Grundstücks-Kaufvertrag über 330.000 Euro
Die Gemeinde verkauft Grundstücke im und am Dollenstück für 330.000 Euro an den Investor.
Da der Gemeindevorstand Käufe in diesem Umfang nicht abschließen darf, muss die Gemeindevertretung dem Verkauf zustimmen.
Mir ist nicht bekannt, ob diese Zustimmung vor Abschluss des notariellen Vertrags eingeholt wurde.
Weitere Grundstücksverkäufe für Ausgleichsflächen
Zur Umsetzung des Baugebiets Dollenstück müssen weitere große Ausgleichsflächen bereitgestellt werden.
Dieser neue Sachverhalt wurde noch nicht in der Gemeindevertretung beraten.
Dennoch wurde aktuell bereits das zweite Anhörungsverfahren für diese Planung im Blättchen veröffentlicht.
Folgekosten
Die Kommunalaufsicht fordert seit Jahren eine konkrete Folgekosten-Berechnung vor der Umsetzung von großen neuen Projekten.Ich kenne keine belastbare Aufstellung der Folgekosten, die der Gemeinde durch das neue Baugebiet entstehen.
Lt. Städtebaulichem Vertrag bekommt die Gemeinde 1,1 Millionen zur Kindergarten-Erweiterung vom Investor, da wohl 23 neue Kindergartenplätze geschaffen werden müssen. Die Berechnung dieser Summe sollte erläutert und beraten werden.
Welche Folgekosten entstehen überhaupt durch das neue Baugebiet? (Feuerwehr, Verwaltung, KIGA-Personal …)
Anfragen für Bauplätze aus Hüttenberg?
Lt. Städtebaulichem Vertrag sollen Anfragen zu Bauflächen aus Hüttenberg vorrangig vom Investor berücksichtigt werden.
Dazu gibt es keine weiteren Erläuterungen.
Entfällt durch diesen Satz eine konkrete Vergaberichtlinie?
Welche Auswirkung haben 115 neue Wohneinheiten auf den Haushalt der Gemeinde?
Ich hatte gefragt ob ein hoher Zuwachs an Bürger/innen sich grundsätzlich positiv oder negativ auf den Haushalt der Gemeinde auswirkt. Diese Frage wurde konnte nicht beantwortet werden.
Sie sollte aber erneut gestellt und die Antwort vor einer Entscheidung beraten werden.
Nutzen für die Gemeinde
Eine einfach klingende Frage zu Schluss:
Welchen konkreten Nutzen haben die Gemeinde und die Hüttenberger Bürger/innen von dem neuen Baugebiet?
Diese Frage müsste vor einem Grundsatzbeschluss dringend geklärt werden.
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