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  • Straßensanierung

    Nach der Bauausschuss-Sitzung habe ich nochmals über die dort vorgestellten Planungen zur Sanierung der Borngasse und angrenzende Straßen (Weidenhausen) nachgedacht.

    Ich habe folgende Fragen:

    ·        In der gerade sanierten, stark befahrenen Gießener Straße (Rechtenbach) gibt es auch in den Einmündungsbereichen der Seitenstraßen keine Querungshilfen für Fußgänger.
    Warum sollen im wenig befahrenen Bereich der Borngasse und der angrenzenden Straßen mehrere gesicherte Fußgänger-Querungshilfen gebaut werden?

    ·        Wäre es nicht sinnvoller und kostengünstiger, den ganzen Bereich ohne Querungshilfen zu sanieren und nach der Sanierung zur Tempo-30-Zone zu machen?

    ·        Warum soll die Ausfahrt Borngasse/Schützenstrasse jetzt – nachdem sie jahrelang gesperrt war – und es meines Wissens keine Proteste der Anwohner gab – als Einbahnstraße aufwendig neu gestaltet werden?
     Kann die Borngasse nicht einfach (weiter) Sackgasse bleiben?

    ·        Warum wurde die Gießener Straße wegen Kanalproblemen der höchsten Schadensklasse saniert, ohne dass die Gemeindevertretung über schon jahrelang bekannte Schäden in der gleichen Schadensklasse im Bereich Borngasse und angrenzende Straßen informiert wurde? 

    ·        Daraus folgende Frage: Es wurde bisher auch auf Anfrage in der Sitzung der Gemeindevertretung nicht mitgeteilt, ob bei den aktuellen Kanalbefahrungen weitere Schäden der höchsten Schadensklasse festgestellt wurden. 
    Wann bekommt die Gemeindevertretung diese Informationen?

    ·        Meiner Meinung nach muss jetzt zwingend eine Liste von Straßen- und Kanalschäden – geordnet nach Schadensklassen – erstellt werden, damit die Gemeindevertretung eine Übersicht zu allen bekannten erforderlichen Straßen- und Kanalarbeiten hat!

    • Bei der Sitzung des

     Bauausschusses wurden zur Dokumentation der Schäden Fotos aus einer mehr als  10 Jahre zurückliegenden Kanalbefahrung der Borngasse und angrenzender Straßen gezeigt. Frage: Wurden die Kanäle bei der laufenden Kanalbefahrungs-Aktion nochmals befahren? 
     Wenn ja, mit welchem Ergebnis – wenn nein, warum nicht?

    • Der Planer konnte auf Anfrage keine Angaben zu den voraussichtlichen Kosten der Sanierung Borngasse und der angrenzenden Strassen machen.
      Auch zu der abgetrennten, zweiten Baumaßnahme „Bau einer Stützmauer“ lagen keine Kostenschätzungen vor.
      Meiner Meinung kann nur über die Umsetzung der Planungen entschieden werden, wenn die Kostenschätzungen vorliegen.
  • Beiträge vom 10.05.2023

    Flüchtlinge

    Es kommen immer mehr Flüchtlinge. Der LDK leitet die Flüchtlinge inzwischen einfach an die Gemeinden weiter. 
    Unsere Unterbringungs- Möglichkeiten sind begrenzt und bald erschöpft. Weitere Möglichkeiten werden dringend gesucht.

    Die Kirchengemeinde im OT Hüttenberg stellt zunächst eine freie Wohnung im Gemeindezentrum zu Verfügung. 
    Ich habe angeregt, den  Eigentümer der alten Käserei in der Berliner Strasse zu fragen, ob im Verwaltungsgebäude Flüchtlinge untergebracht werden können.

    Hallenbad

    In der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung wird entschieden, ob ein Schwimmbecken oder ein Schwimmbecken plus Nichtschwimmerbecken gebaut werden sollen.

    In der übernächsten Sitzung soll dann die entsprechende weitere Planung in Auftrag gegeben werden.
    Die Planungen wurden ausführlich erläutert.
    Meiner Meinung nach brauchen wir aber vor einer Entscheidung aber auch einen belastbaren Finanzierungsplan.

    Baugebiet Dollenstück

    Das vom Bürgermeister eingebrachte Treuhandmodell ist nach vielen Jahren ohne Informationen gescheitert. 

    Die Gemeindevertretung hat beschlossen, den Gemeindevorstand zu beauftragen, an einer Investorenlösung zu arbeiten. 
    Gleichzeitig wurden die Fraktionen gebeten, aufzulisten, was ihrer Meinung nach in dem Baugebiet enthalten sein sollte. 
    Hierfür sollten die vor dem Treuhandmodell erstellten Planungen und Gutachten zur möglichen Umsetzung des Baugebietes als Beratungsgrundlage bereitgestellt werden.

    Bisher wurden keine Unterlagen bereitgestellt. Der Bürgermeister erläuterte in der Sitzung des Bauausschusses, die Verwaltung wolle die Liste erstellen und dann mit den Fraktionen beraten.

