Haushaltsansätze ohne vorherige Beratung in der Gemeindevertretung
Im Haushaltsentwurf 2024 gibt es einige Haushaltsansätze, welche bisher nicht in der Gemeindevertretung beraten wurden, z.B.
Lüftungsanlage Bürgerstuben – 480.000 Euro
Planungskosten DGH Lüftungsanlage Volpertshausen – 50.000 Euro
Fassade DGH Volpertshausen (2025) – 185.000 Euro
Bau Atrium (DGH Reiskirchen?) – 65.000 Euro
Familienbegegnungsstätte
Mit diesen Ansätzen werden seitens der Verwaltung Zeichen für spätere Beschlüsse der Gemeindevertretung gesetzt, da die Haushaltsansätze ja mit Genehmigung des Haushalts (auch ohne vorherige Beratung) im Haushalt festgeschrieben sind.
Dazu ist anzumerken:
Die Gemeindevertretung und nicht die Verwaltung bestimmt die künftige Entwicklung der Gemeinde.
Die Verwaltung kann über Anträge des Gemeindevorstands/des Bürgermeisters Projekte zur Beratung in der Gemeindevertretung einbringen.
Diese Anträge werden dann in der Gemeindevertretung beraten und danach werden ggf. mit einem entsprechenden Beschluss zunächst Planungsmittel und – wenn nach Beratung der Planungen ein Umsetzungsbeschluss gefasst wird – Mittel in den Haushalt eingestellt.
Aus diesem Grunde sollten bisher nicht in der Gemeindevertretung beratene Ansätze nach dem Grundsatz „Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit“ aus dem Haushaltsentwurf 2024 herausgenommen werden.
Auch sollten aus Gründen der Haushaltsklarheit keine Investitionen für das Jahr 2025 in den Haushalt 2024 aufgenommen werden.
Sachstand Baugebiet „Auf der Höll“ in Reiskirchen und
„Baugebiet Dollenstück“ in Rechtenbach,
neues Baubebiet für den OT Hüttenberg
Sachverhalt:
Die seit langem beschlossenen Planungen für das Baugebiet „Auf der Höll“ in Reiskirchen sind noch immer nicht umgesetzt.
Hier sollte der Gemeindevorstand baldmöglichst zum Stand der Planungen berichten und erläutern, warum die Umsetzung der Planungen so lange dauert.
Die schon seit ca. 10 Jahren laufenden Planungen für das Baugebiet „Dollenstück“ in Rechtenbach wurden zum dritten Male neu begonnen.
Aktuell hat der Gemeindevorstand den Auftrag, einen Investor zur Umsetzung des Baugebietes zu finden
und ein Ausschuss der Gemeindevertretung erarbeitet zum wiederholten Male Vorgaben für die Planung des Baugebietes.
Hier soll der Gemeindevorstand baldmöglichst zum Stand der Suche nach einem Investor berichten.
Der Gemeindevorstand soll baldmöglichst auch zur aktuellen Rechtslage für eine Bebauung berichten und dabei folgende Fragen beantworten:
· Ist der erste Bauabschnitt des Baugebietes „Dollenstück“ nach dem gültigen Flächennutzungsplan bebaubar?
· Ist der erste Bauabschnitt des Baugebietes „Dollenstück“ im derzeit gültigen Regionalplan eingetragen?
· Ist der erste Bauabschnitt des Baugebietes „Dollenstück“ in den neuen Regionalplan aufgenommen worden?
· Welche Auswirkungen hat es, wenn der erste Bauabschnitt des Baugebietes „Dollenstück“ nicht im derzeit gültigen oder im neuen Regionalplan enthalten ist?
Für den OT Hüttenberg wurde von der Gemeinde beantragt, zwei mögliche neue Baugebiete in den neuen Regionalplan aufzunehmen.
Hier sollte der Gemeindevorstand berichten, wie der Stand der Planungen zur Umsetzung dieser beiden Baugebiete ist.
Baukostenkontrolle
Sachverhalt:
Aus den Auflagen der Aufsichtsbehörde zum Haushalt 2023:
„In das Berichtswesen sind im Sinne einer Baukostenkontrolle der Umsetzungsstand aller veranschlagten und noch nicht abgeschlossenen Investitionen ab 50.000 € aufzunehmen.
Dies betrifft nicht nur die 2023 veranschlagten Investitionen, sondern auch die der Jahre 2020, 2021 und 2022.
