Stand der Information: 24.06.2022
Autoren dieser Information: Herren Stein (Projektleiter) und Krack (Mitglied Lenkungsausschuss)
Vorweg: Aus der Sicht der Projektbeteiligten laufen die Arbeiten am Projekt planmäßig.
- Förderungen
SWIM
Die Information, dass die SWIM-Förderung noch beantragt werden muss, ist nicht ganz zutreffend.
Das Land Hessen hat ein zweistufiges Verfahren vorgegeben:
Die zunächst notwendige Anmeldung für das Hallenbad-Investitionsprogramm (SWIM) konnte fristgerecht zum 30.09.2021 an das Land Hessen übergeben werden.
Zwischenzeitlich wurde die Anmeldung bestätigt und eine Fördersumme von 1 Mio. Euro in Aussicht gestellt.
Der formal erst danach im zweiten Schritt notwendige Antrag geht ebenso fristgerecht zum 30.06.2022 nach Wiesbaden.
Diesem Antrag sind eine Reihe von Erklärungen und Unterlagen wie der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, Machbarkeitsstudie, Bodengutachten oder Befürwortungen beizufügen.
Aufgrund des gesetzlich vom Land aber auch ausdrücklich vorgegebenen einzuhaltenden Vergabeverfahrens sind Planungen und Kostenberechnungen (Leistungsphase 3) erst nach einer entsprechenden europaweiten Ausschreibung zu vergeben und anschließend zu erstellen.
Diese europaweite Ausschreibung ist, wie eingangs erwähnt, erfolgt; sie ist allerdings ein komplexes Verfahren mit vielen Fristen und Nachfristen und kann sich daher bis zu 5-6 Monaten hinziehen.
Nach entsprechender Vergabe der Planungsleistungen wird dann auch die erforderliche Planung und Kostenberechnung erstellt werden, so dass erst aller Voraussicht nach im nächsten Jahr die noch notwendigen Unterlagen an das Land nachgereicht werden können. Damit keine Zuschussmittel verfallen, hat die Gemeindeverwaltung einen Antrag beim Land auf Mittelübernahme nach 2023 gestellt.
Hintergrund: Das Förderprogramm des Landes Hessen ist auf Sanierungsmaßnahmen zugeschnitten. Dem Land Hessen ist sehr wohl bewusst, dass bei einem Projekt unserer Größenordnung die Planung erst im Rahmen einer europaweiten Vergabe vergabekonform beauftragt werden kann.
Bundesförderung
Parallel wird versucht, neben der Landesförderung auch an Zuschüsse aus einem Bundesprogramm zur Sanierung kommunaler Einrichtungen zu kommen. Dieses Programm wird voraussichtlich erst im Herbst 2022 für Antragstellungen geöffnet, da zur Zeit noch die Bedingungen für eine Förderung durch den Bund erarbeitet werden. In diesem Zusammenhang ist aller Voraussicht nach auch die Vorlage eines städtebaulichen Konzepts notwendig. Eine schriftliche Interessensbekundung vorab bringt nichts, denn er Bund öffnet zu gegebener Zeit ein Portal, in dem der Antrag online in einem Workflowverfahren einzustellen ist.
Dazu wurden im Rathaus Gespräche mit dem MdB Dagmar Schmidt geführt, die an der Erarbeitung der Förderrichtlinie beteiligt ist. Das Bundestagsbüro informiert uns, sobald das Programm eröffnet wird. Auf parteipolitischer Ebene sollten auch Gespräche mit dem Vors. des Haushaltsausschusses des Bundestages, Dr. Helge Braun, geführt werden, denn das Programm ist erfahrungsgemäß völlig überzeichnet. Der Haushaltsausschuss des Bundestages ist das entscheidende Gremium bzgl. der Vergabe.
- Unterstützung
Um unsere Arbeit zu unterstützen, konnten wir auf Empfehlung eines Mitglieds des GVO Verbindung mit der THM aufnehmen. Wir konnten mit der THM, Fachbereich Bauwesen, eine Kooperation in Form von Studienarbeiten des Masterstudiengangs zur Gestaltung eines Hallenbadneubaus im Rahmen einer städtebaulichen Betrachtung vereinbaren.
Die THM unterstützt uns in Form von Masterarbeiten, die die Studenten im Rahmen ihres Studiengangs erstellen. Es werden bis zu 10 Arbeiten vorgelegt werden. Diese beinhalten:
- die o.a. städtebaulichen Begutachtung,
- die örtliche und technische Ausplanung eines Hallenbades auf dem Gelände des Sportzentrums. Hierbei sind die Studierenden frei, einen Vorschlag für ein Hallenbad zu machen und diesen dann technisch auszuplanen. Dazu sollen auch erste Kostenschätzungen erfolgen.