  • Aus der Sitzung des Bauausschusses

    Umwandlung von Gewerbegebiets-Flächen in Mischgebiet im OT Hochelheim

    Die Gemeindevertretung hat der Umwandlung von 2 Grundstücken von Gewerbe- in Mischgebiet auf Antrag des Bürgermeisters in der Sitzung am 24.4.2023 bereits grundsätzlich zugestimmt. 
    Der Bauausschuss wurde beauftragt, den entsprechenden Vertragsentwurf mit den Eigentümern der Flächen zu prüfen.

    Mit der Umwandlung sollen die vorhandenen Wohnungen nachträglich legalisiert werden. 
    Die lange Mauer im Gewässerschutzstreifen entlang des Kleebachs und ein Anbau, welcher im Gewässerschutzstreifen des Kleebachs errichtet wurde, sind nach derzeitiger Rechtslage nicht zulässig.
    Das mit der Vertragsgestaltung beauftragte Planungsbüro hat mir aber auf Rückfrage mitgeteilt, dass für die Mauer und den Anbau aufgrund der schon vorhandenen Baugenehmigungen Bestandsschutz besteht. 


    Für eine Prüfung des Vertrages wäre es hilfreich gewesen, die lt. Bürgermeister der Verwaltung vorliegenden Baugenehmigungen aus den 70er und 80er  Jahren einsehen zu können. Die Baugenehmigungen können aber lt. schriftlicher Auskunft des Bürgermeisters von Gemeindevertretern nicht eingesehen werden.

    Auf Wunsch des Eigentümers soll im Vertrag auch eine (spätere) Nutzung des größeren Grundstücks als  „Einzelhandel“ genehmigt werden.

    Da die Umwandlung der beiden Gewerbegebietsflächen schon grundsätzlich von der Gemeindevertretung beschlossen wurde und Einzelheiten kaum jemand wirklich interessieren, soll es dann so sein:
    Die Gemeindevertretung wird voraussichtlich in ihrer nächsten Sitzung  in zwei Tagesordnungspunkten (und ohne eine Grundsatzberatung zum Umgang mit solchen Anträgen!!) mehrheitlich die Umwandlung von insgesamt 11 Gewerbeflächen in vielseitiger nutzbare Mischgebietsflächen beschließen und damit den Weg zur Genehmigung weitere Anträge frei machen.

    Nachdenkenswert:
    Wir werten (weitere..) rd. 30.000 qm Gewerbeflächen in Mischgebiet auf.
    Die Flächen bleiben in Privatbesitz.
    Die Besitzer können die Flächen nach der Umwandlung als Bauland verkaufen, 
    es gibt aber keine Verpflichtung, das zu tun. Es gibt nur eine Absichtserklärung, bis zu 6 Bauplätze zu schaffen.
    Die Besitzer können den Kaufpreis bei Verkäufen frei gestalten.
    Es gibt keine Bauverpflichtung für Eigentümer und Käufer.

    Es besteht auch (immer noch) kein Interesse, über eine grundsätzliche Regelung zum Umgang mit Umwandlungsanträgen zu reden.
    Ich sehe die Vorteile für die Grundstücksbesitzer – aber keine Vorteile für die Gemeinde.

    Änderung des Bebauungsplanes Hörnsheim

    Auf Antrag des Gemeindevorstandes sollen hier 9  Gewerbeflächen (rd. 20.000 qm) zwischen Rewe und Rechtenbacher Straße in Mischgebiet umgewandelt werden. Damit könnten die Flächen auch als Bauplätze genutzt werden. Die Flächen sollen in Privatbesitz bleiben (keine Bauverpflichtung, freie Preisgestaltung..).
     

    Die Gemeindevertretung hatte den Bauausschuss beauftragt, die Sache zu beraten und eine Beschlussempfehlung zu erarbeiten.
     
    Als Vorsitzender des Bauausschusses kann ich nach der Geschäftsordnung die Sitzung lediglich leiten, nicht aber einfach in die Diskussionen eingreifen. 
    Ich hatte den Mitgliedern des Bauausschusses nach einigen Vorgesprächen vorab meine Meinung mitgeteilt:

    Es geht um insgesamt 9 Flächen und rd. 20.000 qm.
    Lt. Bürgermeister können hier bis zu 6 neue Bauplätze auf einer nur teilweise bebauten Gewerbefäche entstehen.
    Eine große, bebaute Gewerbefläche könnte mittel/langfristig zu Wohnungen umgebaut werden.
    Dem Gemeindevorstand liegen inzwischen noch weitere Anträge auf Umwandlung von Gewerbeflächen in Mischgebiet vor.
     

    Meiner Meinung nach sollte die Gemeindevertretung vor einer Beschlussfassung eine grundsätzliche Regelung für solche Umwandlungsanträge beraten und beschließen, um eine einheitliche Behandlung aller vorliegenden und noch eingehenden Anträge sicherzustellen.
    Dazu müssen wir zunächst wissen, welche grundsätzlichen Vorgaben bei der Umwandlung von Gewerbe- in Mischgebiet zu beachten sind.

