Zum Baugebiet Dollenstück, und dem neuen Feuerwehrhaus Rechtenbach

Zum Baugebiet Dollenstück und dem neuen Feuerwehrhaus Rechtenbach

(Nach Infos aus dem Dorf)


In Rechtenbach sind das Baugebiet Dollenstück IV und das neue Feuerwehrgerätehaus die beiden großen Themen der nächsten Jahre.
Die Pläne für beide liegen gerade gleichzeitig öffentlich aus.
Dazu haben mir Bürger/innen folgendes mitgeteilt:

Zauneidechsen am Steinsberg
Der Fachbeitrag Biotop- und Artenschutz zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Gemeindeweide“ (Groß & Hausmann, September 2026) weist auf dem Grundstück Zauneidechsen nach, und zwar mit Nachwuchs: ein trächtiges Weibchen und mehrere Jungtiere. Die Art steht in Hessen auf der Roten Liste und ist nach FFH-Anhang IV streng geschützt. Die Tiere sollen abgefangen und umgesiedelt werden. Laut Gutachten hat die Naturschutzbehörde dem in einem Gespräch am 01.09.2026 zugestimmt, zwei Tage vor Einreichung des Bauantrags.
Kartiert wurde allerdings erst von März bis Juni 2026.
Weil Zauneidechsen von Oktober bis März im Boden überwintern, ist ein Abfangen realistisch frühestens im Frühjahr 2027 möglich.
Nach dem Gutachten kann es ganzjährig zur Tötung von Tieren kommen. Zum Vergleich: Beim Dollenstück begann die Artenerfassung schon im Februar 2025.
Dazu fragt man sich: Wer macht die ökologische Baubegleitung?
Wann wird abgefangen, und welche Bauteile hängen davon ab (Stellplätze im Nordosten, Entwässerungsmulde, Abtrag der Erdmassen)?
Gibt es einen schriftlichen Vermerk der Behörde, und ist eine Ausnahme oder Befreiung beantragt? Und warum hieß es im Bauausschuss am 15.09.2025, die Artenschutzprüfung „laufe parallel“, wenn die erste Begehung ein halbes Jahr nach der Vergabe stattfand?

Feuerwehrhaus Rechtenbach
Erst Stillstand, dann Eile, dann wieder Stillstand
Seit dem Revisionsbericht 2014 wurde jahrelang an einem Umbau geplant. Am 25.08.2020 hieß es dann, ein Umbau sei nicht möglich.
Den schriftlichen Schlussbericht dazu, den ich 2022 beantragt hatte, gibt es bis heute nicht.
Nachdem die Flächen an der Hessenstraße und an der Obermühle nicht verfügbar waren, brachte die Verwaltung Anfang 2022 den Festplatz Rechtenbach ins Gespräch.
Im Mai 2022 wurde dort die Machbarkeitsstudie beauftragt:
Eine eigene Standortbewertung gibt es wohl nicht.

Am 01.07.2024 folgten der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan (Regelverfahren mit Umweltprüfung) und die Entscheidung für einen Generalübernehmer.
Am 15.09.2025 sagte der Bürgermeister im Bauausschuss, die Vergabe stehe „erst Ende Oktober“ an.
Sieben Tage später, am 22.09.2025, wurde die Vergabe per Dringlichkeitsantrag für rund 4,77 Mio. Euro vergeben, ohne dass eine Folgekostenberechnung vorlag. Diese wichtige Info wurde später nachgeliefert.
Danach war fast ein Jahr Ruhe.
Der Bauantrag ging am 03.09.2026 an den Kreis, 346 Tage nach der Vergabe.
Der Bebauungsplan wurde erst am 25.09.2026 bekannt gemacht, 816 Tage nach dem Aufstellungsbeschluss.
Jetzt läuft der Aufstellungsbeschluß im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung.
Gibt es einen Beschluss der Gemeindevertretung für dieses beschleunigte Verfahren?
Im Ortsbeirat am 28.08.2026 nannte der Bürgermeister als Fertigstellung „Ende 2028“. Soweit bekannt, gilt der Festpreis nur bis Ende 2027.
Wer trägt dann die ggf. höheren Kosten?

Bodengutachten zum Feuerwehrhaus
Das Bodengutachten sollte laut Beschluss vom 28.02.2022 „parallel“ zur Machbarkeitsstudie erstellt werden.
Am 15.09.2025 hieß es, zwei Bohrungen seien erfolgt.
Am 28.08.2026 sagte der Bürgermeister im Ortsbeirat, die Bodenuntersuchung „muss durch die Fa. Weimer erfolgen“.
Viereinhalb Jahre nach dem Beschluss ist sie also offenbar noch nicht abgeschlossen.
In den Planunterlagen steht dazu nur ein allgemeiner Hinweis.
Außerdem laufen laut Begründung Starkregen-Fließwege über das Grundstück, und dort wurden über Monat Aushub von der Straßenbaumaßnahme „Borngasse“ gelagert,
Wer trägt das Risiko, wenn der Baugrund Mehrkosten verursacht?

