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  • Beiträge vom 23.10.2023

    Sondersitzung der Gemeindevertretung am 23.10.2023

    Der Gemeindevorstand  hat am 4.10.23  ohne Genehmigung der Gemeindevertretung (also gegen die Hauptsatzung der Gemeinde) einen zusätzlichen  Kanalbau-Auftrag i.H.v. 240.000 Euro für die Weidenhäuser Strasse in Rechtenbach vergeben.
    Ich weiß nicht, ob der Auftrag vorher ausgeschrieben wurde.
    (siehe Bericht weiter unten).

    Eine Sondersitzung der Gemeindevertretung vor dieser Entscheidung wurde als nicht notwendig angesehen.

    Jetzt (2 Wochen später..) wird eine Sondersitzung der Gemeindevertretung zu den finanziellen Problemen des TVH am 23.10.2023 geplant.

    Man hätte beide Themen in einer Sondersitzung beraten, abstimmen und damit eine satzungswidrige Auftragsvergabe „Weidenhäuser Strasse“ verhindern können… 

    Aktuelles zum Hallenbad
    Stand 12.10.2023

    Die Baukosten haben sich
    weiter erhöht.

    Am 6.11.23 treffen sich Vertreter aller Fraktionen, um die finanziellen Auswirkungen eines Neubaus des Hallenbades anhand der aktuellen Informationen zu beraten.

    Im Dezember entscheidet sich, ob wir diesmal Geld aus dem Bundesprogramm SJK (5 Millionen Euro netto) für den Neubau bekommen. 

    Die Bauplanungen dauern länger als vorgesehen, die Grundsatzentscheidung zum Neubau durch die Gemeindevertretung verzögert sich dadurch bis Januar 2024.

    Bei den anstehenden Beratungen für den Haushalt 2024 
    (in welchem Geld für den Neubau eingestellt werden muss) könnten Vorentscheidungen für oder gegen den Neubau getroffen werden.
    .

    Zwischenstand zu aktuellen Problemen: 15.10.2023

    Hallenbad:
    Nach der derzeitigen Stimmungslage und der Info zu weiteren Kostensteigerungen sinken die Chancen für einen Neubau.

    Info: Wir brauchen aber in jedem Fall bald eine neue Heizung für die Sporthallen (und die Burgerstuben?).

    Die bisherige Heizung steht weiter unter dem alten Hallenbad-Becken..


    „Baustelle“ Alte Käserei, Berliner Straße
    Nachdem die Gebäude jetzt im Internet zur Vermietung angeboten wurden, sinken die Chancen für den Bau von Eigentumswohnungen (obwohl das Gelände dafür von Gewerbegebiet in Urbanes Gebiet (Mischgebiet) umgewandelt wurde..).

    Eine Vermietung würde aber ggf. Arbeitsplätze schaffen und den Verfall aufhalten..

  • Die Baustelle „Kanal“ in der Weidenhäuser Strasse an der Schule in Rechtenbach


    Die provisorische Straßendecke sollte jetzt fertig gebaut werden.

    Bei Beginn der Bauarbeiten wurde  festgestellt, dass die Kanalrohre 
    (seit 2006 störungsfrei..) 
    auf den letzten ca. 25 Metern teilweise nur 20 cm unter der bisherigen Straßendecke liegen. 

    Bei dem vorgesehenen Endausbau wäre die Straßendecke (und die Abdeckung der Rohre) durch eine weitere Teerschicht höher geworden.. 


    Bei dem  jetzt vom Gemeindevorstand erteilte Auftrag sollen die Kanalrohre aber ausgegraben und neu verlegt – 
    und die Straße danach neu aufgebaut werden (Kosten ca. 240.000 Euro).
    Das ist teuer und wird zu einer langen Sperrung der Straße führen.

    Siehe dazu auch meinen Bericht weiter unten..

