• Grundsätzliches zum Baugebiet Dollenstück

    Das Baugebiet Dollenstück entstand aus der Überlegung, die Giessener Straße bis zum Gewerbegebiet auf beiden Seiten zu bebauen.
    Daraus entwickelte sich vor vielen Jahren der Plan, dort ein Baugebiet zu schaffen.

    Dazu gab es eine gute, umfangreiche Machbarkeitstudie.
    Diese zeigte, dass es (damals!!) möglich gewesen wäre, ein selbst vermarktetes Baugebiet relativ kostenneutral für die Gemeinde umzusetzen.
    Dabei wurden u.a. auch die wichtigen Folgekosten für Kinderbetreuung, Verwaltung, Feuerwehr usw. berücksichtigt.

    Aufgrund dieser Machbarkeitsstudie wurde dann damals der Grundsatzbeschluß zur Planung des Baugebietes gefasst.

    Für mich wäre es wichtig gewesen, diese Studie jetzt -vor einem Umsetzungsbeschluß – aktualisieren zu lassen und sich mit den Ergebnissen auseinanderzusetzen.
    Aber das wollte niemand.

    Zwischenzeitlich gab es verschiedene Umsetzungsüberlegungen und die Größe des Baugebiets wurde mehrfach verändert.

    Nach langen Beratungen habe ich dann die Investorenlösung angeregt, da ich keine andere realistische Umsetzungsmöglichkeit sah.

    Merke: Die für ein Baugebiet benötigten Flächen sind immer noch in Privatbesitz. Die Gemeinde hat es in den langen Jahren nicht geschafft, die Flächen aufzukaufen.
    Ein Investor hat dann die Initiative ergriffen und gezeigt, wie man das macht. Damit können einige Leute nicht umgehen.

    Mit der Investorenlösung können wir das Baugebiet jetzt umsetzen.

    Nachdenkenswert:
    Am Rande: Wir bebauen bestes Ackerland.

    Das ursprüngliche Ziel, Baugrundstücke für junge Hüttenberger Familien zu schaffen, wird bei derzeitigen Bausummen von
    rd. 500.000 Euro für ein Einfamilienhaus kaum umsetzbar sein.
    (Evtl. wird das priorisierte Baugebiet der Gemeinde „Auf der Höll“ in Reiskirchen auch noch irgendwann bebaubar).

    Mehr neue Einwohner bedeutet nicht, dass die Einnahmen der Gemeinde steigen. Sie tragen -realistisch gesehen- eher zur Steigerung der Ausgaben der Gemeinde bei (Kindergärten, Verwaltung..).

    Seniorenwohnheim, Ärztehaus, Apotheke müssen nicht nur gebaut, sondern mit Leben gefüllt werden.

    „Einfach mal machen“ ist aktuell vielleicht nicht die richtige Lösung.


  • Vor der Sitzung des Bauausschusses am Montag, 5. Mai 2025

    Der Bauausschuss hat den Auftrag, abschließend darüber zu entscheiden, ob der Gemeindevorstand mit dem Investor einen Städtebaulichen Vertrag zur Erschließung des Baugebiets Dollenstück vorbereiten soll.

    Ich bin dafür, diesen Auftrag am Montag zu erteilen und einen entsprechenden Beschluss zu fassen.
    In dem Beschluss sollten
    1) die regelmäßige Information des Bauausschusses zum Sachstand der Verhandlungen (fester TOP im Bauausschuss), damit Gemeindevertretung und Öffentlichkeit informiert sind und ggf. Einfluss nehmen können,
    2) die Vorgabe, dass die 19 vom Arbeitskreis erarbeiteten Vorgaben und
    3) die Vorgabe, dass die Vergaberichtlinien der Gemeinde bei den Verhandlungen beachtet werden,
    festgeschrieben werden.

    Der Bauausschuss soll auch abschließend entscheiden, ob die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht für ein Grundstück im Baugebiet in Anspruch nehmen soll.
    Hintergrund war die Überlegung, die Gemeinde hierdurch in eine bessere Verhandlungspositon bei den Verhandlungen für den Städtebaulichen Vertrag zu bringen.
    Aufgrund einer Anfrage von Hans Kleinschmidt wurde jetzt von der Gemeinde mitgeteilt, dass ein Grundstück und zwei Wege im Baugebiet der Gemeinde gehören.
    Damit hat sich – für mich- die bisherige Vorkaufsrecht-Diskussion erledigt, da mir bisher nicht bekannt war, dass die Gemeinde bereits ein Grundstück im Baugebiet besitzt.

