In der vorherigen Sitzung der Gemeindevertretung hatte ich Anträge, u.a. zu den Haushalts-Themen
Einführung einer Grundsteuer C, Regelmäßige Sachstandsberichte zu beschlossenen Projekten, Vermeidung hoher Kostensteigerungen bei Projekten der Gemeinde – hier: Anbau an den Kindergarten in Volpertshausen, Prüfung laufender Ausgaben – Bürgerhäuser, Reinigungskosten der Sporthallen, Senkung der Kosten der Kinderbetreuung …
gestellt.
Herr Dr. Norbert Lang (FWG) zu meinen Anträgen wie folgt Stellung genommen:
Lieber Klaus-Heiner Weber,
Du hattest 5 Jahre lang Zeit, hier in der Gemeinde Hüttenberg im Parlament etwas zu gestalten.
Die Zahl der Tage der bestehenden Gemeindevertretung sind endlich und Deine Zeit als Gemeindevertreter ebenso.
Da stellt sich schon die Sinnfrage für die Flut von Anträgen, die Du hier gestellt hast.
Alles Themen, die in der nächsten Gemeindevertretung auf der Tagesordnung stehen.
Und ich finde es eine Respektlosigkeit gegenüber der kommenden Gemeindevertretung.
Dort werden auch verantwortungsvolle,engagierte Leute sein, die wohl in der Lage sind – auch ohne Deine Anträge – diese Themen zu bearbeiten.
Und deshalb wird auch die FWG jetzt alle deine Anträge, die du jetzt gestellt hast, natürlich ablehnen.
Und wir werden auch zu den einzelnen Punkten nicht mehr alles diskutieren.
Warum sollen wir das hier diskutieren, in einer Gemeindevertretung, die endlich ist“.
Frage:
Sind die Themen auf Tagesordnung der letzten Sitzung der Gemeindevertretung vor der Wahl nicht Themen, die dann auch die neue Gemeindevertretung entscheiden sollte, da sie erhebliche Auswirkungen auf ihre Arbeit haben werden?
Müssen in dieser Sitzung noch Beschlüsse zum Bebauungsplan und zum städtebaulichen Vertrag „Baugebiet Dollenstück“
(ca. 250 Seiten Text und Erläuterungen!!) und kurzer Beratung (jeder Gemeindevertreter darf lt. Geschäftsordnung nur ein Mal zum TOP reden) gefasst werden?
(Beratung im Bauausschuss am 2.3.2026)
Gleiches gilt für die Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Höll“.
Wäre die Beratung und Festlegung der Richtlinien für die Förderung von Flächenentsiegelungsmaßnahmen nicht eine Aufgabe der neuen Gemeindevertretung?
Wie auch der Grundsatzbeschluss über notwendigen Maßnahmen und Kosten zur Sanierung der Sporthalle Volpertshausen? (Voraussichtliche Kosten über 1 Million)
Und der Grundsatzbeschluss Instandsetzung Brandmeldeanlage Bürgerstuben?
Natürlich ist die Ausstattung der Feuerwehr wichtig –
aber warum muss ohne Ausschuss-Beratung in dieser Sitzung über Notstromeinspeisungen und ein neues Feuerwehrfahrzeug entschieden werden?
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