Neuwahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Hüttenberg/Hüttenberg
Markus Mattzick, Hauptstraße 121, 35625 Hüttenberg wurde einstimmig gewählt.
Genehmigung des Haushalts 2025
Der Bürgermeister berichtete, dass der Haushalt 2025 genehmigt ist.
Leider konnte ich im Vorfeld der Sitzung wieder einmal niemand überzeugen, sich ernstlich mit den jährlichen Vorgaben der Kommunalaufsicht zur Überwachung von laufenden Projekten über 50.000 Euro auseinanderzusetzen.
Auszug aus der Genehmigung:
„In das Berichtswesen ist im Sinne einer Baukostenkontrolle weiterhin der Umsetzungsstand aller veranschlagten und noch nicht abgeschlossenen Investitionen ab 50.000 € aufzunehmen“.
Sozialarbeit an der Schule
Hierzu gab es keine Sitzungsvorlage – also keine Erläuterungen und keinen Beschlussvorschlag der Verwaltung!!
Also wurde nach dem ausführlichen Bericht der Vorsitzenden des Ausschusses mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung die Empfehlung des Ausschusses Jugend, Soziales, Umwelt beraten und beschlossen:
„Beschluss:
Der Ausschuss für Jugend, Soziales und Umwelt empfiehlt der GVT die strukturelle Weiterentwicklung des Angebotes des Begegnungs- und Familienzentrums und der Sozialarbeit an der Schule im Sinne der Nummer c) der Förderrichtlinie des Lahn-Dill-Kreises.
Beide Arbeitsbereiche werden zusammengeführt, in die Trägerschaft der Gemeinde Hüttenberg übernommen und die Trägerschaft der Kreuznacher Diakonie für die Sozialarbeit an der Schule zum Ende des laufenden Schuljahres (Sommer 2025) beendet.
Der erforderliche Förderantrag wird zur nächstmöglichen Förderperiode des Lahn-Dill-Kreises (vermutlicher Start 01.01.2026) gestellt“.
Ich habe aus folgenden Gründen nicht zugestimmt:
In dem Beschluss fehlen meiner Meinung nach folgende wichtige Punkte:
- Die Aussage, dass eine neue Vollzeitstelle geschaffen werden soll, obwohl die Sozialarbeit an der Schule nur 19,5 Stunden umfasst.
(Eine neue Stelle dafür ist im Haushalt 2025 mit Sperrvermerk für 2025 eingestellt, ich finde aber keinen Beschluss der Gemeindevertretung dazu).
- Ein schriftliches Konzept zum konkreten Arbeitsauftrag der neuen Vollzeitkraft in der verbleibenden Arbeitszeit.
- Eine Aussage zu den (zusätzlichen) Kosten für die Gemeinde.
- Eine Aussage zu Dauer und Höhe der Förderung durch den LDK.
Die Vorsitzende des Ausschusses JSU hat hierzu zwar in der Sitzung Stellung genommen, meiner Meinung nach muss das aber Inhalt des Beschlusses der Gemeindevertretung sein.
Es geht hier um Haushaltsrecht und das Geld unserer Bürger/innen.
Mit dem vorliegenden Beschluss wird u.a. die Zahl der für die Arbeit erforderlichen Personen weder benannt noch begrenzt…
Ja, ich hätte in der Sitzung Einspruch erheben sollen.
Aber ich bin es leid, allein gehen fast alle zu argumentieren.
Die Empfehlung des Ausschusses wurde mit 27 Ja-Stimmen bei
1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung angenommen.
Kinder- und Jugendparlament
Wir hatten beantragt, dass die Anträge der Kinder und Jugendlichen im Ausschuss Jugend/Soziales/Umwelt (JSU) beraten und von dort ggf. entsprechende Empfehlungen an die Gemeindevertretung weitergeleitet werden.
Bisher geschieht das nicht.
Nachdem der Antrag eingereicht war, bin ich im Ratsinformationssystem auf
die Satzungen für die Arbeit des Kinder- und Jugendparlaments aus dem Jahr 2011!! gestoßen.
https://huettenberg.de/uploads/_huettenberg/2019/02/satzung-und-geschaeftsordnung-jugendparlament_1202151606.pdf
Hier stehen wichtige Regelungen, die aktuell leider nicht umgesetzt werden.
Nach § 4 Abs. 1 der Satzung des Jugendparlaments kann das Jugendparlament z.B. „Beratungsanträge ohne Beschlussfassungsanspruch“ an den Ausschuss
Jugend, Soziales, Umwelt der Gemeindevertretung stellen.
Der Ausschuss soll die Anträge dann lt. Satzung beraten.
Um das einfacher zu machen, habe ich beantragt, alle vom Kinder/Jugendparlament in den Sitzungen angenommenen Anträge zur Prüfung und Beratung an den Ausschuss JSU weiterzuleiten.
Die Vorsitzende des Jugendparlaments sollen lt. § 4 Abs. 3 der Satzung zu den Beratungen im Ausschuss eingeladen werden, wenn dort Themen beraten werden, die Jugendliche betreffen!
Das ist sicher eine sinnvolle Regelung und sollte unbedingt jetzt so gehandhabt werden.