  • Wer macht in Hüttenberg Gemeindepolitik?

    Der Nachtragshaushalt

    Die Bundesregierung überrascht mit neuen Billionenschulden –
    warum sollte man da über eine schon im März fehlende Million im Haushalt der Gemeinde Hüttenberg reden??

    Ok, es stand schon Ende letzten Jahres in der Zeitung, dass der Kreis mehr Geld für die Schulumlage braucht.
    Auch die Gemeinde wusste, dass dafür rd. 700.000 Euro Mehrkosten im Haushalt eingeplant werden müssen – aber niemand hat gemerkt, dass das Geld dann nicht im Haushalt auftauchte.

    Deshalb brauchen wir schon jetzt schnell einen Nachtragshaushalt.

    SCHNELL ist das gemeindeeigene Zauberwort, mit dem schon seit Jahren verhindert wird, dass (wessen??) Projekte ohne große Beratung durch die Gemeindevertretung gepeitscht werden.

    Gut, die 700.000 Euro Schulumlage müssen wir zahlen, da gibt es wenig zu reden.

    Unter dem TOP „Mitteilungen und Anfragen“ hat die Verwaltung die Gemeindevertretung in der März-Sitzung darüber informiert, dass im Nachtragshaushalt dann gleich auch noch u.a.
    11.000 Euro für Fortbildungskosten in den Kindergärten,
    60.000 Euro für höhere Fremdreinigungskosten in der Sporthalle OT Hüttenberg (Harzentfernung),
    25.000 Euro mehr für die Dorfmoderation (Neue Mitte?),
    60.000 Euro für Untersuchungen im Baugebiet Dollenstück,
    30.000 Euro für eine Organisationsuntersuchung in der Verwaltung,
    55.000 Euro für ein Geschwindigkeitsmessgerät und
    15.000 Euro für eine Beteiligung an einer Energiewende-Partnerschaft
    von der Gemeindevertretung abgenickt werden sollen.

    Dabei ist es wohl (wieder einmal) nicht notwendig, dass diese Ausgaben vorher in einen Ausschuss verwiesen und dort beraten werden –
    in einigen Fällen ist aber tatsächlich geplant, darüber zu reden, wenn der Nachtragshaushalt beschlossen ist.

    Bisher haben lt. Verwaltung lediglich die Grünen Fragen zum Nachtragshaushalt an die Verwaltung gestellt und sogar eine Sondersitzung gefordert.

    Anscheinend ist wohl die Mehrheit der Gemeindevertreter damit einverstanden, dass Gemeindepolitik von der Verwaltung gemacht und von der Gemeindevertretung nur abgenickt wird.

    Dazu passt auch, dass die Sitzungstermine für die Mai-Sitzungen durch die Verwaltung / den Vorsitzenden der Gemeindevertretung ohne Begründung verschoben werden konnten.
    OK – ich habe nachgefragt – aber noch keine Antwort bekommen.
    Ich bin beeindruckt – ich weiß wie schwer es normalerweise ist, einen neuen Termin für eine lange geplante große Sitzung zu mit vielen Menschen zu vereinbaren.




  • Infos zur Sitzung des Bauausschusses am 22.4.2024

    Baugebiet Dollenstück
    Die Gemeindevertretung hatte den Ausschuss mit der abschließenden Beschlussfassung zu
    a) einem Auftrag an den Gemeindevorstand, mit einem Investor zwecks Entwurf eines Stadtebaulichen Vertrags zu verhandeln und
    b) einer Entscheidung, ob die Gemeinde das Vorkaufsrecht auf ein Grundstück im Baugebiet nutzen soll,
    beauftragt.

    Städtebaulicher Vertrag
    Zu Beginn der Sitzung wurde auf Antrag des Bürgermeisters die Tagesordnung so geändert, dass zunächst über die Verhandlungen zum Städtebaulichen Vertrag und dann über die Nutzung des Vorkaufsrechts verhandelt wurde.

    Bei diesem Millionenprojekt ist es zur Vermeidung späterer Klagen wichtig, vor Verhandlungen mit einem Investor rechtsicher zu klären, ob die Vergabe der Erschließung des Baugebiets an einen Investor ohne Ausschreibung möglich ist.

