• Schlagzeilen nach der Sitzung der Gemeindevertretung am 19.5.2025

    Windenergie
    Wollen wir zwei 280 m hohe Windräder im Hochelheimer Wald?
    (Voraussichtliche Einnahmen der Gemeinde: rd. 100.000 Euro jährlich).

    Haushalt
    20.000 Euro weniger Einnahmen bei den Kindergarten-Gebühren
    (92 freie Plätze).
    9 Millionen Euro Gesamt-Personalkosten
    5,5 Millionen Euro Personalkosten Kindergärten
    100.000 Euro Zinszahlungen erlassen (Obere Surbach)
    8,7 Millionen Euro Haushaltsreste, da die Maßnahmen noch nicht durchgeführt wurden

    Nachhalten von beschlossenen Projekten
    Ein digitales Baukostencontrolling ist in Arbeit.
    (Steter Tropfen höhlt den Stein).

    Jahresabschluss 2018
    Der LDK hat jetzt den Jahresabschluß 2018 geprüft, so dass jetzt – nach sieben Jahren!!! – der (damalige) Gemeindevorstand entlastet wurde.
    Ich habe schon viel zu dieser unsäglichen Situation geschrieben – und ich vertraue den ganzen Haushaltsbestimmungen nicht mehr, da sie -hier deutlich sichtbar- zahnlose Tiger sind.

    Kindergarten-Gebühren
    Die Einnahmen sinken, die Ausgaben steigen enorm – aber die Gemeindevetretung beschließt mehrheitlich die übliche 2 % Erhöhung..
    Kein weiterer Kommentar.

    Hallenbad
    Die Hallenbad-Planungen wurden mit 17 Ja-Stimmen !!! bei nur
    2 Nein-Stimmen (eine von mir) und 3 Enthaltungen eingestellt.
    Nachdenkenswert.

    Neue Mitte
    Dafür wurden die Mittel für die Planung einer „Neuen Mitte“ für den OT Hüttenberg nochmals aufgestockt (19 Ja-Stimmen).
    Überlegungen, was dort geschehen soll, sind erst erwünscht, wenn ein externer Moderator gefunden ist, der dann alles organisiert.
    Mein Kommentar: Das kann man nur im OT Hüttenberg machen, denn hier akzeptieren es die Bürger/innen einfach, wenn man ihnen sagt, was gut für sie ist.

  • Meine Gedanken zum Antrag „Beendigung der Investitionsmaßnahme Neubau eines Hallenbades“

    Die Gemeindevertretung hat im Januar 2024 beschlossen, die Planungen für den Neubau des Hallenbades VORERST nicht weiter voranzutreiben.
    Hintergrund: Die voraussichtlichen Kosten hatten nach immer neuen, teuren Änderungen der Planung die magische 20-Millionen-Grenze überschritten.

    Zur Vorgeschichte oben in der Suchfunktion „Hallenbad“ eingeben, dann kann man die Ereignisse der letzten vier Jahre nachlesen..

    Nun beantragt der Gemeindevorstand, die Planungen für ein Hallenbad zu beenden.
    Ein solcher Antrag sollte eigentlich aus der Gemeindevertretung kommen. Aber dort will wohl keine Fraktion dieses Thema aufgreifen – nächstes Jahr wird das Gemeindeparlament neu gewählt..

    Fakt ist, dass es der OT Hüttenberg fast eineinhalb Jahre lang nicht geschafft hat, eine Initiative zur Fortsetzung der Planungen ins Leben zu rufen.
    Es wurde viel geredet, aber nichts getan.

    Fakt ist auch: Wenn die Gemeindevertretung den Antrag des Gemeindevorstands heute annimmt, werden damit auch die bisher für den Neubau eingeplanten Mittel (mehrere Millionen Euro) im Haushalt frei.

    Natürlich gibt es in Hüttenberg viele Projekte, die mit diesem Geld finanziert werden könnten.

    Die Gemeindevertretung plant für den OT Hüttenberg die Erneuerung der Ortsmitte („Neue Mitte“).
    Hier wird jetzt ein externer Moderator gesucht, der die Planungen in die Hand nimmt.

    Theoretisch hätte der Ortsbeirat vorab in einer Sondersitzung zu dem Projekt informieren und Vorschläge sammeln können –
    aber auch hier fehlen die Impulse – auch der Bürgerinnen und Bürger.

    Hier nachlesbar versuche ich seit Monaten erfolglos, hier etwas zu bewegen.