     Die Grundsatzregelung sollte z.B. auch festlegen, welche Vorgaben vor einer Umwandlung erfüllt werden müssen:
     -Vorlage konkreter Planungsunterlagen für die Bebauung des Grundstücks?
     -Eine Bauverpflichtung?
     -Aufteilung von großen Grundstücken in Gewerbe- und Mischgebiet (zum Erhalt der Wohnhäuser)?

    Wir sollten aus der letzten Umwandlung von Gewerbeflächen in Mischgebiet (Alte Käserei, Berliner Straße) gelernt haben, dass solche Entscheidungen gut bedacht werden sollten!!
    (Wir können aber auch einfach  wie bisher weitermachen und auf Antrag alle Flächen in Gewerbegebieten in Mischgebiete umwandeln (womit wir zwangsläufig Präzedenzfälle schaffen.
    .)


     Merke: Neue Baugebiete kosten Geld, Gewerbegebiete bringen Geld (und die Gemeinde hat auf absehbare Zeit keine freien Gewerbeflächen mehr).

    Leider war in der Sitzung des Bauausschusses niemand bereit, zu dem Sachverhalt Stellung zu nehmen.
    Deshalb werde ich in der nächsten Gemeindevertretung mitteilen, dass der  Bauausschuss ohne Beratung und gegen meine Stimme empfiehlt, die bisherigen Planungen unverändert fortzusetzen.

    Ich werde danach aber als Gemeindevertreter zum TOP  Stellung nehmen.

    Neues aus der Borngassen-Chronik...

    Vor vielen Jahren gab es bei Bauarbeiten eine Böschungsschaden im Kreuzungsbereich Borngasse/Schützenstraße in Weidenhausen. Leider wurde dieser Schaden damals nicht von einem Gutachter dokumentiert.

    Die Einfahrt zur Borngasse wurde gesperrt, da die der Böschung zwischen dem Eckgrundstück und der Borngasse durch eine Stützmauer abgesichert werden sollte. 
     Danach tat sich viele Jahre nichts, Anfragen zum Sachstand wurden vom Bürgermeister unter Hinweis auf einen schwierigen Rechtsstreit wegen der Finanzierung der Stützmauer abgebogen.

    Zwischenzeitlich hatte die Gemeindevertretung beschlossen, die Anlieger von den Kosten von Straßenbaumaßnahmen freizustellen. 
     Damit war auch klar, dass die Gemeinde den Bau der Stützmauer finanzieren muss. Die Gießener Straße wurde saniert und zwei Beschlüsse zur Sanierung der Weidenhäuser Straße gefasst. 
     Die Einfahrt zur Borngasse blieb gesperrt, weil es keine Stützmauer gab.

    Aufgrund einer neuen, umfangreichen schriftlichen Anfrage meinerseits stelle sich dann heraus, dass es keinen schwierigen Rechtsstreit zur Finanzierung der Stützmauer gab, sondern jahrelang lediglich anwaltliche Schreiben zwischen der Grundstückseigentümerin und der Verwaltung ausgetauscht wurden. 

    Ende 2022 wurde dann seitens der Verwaltung eine Generalsanierung der Borngasse und der angrenzenden Straßen angeregt. Im Zuge dieser Sanierung sollte auch die Stützmauer gebaut werden. Eine entsprechende Planung wurde dann spontan und ohne viele Hintergrundinformationen mehrheitlich von der Gemeindevertretung beschlossen.

    Nach diesem Beschluss gibt es nach der Vorstellung der Planungen am 8.5.2023 im Bauausschuss und aufgrund weiterer Nachfragen meinerseits folgende neue Informationen:

    ·        Es gibt inzwischen zwei Planungsaufträge:
     Einen Planungsauftrag zur Generalsanierung der Borngasse und der angrenzenden Straßen (hierbei war der Planer nach Meinung des Bauausschusses teilweise ein wenig über das Ziel hinausgeschossen..) und 

    ·        einen Plan zum Bau der Stützmauer.

    Der Planer bestätigte mir auf Anfrage, dass es sinnvoll sei, zunächst einmal die Stützmauer zu bauen und dann mit der Sanierung der Straße zu beginnen.

    Ich bin schon 2022 die Borngasse und die angrenzenden Straßen abgelaufen und konnte mir nicht so recht erklären, warum diese Straßen dringend saniert werden müssen. Die Probleme liegen aber -nicht sichtbar- unter den Straßen: 

    Auf meine Nachfrage hin wurde in der Sitzung des Bauausschusses am 8.5.2023 vom Planer anhand 13 Jahre alter Fotos von defekten Rohren aus einer Kanalbefahrung!!! erläutert, dass die Sanierung der Borngasse und der angrenzenden Straßen dringend erforderlich sei, da der Zustand dieser Kanäle bereits nach der Befahrung (vor 13 Jahren) in die höchste Schadensklasse (sofort zu beheben) eingestuft worden sei.