Inzwischen wurde auch festgelegt, dass alle Gemeindevertreter die Protokolle der Sitzungen des Kinder- und Jugendparlaments bekommen, damit sie die Wünsche der Kinder und Jugendlichen kennen.
Wir haben darüber hinaus beantragt, die Protokolle öffentlich ins Ratsinfomationssystem der Gemeinde einzustellen, damit sie auch von
Schülern, Eltern, Lehrern usw. gelesen werden können.
(https://huettenberg.ris-portal.de/web/ratsinformation)
Die Gemeindevertretung konnte den Anträgen leider nicht spontan zustimmen. ☹
Der Ausschuss JSU soll in seiner nächsten Sitzung am
19. Mai 2025 darüber beraten.
Info für interessierte Jugendliche: Die Sitzung ist öffentlich!
Verkauf eines Baugrundstücks in Rechtenbach
Hier wurde diskutiert, ob das Grundstück nach den neuen Vergaberichtlinien der Gemeindevertretung vergeben werden soll.
Die neuen Vergaberichtlinien wurden festgelegt, weil es bisher keine Vorgaben der Gemeindevertretung zur Vergabe durch den Gemeindevorstand gab.
Abstimmungsergebnis: Die Vergabe nach den neuen Vergaberichtlinien wurde mit 19 Ja-Stimmen bei 6 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen beschlossen.
Abwicklung des Gewerbegebiets Obere Surbach
Schon seit Mai 2023 habe ich auf die schwierige Lage der GmbH hingewiesen.
Im Mai 2024 habe ich dann gefordert, die GmbH aufzulösen. Damals konnte ich mich damit nicht durchsetzen.
Jetzt hat der Gemeindevorstand die Auflösung beantragt und dazu ein 21seitiges Gutachten vorgelegt.
Die GmbH soll durch eine Vermögensübertragung zum 31.8.2025 abgewickelt werden.
Der Begriff „Vermögensübertragung“ ist bei einer Verschuldung von 2 Millionen Euro meiner Meinung nach etwas irreführend.
Die Auflösung der GmbH ist unvermeidbar. Sie hat ihren Auftrag erfüllt. Wenn sie nicht aufgelöst wird, kostet jeder Tag unnötig Geld.
Aktuell müssen wieder Zinsen von 35.000 Euro erlassen und die GmbH mit 17.000 Euro unterstützt werden, damit eine Zahlungsunfähigkeit abgewendet wird.
Die Auflösung der GmbH wurde einstimmig beschlossen.
Die Punkte 4 (Übernahme einer Mitarbeiterin der GmbH und Einstellung beim Bauamt) und
5 (Auftrag an den Haupt- und Finanzausschuss, über die Gründung einer neuen GmbH zu beraten) wurden in der Sitzung zurückgezogen, bevor ich zum Antrag Stellung nehmen konnte.
Bebauungsplan Dollenstück, Rechtenbach
Ein nicht-öffentlicher tagender Arbeitskreis aus Verwaltung, Gemeindevertretung, Gemeindevorstand und einem Planungsbüro hat ein Jahr lang eine Bauleitplanung und einen Bebauungsplan für das Baugebiet Dollenstück IV erarbeitet.
Diese Bauleitplanung und der Bebauungsplan wurden in der Sitzung kurz vorgestellt. Die Infos können hier eingesehen werden:
https://huettenberg.ris-portal.de/web/ratsinformation/sitzungen?sitzungId=151448
Die vorgestellte Bauleitplanung und der Bebauungsplan wurden einstimmig von der Gemeindevertretung angenommen.
(Die erste konkrete Beschlußfassung zur Umsetzung des Baugebiets seit Beginn der Beratungen!!)
Weitere Infos:
Die Grundstücke des Baugebiets sind weiter in Privatbesitz.
Aktuelle Beschlusslage ist, einen Investor zur Umsetzung des Baugebiets zu suchen.
Ein Investor hat bereits Vorverträge für den Ankauf der Grundstücke mit den Eigentümern abgeschlossen.
Die Gemeinde kann die Suche nach einem Investor nicht ausschreiben, da sie nicht im Besitz der Grundstücke ist.
Der Investor, welcher die Vorverträge abgeschlossen hat, war nicht an der Planung von Bauleitplanung und Bebauungsplan beteiligt.
Die Gemeinde könnte jetzt noch das Vorkaufsrecht nutzen und die Flächen aufkaufen. Dafür müsste viel Geld investiert werden.
Nach einem Ankauf der Flächen könnte die Suche nach einem Investor ausgeschrieben werden.
(Oder die Gemeinde könnte beschließen, das Baugebiet selbst zu entwickeln..)
Mit jedem Investor müssen die aktuellen Vorgaben in Bauleitplanung und Bebauungsplan neu verhandelt werden.
(Es gab in der Sitzung nur wenige konkrete Aussagen zur Gestaltung des neuen Baugebiets).
Danach müssen Bauleitplanung und Bebauungsplan ggf. angepasst und neu beschlossen werden.
Dann erst kann dann ein Städtebaulicher Vertrag mit dem ausgewählten Investor abgeschlossen werden, damit er die Planungen umsetzen kann.
Es bleibt spannend..