    Dabei wäre es in der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung  hilfreich gewesen, wenn es einige konkrete Vorschläge zur Neu- Umgestaltung der Ortsmitte geben würde –
    selbst wenn es die konkrete Forderung gewesen wäre, die Planungen für einen kostengünstigeren Neubau des Hallenbades fortzusetzen.

    Dann wäre es nämlich vielleicht möglich gewesen, heute zu beantragen, dass die noch vorhandenen Hallenbad-Mittel zur Planung/Umsetzung dieser Maßnahme(n) zurückgehalten werden.

    Aber jetzt wird heute Abend wohl das Thema „Hallenbad“ endgültig abgeschlossen und die dafür vorgesehenen Millionen werden dann anderweitig verplant.

    Schade.

  • Sitzung der Gemeindevertretung am 19.5.25 – in Arbeit

    TOP 1.2 – Jahresabschluß 2024
    Info: In Teil 1 der Tagesordnung wird nur berichtet, es ist keine Beratung/Diskussion vorgesehen. Diese Aufteilung der Tagesordnung wurde vorgenommen, um die Sitzungsdauer zu verkürzen.

    Meine Anmerkungen:
    Unter diesem TOP sollen über- und außerplanmäßige Ausgaben von 722.000 Euro!! von der Gemeindevertretung zur Kenntnis genommen werden.
    Einige dicke Brocken:
    116.000 Euro für den Heizungsaustausch im gemeindeeigenen Gebäude im Wetzlarer Weg in Reiskirchen – ist von der Gemeindevertretung beschlossen, die alte Heizung muss ausgetauscht werden.
    109.000 Euro für die Sanierung der Pächterwohnung der Bürgerstuben? Die Gemeindevertretung Hüttenberg beschließt üblicherweise eine Maßnahme, ohne einen Kostenrahmen zu setzten. Es ist auch nicht üblich, dass die Gesamtkosten von großen Projekten nachgehalten oder nach Fertigstellung in den Sitzungen erläutert werden..
    100.000 Euro Haushaltsrest 2023 für Kanal? Das sollte erläutert werden.
    55.000 Euro Haushaltsrest „Tiefbaumaßnahme Weidenhäuser Straße“. Hier wurden (für mich immer noch nicht nachvollziehbar) intakte große Kanalrohre gegen kleinere Rohre ausgetauscht – und es wurde wohl noch teurer als erwartet.
    120.000 Euro „Ansatz Photovoltaikanlage Verwaltung für Heizung /Lüftung Sporthalle Volpertshausen?
    Das sollte erläutert werden.

    Die anderen Kostenstellen liegen jeweils unter 35.000 Euro. Das Geld konnte deshalb vom Gemeindevorstand / vom Bürgermeister ohne Zustimmung der Gemeindevertretung ausgegeben werden.
    Die Gemeindevertretung sollte aber eigentlich zeitnah informiert werden, wenn Kostenansätze erheblich überschritten werden.

    722.000 Euro an über- und außerplanmäßigen Ausgaben in einem ganz normalen Haushaltsjahr sind für mich eine Menge Geld.
    Aber da die Mehrheit der Gemeindevertreter/innen wohl kein Problem darin sieht, wenn das Parlament am Ende des Jahres mit einer Liste im Teil 1 der Tagesordnung darüber informiert wird..

    PS: Die 4000 Euro für die Sanierung des Bodens im Backhaus müssen im Bauausschuss beraten und und abgestimmt und von der Gemeindevertretung beschlossen werden..

  • Meine Anfragen zur Sitzung der Gemeindevertretung am 19.5.2025

    Aus welchen Gründen mussten die Mai-Sitzungen (Ausschüsse und GV) verschoben werden?

    Wie viele Plätze gibt es aktuell insgesamt in den Hüttenberger Kindergärten?
    Wie hoch waren die Personalkosten der Kindergärten im Jahr 2024?
    Basiert die aktuelle Personalplanung auf der Zahl der verfügbaren oder der tatsächlich besetzten Kindergartenplätze?
    Wenn sie auf der Zahl der verfügbaren Plätze basiert: Ist beabsichtigt, die Personalplanung an die tatsächlich besetzten Kindergartenplätze anzupassen?
    Sollte die Erweiterung des Kindergartens in Volpertshausen aufgrund 16 freier Plätze und sinkender Kinderzahlen nochmals überdacht werden?
    Im Haushalt 2025 sind 2,5 neue Stellen für Betreuungskräfte in den Kindergärten vorgesehen. Sollen diese Kräfte trotz 92 freier Plätze in den Kindergärten eingestellt werden?