    PS: Habe alle Infos gelesen und mir die Baustelle mehrfach vor Ort angeschaut.
    Auch wenn ich mit meiner Meinung allein stehe: 
    Ich verstehe immer noch nicht, warum die Rohre neu verlegt werden sollen und warum dafür eine Eilentscheidung des Gemeindevorstandes notwendig war.

  • Hallenbad

    Nachdem der unglaublichen Rettungsaktion für den TVH –
    was wird jetzt aus dem Hallenbad?

    Es gibt das Ergebnis des Bürgerentscheids,
    das Ergebnis der Bürgermeisterwahl, die neuen Kostenschätzungen.

    Die Entscheidung, ob wir 5 Mio Euro Bundesmittel bekommen, fällt im Dezember.

    Meiner Meinung nach müssen
    jetzt alle Fraktionen der Gemeindevertretung
    -offen und ohne gegenseitige Schuldzuweisungen!!!-
    miteinander reden und eine Entscheidung erarbeiten.

    PS: Ein neuer Bürgerentscheid ist für mich keine Alternative!

  • Zwischenstände vom 20.10.2023

    Marketinggesellschaft
    (TV Hüttenberg)


    Die Fraktionsvorsitzenden aller Fraktionen!! haben beantragt:

    Die Gemeindevertretung soll beschließen, einen verlorenen Zuschuss von maximal  164.950 Euro an die  Marketing GmbH & Co KG zu zahlen.

    Weiter soll die Gemeindevertretung einem Forderungsverzicht i.H.v. 35.048,69 Euro für nicht gezahlte Hallennutzungsgebühren aus den Spielzeiten 2016/2017-2022/2023 genehmigen.

    Über die Anträge wird in einer öffentlichen Sondersitzung am 23.10.2023 beraten und abgestimmt.


    Meine Meinung: 
    Bei der Marketinggesellschaft ist einiges schief gelaufen.
    Dadurch ist jetzt die Existenz des TVH-Stammvereins gefährdet.

    Bei einer Insolvenz der Marketing würden hohe Regressforderungen auf den Stammverein zukommen, da die Spiellizenz bisher beim Stammverein und nicht bei der Marketing liegt.
    Das sollte schnellstmöglich geändert werden.

    Für mich ist es sehr wichtig, dass die hervorragende Jugendarbeit des Stammvereins fortgesetzt wird!!




    Zusätzliche Kanalbaumaßnahme Weidenhäuser Straße


     Der Gemeindevorstand  hat am 4.10.23  mit Zustimmung der Fraktionsvorsitzenden -aber ohne Beratung und Abstimmung in der Gemeindevertretung 
    (also gegen die Hauptsatzung der Gemeinde) – 
    einen zusätzlichen  Kanalbau-Auftrag i.H.v. 240.000 Euro für die Weidenhäuser Strasse in Rechtenbach vergeben. 

    Ich weiß nicht, ob der Auftrag vorher ausgeschrieben wurde.
    Bei 240.000 Euro Auftragssumme wäre das meiner Meinung nach erforderlich gewesen.

    Ich hatte gehofft, dass die Gemeindevertretung schon in der Sondersitzung am 23.10.2023 die Auftragsvergabe durch den Gemeindevorstand nachträglich genehmigt und Rechtssicherheit herstellt..

    Das ist aber nicht vorgesehen.

    PS: Trotz der eiligen Auftragsvergabe steht die Baustelle weiter still…




    Neu: Endausbau von Straßen


    Es bewegt sich etwas!!

    Der Gemeindevorstand hat  Planungen zum Endausbau der Straßen in den vollständig bebauten 
    Baugebieten „Nikolas Erlen“ und „Birkenweg“ im OT Rechtenbach aufgenommen.

    Weitere Infos folgen.