    Das sollte durch den Bürgermeister rechtlich geklärt werden.
    Der Bürgermeister versandte hierzu am Sitzungstag um
    17.57 Uhr Auszüge aus einem Gutachten zu einer ähnlicher Fallgestaltung.
    Das Gutachten konnte in der Kürze der Zeit nicht von den Ausschussmitgliedern gelesen / ausgewertet werden.
    Es war lt. Bürgermeister erst um 14 Uhr bei der Verwaltung eingegangen.

    Da eine qualifizierte Prüfung des wichtigen Gutachtens – auch in den Fraktionen – deshalb nicht möglich war und die Koalition die Vergabe eines Baugebiets nicht ohne diese Prüfung abschließend entscheiden wollte, wurde der TOP – trotz umfangreicher Vorberatungen – gegen die Stimmen einer Fraktion vertagt und soll in einer Sondersitzung am 5. Mai erneut beraten werden.

    Anmerkungen:
    Früher wurde bei rechtlichen Problemen der Sachverhalt dem Städte- und Gemeindebund zur rechtlichen Stellungnahme zugeleitet.

    Es gab keine schriftliche Sitzungsvorlage mit einem Beschlussvorschlag.
    Die Diskussion „Dollenstück“ ist emotional aufgeladen.
    Meine Bitte, vor der Sondersitzung wenigstens einen schriftlichen Beschlussvorschlag abzustimmen, fand in der Sitzung keine Aufmerksamkeit.

    Es reicht meiner Meinung nach nicht aus, den Gemeindevorstand einfach zu beauftragen, einen Städtebaulichen Vertrag mit dem Investor zu verhandeln und diesen dann in einer Sitzung der Gemeindevertretung abzunicken.
    Meiner Meinung nach muss sich der Ausschuss laufend zum Stand der Verhandlungen informieren lassen – ggf. eingreifen, wenn es notwendig erscheint und auch die Gemeindevertretung informieren.
    Es ist für mich auch wichtig, dass die (bisher nicht in einem ausführlichen Schlussbericht zusammengefassten!!) Arbeitsergebnisse des interfraktionellen Arbeitskreises zur Gestaltung des Baugebiets in die Verhandlungen einfließen.

    Die Protokolle der Verwaltung mit den wichtigen Arbeitsergebnissen der mehrmonatigen Beratungen des Arbeitskreises wurden am 21.2.2025 zur Information der Fraktionen an die Fraktionsvorsitzenden versandt.

    Baugebiet Dollenstück
    Vorkaufsrecht
    Aus dem Gutachten-Auszug geht lt. Bürgermeister hervor, dass eine Vergabe der Erschließung des Baugebiets an einen Investor ohne Ausschreibung möglich ist, wenn der Investor im Besitz aller Flächen ist.
    Hierzu müsste u.a. die Gemeinde die Wege-Flächen im Baugebiet an den Investor verkaufen.
    Falls die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht nutzt und ein Grundstück kauft, ist demnach eine Vergabe ohne Ausschreibung ggf. nicht mehr möglich.
    Aufgrund der unklaren Rechtslage wurde der TOP ebenfalls -gegen die Stimmen einer Fraktion- auf den 5. Mai vertagt.

    Weitere Infos zur Sitzung folgen!


    Terminverschiebungen..

    Das Vorzimmer des Bürgermeisters teilte am 22.4.2025 um
    13.35 Uhr mit, dass
    die Sitzung des Ausschusses Jugend, Soziales, Umwelt vom 19.5.25 auf den 12.5.2025
    die Sitzung der Gemeindevertretung vom 5.5.25 auf den 19.5.25
    sowie auch die nächsten Sitzungen von Gemeindevorstand und Ältestenrat verschoben werden.

    Diese Verschiebungen wurden weder begründet noch vorher mit den Fraktionen abgestimmt.
    Ich hoffe, dass zumindest der Vorsitzende der Gemeindevertretung vorab informiert wurde.

    Merke: Hüttenberger Landrecht.
    Und das Gemeindeparlament schweigt.

  • Sachstand „Sanierung der Bürgerstuben“

    Die Sanierung der Bürgerstuben geht nur langsam voran.

    Die Toiletten wurden saniert, der Boden im Saal neu versiegelt und die Fenster der Gaststätte (mit mehrmonatiger Verzögerung) im Dezember 2024 ausgetauscht.