    Wie viele aktuelle, bestätigte Bauplatz-Anfragen für das Baugebiet Dollenstück von Hüttenberger Familien liegen der Verwaltung vor?
    Wie viele aktuelle, bestätigte Bauplatz-Anfragen für das Baugebiet „Auf der Höll“, Reiskirchen liegen der Verwaltung vor?
    Wann kann das priorisierte Baugebiet „Auf der Höll“ voraussichtlich bebaut werden?

    Wann werden Gemeindevertretung und Gemeindevorstand zu den laufenden Planungen zum Ausbau des Vereinsheims des Geflügelzuchtvereins im OT Hüttenberg informiert?

    Wie ist der Sachstand „Behindertengerechter Zugang zum DGH Reiskirchen“?

    Wie lange wird die Straße zwischen Weidenhausen und Wetzlar gesperrt sein? Was ist der konkrete Grund für die Verzögerung?

    Wurde der Auftrag zum Austausch der Fenster im Saal der Bürgerstuben vergeben und welcher Austauschtermin wurde vereinbart?
    Gibt es konkrete Planungen/Aufträge zur Sanierung der Bierschwemme in den Bürgerstuben?

    Gibt es inzwischen einen Termin für den Austausch der Leuchtköpfe der Straßenlampen in der oberen Hauptstraße?

    Gibt es einen konkreten Termin für den Beginn der Bauarbeiten in der Friedrichstraße OT Hüttenberg?

    Wann informiert die Verwaltung / die beauftragte Firma die Gemeindevertretung erstmalig zum aktuellen Zustand der Kanäle in der Gemeinde? (Wichtig für weiter Entscheidungen der Gemeindevertretung zur Straßensanierung).

  • Meine Gedanken zur Sitzung des Ausschusses Jugend, Soziales, Umwelt am 12.5.2025

    • Das Kinder- und das Jugendparlament waren erstmals zu einer Sitzung des Ausschusses eingeladen.

      Kinderparlament
    • Die Sitzung wurde vorverlegt, damit auch die Kinder des Kinderparlaments teilnehmen können.
    • Als das gesamte Kinderparlament in Begleitung einer Lehrerin und Eltern zur Sitzung kam, mussten zunächst Stühle für die Kinder aufgestellt werden.
    • Die Kinder stellten sich persönlich vor und dankten dem Bürgermeister für schon erfüllte Wünsche.
    • Leider nutzen die Mitglieder des Ausschusses die Möglichkeit nicht, sich den Kindern ebenfalls persönlich vorzustellen.
    • Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, welcher zu den Sitzungen des Kinder- und Jugendparlaments einlädt und die Sitzungen leitet (und damit der eigentliche Ansprechpartner ist) nahm nicht an der Sitzung teil.
    • Der Vorsitzende der Spielplatzkommission, welche die Spielplätze in der Gemeinde begutachtet und dabei mit den Kindern zusammenarbeitet, nahm nicht an der Sitzung teil.
    • Die Vorsitzende und der Bürgermeister erläuterten den Kindern an Beispielen (Sanierung Rheinfelser Straße ), dass die Gemeinde viele Wünsche nicht erfüllen kann, da sie nicht zuständig ist.
      (Der Vorsitzende der Gemeindevertretung hatte die Kinder in der Sitzung des Kinderparlaments ermuntert, alle Wünsche an die Gemeinde weiterzugeben, da sie die Zuständigkeiten nicht verstehen).
    • Die Kinder wurden mehrfach nach ihren Wünschen gefragt, konnten aber diese Fragen nicht spontan beantworten.
    • Die einmalige Möglichkeit, sich anhand des Protokolls der letzten Sitzung  die aktuellen Wünsche der Kinder von den Antragstellern erläutern zu lassen und damit mit den Kindern (und Eltern) ins Gespräch zu kommen, wurde nicht genutzt.
    • Anmerkung: Die Gemeindevertreter/innen erhalten jetzt die Protokolle der Sitzungen des Kinder- und Jugendparlaments.
      Leider werden diese Protokolle aber nicht im öffentlichen Ratsinformationssystem eingestellt, so dass sie nicht von Eltern, Lehrern usw. gelesen werden können.
      (
      https://huettenberg.ris-portal.de/web/ratsinformation )
    • Es wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass sich der Ausschuss regelmäßig mit Anträgen aus dem Kinder- und Jugendparlament beschäftigt (bisher, ohne zumindest die Jugendlichen in die Beratungen einzubinden – obwohl dies die Satzungen des Jugendparlaments und des Kinderparlaments vorsehen).