    Auf meine Nachfrage erläuterte der Planer, dass jetzt mehr als 10 Jahre Abwasser aus den defekten Rohren in den Untergrund gelaufen ist und nun zunächst durch Bodengutachten geklärt werden muss, wie (und wie teuer..) der bei den Kanalarbeiten anfallende Erdaushub entsorgt werden könne.

  • Zur Tagesordnung des Bauausschusses am Montag, 8.5.2023

    Bauvorhaben Borngasse und angrenzende Straßen (OT Weidenhausen)

    Die Gemeindevertretung hat beschlossen, die Planung zu beauftragen. Der Planer wird die Planung vorstellen und – auf meinen Wunsch hin – auch mit Fotos erläutern, warum der Kanal und die Straßen hier erneuert werden müssen. (Dazu gab es bisher keine belastbaren Informationen in der Gemeindevertretung.)

    Meiner Meinung nach hätten wir zunächst einmal den seit vielen Jahren verschleppten Bau der Stützmauer an der Borngasse in Angriff nehmen sollen. 
     Vor der Sanierung der Borngasse und der angrenzenden Straßen wäre es meiner Meinung nach sinnvoll, jetzt auch noch die Ergebnisse der laufenden Kanalprüfungen abzuwarten und danach für die Haushaltsberatungen eine Prioritätenliste für die Sanierungs-Reihenfolge von Straßen und Kanälen in der Gemeinde zu erstellen.
     Die Gemeindevertretung hat mit der Beauftragung der Planungen „Borngasse und angrenzende Straßen“ Zeichen gesetzt…

    Neuausschreibung der Busverbindungen

    Die Fraktionen und ich haben Vorschläge und Anregungen zur Verbesserung der Buslinien gesammelt und der Verwaltung geschickt.
     Die Verwaltung hat die Vorschläge und Anregungen an die VLDW geschickt, diese hat zu den Umsetzungsmöglichkeiten Stellung genommen. Eine Vertreterin der VLDW wird an der Sitzung teilnehmen und Fragen beantworten.

    Umwandlung von Gewerbegebiets-Flächen in Mischgebiet im OT Hörnsheim

    Die Antworten zu den von mir in der Sitzung der Gemeindevertretung gestellten Fragen liegen inzwischen vor.

    Es geht um insgesamt 9 Flächen und rd. 20.000 qm.
     Lt. Bürgermeister können hier bis zu 6 Bauplätze auf einer großen privaten Gewerbefläche entstehen.
    (Es gibt aber auch eine hohe Nachfrage zu Gewerbeflächen, die der Gemeinde Gewerbesteuer bringen..)
    Ein Gewerbeobjekt könnte mittelfristig zu Wohnungen umgebaut werden.

    Meiner Meinung nach sollte hier vor einer Beschlussfassung eine grundsätzliche Regelung für solche Umwandlungsanträge beraten und beschlossen werden, zumal dem Gemeindevorstand weitere Umwandlungsanträge vorliegen.

    Umwandlung von Gewerbegebiets-Flächen in Mischgebiet im OT Hochelheim

    Die Gemeindevertretung hat der Umwandlung bereits grundsätzlich zugestimmt. Der Bauausschuss wurde beauftragt, den entsprechenden Vertrag mit den Eigentümern der Flächen zu prüfen.

    Ich bin mir u.a. nicht sicher, ob die Gemeinde nachträglich (und insbesondere während der laufenden Renaturierung des Kleebachs) Bauwerke (Mauern) innerhalb des gemeindeeigenen 5 m Gewässer-Schutzstreifens des Kleebachs genehmigen kann/soll. 
    Es wäre auch sinnvoll, hier lt. Bürgermeister vorliegenden Baugenehmigungen einzusehen.

    Grundsatzberatungen „Dollenstück“

    Die Gemeindevertretung hat beschlossen, den Gemeindevorstand zu beauftragen, an einer Investorenlösung zu arbeiten. 
     Gleichzeitig wurden die Fraktionen gebeten, aufzulisten, was ihrer Meinung nach in dem Baugebiet enthalten sein sollte. 
     Die vorhandenen Pläne sollen dem Bau- und Verkehrsausschuss für die Beratung zur Verfügung gestellt werden.

    Wenn Vorschläge der Fraktionen und/oder die Planungsunterlagen aus den Jahren 2015/2016 vorliegen, können sie beraten werden.

    Flächen für Freiflächensolaranlage

    In der Sitzung der Gemeindevertretung hat die Verwaltung meines Wissens zugesagt, eine Karte der für solche Anlagen geeignete Flächen in der Gemeinde zur weiteren Beratung vorzulegen. 
    Diese könnte – wenn sie zur Sitzung vorliegt – als Beratungsgrundlage dienen.

  • Aus der Sitzung der Gemeindevertretung am 24.4.2023

    (In Arbeit, wird weiter ergänzt..  Stand 28.4.2023)

    Genehmigung des Haushalts 2023
    Die Gemeindevertretung hat die Genehmigung des Haushalts und die Anmerkungen / Auflagen der Kommunalaufsicht – insbesondere zur Kontrolle der Baukosten – zur Kenntnis genommen.
    Die Gemeindevertretung sieht mehrheitlich – wie der Bürgermeister – keinen weiteren Kontroll- und Handlungsbedarf.
    (Ich schon – und ich glaube, die Kommunalaufsicht sieht das auch so..)

