Vermeidung hoher Kostensteigerungen bei Projekten der Gemeinde –hier: Anbau an den Kindergarten in Volpertshausen

(In Arbeit)

Am 24.4.2023 hat die Gemeindevertretung den wirtschaftlichsten Bieter mit den Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-4 für den Anbau des Kindergartens beauftragt.
Nach Abschluss der Planung mit Kostenberechnung sollte diese wieder in die Gemeindevertretung zur weiteren Beratung und Beschlussfassung eingebracht werden.

Am 11.3.2024 hat die Gemeindevertretung den Anbau nach dem vorgelegten Entwurf des Planungsbüros und der Kostenberechnung beschlossen und die Planungen konnten umgesetzt werden.
Im Haushalt 2023 waren bereits 700.000 € ausgewiesen, welche in das neue Haushaltsjahr übertragen wurden.
Im Entwurf des Haushalt 2024 wurden für den Anbau weitere Mittel in Höhe von 579.000 € bereitgestellt.
Somit standen insgesamt 1.279.000 Eurofür den Anbau bereit. .

Der Beginn der Bauarbeiten ist mir nicht bekannt.
Im Juni 2025 (mehr als ein Jahr nach dem Anbau-Beschluss) hat die Gemeindevertretung in einem bisher einmaligen Eilverfahren fünf Gewerke für den Anbau freigegeben:

– Verglasungsarbeiten – Fa. Lampert: 114.041,27 €
Das Angebot liegt 33 % über dem eingeplanten Budget (86.239 €)

– Rohbauarbeiten – Fa. Bauunternehmen Stein: 321.493,82 €
Das Angebot liegt 31 % über dem Budget (244.800 €).

– Dachdeckerarbeiten – Firma Dörr Dach und Wand: 98.490,77 €
Das Angebot liegt 36 % über dem Budget (72.375,80 €)

– Gerüstarbeiten – Fa. Gerüstbau Hill: 12.393,02 €
Das Angebot liegt 22 % unter dem Budget (15.900 €)

-Zimmerarbeiten – Fa. Büttner Holzbau: 292.595,71 €
Das Angebot liegt knapp 30 % über dem Budget (224.250 €)

Gleichzeitig wurden weitere 170.000 Euro für den Anbau bereitgestellt, obwohl lediglich Aufträge i.H.v. 839.012 Euro der insgesamt bereitgestellten 1.279.000 Euro durch die Gemeindevertretung vergeben wurden.

Am 25.11.2025 teilte Herrn Gronych lt. Sitzungsprotokoll der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses mit, dass 15 weitere der insgesamt 20 Gewerke nur ausgeschrieben werden können, wenn zusätzlich 500.000 Euro im Haushalt bereitgestellt werden..
In den zusätzlichen 500.000 Euro sind 177.000 Euro „Sicherheit“ für weitere Kostensteigerungen bei den noch auszuschreibenden Gewerken enthalten.

Die Kostensteigerung wurden der Verwaltung lt. Präsentation am 26. September 2025 mitgeteilt. (Nach § 28 Abs. 2 der Gemeindehaushaltsverordnung ist die Gemeindevertretung unverzüglich über Haushaltsüberschreitungen zu unterrichten).

Um künftig Kostensteigerungen von 50 % des ursprünglichen Haushaltsansatzes innerhalb von nur 6 Monaten bei Projekten der Gemeinde zu verhindern, müssen die Gründe für die Kostensteigerungen ermittelt und Maßnahmen zur Verhinderung solcher Kostensteigerungen beraten/beschlossen werden.

Dafür sind folgende Fragen zu klären:

  1. Am 11.3.2024 hat die Gemeindevertretung den Anbau nach dem vorgelegten Entwurf des Planungsbüros beschlossen, die Planungen konnten umgesetzt werden.
    Wann wurden die Planungen ausgeschrieben?
  2. Bis wann konnten Angebote eingereicht werden?
  3. Bis wann lief die Bindefrist der Aufträge?
  4. Warum wurden die Aufträge nicht innerhalb der Bindefrist vergeben, obwohl Mittel im Haushalt bereitstanden?
  5. Auf welchen Zahlen beruhen die ursprünglichen Budget-Zahlen?
  6. Warum mussten im Juni 2025 fünf Gewerke im Eilverfahren und mit rd. 420.000 Euro höheren Kosten durch die Gemeindevertretung vergeben werden?
  7. Wer war in der Verwaltung für die Überwachung der Baumaßnahme zuständig?
  8. Waren bis zu Vergabe der Aufträge durch die Gemeindevertretung bereits Bauarbeiten durchgeführt?
    Wenn ja, welche – und wann wurden diese Aufträge beauftragt?
  9. Welche Planungs- und Baukosten waren bis zur Vergabe der Aufträge durch die Gemeindevertretung angefallen?
  10. Wann war erstmals absehbar, dass sich der Anbau erheblich verteuern würde?

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