  • Aus der September-Sitzung der Gemeindevertretung -Anfragen und Antworten      

    Anfrage Hans Kleinschmidt zu den bisherigen Kosten für das BGH Reiskirchen:
    – Für das BGH Reiskirchen wurden Mittel aus verschiedenen Fördermaßnahmen, Hessenkasse und KIP, verwendet. Ausgegeben wurden bis jetzt 338.000€.

    Anfrage Hans Kleinschmidt zu den Kosten für die Baumaßnahme Gießener Straße und Ostendstraße:
    Inklusive aller Nebenarbeiten, eine Aufteilung zwischen Kanalhauptleitungen, Bauwerken und Kanalhausanschlüssen wird erwartet. Zu den Hausanschlüssen sind die Kosten zu nennen, die die Anschlussnehmer übernommen haben. Die Kosten Straßenbau komplett mit allen Nebenanlagen sind separat zu benennen.
    – Brutto-Gesamtkosten der Gießener – und Ostendstraße:
    Straßenbau, Straßenbeleuchtung und Straßenentwässerung
    Gießener Straße 522.560,59€,
    Ostendstraße 312.263,83€;
    Hauptkanal inklusive Bauwerke
    Gießener Straße187.138,11€, Ostendstraße 146.443,41€;
    Hausanschlüsse Gießener Straße 30.812,43€, Ostendstraße 23.448,80€

    Anfrage Hans Kleinschmidt zu den Kosten der Sanierung des BGH Rechtenbach, zu nennen ist die Gesamtsumme für Balkon, Lüftung, Böden, Beamer, Beschallung usw.
    – Bisher wurden 278.000€ verausgabt.
     Der Ansatz lag bei 476.000€ im Haushalt, dieser wird aber nicht benötigt.
     
     Anfrage Klaus Heinrich Weber zu den voraussichtlichen Kosten der Stützmauer Borngasse/Ecke Schützenstraße (Weidenhausen):
    – Die Kosten können noch nicht beziffert werden, man befindet sich noch in der Ausführungsplanung.
    (Anmerkung: Die Gemeindevertretung hat den Bau ohne eine Kostenschätzung schon mehrheitlich beschlossen..)

    Anfrage zum fehlenden Zugang zu den behindertengerechten Toiletten im
    BGH Reiskirchen
    – Die Angelegenheit ist noch nicht entscheidungsreif. Die Entscheidung soll möglichst noch in diesem Jahr herbeigeführt werden. Ein Antrag soll dem GVO und dann der GVT vorgelegt werden.
    (Anmerkung: Die Sanierung des DGH begann mit dem Antrag, behindertengerechte Toiletten einzubauen. Die umfassende Sanierung ist inzwischen abgeschlossen).

    Anfrage zur Schlussrechnung für die Lüftungsanlage im BGH Rechtenbach
    – Die Schlussrechnung liegt noch nicht vor. Die Lüftungsanlage ist noch nicht abgerechnet, es stehen noch Gewährleistungsdinge im Raum.  Der Ansatz lag bei 476.000€ im Haushalt, dieser wird aber nicht benötigt.
    (Anmerkung:  Wie viele Monate wird es noch dauern, bis die neue Lüftungsanlage richtig läuft??)

    Anfrage, ob ein Beschluss des GVO zur Beschaffung einer neuen Akustikanlage für das BGH Reiskirchen gefasst wurde und zur Höhe der Kosten
    – Der GVO hat die Beschaffung beschlossen, die Anlage kostet voraussichtlich zwischen 4.200€ und 4.500€ mit Einbau.

    Anfrage zur Feststellung weiterer Schäden der Schadensklassen, wie sie zur Sanierung der Gießener Straße und der Borngasse etc. geführt haben, bei den aktuell durchgeführten Kanalbefahrungen
    – Die Frage wurde bereits beantwortet, die Liste mit den festgestellten Schäden der Klassen Null und Eins hat der Bürgermeister dabei. Die Liste vorzulesen, ergibt demnach keinen Sinn. Die Schäden haben unterschiedliche Ausmaße. Es ist nicht unbedingt ein ganzer Kanal betroffen, es kann sich z.B. auch um einen Hausanschluss, einen Schacht oder einen kleineren Schaden am Kanal handeln.
     (Anmerkung: Jetzt weiß ich so viel wie vorher.  Die Frage wurde wieder nicht beantwortet!! Wem nutzt es, wenn der Bürgermeister eine Liste der Schäden hat?)