- Schließlich sind auch noch die energetischen Bedarfe zu untersuchen.
- Hierzu wurden den Studierenden bei Ortsterminen Randbedingungen mitgeteilt, die einzuhalten sind:
+ Beschränkung auf das Gelände des SpZ; völlige Planungsfreiheit auf dem Gelände;
+ die SpH sind auszunehmen; allerdings sind die gesamten Sanitärbereiche des SpZ im
Untersuchungsumfang.
+ Das Hallenbad soll keine (!) gemeinsame Wand mit der SpH haben.
+ Es gibt keine Vorgaben für eine bestimmte Beckenkonfiguration.
+ Es sollen Überlegungen zur Verbesserung beim TVH angestellt werden, z.B. ein Vor-
schlag, wie man den VIP-Bereich und ggf. ein gemeinsames Foyer gestalten könnte.
+ Das Thema Energie ist für das gesamte SpZ zu betrachten. Hier sollen die einzelnen
Gebäude hinsichtlich ihres Energiebedarfs untersucht werden. Dieses Vorgehen ist
Konsens.
Die Arbeiten werden hochschulintern am 18.07. präsentiert. Hier werden wir mit einem kleinen Team als Beobachter teilnehmen. Die besten drei Arbeiten werden prämiert werden. Auf der Grundlage der von der THM bewerteten Arbeiten planen wir, davon eine auszuwählen, die dann in eine Umsetzung über das ausgeschriebene Planungsteam einfließen kann und soll.
Gemeindevertretung, Schwimmbadnutzer und Öffentlichkeit werden zum Ergebnis beteiligt. Format und Verfahren werden zu gegebener Zeit bekannt gegeben.
- Planungsteam
Die am 27.9.2021 von der Gemeindevertretung beschlossene zweistufige EU-weite Ausschreibung nach § 17 Vergabeverordnung für einen Objektplaner, einen Tragwerksplaner, einen Freianlagenplaner, die Planung der technischen Gebäudeausrüstung und einen Projektsteuerer ist am 24.6.2022 erfolgt.
Damit erfolgt die europaweite Veröffentlichung automatisch ab dem 25.06. Sie endet am 25.07.2022. Die Verwaltung hat damit die Voraussetzung geschaffen, dass nach Abschluss der Arbeiten der THM unverzüglich weitergearbeitet werden kann.
Die nächsten Schritte/Termine im Vergabeverfahren sind:
+ ggf. Rückfragen der Interessenten beantworten,
+ Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge: 25.07.2022,
+ Interessenten auf Eignung prüfen: 25.07. bis 11.08.2022
+ Angebotsaufforderung der geeigneten Interessenten: ab 11.08.2022,
+ Frist zur Abgabe der Angebote: 19.09.2022,
+ Angebote nach festgelegten Bewertungskriterien prüfen,
+ danach Beauftragung.
- Weitere Informationen
- Sinn der Präsentationen der THM ist die Darstellung der Ergebnisse der Studienarbeiten. Diese werden unterschiedliche Lösungsansätze beinhalten, die zuerst durch die Professoren begutachtet und bewertet werden. Unsere (= Lenkungsausschuss) Aufgabe wird dann sein, den aus unserer Sicht am besten geeigneten Vorschlag auszuwählen. Die Kriterien dazu sind die bereits geleisteten Vorarbeiten der 4 Arbeitsgruppen der GVT in 2021, dazu das Thema Finanzierbarkeit, sowie weitere Gesichtspunkte.
Idealerweise bekommen wir einen Vorschlag, der direkt weiterverwendet werden kann. Diesen werden wir dann weiter untersuchen, im Detail ausplanen und dann realisieren. - Realisierung ohne Fördermittel schneller??
Das ist zutreffend, und wurde bei den von uns als Referenz untersuchten Hallenbädern in Dieburg und Münster-Handorf angewendet. Die Projektleitung erachtet aber diesen Ansatz für Hüttenberg als nicht gangbar. Die Beschlusslage ist auch eine andere. Die Gemeindevertretung hat die Antragstellung im Grundsatzbeschluss zum Neubau mitbeschlossen. In der Teilprojektgruppe Finanzen wurde zumindest die SWIM-Förderung immer mit einkalkuliert. - Bodengutachten
Das Gutachten liegt vor. Es wurde im Zuge der Untersuchungen zur Chlorproblematik im Grundwasser erstellt und aktuell in der erforderlichen Form ergänzt. Dieses wurde mit dem Antrag beim Land Hessen mit eingereicht.
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