    (https://huettenberg.de/uploads/_huettenberg/2019/02/satzung-und-geschaeftsordnung-kipa-ab-112018_1811081434.pdf )
    (https://huettenberg.de/uploads/_huettenberg/2019/02/satzung-und-geschaeftsordnung-jugendparlament_1202151606.pdf

    Jugendparlament

    • An der Sitzung nahmen auch drei Vertreter/innen des Jugendparlaments teil. Sie stellten sich dem Ausschuss persönlich vor.
    • Auch hier wurde erläutert, dass die Gemeinde nicht für alle im Jugendparlament beratenen Anliegen zuständig ist.
    • Das Thema „Jugendraum OT Hüttenberg“ wurde länger diskutiert. Die Jugendlichen machten hierzu konkrete Umsetzungsvorschläge.
      Der Bürgermeister verwies mehrfach darauf, dass eine Sanierung /Nutzung des Raumes im alten Sportlerheim an der Langgönser Straße ohne den länger erkrankten Jugendpfleger nicht möglich sei.

    (Hinweis: Gibt es hier keine Vertretungsregelung? Die Gemeinde hat doch ein Familienzentrum mit pädagogisch ausgebildeten Fachkräften).
    Seitens des Ausschusses wurde darauf hingewiesen, dass andere Kommunen ähnliche Projekte durch den Einsatz von ehrenamtlich tätig Verantwortlichen durchführen.

    Antrag:
    Schaffung eines festen TOP „Auswertung der Protokolle des Kinder- und Jugendparlaments“ bei den Sitzungen des Ausschusses Jugend/Soziales/ Umwelt

    • Der Antrag wurde mit 5 Nein-Stimmen bei 2 Ja-Stimmen (der Vertreterinnen der Grünen) abgelehnt.
    • Ausschussmitglieder sahen in dem Antrag „unnötige Arbeit für den Ausschuss“ und keine Notwendigkeit, sich im Ausschuss mit den in den Protokollen des Kinder- und Jugendparlaments dokumentierten Anlegen der Kinder und Jugendlichen (oder auch nur mit den Anliegen, für welche tatsächlich die Gemeindevertretung zuständig ist – aber wer soll das auswerten und entscheiden?), auseinanderzusetzen.
    • Die Jugendlichen wurden darauf hingewiesen, dass sie gem.
      § 4 Abs. 1 der Satzung des Jugendparlaments direkte Anträge an die Gemeindevertretung / den Ausschuss stellen können. (Bitte hierzu die etwas sperrige Formulierung in § 4 Abs. 1 der Satzung mal nachlesen).
      Die Frage, ob ihnen das Verfahren bekannt sei, verneinten die Jugendlichen. Das wurde so hingenommen.
    • Auch mein Vorschlag, die Protokolle der Sitzungen des Jugendparlaments zumindest in den nächsten drei Sitzungen zusammen mit den Vertreter/innen des Jugendparlaments auszuwerten, um „ins Gespräch zu kommen“ wurde abgelehnt.

    Abschließend bat die Vorsitzende, Berichte über die Sitzung vor der Veröffentlichung mit ihr abzustimmen.
    (Anmerkung: Ich bitte um Verständnis, dass ich mein Recht auf freie Meinungsäußerung in meinem Blog so lange als noch möglich nutzen möchte).

  • Nach der Sitzung des Bauausschusses am 5.5.2025

    Vorkaufsrecht für ein Grundstück im Baugebiet Dollenstück:
    Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung mehrheitlich, das Vorkaufsrecht für ein Grundstück im Baugebiet in Anspruch zu nehmen.

    Beauftragung zu Verhandlungen für einen Städtebaulichen Vertrag:
    Der Auschuss beauftragt den Gemeindevorstand, mit dem Investor Verhandlungen zum Abschluß eines Städtebaulichen Vertrags zu führen.

    Beschluß:
    Der Ausschuss beschließt nach Beratung mit  8 Ja-Stimmen,   
    0 Nein-Stimmen und  1 Enthaltung
    abschließend folgendes:

    Der Bau- und Verkehrsausschuss beauftragt den Gemeindevorstand im Auftrag der Gemeindevertretung mit den Verhandlungen für einen städtebaulichen und Erschließungsvertrag mit dem möglichen Investor für die Entwicklung des Baugebietes Dollenstück IV im OT Rechtenbach.