Plötzlich fünf statt vier Stellplätze
In der Begründung zum Bebauungsplan hat die Fahrzeughalle fünf Stellplätze, in der Ansicht sind es fünf Tore.
Förderbescheid, Gebäudeprogramm zur Vergabe und Vertragsmeldung nennen dagegen vier Tore.
Wann, warum und mit welchen Kosten wurde das geändert?

Nachbarn und der Reitplatz
Laut Begründung grenzt im Osten die Reitanlage mit Reitsporthalle an das Plangebiet. Neben der Halle, zum Bauplatz der Feuerwehr hin, liegt aber auch ein Außenreitplatz.
Genau an dieser Ostseite sehen die Planunterlagen einiges vor:
Den Erdwall, der erhalten bleiben soll,
eine breite Entwässerungsmulde gegen Starkregen,
Ersatzlebensräume für die Zauneidechsen und
laut Konzept der Weimer GmbH Stellplätze sowie eine Fahrgasse.
Daraus ergeben sich folgende Fragen:
– Liegt der Außenreitplatz auf Vereinsgelände oder ganz bzw. teilweise auf den gemeindlichen Flurstücken 62/2 und 63/7, aus denen das Plangebiet gebildet wird?
Falls er auf Gemeindegrund liegt: Ist er verpachtet, und was passiert mit ihm?
– Passt das Raumprogramm mit Halle, Sozialgebäude, Übungsturm, 49 Pkw-Stellplätzen, Entwässerungsmulde und Artenschutzflächen überhaupt auf die rund 0,8 ha, ohne dass es an der Grenze zur Reitanlage eng wird?
– Anders als beim Dollenstück gibt es keine schalltechnische Untersuchung. Nächtliche Alarmfahrten, Übungsbetrieb und Übungsturm direkt neben Pferden und Reitbetrieb: Wurde der Reitverein beteiligt, und gibt es Einschränkungen für die eine oder die andere Seite?

Die Verbindung zum Dollenstück
Auch das Feuerwehrhaus war ursprünglich im Dollenstück vorgesehen.
In der früheren „Entwicklung Baugebiet Dollenstück“ sah die Machbarkeitsstudie von 2015 dort Kindergarten und Feuerwehrhaus vor. Im Herbst 2015 folgte der Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung.
Mit dem Treuhandmodell vom 24.06.2019 wurde das Baugebiet dann ohne eine solche Fläche weitergeführt.
Die Feuerwehr hat den Standort 2021 in einer Sitzung als ungeeignet abgelehnt. Eine schriftliche Begründung dafür habe ich nicht gefunden..
Dabei hängen beide Projekte eng zusammen:
– Auch beim Dollenstück gibt es Artenschutz. Der Umweltbericht und der artenschutzrechtliche Fachbeitrag nennen fünf Feldlerchen- und zwei Rebhuhnreviere, der Verlust wird als „schwerwiegend“ bewertet. Dort wurde aber über zwei Brutzeiten vorab erfasst,
beim Feuerwehrhaus erst nach der Vergabe.
– Der Fachdienst Gefahrenabwehr des Kreises schreibt in seiner Stellungnahme zum Dollenstück, in Hüttenberg stehe kein Hubrettungsgerät zur Verfügung. Deshalb sind dort nur Brüstungshöhen bis 8 Meter zulässig. Die Feuerwehrausstattung bestimmt also mit, wie im Dollenstück gebaut werden darf.
– Der Einwohnerzuwachs aus dem Dollenstück soll im Neubau schon berücksichtigt sein. Gleichzeitig ist die Zahl der aktiven Feuerwehrleute in der Gemeinde seit Jahren rückläufig.
Man müsste beide Projekte also eigentlich zusammen betrachten.

Weiß die Presse davon?
Mir ist nicht bekannt, dass die Lokalpresse bisher über die Zauneidechsen, den Verfahrenswechsel, die offene Bodenuntersuchung oder die fünf Stellplätze berichtet hat.

Die Einwendungsfristen laufen gerade: Dollenstück IV bis 22.10.2026, Gemeindeweide (Feuerwehrhaus) bis 30.10.2026.
Dazu kommen die Gemeindevertretung am 19.10. und die Bürgerversammlung am 12.11.2026.
Vielleicht bietet es sich eine dieser Gelegenheiten an, die Fragen öffentlich zu stellen.

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