    Seit Dezember (also seit rd. 4 Monaten!!) wird die Terrasse vor der Gaststätte saniert. Die Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen!
    Es gab einen größeren Wasserschaden in der Bierschwemme unter der Terrasse.

    Die Hausmeisterwohnung (in die der neue Pächter gerne einziehen möchte) ist immer noch nicht fertig.

    In der Sitzung des Ortsbeirats am  1. April wurde auf Anfrage mitgeteilt, dass es noch keine konkrete Terminplanung für den (2024 beschlossenen) Austausch der Fenster im Saal
    und die (ebenfalls beschlossene) Sanierung der Bierschwemme gibt.

  • Zebrastreifen an der Hauptstraße bei der Sporthalle

    HessenMobil hat einen Zebrastreifen (Querungshilfe) an der Sporthalle nach einer Verkehrszählung abgelehnt.

    Ein Zebrastreifen könnte aber installiert werden, wenn der alte Schulwegeplan für die Kinder der Grundschule vom Steinberg so geändert wird, dass sie die Straße an der Sporthalle überqueren und dann an den Sporthallen entlang / Brückenstraße / Dreherweg zur Schule laufen.

    Die Schulleiterin der Grundschule -Frau Faupel- hat mir jetzt auf Anfrage mitgeteilt, dass die Grundschule in ein Programm zur Neuplanung der Schulwege aufgenommen wurde.
    Das Programm startet im neuen Schulhalbjahr.
    Die Eltern und auch die Gemeinde werden in die Planung eingebunden.

    Das ist auf absehbare Zeit die einzige Möglichkeit, eine Querungshilfe an der Hauptstraße bei der Sporthalle zu bekommen.
    Dazu müssen wir uns aktiv an der Planung beteiligen!!

  • Nachtragshaushalt 2025

    • Änderungen im Ergebnishaushalt
    • Erhöhung der Kreis- und Schulumlage um 695.000 €
    • Erhöhung der Instandhaltungsaufwand im Bereich der Kindergärten aufgrund der Brandschutz-
      bestimmungen für das Gebäude des Geflügelzuchtverein
      (Noch nicht in Gemeindevertretung beraten) 50.000 €
    • Erhöhung Fortbildungskosten KIGA
      (Qualitätspauschale des BEP (Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder) sowie weiterer Förderprogramme, insbesondere im Bereich Integration, zu sichern) 5.400 €

      Erhöhung Fortbildungskosten KIGA
      (Gemeinsame Fortbildung aller Kita-Leitungen DKLK (Deutscher Kitaleitungskongress) 6.000 €
    • Onnelenner Backhaus (Boden reparieren) 4.000 €
    • Erhöhung der Fremdreinigungskosten bei der Sport- und Trainingshalle Hüttenberg wegen der Harzentfernung- und Unterhaltungsreinigung um 60.000 Euro
      (Hier könnte Reinigung mit eigenem Personal vorteilhafter sein. Stellenplan beachten)
      Noch nicht in der Gemeindevertretung beraten 60.000 €
    • Ansatz Dorferneuerung von 50.000 € auf 75.000 € (für Dorfmoderation und KEK (Kreis- Entwicklungskonzept) anheben 25.000 €
    • Untersuchungen Baugebiet Dollenstück (Bauleitplanung)
      Noch nicht in der Gemeindevertretung beraten 60.000 €
    • Zusätzliche Mittel für Organisationsuntersuchung (Zentrale Dienste, Finanzen und Ordnungsamt) 30.000 €

    • ➔ Aufwandsmehrung im Ergebnishaushalt rd. 936.000 €
    • Änderungen im Finanzhaushalt
    • Erhöhung der Auszahlungen für Grundstückankäufe um 200.000 € – neuer Ansatz 200.000 € – Noch nicht in der Gemeindevertretung beraten 200.000 €
    • Hereinnahme Grundstücksverkäufe – +182.000 €
    • Neuveranschlagung Geschwindigkeitsmessgerät (FH)
      (HAR für die Maßnahme wurde nicht nach 2024 mitgenommen) 55.000 €
    • Zwei Outdoorschränke (Waldkindergarten Rechtenbach) 2.000 €
    • Ausstattung neue Krippengruppe (Leuchtturm) (Die vorgesehene Möbel sollen jetzt doch im KIGA Baumgarten bleiben) 5.400 €
    • Einen möglichen Beteiligungsanteil für Energiewende- Partnerschaft GmbH in Höhe von 15.000 Euro (Beratung in der GVT folgt noch) 15.000 €
    • Erhöhung des Kreditbetrages um 95.400 €