    Der Gemeindevorstand wird beauftragt, den Ausschuss regelmäßig zum Stand der Verhandlungen zu informieren.

    Bei den Verhandlungen mit dem Investor sind die Ergebnisse des Arbeitskreises als Zielvorstellung zu berücksichtigen.

    Mit dem Vertragspartner ist zu prüfen, ob die Vergaberichtlinien für gemeindeeigene Baugrundstücke (Beschluss GVT 17.7.23) als verpflichtend aufgenommen werden können.

    Infos:
    Die Beschlußempfehlung des Bauausschusses zum Vorkaufsrecht muss noch in der Gemeindevertretung beraten werden.
    Meine Frage, welches Grundstück im Baugebiet der Genmeinde gehört, konnte in der Sitzung nicht geklärt werden.

    Nach Auskunft des Bürgermeisters können die Verhandlungen zum Städtebaulichen Vertrag mit dem Investor nur von Verwaltung und Gemeindevorstand geführt werden.
    Das wurde vom Ausschuss ohne weitere Nachfrage akzeptiert.
    (Hinweis: Die Arbeit des Arbeitskreises wurde von einem Planungsbüro begleitet. Bei den Verhandlungen mit dem Investor ist keine fachliche Unterstützung notwendig).

    Die Ergebnisse des Arbeitskreises zur Gestaltung des Baugebiets (es gibt keinen schriftlichen Schlussbericht, jetzt liegen aber die Protokolle der Sitzungen vor) wurden durch den Beschlußtext schon vor Beginn der Verhandlungen mit dem Investor als „Zielvorstellung“ abgeschwächt.

    Es soll lt. Beschlußtext nur noch „geprüft werden“, ob die Vergaberichtlinien der Gemeinde (welche dafür sorgen sollen, dass junge Hüttenberger Familien mit Kindern bei der Vergabe von Baugrundstücken vorranging berücksichtigt werden) überhaupt verhandelt werden können.

    Ja, ich habe zugestimmt.
    Meine Gründe dafür erläutere ich gerne in einem persönlichen Gespräch.

  • Kindergarten-Belegung zum 1.3.2025

    Freie Plätze nach Ortsteilen und Kitas in der Gemeinde Hüttenberg
    Berechnung Stand: 1. März 2025

    Info:
    1 Kind über 3 Jahre zählt als 1 Ü3 Platz
    1 Kind mit Integrationsbedarf zählt als 3 Ü3 Plätze
    1 Kind unter 3 Jahren zählt als 1.5 Ü3 Plätze
    1 Kind unter 2 Jahren zählt als 2.5 Ü3 Plätze


    Freie Plätze OT Rechtenbach
    33 Plätze Ü3 und 7 Plätze Krippe U2
    davon
    Kita Baumgarten:
    29 Plätze Ü3
    Kita Leuchtturm:
    4 Plätze Ü3
    7 Plätze U2

    Freie Plätze OT Hüttenberg
    17 Plätze Ü3 und 8 Plätze Krippe U2

    davon
    Kita Sonnenburg:
    9 Plätze Ü3
    Kinderhaus Kunterbunt:
    2 Plätze (Naturwerkstatt) Ü3
    8 Plätze Krippe (U2)
    Kita Lummerland:
    5 Plätze Ü3

    Freie Plätze Obere Ortsteile
    16 Plätze Ü3 und 11 Plätze Krippe

    davon
    Waldkitas gesamt: 3 Plätze
    Wald- und Bauernhof: 0 Plätze
    Wald Volpertshausen: 3 Plätze (ab 1.4.26 alle belegt)


    Insgesamt gibt es rd. 540 Kindergartenplätze, davon sind
    92 frei?

    Wir erweitern den Kindergarten für die oberen Ortsteile,
    obwohl 16 Plätze frei sind?
    Im Haushalt 2025 ist trotz der freien KIGA-Plätze die Einstellung weiterer 2,5 Kräfte für die Kindergärten vorgesehen –
    obwohl wie durch den „Hüttenberger Weg“ schon mehr Kräfte als vorgeschrieben beschäftigen?

    ?