    Anfrage zum Warum und Wie der Kanalsanierung
    – Es gibt ein Sanierungskonzept, das fortgeschrieben wird und schon ein paar Jahre alt ist. Aktuell finden wieder Befahrungen statt. Neben dem OT Hüttenberg, der abgeschlossen wurde, werden die sogenannten „alten Neubaugebiete“ befahren, die noch nicht befahren wurden. Im Bereich Borngasse und Weingartenstraße macht man sich Gedanken, wie die Schäden aussehen. Bei einer Häufung von Schäden der Klassen Null und Eins, die eine offene Bauweise anraten, wird das gemacht, wenn auch die Straßenoberfläche erneuert werden muss. Ist die Straße noch halbwegs in Ordnung, wird das Inliner-Verfahren angewendet. Inliner ist das kostengünstigere Verfahren, offene Bauweise wird nur durchgeführt, wenn keine Alternative besteht.
     Berücksichtigt werden muss immer die Hydraulik, die immer neu berechnet wird. Die Sanierungen werden mit einem Ingenieurbüro abgestimmt.
    (Anmerkung: Ich wusste bisher nicht, dass es ein Sanierungskonzept gibt!!)

    Anfrage bezüglich Seite 12 der kurzfristig vorgelegten Sitzungsvorlage „Überblick über die Kommunalen Finanzen“.
    Die kommunalen Gebäude wurden aktuell umfassend bewertet betreffend Heizung, Sanitäranlagen, Lüftung.
    Was war der Anlass für die Sonderbewertung?
    Wer hat sie beauftragt, was hat sie gekostet?
    Ist beabsichtigt, die Feststellungen, welche Grundlage der Kostenschätzung waren, der Gemeindevertretung vorzulegen?
    – Die Aufstellung wurde von Christian Götz gemacht. Es handelt sich um eine grobe Schätzung, die verwaltungsseitig erfolgte auf Basis von vorliegenden Einheitspreisen oder Erfahrungswerten.
    Zum Zeitpunkt der Aufstellung wurden die Auswirkungen des Gebäude-Energie-Gesetzes nicht berücksichtigt, d.h. welche Maßnahmen dort zu erwarten sind.
    Gekostet hat die Bewertung nichts außer der Arbeitszeit von Christian Götz. Eine externe Bewertung würde laut Bürgermeister einige tausend Euro kosten.
    (Anmerkung: Was war der Anlass für die Sonderbewertung, wer kennt sie und was soll mit ihr geschehen?)

    Anfrage von Hans Kleinschmidt bezüglich der Bauplätze im Gemeindebesitz und im Privatbesitz (unbebaut). Aufstellung nach Ortsteilen
    – Es wurde grob anhand des Geo-Infosystems die Baulücken festgestellt. Die Zahlen sind mit Vorsicht zu genießen, es handelt sich nicht immer um freie Bauplätze. Viele Plätze werden anderweitig genutzt. Es wurde nur nach Parzellen in Ortslage gesucht, die unbebaut sind und rein theoretisch bebaut werden könnten:
     Reiskirchen 7,
     Vollnkirchen 2,
     Rechtenbach 26,
     Volpertshausen 26,
     Weidenhausen 3,
     Hüttenberg 28 Plätze.
    Bei der Besprechung des FNP wurde die Aufstellung schon einmal gemacht. Das Problem ist die Aktivierung der Plätze, was aufgrund der aktuellen Gesetzeslage nicht möglich ist.
    (Anmerkung: Insgesamt 92 freie Bauplätze)

    Anfrage bezüglich der Aufteilung der Waldflächen der Gemeinde Hüttenberg auf die Ortsteile (Gemarkungen).
    – Hüttenberg hat insgesamt 1.156 ha Wald:
     Gemarkung Hörnsheim 88,3ha,
     Hochelheim 180,2ha,
     Großrechtenbach 154,2ha,
     Kleinrechtenbach 104ha,
     Vollnkirchen 222,4ha,
     Reiskirchen 289,6ha,
     Volpertshausen 117,2ha.