  • Das alte Backhaus

    Es war einmal ein altes Backhaus. Das stand mehr als 200 Jahre im Dorf.
    Im Backhaus wurden unzählige Brote, Kuchen und Weihnachtsplätzchen gebacken. Bei großen Hochzeiten kamen früher auch die Hochzeitsbraten in den Backofen.
    Die Leute erzählten sich im Backhaus Geschichten aus dem Dorf – und manchmal gab es auch ein Stück warmen, frisch gebackenen Blechkuchen für die Kinder.
    Früher durften Hausierer und Leute ohne Wohnung im Winter auf dem Dachboden über dem warmen Backofen übernachten.

    Brotbacken macht viel Arbeit. Deshalb kauften immer mehr Leute ihr Brot beim Bäcker oder im Supermarkt. Nur noch wenige Familien backten jede Woche Brot und Kuchen im Backhaus.
    Dieses Brot war begehrt.

    Mit der Zeit wurde dann der Boden des Backofens brüchig und manchmal setzten sich beim Backen kleine Steinchen unten an das Brot.
    Deshalb fragten die Leute die Gemeinde, der das Backhaus gehörte, ob der Boden repariert werden könnte.

    In all den Jahren davor hatte der Vorstand der Gemeinde Schäden in den Backhäusern rundum reparieren lassen, damit die Backhäuser weiter genutzt werden konnten.
    Nur ein Backhaus war nicht repariert worden und wurde für andere Zwecke genutzt.
    Nun aber murrten einige Leute, deren Großeltern und Eltern schon Brot und Kuchen im Backhaus gebacken hatten, dass
    4000 Euro für die Reparatur des Backofens ausgegeben werden sollten.
    Sie meinten, man brauche das Backhaus nicht mehr, weil es nur noch wenig genutzt würde.

    Sie sahen, dass das Backhausbrot sehr begehrt war.
    Sie sahen aber nicht, wie viel Arbeit es macht, Brot nach alter Tradition zu backen, so wie es die Bäcker bei uns im Ort tun.
    Sie kritisierten den Verdienst der Familien, die noch Brot im Backhaus backten – ohne daran zu denken, wie viel Supermärkte an dem massenweise produzierten, billigen Einheitsteig-Brot verdienen, das dort viele kaufen.
    Sie wollten das alte Backhaus stilllegen.
    Deshalb erzählten sie im Dorf, dass der Backofen und der Schornstein kaputt sei und für 50.000 Euro repariert werden müsse. Über so viel Geld muss die Gemeindevertretung entscheiden.

    Einige Leute, für die das alte Backhaus zum Dorf gehörte,
    die den Geruch von frisch gebackenem Brot in der Hauptstraße mögen und die im Backhaus schon immer einmal kleine Dinge einfach so repariert hatten, fanden das nicht richtig.
    Sie fragten den Schonsteinfeger, was am Backhaus repariert werden müsse. Der Schonsteinfeger aber meinte, er habe nichts zu beanstanden.

    Also müsste nur der Boden des Backofens für 4000 Euro repariert werden, das könnte der Vorstand der Gemeinde entscheiden.

    Der Vorstand beschloss dann auch , den Boden des Backofens für 4000 Euro zu reparieren.
    Nun aber sagten wichtige Leute, es sei schon jetzt kein Geld mehr für Reparaturen an den Häusern der Gemeinde im Haushalt.
    Deshalb müsse ein Nachtrag zum Haushalt gemacht und die 4000 Euro dann von der Gemeindevertretung genehmigt werden…

    Das bedeutet, die 4000 Euro werden jetzt
    erst im Bauausschuss,
    danach zusammen mit dem Nachtragshaushalt in der Gemeindevertretung,
    dann nochmal im Haupt- und Finanzausschuss und
    dann abschließend in der Gemeindevertretung beraten –
    wenn sie es (trotz des Beschlusses des Gemeindevorstands) durch alle Instanzen schaffen...

  • Stellenauschreibung

    Nach einer Stelle im Bauamt und im Vorzimmer ist jetzt eine Fachdienstleitung in der Verwaltung ausgeschrieben.