Die Gemeindevertretung hatte beschlossen, im DGH Reiskirchen behindertengerechte Toiletten zu installieren und dafür die Toiletten vom Keller des Gebäudes in den Eingangsbereich des Erdgeschosses zu verlegen.
Leider hatte dabei niemand die Gemeindevertretung darauf hingewiesen, dass erhebliche bauliche Veränderungen oft brandschutzrechtliche Folgen haben..
Nachdem der Brandschutz die Planungen geprüft hatte, musste die Gemeindevertretung dann nachbessern und weitere Mittel bereitstellen.
Sie fasste daraufhin am 8.3.2021 folgenden Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die KIP-Restmittel von den Maßnahmen „Außengelände Kita-Waldgeister“ und „Maler und Putzarbeiten in der Sporthalle Hüttenberg“ zur Maßnahme „DGH Reiskirchen“ zu verschieben.
Weiterhin wird beschlossen, die Maßnahmenbeschreibung des DGH Reiskirchen folgendermaßen anzupassen: „Behindertengerechter Ausbau des Foyers mit Toiletten, Sanierung der Fenster, der Fluchttüren gemäß den Brandschutzvorschriften und Sanierung der zwei Säle und gegebenenfalls Sanierung des Theken- sowie des Küchenbereiches.
Die Gemeindevertretung beschließt, die nächste Bau- und Verkehrsausschusssitzung in Reiskirchen durchzuführen. Dort sollen sich die Maßnahmen angeschaut werden und endgültig und abschließend über die Mittel zur Sanierung des Flurs, der Säle, der Küche und der Theke zu entscheiden. Der Brandschutz bleibt unberührt.
Im Rahmen der Sanierung der Säle wurden auch die Decken erneuert. Nach der Erneuerung der Decken teilte der Bürgermeister in einer Sitzung des Bauausschusses mit, die neuen Decken müssten demontiert und neu eingebaut werden, da nach der Montage Zweifel am Untergrund aufgetaucht seien.
Meine Frage, ob hier ein Regressanspruch der Gemeinde entstanden sei, sollte im Gemeindevorstand geklärt werden. Infos dazu habe ich nicht bekommen.
(Auch) im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirats wurde angefragt, wie der behindertengerechte Zugang zu den Toiletten erfolgen sollte. Der Bürgermeister antwortete, es solle ein Treppenlift an der Treppe zwischen Saal und Toilette eingebaut werden.
Nach dem Motto „Wo wir schon mal dran sind“ wurde am 7.6.2023 eine Erweiterung der Sanierungsmaßnahmen beantragt.
Ein Antrag, den TOP zunächst in den Bauausschuss zu verweisen, damit sich der Bauausschuss vor Ort ein Bild machen und ggf. Empfehlungen abgeben kann, wurde mehrheitlich abgelehnt.
Die Gemeindevertretung beschloss mehrheitlich folgendes:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme des DGH Reiskirchen mit der Erneuerung der Bodenbeläge und des Theken- und Küchenbereichs durchzuführen.
Die Maßnahme umfasst die Erneuerung der Fliesen im Flur, der Küche und dem Thekenbereich, den Austausch des Bodens im Saal und die Erneuerung der Küche und Theke. Der Gemeindevorstand wird mit der Umsetzung beauftragt.
Inzwischen ist die Sanierung des DGH im Prinzip beendet.
Alle beschlossenen Maßnahmen wurden durchgeführt. Vor dem DGH Reiskirchen gibt es jetzt eine markante Feuerschutztreppe. In der neuen Küche fehlt nichts, leider hat aber die Zapfanlage an der neuen Theke keinen Bierkühler..
Und leider ist können weiter Behinderte die neuen behindertengerechten Toiletten (trotz einigen weiteren entsprechenden Hinweisen und Anfragen) nicht nutzen, da es Stufen gibt.
Nun teilt der Bürgermeister zur Sitzung der Gemeindevertretung am 18.8.2023 mit, die Planung für den Einbau eines Treppenlifts sei fehlerhaft gewesen, da die erforderliche Breite des Rettungsweges durch einen Plattformlift nicht eingehalten werden konnte.
(Mir ist nicht klar, ob im Zuge der Planung schon eine neuer Treppenlift bestellt wurde und was aus ihm geworden ist. Bei einer meiner Anfragen wurde über Lieferprobleme berichtet).
Der Bürgermeister schlägt deshalb den Bau einer normgerechten Rampe im Außenbereich auf der Rückseite des Gebäudes zwischen Saal und Grundstücksgrenze vor. Nach dieser Planung müsste dazu der gesamte Bereich aufwendig umgestaltet werden.
Zusätzlich müsste dann an der Rückseite des Gebäudes gegenüber dem Eingang eine neue, behindertengerechte Tür gebrochen werden.
Die Kosten der Maßnahme würde nach zwei vorliegenden Planungen zwischen 44.000 Euro und 56.000 Euro (also bei ca. 10 % der bisherigen Bausumme!!) liegen.
Das bedeutet, das jetzt – nach Abschluss der Sanierungsarbeiten – mit einer neuen großen Baumaßnahme am DGH Reiskirchen (Mauerdurchbruch, Erdarbeiten..) begonnen werden müsste.
Mir stellen sich dazu folgende Fragen:
· Warum ist es einfach nicht möglich, Planungsprobleme zeitnah offen zu kommunizieren und gemeinsam Lösungen zu suchen???
· Warum wurde nicht sofort nach der Feststellung, dass die Planung zum Einbau eines Treppenlifts fehlerhaft war, mit der Suche nach einer anderen Lösung für einen behindertengerechten Zugang begonnen?
· Warum werden jetzt (von wem beraten und beschlossen?) wieder alternativlos fertige Planungsvorschläge präsentiert (auch Planungen kosten Geld!)
· Ehrlich gesagt frage ich mich langsam, ob man die gesamte Baumaßnahme nicht einfach ehricherweise unter dem Titel „Sanierung des DGH Reiskirchen, beginnend mit der Verlegung der Toiletten vom Keller in den Eingangsbereich“ hätte laufen lassen sollen.
Der Einbau behindertengerechter Toiletten mit Zugang scheint mir beim bisherigen Verlauf der Baumaßnahme nicht wirklich geplant gewesen zu sein.
Es gibt hinter dem Haus vor dem Saal schon lange eine Rampe. Es geht jetzt darum, vor dem Eingang zwei Stufen zu überbrücken – ggf. mit einer mobilen Rampe…
Damit wäre das ursprüngliche Ziel erreicht. Diese Lösung wäre nicht DIN-gerecht, aber es wäre eine praktische Lösung, über die man einfach mal reden könnte.
Vielleicht muss ich mich jetzt aber auch noch dem Vorwurf stellen, ich hätte durch meine ewigen Nachfragen jetzt nachträglich eine zusätzliche Baumaßnahme und eine Erhöhung der Gesamtkosten verursacht…
Aktuelle Info:
Ggf. soll der TOP „Behindertengerechter Zugang zum Foyer des DGH Reiskirchen“ nun doch erst im Gemeindevorstand und nicht am Montag in der Sitzung der Gemeindevertretung beraten werden.
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