  • Beiträge vom 06.10.2023

    Firmengelände „Alte Käserei“ – Berliner Straße 

    Die Gemeindevertretung hat 2021 das Firmengelände auf Antrag des Eigentümers in Mischgebiet (Baugebiet) umgewandelt, damit dort Eigentumswohnungen gebaut werden können.

    Jetzt sollen die leer stehenden Gebäude als Gewerbeflächen vermietet werden.. 

    Finanzielle Probleme der TV-Hüttenberg Marketing

    Habe die mehrseitige Dokumentation der finanziellen Probleme gelesen. 
    Sie hat mich nachdenklich gemacht. 

    Ich habe gespendet. 
    Mit meiner Spende möchte ich helfen, Schaden von dem ebenfalls betroffenen, für mich sehr wichtigen Stammverein abzuwenden.

    Sitzung des Ausschusses Jugend, Soziales, Umwelt

    Die für heute (10.10.2023) geplante Sitzung des Auschusses „Jugend, Soziales, Umwelt“ wurde abgesagt, 

    Weil es in Hüttenberg derzeit keine Themen für diesen Ausschuss gibt!! 

  • Einigkeit.. 

    Die Bürgermeisterwahlkampf ist vorbei und hat Zeichen für unser Hüttenberg gesetzt.

    Deshalb jetzt ein dringender Appell: 

    Es darf nicht so weitergehen!!! 

    Alle Bürger/innen und Gemeindevertreter/innen müssen darüber nachdenken, 
    sich dann bewegen und (wieder) aufeinander zugehen! 

    Ja, das ist schwerer, als auf seiner Meinung zu beharren und Feindbilder zu pflegen – 
    aber unbedingt notwendig, um Gräben wieder zuzuschütten. 

    Keine Meinung ist völlig richtig oder völlig falsch! 

    Es geht jetzt darum, Kompromisse zu finden, mit denen alle leben können.
     Nur gemeinsam können wir die anstehenden Probleme vernünftig lösen!
     

    Bitte redet miteinander!

  • Entwicklung „Baugebiet Dollenstück“ 

    Es wurde lange darüber geredet, die freie Fläche an der Giessener Strasse links zwischen Ortsausgang Rechtenbach und den Märkten auch zu bebauen. 

    Vor einem Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des Baugebietes gab es im
    Jahr 2015 eine sehr informative Machbarkeitsstudie, die in der Gemeindevertretung präsentiert wurde. 

    Auch gab es Planungen für eine Bebauung mit Kindergarten, Feuerwehrhaus, einem weiteren Kreisel usw. 

    Dazu gab es auch ein Investoren-Angebot der Firma Weber. 

    Nach dem Grundsatzbeschluss sollten die benötigten Flächen seitens der Gemeinde aufgekauft werden. 

    Der Ankauf scheiterte, da nach Auskunft des Bürgermeisters die Forderungen der Grundstücksbesitzer zu hoch waren. 

    …………………………………………………………

    Um das Projekt dennoch umsetzen zu können, wurde seitens der Verwaltung eine Treuhand-Lösung vorgeschlagen. 
    Ein Anwalt erläuterte Bauausschuss und Gemeindevertretung, wie es möglich sei, das Projekt mit einer Treuhand-Lösung umzusetzen. 
     Bei einer Treuhand-Lösung beauftragt die Gemeinde einen Treuhänder, das Projekt (Ankauf der Grundstücke, Planung der Bebauung incl. der von der Gemeinde gewünschten Baumaßnahmen wie Kindergarten, Feuerwehrhaus, Kreisen usw., Wasser, Kanal, Straßen usw.) im Austrag der Gemeinde umzusetzen. 

