Am Mittwoch hat der Gemeindevorstand erneut gegen die Hauptsatzung der Gemeinde Hüttenberg verstoßen und einen Auftrag zur Kanalerneuerung in der Weidenhäuser Straße i.H.v. rd. 250.000 Euro ohne Auftrag der Gemeindevertretung vergeben.
Der Gemeindevorstand kann nach der Hauptsatzung ohne Zustimmung der Gemeindevertretung nur Aufträge bis zu 35.000 Euro vergeben.
Das ist – nach dem Auftrag zum Abriss des Hallenbades – jetzt das zweite Mal, dass der Gemeindevorstand offensichtlich gegen die Hauptsatzung der Gemeinde verstößt.
Da die Gemeindevertretung die Einhaltung der Hauptsatzung überwacht und da diesmal die Fraktionsvorsitzenden der Auftragsvergabe zugestimmt haben, wird die Sache wohl auch diesmal unter den Teppich gekehrt werden.
Ich habe ernste Zweifel an der Notwendigkeit einer zusätzlichen Baumaßnahme in diesem Umfang und hätte diese Zweifel gerne in einer Sitzung der Gemeindevertretung vor einer Entscheidung vorgetragen!!
Auch wollte ich fragen, ob das Projekt vor der Auftragsvergabe ausgeschrieben wurde.
Die nächste Sitzung der Gemeindevertretung findet am 6. November statt.
Mein Vorschlag, die Notwendigkeit der Baumaßnahme in einer Sondersitzung der Gemeindevertretung zu diskutieren, (wenn sie so eilbedürftig ist) wurde nicht aufgegriffen.
Begründung: Eine Sondersitzung macht Arbeit und kostet rd. 1000 Euro.
Nun wird es aber vermutlich aber eine Sondersitzung zum Thema „Finanzprobleme des TVH“ geben.
Eine Sondersitzung, da es hier auch um viel Geld geht und da schnell entschieden werden muss- also mit der gleichen Begründung, mit welcher eine Sondersitzung „250.000 Euro für die Weidenhäuser Straße“ abgelehnt wurde…
Leider stehe ich mit meiner Haltung, dass wir uns zumindest beim Umgang mit dem Steuergeld unserer Bürger an unsere eigene Satzung halten sollten, in Sachen „Weidenhäuser Straße“ wieder ziemlich allein da.
Gesetze und Satzungen scheinen in Hüttenberg eine Möglichkeit zu sein, wie man es auch machen könnte…
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