Die Berichte sollten darüber hinaus noch stärker genutzt werden, um die Gremien zeitnah über die Umsetzung 2023 zu informieren und auch Optionen der Nachsteuerung zu eröffnen und auch bereits entsprechend der veränderten Vorgaben des § 12 GemHVO frühzeitig über die Planungen für 2024 zu informieren“.
2023 wurde in der Sitzung am 31.5.2023 ein Bericht zu Stand der Investitionen für die Jahre 2022 und 2023 vorgelegt.
Ich halte es für sehr wichtig, dass zumindest der Haupt- und Finanzausschuss künftig die Liste der laufenden und vorgesehenen Investitionen in einer Sitzung auswertet und dann der Gemeindevertretung berichtet .
Überprüfung der Kosten für die Kindergärten
Sachverhalt:
Bis zum Jahr 2021 stieg die Zahl der Kinder unter 6 Jahren in Hüttenberg
stetig auf damals 790 Kinder an. Davon waren 506 Kinder in den Kindergärten angemeldet.
Zu Beginn des Jahres 2024 wohnten 755 Kinder unter 6 Jahren in Hüttenberg.
Am 1.12.2023 waren 495 Kinder in den Kindergärten angemeldet.
Nach einer Aufstellung der Verwaltung sind zum 1.7.2024 = 39 Plätze in den Kindergärten frei – davon 13 allein im KIGA Baumgarten in Rechtenbach.
Die Gemeinde Hüttenberg ist gesetzlich verpflichtet, eine 6-Stunden-Betreuung in den Kindergärten sicherzustellen.
Dafür bekommt sie vom Land Hessen einen Zuschuss.
Die Gemeinde Hüttenberg bietet in ihren Kindergärten
Betreuungszeiten über 6 Stunden an –
und beschäftigt mit dem „Hüttenberger Weg“ in den Kindergärten auch mehr Betreuungspersonal als gesetzlich vorgeschrieben.
Das verursacht hohe Kosten.
Die Gemeinde Hüttenberg hat im Jahr 2023 für die Kindergärten insgesamt
7 Millionen Euro ausgegeben.
Die Einnahmen lagen bei 2,7 Millionen Euro (u.a. Landeszuschüsse für 6 Stunden Betreuung und rd. 300.000 Euro Elternbeiträge).
Das ergibt einen Zuschussbedarf aus dem Gemeindehaushalt von
rd. 4,4 Millionen Euro.
Die Kosten für die Kindergärten steigen seit Jahren
und sind allein im Jahr 2023 um fast 780.000 Euro gestiegen.
Trotz der Schaffung der Stelle einer Koordinatorin für die Kindergärten gibt es auch 2023 Personalprobleme in den Kindergärten.
In Hüttenberg wird nicht geprüft, ob durch Vollzeitbeschäftigung und Abwesenheit beider Elternteile die Notwendigkeit besteht, dass die Kinder ganztags betreut werden.
Derzeit sinkt aber aufgrund steigender Homeoffice-Zahlen die Nachfrage nach Ganztags-Betreuung.
Die Zahl der Kinder in Hüttenberg ist nicht – wie in den vergangenen Jahren – weiter angestiegen.
Aktuell laufen dennoch Planungen / Überlegungen für An- und Neubauten bei den Kindergärten.
Diese Planungen sollten bei fast 40 freien Plätzen in den Kindergärten dringend überdacht werden.
Obwohl mit dem „Hüttenberger Weg“ viele Elternwünsche erfüllt wurden, wurden die Eltern bisher nicht an den dadurch erheblich gestiegenen Kosten der Betreuung beteiligt.
Wenn es Ziel der Familienpolitik der Bundes- oder Landesregierung ist, dass unsere Kinder während der Woche ganztags in kommunalen Einrichtungen betreut und die Betreuung der Kinder durch die Eltern auf das Wochenende begrenzt wird, sollte meiner Meinung nach hier auch die entsprechende finanzielle Ausstattung der Gemeinden sichergestellt werden.
Das kann nicht Aufgabe der Gemeinden und der Gemeinde Hüttenberg sein.
Zu Beginn eines neuen Haushaltsjahres müssen wir meiner Meinung nach grundsätzlich klären, ob und ggf. wie lange wir uns weitere Kostensteigerungen bei der Kinderbetreuung finanziell leisten können.
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