    Die Gemeindevertretung stimmte der Umsetzung des Projekts im Rahmen einer Treuhand-Lösung ohne große Diskussion mehrheitlich zu. 

    Die Suche nach einem Treuhänder durch einen von der Gemeinde beauftragten Anwalt nahm viel Zeit in Anspruch und wurde -nachdem ich viele Male den Sachstand erfragt hatte – schließlich durch die Gemeindevertretung beendet, 
    da es keine konkreten Ergebnisse gab. 

    Zu den Kosten der Suche ist nichts bekannt. 

    ……………………………….. 

    Im März 2022 wurde im Rahmen der Beratung des Regionalplans beschlossen, nur den Bauabschnitt „Dollenstück 1“ umzusetzen. 

    Im Oktober 2022 wurde der Gemeindevorstand dann von der Gemeindevertretung beauftragt, alternativ zur Treuhand-Lösung an einer Investorenlösung zu arbeiten.
    Die Fraktionen sollten ihre Planungswünsche für das neue Baugebiet mitteilen (Kindergarten, Kreisel, Bebauung mit Mehrfamilienhäusern usw.). 
    Die Arbeitsergebnisse sollten im Bauausschuss beraten werden. 

    Leider gab es aber dann keine konkreten Wünsche der Fraktionen für eine Beratung im Bauausschuss. 
     
     Auch wurden dem  Bauausschuss wurden die angeforderten Planungsunterlagen aus dem Jahr 2015 von der Verwaltung nicht als Beratungsgrundlage zu Verfügung gestellt. 

    Die Gemeindevertretung beschloss dann am 5.6.2023, die Verwaltung mit einer Vorplanung zu beauftragen.
    Die Vorplanung sollen diesmal in einer Arbeitsgruppe beraten werden, die möglichst aus je einer Person aus den Fraktionen und einer Person der Fraktion aus dem Gemeindevorstand besteht. 

    Dafür wurde – nach einer Erinnerung meinerseits – am 19.9.2023 ein Termin mit einem Planungsbüro im Oktober 2023 vereinbart.
    Das Planungsbüro soll die Verwaltung und die Arbeitsgruppe bei der Vorplanung beraten.
     
     

    Übersicht der Dollenstück-Beschlüsse seit 2020 

    7.12.2020 Gemeindevertretung 

     4. Ebenso prioritär ist die von der GVT erneut beschlossene zügige Umsetzung der Umsetzung ‚Auf der Höll‘  und die weitestgehend außerhalb gemeindlicher Ressourcen zu betreibende weitere Planung Dollenstück.
    5. Der Endausbau bereits ansonsten fertiggestellter Baugebiete erfolgt zügig in der Abfolge nach dem Umfang der Bebauung.  

    17.2.2022 Ausschuss Jugend, Soziales, Umwelt 

     …die Berücksichtigung eines Neubaus einer mehrgruppigen Kindertagesstätte im Dollenstück mit Umsetzung des geplanten Baugebietes …

    1.3.2022 Gemeindevertretung
    Die Gemeindevertretung beschließt: Die vorgeschlagene lfd. Antragsnummer 10 „Darstellung als VRG Siedlung Planung“ wird angepasst und auf den Bauabschnitt 
    Dollenstück 1 reduziert .

    18.10.22 Gemeindevertretung
    Der Gemeindevorstand wird beauftragt, alternative Vorschläge zur Umsetzung des Baugebiets 
    Dollenstück zu erarbeiten. Das Ganze soll im Bau- und Verkehrsausschuss beraten werden. 
     