    Installation von Photovoltaik auf öffentlichen Gebäuden
    Die Gemeindevertretung hat den Gemeindevorstand am 18.7.2022 beauftragt, zu prüfen, welche öffentlichen Dachflächen der Gemeinde für Photovoltaik geeignet sind.
    In der Sitzung des Bauausschusses am 27.2.2023 teilte der Bürgermeister mit, dass inzwischen die Sporthalle Volpertshausen, die Verwaltung, die Sporthalle Rechtenbach und die Sporthallen in Hüttenberg geprüft worden seien. Die Berichte hierzu liegen der Verwaltung vor, wurden aber bisher dem Bauausschuss nicht zugeleitet.
    Im Bauausschuss wurde festgestellt, dass bereits 2013 alle öffentlichen Gebäude entsprechend überprüft wurden, diese Liste könnte aktualisiert werden.
    Der Bauausschuss konnte der Gemeindevertretung aufgrund fehlender Informationen keine Empfehlung zum weiteren Vorgehen geben.
    Lt. Bürgermeister wurde die Verwaltung inzwischen teilweise mit Photovoltaik ausgestattet.
    Um die Sache in Bewegung zu bringen, beantragte die FWG, jetzt weitere Gebäude (Kindergärten) auszustatten.
    Dieser Antrag wurde bei Stimmengleichheit abgelehnt.
    Alle wollen Photovoltaik auf öffentlichen Gebäuden, aber es geht einfach nicht voran..

    Grundsatzbeschluss „Planungsauftrag für einen Anbau an den KIGA Waldgeister / Volpertshausen
    Hier hat die Gemeindevertretung  auf Antrag des Bürgersmeisters (nicht des Gemeindevorstandes) ohne Diskussion!! der Vergabe des Planungsauftrags für einen Anbau zugestimmt.
    Der Anbau soll rd. 650.000 Euro kosten.
    Ich hatte angeregt, vor einer Zustimmung zumindest folgende Fragen zu klären:
     Was genau wurde als Planungsauftrag öffentlich ausgeschrieben?

    (Wie lautetet der konkrete Planungsauftrag?)

    Wie hoch sind die voraussichtlichen Planungskosten? (10 % der Bausumme von 650.000 Euro?)

    Wie und von wem wurde der wirtschaftlichste Bieter ermittelt?

    Wie viele Bieter gab es?
    Info: Die fertige Planung soll dann im Ausschuss und der Gemeindevertretung beraten werden.
    Merke: Änderungen der Planung kosten wieder rd. 10 % Planungskosten..
    Leider konnte ich mich mit meiner Meinung nicht durchsetzen…


    Verlängerung der Bebauungsverpflichtung für eine Mischbaufläche in Volpertshausen
    Die übliche vertragliche Verpflichtung, ein von der Gemeinde gekauftes Grundstücks innerhalb von drei Jahren zu bebauen, soll auf Antrag des Grundstücksbesitzers um zwei Jahre verlängert werden.

    Der Bürgermeister beantragt hierzu, dass die Gemeindevertretung über diesen Antrag entscheiden solle. Ein außergewöhnlicher Antrag.
    Derartige Anträge fallen in die Zuständigkeit des Gemeindevorstandes.
    Es müssen besondere Gründe vorliegen, wenn der Bürgermeister (und nicht der Gemeindevorstand!!) beantragt, dass die Gemeindevertretung  entscheiden solle.
    Ich konnte in den Ausführungen des Bürgermeisters keine besonderen Gründe finden.
    Die Gemeindevertretung hat zudem (zuständigerweise) noch im Oktober 2022 auf Antrag des Grundstücksbesitzers den Bebauungsplan für das Grundstück und ein Nachbargrundstück so verändert, dass größer als vorgesehen gebaut werden kann. Der Bau des Gebäudes auf dem Nachbargrundstück ist innerhalb der Frist für die Bebauung schon weit fortgeschritten..

    18 Gemeindevertreter  folgten der Aufforderung des Bürgermeisters, dem Gemeindevorstand diese Entscheidung abzunehmen.
    Die Bauverpflichtung wurde um 2 Jahre verlängert.
    Auch hier wurde meiner Meinung nach ohne Not ein Präzedenzfall geschaffen…

  • Beiträge vom 28.04.2023

    Kurze Info zur Grundsteuer:

    Inzwischen gehen die ersten neuen Grundsteuer-Festsetzungen ein.
     Der dort genannte (höhere) Betrag ist der neue Grundbetrag (100 %) für spätere Grundsteuer-Bescheide der Gemeinde.

