Entscheidung der Gemeindevertretung über die Durchführung des Bürgerentscheids
      (Wenn die notwendige Zahl an Unterschriften gesammelt wurde, kann die Gemeindevertretung eigentlich nur noch das Datum des Bürgerentscheids festlegen.
      Da die Überprüfung der Unterschriften durch die Verwaltung noch nicht abgeschlossen ist, kann die Gemeindevertretung nicht in der Sitzung am 27.1.2020 entscheiden. Die nächste Sitzung der Gemeindevertretung findet erst Anfang März statt).

    4) Das Bürgerbegehren kann
      frühestens 3 Monate nach der Entscheidung der Gemeindevertretung
      und
      längstens 6 Monate nach der der Entscheidung der Gemeindevertretung durchgeführt werden.
      Damit muss der Bürgerentscheid im Juni, Juli oder August durchführt werden.
      Info: Vom 6.7.20 bis 14.8.20 sind Sommerferien..

    Ein Auszug aus dem hessischen Kommunalwahlgesetz: 

     
    § 55 
      Tag des Bürgerentscheids, Bekanntmachung

    (1) Der Bürgerentscheid findet an einem Sonntag statt. Der Tag wird von der Gemeindevertretung bestimmt. Der Bürgerentscheid ist frühestens drei und spätestens sechs Monate nach der Entscheidung der Gemeindevertretung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens oder die Durchführung eines Bürgerentscheids durchzuführen; § 42 Satz 3 und 4 gilt entsprechend. 

     (2) Der Gemeindevorstand macht den Tag des Bürgerentscheids und dessen Gegenstand öffentlich bekannt. 

    Die Bekanntmachung hat zu enthalten:

    1. den Tag des Bürgerentscheids,

    2. den Text der zu entscheidenden Frage,

    3. eine Erläuterung des Gemeindevorstands, die kurz und sachlich sowohl die Begründung der Antragsteller als auch die von den Gemeindeorganen vertretene Auffassung über den Gegenstand des Bürgerentscheids darlegen soll.

    (3) Die in dem Bürgerentscheid zu entscheidende Frage ist so zu stellen, dass sie mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann. 

  • Sachstand nach der Sitzung der Gemeindevertretung am 9.12.2019 

    Hallenbad
    Im Haushalt der Gemeinde für 2020 sind 150.000 Euro Planungskosten für das neue Hallenbad eingestellt.

    Die Unterschriftensammlung für eine Bürgerbefragung zum Hallenbad ist angelaufen.
    Es gibt einen Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung für einen Neubau. Dieser Grundsatzbeschluss gilt weiter, wenn die Bürgerbefragung nicht durchgeführt wird.

    Der Bürgermeister hat angekündigt, dass die Verwaltung bis zu einer Entscheidung zur Bürgerbefragung „die Füße stillhalten“ wird.
    Das bedeutet, dass die Planungen günstigstenfalls Ende Januar fortgesetzt werden können, wenn die für die Durchführung der Bürgerbefragung erforderlichen rd. 850 Unterschriften nicht innerhalb der Frist von 8 Wochen gesammelt werden können –
     oder dann nach Abschluss der Bürgerbefragung – im Spätsommer..
     
      PS: Ich habe in der Sitzung angefragt, welche Kosten der Gemeinde bei Durchführung einer Bürgerbefragung entstehen (Prüfung der Unterschriftslisten, Wahlbenachrichtigungen, Stimmzettel, Durchführung der Wahl, Auszählung der Stimmen, Arbeitsstunden in der Verwaltung..) und werde die Antwort hier einstellen.

       
    Bürgerhaus
    Im Haushalt der Gemeinde für das Jahr 2020 sind 100.000 Euro Planungskosten 
    für die Sanierung des Bürgerhauses eingestellt.
     
    Wie schon angekündigt, habe ich beantragt, vor Beginn der Sanierungsarbeiten eine öffentliche Sitzung des Bauausschusses zur Sanierung „vor Ort“ im Bürgerhaus durchzuführen.