    18.10.22 Gemeindevertretung
    Die Gemeindevertretung beschließt, den Gemeindevorstand zu beauftragen, an einer Investorenlösung zu arbeiten. Gleichzeitig werden die Fraktionen gebeten, aufzulisten, was ihrer Meinung nach in dem Baugebiet enthalten sein sollte. Die vorhandenen Pläne sollen dem Bau- und Verkehrsausschuss für die Beratung zur Verfügung gestellt werden.

    5.6.2023 Gemeindevertretung
    Die Gemeindevertretung beschließt: Mit den Vorplanungen wird der Gemeindevorstand beauftragt und beraten wird das in einer Arbeitsgruppe, die möglichst aus je einer Person aus den Fraktionen und einer Person der Fraktion aus dem Gemeindevorstand besteht.

    Ich berichte, wenn es neue Infos gibt –
    oder die Planung auf andere Weise vorangeht. 

  • Aktuelles zur Sanierung „Weidenhäuser Straße“ (an der Schule in Rechtenbach)

    Die Baumaßnahme „Sanierung Weidenhäuser Straße“ ist gestoppt:
    Der Grund: Unter der Weidenhäuser Straße läuft im abgesperrten Bereich an der Schule ein Kanal vom Baugebiet „Birkenweg“ zum Regen-Rückhaltebecken an der Kurve Richtung Hessenstraße.
    Beim Endausbau des gesperrten Bereichs der Weidenhäuser Straße wurde festgestellt, dass dort die Kanalrohre im Jahr 2006 dicht unter der Straßendecke und mit wenig Gefälle verlegt wurden.
     Eine Gewährleistung entfällt, da es Bau- und Planungsfirma nicht mehr gibt.

    Das Fassungsvermögen der Rohre und des Rückhaltebeckens werden als Stauraum zusammengerechnet.
    Da die Rohre zu hoch verlegt wurden, können sie nicht die vorgesehene Menge an Wasser speichern.
    Die Rohre sollten 56 Kubikmeter Wasser stauen, jetzt geht man nur von 25 Kubikmetern Stauraum aus.
    Seit 2006 gab es damit aber keine Probleme.

    Es gibt zwei Lösungsvorschläge:
     A) Den Kanal mit 20 cm Schotter (oder einer Betonplatte) abdecken und darüber 30 cm neue Straßendecke aufbringen (die Straße wird insgesamt höher).
     Kosten rd. 60.000 Euro (schnell umsetzbar)
    (
    meine Anmerkung: Allein mit 30 cm neuer Straßendecke wären die Rohre schon 50 cm hoch abgedeckt..)
    B) Die Rohre ausgraben, neu verlegen und die ganze Straße neu aufbauen.
     Kosten rd. 250.000 Euro (größere, zeitaufwendige Baumaßnahme)


    Fakten:
    Es geht bei der Variante B (neuer Kanal) darum, die Rohre tiefer unter der Straße zu verlegen und um eine Stauraum-Erweiterung von 25 Kubikmeter Wasser im Kanal, also eine Verdoppelung des bisherigen Stauraums in den Rohren.
    Hierfür muss der Kanal ausgetauscht und die Straße neu aufgebaut werden.
    (Das Wasser läuft bei Hochwasser durch die Rohre ins Rückhaltebecken, dann offen und durch Rohre in den Bach.
    Ziel der Maßnahme ist es, 25 Kubikmeter Wasser mehr in den Rohren vor dem Rückhaltebecken zu stauen).
    Bisher gab es aber keine Speicherprobleme.
    Diese Stauraum-Erweiterung um 25 Kubikmeter soll rd. 250.000 Euro kosten.

    Das vorhandene Stauvolumen reicht nach den vorgelegten Informationen für die Bebauung Birkenweg 1+2 aus.
    Die Rohre müssen also nicht zwingend ausgegraben und neu verlegt werden.
    Wenn ein Bebauungsplan „Birkenweg 3“ kommen sollte, müsste ggf. über weitere Regenrückhaltung zu den dann gültigen Vorschriften nachgedacht werden.
    Es gibt aber keine Planungen zu „Birkenweg 3“.

