Seit 2001 gibt es das Gewerbegebiet Obere Surbach in Hüttenberg.
Um das Gewerbegebiet umzusetzen wurde eine GmbH gegründet.
Die Gemeinde gab der GmbH einen Kredit von 2 Millionen Euro, damit sie die Grundstücke für das Gewerbegebiet ankaufen konnte.
Nach 25 Jahren!! waren dann alle Grundstücke verkauft.
Auch die Infrastruktur (Straßen, Kanal..) war hergestellt
Wichtiger Hinweis: Die Anliegerbeiträge wurden erst vor wenigen Jahren sozialisiert.
Ich habe mich dann mit den Fakten auseinandergesetzt:
– von den 2 Millionen, welche die Gemeinde der GmbH geliehen hatte,
war noch kein einziger Euro zurückgezahlt.
– Die GmbH hat lediglich die Zinsen für den Kredit gezahlt.
– Aufgrund von Zahlungsproblemen der GmbH hat die Gemeinde in den letzten Jahren auf die Zahlung der Kreditzinsen verzichtet.
-Die GmbH beschäftige bis zuletzt einen Geschäftsführer und eine Verwaltungskraft.
Nach Prüfung der Fakten habe ich mich dafür eingesetzt, die GmbH aufzulösen.
Nach kurzem Widerstand hat die Gemeindevertretung das auch beschlossen.
Mit der Auflösung der GmbH wird eine „Vermögensübertragung“ durchgeführt.
Das bedeutet in diesem Fall, dass die Schulden von 2 Millionen Euro auf die Gemeinde übertragen werden, damit die GmbH schuldenfrei ist und aufgelöst werden kann.
Meine Frage: Wann erfolgt diese „Vermögensübertragung“ – und welche Auswirkungen hat sie auf den Haushalt der Gemeinde?
Schreibe einen Kommentar