    Wenn die neue Regelung in Kraft treten sollte, liegt es in der Hand der Gemeinde, den Grundsteuer-Messbetrag (aktuell in Hüttenberg Grundsteuer A 440 %, Grundsteuer B 
    500 % ) anzupassen. 
    Hier wird dann entschieden, wie viel Grundsteuer künftig in Hüttenberg zu zahlen ist.

    Sachstand „Neuer Pächter
    für die Bürgerstuben

    Nach der Absage des ersten Bewerbers und Anpassung der Rahmenbedingungen laufen inzwischen gute Gespräche mit einem zweiten Bewerber.

  • Meine Anfragen zur Sitzung der Gemeindevertretung am 24.4.2023

    Wann kann das von der Gemeinde für Flüchtlinge angemietete Gebäude in der Sudetenstrasse 11 zur  Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden?
    Lt. Bürgermeister noch nicht angemietet – Auflagen

    ·  Wie ist der Stand der Verhandlungen mit der Kirchengemeinde OT Hüttenberg zur Teilnutzung des Paul- Schneider-Gemeindezentrums als Kindergarten?
    Gesprächstermin nächste Woche

    ·  Gibt es Verhandlungen mit der Kirchengemeinde OT Hüttenberg zur Nutzung der beiden  leerstehenden Wohnungen am Gemeindezentrum für die Unterbringung von Flüchtlingen?
    Info folgt..

    ·  Wie ist der Sachstand „Einstellung eines Hausmeisters für die Sporthallen / Bürgerstuben im OT Hüttenberg“?
    Lt. Bürgermeister in Arbeit 

    ·  Wie ist der Sachstand „Suche eines neuen Pächters für die Bürgerstuben“?
    Lt. Bürgermeister laufen interessante neue Verhandlungen

    ·  Wann beginnen die im Juni 2022 beschlossenen Abdichtungsarbeiten u.a. amBalkon vor dem Saal der Bürgerstuben?
    Lt. Bürgermeister demnächst

    ·  Wie ist der Sachstand „WLAN in allen Bürgerhäusern? (Beschluss „Digitale Dorflinde“ vom 2.11.2020)
    Lt. Bürgermeister noch nicht überall installiert.

    ·  Wie ist der Sachstand „Kanalprüfung in allen Ortsteilen“? Welche vorläufigen Ergebnisse gibt es?
    Lt. Bürgermeister viele Rückmeldungen, noch nicht ausgewertet

    ·  Was ist das Ziel der geplanten Anliegerversammlung „Borngasse und angrenzende Straßen“ in  Weidenhausen? Wann ist die Anliegerversammlung geplant?
    Lt. Bürgermeister wurde Anliegerversammlung durchgeführt.
    Aktuell: Die Planungen wurden am 25.4.23 im Ortsbeirat vorgestellt.

    ·  Ist das Ende der Sanierungsarbeiten im DGH Reiskirchen absehbar?
    Lt. Bürgermeister : Ja

    ·  Sind die im September 2020 beschlossenen Arbeiten an der neuen Lüftungsanlage im DGH Rechtenbach  abgeschlossen?
    Lt. Bürgermeister: Nein

    ·  Wie viele neue Geschwindigkeits-Warntafeln – insbesondere zum Einsatz in der Rheinfelser Strasse – wurden   bisher beschafft?
    Lt. Bürgermeister keine

    ·  Für wie viele Gewerbegrundstücke in der Gemeinde liegen zwischenzeitlich Anträge auf Umwandlung in Mischgebiet vor?
    Lt. Bürgermeister Sache des Gemeindevorstands

       Ist es möglich, die gesperrte Brücke in Vollnkirchen ähnlich wie die Fußgängerbrücke am Seniorenheim im  OT Hüttenberg abzusichern und bis zur Erneuerung für Fußgänger freizugeben?
    Lt. Bürgermeister nicht möglich

  • Grundsatzberatung „Neues Baugebiet Dollenstück, Rechtenbach“ am 24.4.23 in der Gemeindevertretung

    Mein Redebeitrag:

    Kolleginnen und Kollegen, 

    Die Umsetzung des Baugebietes im Treuhandmodell läuft jetzt seit 2015, ohne dass es greifbare Ergebnisse gibt.


     Die Verwaltung soll jetzt prüfen, welche  Umsetzungsmöglichkeiten es außer der laufenden Treuhandlösung gibt. 

    Eine Eigenentwicklung des Baugebiets durch die Gemeinde ist lt. Bürgermeister nicht möglich.
     Lt. Bürgermeister ist eine Investorenlösung möglich. 
     
    Die Rahmendaten aus dem Treuhand- Konzept aus 2015/2016 liegen in der Verwaltung vor. 
     (Kreisverkehr unterhalb des Rewe-Marktes, Regenrückhaltung,  Kindergarten..). 

    Der Bürgermeister wollte diese Daten sowie die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung an den Bauauschuss weiterleiten.
     

    Diese Rahmendaten müssen von der Gemeindevertretung neu überarbeitet und der neuen Ausgangslage angepasst werden, 
     bevor sie in die Verhandlungen mit einem Investor einfließen können.

    Die Flächen sind weiter in Privatbesitz. 
     Mit einem Investor müsste deshalb ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden. 
     