  • Grundsätzliches zum Baugebiet Dollenstück

    Das Baugebiet Dollenstück entstand aus der Überlegung, die Giessener Straße bis zum Gewerbegebiet auf beiden Seiten zu bebauen.
    Daraus entwickelte sich vor vielen Jahren der Plan, dort ein Baugebiet zu schaffen.

    Dazu gab es eine gute, umfangreiche Machbarkeitstudie.
    Diese zeigte, dass es (damals!!) möglich gewesen wäre, ein selbst vermarktetes Baugebiet relativ kostenneutral für die Gemeinde umzusetzen.
    Dabei wurden u.a. auch die wichtigen Folgekosten für Kinderbetreuung, Verwaltung, Feuerwehr usw. berücksichtigt.

    Aufgrund dieser Machbarkeitsstudie wurde dann damals der Grundsatzbeschluß zur Planung des Baugebietes gefasst.

    Für mich wäre es wichtig gewesen, diese Studie jetzt -vor einem Umsetzungsbeschluß – aktualisieren zu lassen und sich mit den Ergebnissen auseinanderzusetzen.
    Aber das wollte niemand.

    Zwischenzeitlich gab es verschiedene Umsetzungsüberlegungen und die Größe des Baugebiets wurde mehrfach verändert.

    Nach langen Beratungen habe ich dann die Investorenlösung angeregt, da ich keine andere realistische Umsetzungsmöglichkeit sah.

    Merke: Die für ein Baugebiet benötigten Flächen sind immer noch in Privatbesitz. Die Gemeinde hat es in den langen Jahren nicht geschafft, die Flächen aufzukaufen.
    Ein Investor hat dann die Initiative ergriffen und gezeigt, wie man das macht. Damit können einige Leute nicht umgehen.

    Mit der Investorenlösung können wir das Baugebiet jetzt umsetzen.

    Nachdenkenswert:
    Am Rande: Wir bebauen bestes Ackerland.

    Das ursprüngliche Ziel, Baugrundstücke für junge Hüttenberger Familien zu schaffen, wird bei derzeitigen Bausummen von
    rd. 500.000 Euro für ein Einfamilienhaus kaum umsetzbar sein.
    (Evtl. wird das priorisierte Baugebiet der Gemeinde „Auf der Höll“ in Reiskirchen auch noch irgendwann bebaubar).

    Mehr neue Einwohner bedeutet nicht, dass die Einnahmen der Gemeinde steigen. Sie tragen -realistisch gesehen- eher zur Steigerung der Ausgaben der Gemeinde bei (Kindergärten, Verwaltung..).

    Seniorenwohnheim, Ärztehaus, Apotheke müssen nicht nur gebaut, sondern mit Leben gefüllt werden.

    „Einfach mal machen“ ist aktuell vielleicht nicht die richtige Lösung.


  • Vor der Sitzung des Bauausschusses am Montag, 5. Mai 2025

    Der Bauausschuss hat den Auftrag, abschließend darüber zu entscheiden, ob der Gemeindevorstand mit dem Investor einen Städtebaulichen Vertrag zur Erschließung des Baugebiets Dollenstück vorbereiten soll.

    Ich bin dafür, diesen Auftrag am Montag zu erteilen und einen entsprechenden Beschluss zu fassen.
    In dem Beschluss sollten
    1) die regelmäßige Information des Bauausschusses zum Sachstand der Verhandlungen (fester TOP im Bauausschuss), damit Gemeindevertretung und Öffentlichkeit informiert sind und ggf. Einfluss nehmen können,
    2) die Vorgabe, dass die 19 vom Arbeitskreis erarbeiteten Vorgaben und
    3) die Vorgabe, dass die Vergaberichtlinien der Gemeinde bei den Verhandlungen beachtet werden,
    festgeschrieben werden.

    Der Bauausschuss soll auch abschließend entscheiden, ob die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht für ein Grundstück im Baugebiet in Anspruch nehmen soll.
    Hintergrund war die Überlegung, die Gemeinde hierdurch in eine bessere Verhandlungspositon bei den Verhandlungen für den Städtebaulichen Vertrag zu bringen.
    Aufgrund einer Anfrage von Hans Kleinschmidt wurde jetzt von der Gemeinde mitgeteilt, dass ein Grundstück und zwei Wege im Baugebiet der Gemeinde gehören.
    Damit hat sich – für mich- die bisherige Vorkaufsrecht-Diskussion erledigt, da mir bisher nicht bekannt war, dass die Gemeinde bereits ein Grundstück im Baugebiet besitzt.