    Eine Gewährleistung ist bei der schnelleren Variante A lt. Bürgermeister schwierig.
    Mir ist nicht klar, warum das so ist  – es würden lediglich die Kanalrohre höher abgedeckt und darüber eine neue Straßendecke eingebaut.
    Was ist das Problem bei dieser Gewährleistung?
    Die Gewährleistung ist – wie wir bei der fehlerhaften Rohrverlegung 2006 sehen – sowieso nicht so einfach.
    Nach einigen Jahren sind Firmen evtl. nicht mehr greifbar…
     
    Rechtliche Vorgaben – die rechtlichen Vorgaben sind nach den vorliegenden Informationen auch bei der schnellen Variante A erfüllt.


    Weitere Fakten: 
    Zusätzliche Kosten von 50.000 Euro oder 250.000 Euro für diese Baumaßnahme müssen nach der Haushaltssatzung von der Gemeindevertretung (ggf. in einer Sondersitzung) beschlossen werden, bevor der Gemeindevorstand Aufträge vergibt.
    Das gilt auch, wenn diese seit November 2020 geplante!!! Baumaßnahme jetzt baldmöglichst abgeschlossen werden soll.

    Eine Beauftragung der Baumaßnahme ohne Beschlussfassung in einer Sitzung der Gemeindevertretung stellt für mich einen Verstoß gegen bestehendes Haushaltsrecht dar.
    Ich wurde als Bundesbeamter und auch als Gemeindevertreter darauf vereidigt, mich an Recht und Gesetz zu halten.

  • Beiträge vom 18.09.2023

    Neues zum Baugebiet „Dollenstück“
    Die zeitaufwendige Umsetzung des Baugebiets mit einer „Treuhand-Lösung“ ist gescheitert.

    Am 5.6.2023 hat die Gemeindevertretung beschlossen, dass der Gemeindevorstand neue Vorplanungen einleiten und dann eine Arbeitsgruppe mit einem Planungsbüro neu planen soll. 

    Nachdem ich dazu fast 
    4 Monate nichts konkretes gehört hatte, habe ich den TOP „Baugebiet Dollenstück“ auf die TO der Bauausschuss-Sitzung am 25.9.2023 gesetzt, um den aktuellen Sachstand zu klären.
    (Sind neue Baugebiete nur Wahlkampfthema??)

    Erinnerung:
    Sitzung der Gemeindevertretung am 7.6.2022:
    Die Gemeindevertretung beschließt, die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme
     „Abdichtungsarbeiten an der Dachterrasse/ Dach der Mietswohnung, die
     Abdichtung der Terrasse im Eingangsbereich und die Abdichtung der Terrasse
     vor dem Saal bei den Hüttenberger Bürgerstuben“.
     
    Der Gemeindevorstand wird mit der baulichen Umsetzung beauftragt.

    Sachstand?
    Die Gemeindevertretung hat im November 2020 folgenden Beschluß gefasst:
    Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hüttenberg beschließt die grundhafte
     Erneuerung der Weidenhäuser im Bereich zwischen Hollerstück und Alte Gärtnerei 
    sowie die Fahrbahnverbesserung im Bereich zwischen Alte Gärtnerei und  Hessenstraße mit der Anpassung des Regenwasserkanals im OT Rechtenbach und  beauftragt den Gemeindevorstand mit der baulichen Umsetzung der Maßnahme……

    Dieser Beschluß wurde mehr als zwei Jahre lang nicht umgesetzt.

     Am 13.3.23 beantragte der Bürgermeister erneut die Umsetzung diese Baumaßnahme mit Änderungen beim Bau des Regenwasserkanals.
    Dem Antrag des Bürgermeisters wurde ohne Wortmeldungen aus der Gemeindevertretung zugestimmt.