    Die Gestaltung des neuen Baugebietes obliegt der Gemeinde.

    Wir fangen also wieder fast von vorne an – und müssen zudem abwarten, welche Regelungen im neuen Regionalplan festgelegt werden.

    Vor einem Vertrag mit einem Investor müssen wir zudem unsere Vorgaben überdenken und ggf. neu festlegen. 
     (Mischgebiet, seniorengerechtes Wohnen, Pflegeeinrichtung, Ärztehaus, Mehrfamilienhäuser bzw. größere Einheiten..)

    Was hat die Gemeindevertretung getan?

    Nach einigen Anfragen zum Sachstand  meinerseits in den letzen Jahren gab es jetzt endlich eine Mehrheit für den Vorschlag, eine Alternative für die seit mehr als sechs Jahren ergebnislos betriebene Treuhandlösung zu finden.

    Jetzt soll ein Investor für die Umsetzung des Baugebiets gefunden werden.
    (Übrigens: 2015 lag ein konkretes Angebot eines Investors vor..).

    Wir müssen diesmal aber auch bedenken, dass neue Baugebiete und neue Einwohner die Gemeinde Geld kosten (Straßen, Kanal, mehr Kindergartenplätze..).
    Deshalb soll nur der erste Bauabschnitt entlang der Giessener Straße umgesetzt werden.

    Die Gemeindevertretung hat beschlossen, den Gemeindevorstand zu beauftragen, an einer Investorenlösung zu arbeiten.
     Gleichzeitig werden die Fraktionen gebeten, aufzulisten, was ihrer Meinung nach in dem Baugebiet enthalten sein sollte.
     Die vorhandenen Pläne sollen dem Bau- und Verkehrsausschuss für die Beratung zur Verfügung gestellt werden.

  • Aus der Sitzung der Gemeindevertretung am 24.4.2023-Baumaßnahme „Alte Käserei“ Berliner Strasse

    Mein Redebeitrag:

    Kolleginnen und Kollegen,

    ihr habt die Sitzungsvorlage gelesen.

    Im Vorfeld wurde bemängelt, dass Text zu scharf formuliert sei.

    Ich wohne in der Nähe des Grundstücks und werde immer wieder gefragt, wann denn endlich mit dem Bau der Wohnungen begonnen werde. 

     Zu meinem Hinweis, dass sich die Ausgangslage für große Baumaßnahmen verändert hat, 
     werde ich – nachvollziehbar- auf mehrere laufende größere Bau- und Umbaumaßnahmen im Dorf hingewiesen..

    Der Eigentümer des Grundstücks hat vor der Umwandlung des Gewerbegebietes mit der öffentlichen Aussage, dort nach der Umwandlung eine moderne Wohnanlage zu bauen, große Erwartungen geweckt.

    Einige ältere Bürgerinnen und Bürger planten schon, ihre großen Häuser z.B. an der Hauptstraße zu verkaufen und in moderne, seniorengerechte Wohnungen in der Berliner Straße umzuziehen. 

    Das hätte uns zum Thema „Innenverdichtung“ in Dorf sicher weitergebracht.

    Leider ist es dann nach der Umwandlung der Flächen in Urbanes Gebiet sehr ruhig geworden. 
     Die Gebäude verfallen.
     

    Mir fällt es schwer, Fragen zu der Zukunft der Fläche mit dem Hinweis zu beantworten, 
     dass die Gemeinde mit der Umwandlung der Flächen in Urbanes Gebiet alle Einwirkungsmöglichkeiten aus der Hand gegeben hat.
     Diese Antwort führt nämlich zwangsläufig zu der Frage: „Warum habt ihr da nicht besser aufgepasst?“

    Diese Frage macht etwas mit mir.


     Mir persönlich fällt es schwer, zunächst die Werbetrommel für eine Umwandlung zu rühren und für die Umwandlung zu stimmen –

    und nach zwei ereignislosen Jahren lapidar festzustellen, dass nach der Umwandlung alle weiteren Entscheidungen allein in der Hand des Eigentümers liegen. 


     Das hat was mit Vertrauen zu tun.

    Ich fände es gut, wenn der Eigentümer des Grundstücks uns seine Planungen für das Grundstück in der nächsten Sitzung erläutern würde.

    Was hat die Gemeindevertretung getan?

    Es wurde festgestellt, dass die Sache nicht gut gelaufen ist.

    Die Gemeinde hat aber lt. Bürgermeister nach der Umwandlung von Gewerbegebiet in Urbanes Gebiet keine rechtlichen Möglichkeiten, auf den den Eigentümer einzuwirken.

    Der Bürgermeister las der Gemeindevertretung ein Schreiben des Grundstücksbesitzers vor, welches dieser lt. Bürgermeister nach dem Zeitungsbericht zum Grundstück an die Gemeinde geschickt hat.
    In dem Schreiben erläutert der Grundstücksbesitzer, dass es ihm aufgrund der Preisentwicklung beim Wohnungsbau derzeit nicht möglich ist,mit dem Bau zu beginnen.
    Er versichert aber, dass er weiter an der Umsetzung des Projekts interessiert sei.

    Anschließend wurde der Antrag, den Eigentümer zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung einzuladen und zu seinen weiteren Plänen zu befragen, zurückgezogen.

  • Anmerkungen zu der Sitzung der Gemeindevertretung am Montag, 24.4.2023

    Stand 22.4.2023

    TOP 1.3 Haushaltsbegleitverfügung für den Haushalt 2023
    Die Kommunalaufsicht hat den Haushalt genehmigt.
    Die Gemeindevertretung soll die Genehmigung nur zur Kenntnis nehmen.
    Ich wäre dafür, zumindest die Auflagen der Kommunalaufsicht in der Gemeindevertretung zu beraten. 
    Die Kommunalaufsicht hat u.a. folgendes gefordert

    • Eine Baukostenkontrolle für Investitionen über 50.000 Euro für die letzten drei Jahre
    • Zeitnahe Information der Gemeindevertretung zu den Ergebnissen dieser Baukostenkontrollen!!!!
    • Kostenberechnungen anstatt Kostenschätzungen 
    • Überprüfung der Höhe der Erheblichkeitsgrenze von derzeit 250.000 Euro.

    TOP 2.1 Kurzfristige Installation von Photovoltaikanlagen auf gemeindeeigenen Gebäuden
    (Auchmeiner Meinung nach wird  beim Thema Photovoltaik zu viel beraten und zu wenig getan. Gerade das Gebäude der Verwaltung in Rechtenbach bietet sich mit großen Dachflächen und hohem Stromverbrauch dafür an, hier kurzfristig eine Photovoltaikanlage zu installieren und konkrete Erfahrungen zu sammeln.
    Zeitgleich könnten die anderen Gebäude der Gemeinde dann endlich einmal abschließend auf  ihre Eignung zur Aussatttung mit Photovoltaik geprüft werden.

    TOP 2.2 Grundsatzbeschluss zur Beauftrgung von Planungsleistungen für einen Anbau an die Kindertagesstaätte Waldgeister in Volpertshausen
    Wir brauchen mehr Kindergartenplätze. Deshalb wurden 2020 Mittel aus der Hesenkasse für diese Maßnahme eingeplant.
    Der vorliegende Antrag des Bürgermeisters (nicht des Gemeindevorstandes) hat mich überrascht.
    Aus der Sitzungsvorlage ist ersichtlich, dass es eine öffentliche Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb für die Planungsleistungen gab und ein Bieter ausgewählt wurde.
    Der  Gemeindevorstand war nach meinen Informationen nicht eingebunden, obwohl es um eine Baumaßnahme von rd. 
    650.000 Euro geht.

    Ich frage mich:

    Was genau wurde hier öffentlich ausgeschrieben?

    Wie lautetet der konkrete Planungsauftrag?

    Wie und von wem wurde der wirtschaftlichste Bieter ermittelt?

    Wie viele Bieter gab es?
    Aus der Sitzungsunterlage ist das nicht ersichtlich. Die Gemeindevertreter sollten aber meiner Meinung nach schon wissen, welchem Planungsauftrag sie zustimmen sollen.
    Wenn die Gemeindevertretung dem Antrag des Bürgermeisters so zustimmt, ist es erfahrungsgemäß unwahrscheinlich, dass die Planung später grundsätzlich noch einmal geändert wird…

    TOP 2.5 Grundsatzberatungen zur Umsetzung des Baugebiets Dollenstück, Rechtenbach
    Die Lage auf dem Grundstücksmarkt hat sich verändert. Bauen ist teuer geworden, die Zinsen steigen.
    Ich glaube, wir müssen das Thema „Dollenstück“ neu überdenken und dürfen jetzt nur den ersten Bauabschnitt umsetzen. Wir müssen nachdenken, was dort konkret gebaut werden soll ( Ein- und Mehrfamilienhäuser, Kreisel, Kindergarten..).
    Wir müssen auch bedenken, dass Baugebiete die Gemeinde Geld kosten (Straßen, Kanal, mehr Kindergartenplätze..).
    Ich erinnere daran, dass  der Endausbau der  schon bestehenden Baugebiete noch lange nicht abgeschlossen ist und hier noch hohe Kosten auf die Gemeinde zukommen!

    TOP 2.7 Verbesserung der Transparenz der politischen Gremienarbeit
    Hier wird beantragt, künftig mehr Informationen zu den öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung zu veröffentlichen, damit jeder sich informieren kann.  Nicht nur die Tagesordnung, sondern z.B. auch die Texte der Anträge, die beraten werden sollen und die Sitzungsprotokolle sollen veröffentlicht werden.
    Ich finde den Antrag gut!!!!


    TOP 2.8 Änderung der Geschäftsordnung der  Gemeindevertretung
    Endlich!!!!  wird hier beantragt, das eingeschränkte Rederecht in den Sitzungen zu erweitern (siehe meine Ausführungen in einem älteren Beitrag weiter unten).