Wann?
Mit welchen Prioritäten?
Gibt es eine öffentlich einsehbare Liste, wann welche Straßen endausgebaut werden sollen?

Wann?
Mit welchen Prioritäten?
Gibt es eine öffentlich einsehbare Liste, wann welche Straßen endausgebaut werden sollen?

Die Gemeindevertretung hat im Mai 2022 beschlossen, dass die Bürgerstuben weiter wie bisher genutzt werden und notwendige Reparaturen durchgeführt werden sollen.
Mit den notwendigen Reparaturen wurde bis heute nicht begonnen.
Die Suche nach einem neuen Pächter läuft!?

In unserer Gemeinde gibt es viele Kinder :-).
Die Gemeinde sucht deshalb zusätzliche Räume, welche zur Kinderbetreuung genutzt werden können.
Hierfür bieten sich die Räume im Mittelteil des Paul-Schneider-Gemeindezentrums an – zumal es dahinter eine große Spielwiese gibt und die anderen Kindergärten nicht weit entfernt sind.
Gerade jetzt wäre die Zeit, diese Möglichkeit auf allen Ebenen zu diskutieren.
Obwohl unsere Vereine hervorragende Jugendarbeit leisten, brauchen Jugendliche auch Räume für sich.
Fragen:
Wer nutzt aktuell das alte TV-Sportlerheim und den Bolzplatz?
Wer regelt die Benutzung?
Wissen unsere Jugendlichen, dass es das Sportlerheim und den Bolzplatz gibt und dass man beides nutzen kann?

Die historische Fußgängerbrücke am Festplatz in Hörnsheim ist vom Abriss bedroht. Unter anderem ist jetzt das Geländer nicht mehr hoch genug..
Ich glaube dass es möglich wäre, eine kleine Interessengemeinschaft zu bilden, welche die schöne Brücke mit überschaubaren finanziellen Mitteln saniert und in neuem Glanz erstrahlen lässt 🙂 !!
PS: Ich melde mich freiwillig

Lt. Zeitungsbericht heute wird Pfarrer Heß am 28.1.2023 verabschiedet.
Die großen Herausforderungen der Kirchengemeinde
(Sanierung Kirchturm Hörnsheim, Heizung Kirche Hochelheim, Zukunft des Paul-Schneider-Gemeindezentrums..) bleiben und sollten offen mit dem Presbyterium diskutiert werden, bevor andere Entscheidungen treffen…
..Die Hausmeisterwohnung im Gemeindezentrum steht weiter leer, die Verhandlungen zur Nutzung von Räumen durch den Kindergarten sollten wieder aufgenommen werden..
Das Kinder- und Jugendparlament hat in seiner Sitzung am 12.12.2022 einstimmig einen Zebrastreifen als Querungshilfe vor der Sporthalle gefordert.
Dies wurde in der Vergangenheit auch schon mehrfach von Seniorinnen und Senioren des Seniorenwohneims angeregt.
Schon ein Fahrbahnteiler wie am Schulweg am Kreuz würde die Situation verbessern!
Der Ortsbeirat sollte diese Forderung unterstützen.
Die Planungsarbeiteten für das neue Bad waren ausgeschrieben.
Es gab mehrere Bewerber.
Die Bewerber haben sich im Lenkungsausschuss vorgestellt.
Die Verwaltung hat einen Bewerber ausgewählt.
Die anderen Bewerber wurden hierüber informiert.
Die anderen Bewerber können die Auswahl der Verwaltung bis zur ersten Januarwoche anfechten.
Wenn die Auswahl nicht angefochten wird,
wird der Planungsauftrag an den ausgesuchten Bewerber erteilt.
Der Auftragsumfang beträgt rd. 600.000 Euro.
Hier wurde ich von der Nachricht überrascht, dass im Bürgerhaus zunächst Streicharbeiten durchgeführt werden sollen.
Erst danach soll das Parkett neu versiegelt und die Toiletten saniert werden.
Meines Wissens waren Streicharbeiten bisher kein Thema – und ich würde erst neu streichen, wenn die anderen Arbeiten abgeschlossen sind…
Ich werde nachfragen…
Neuigkeiten!
Der Gemeindevorstand wird am Montag, 9. Januar
zumindest über im Dezember angeforderte!! Angebote zur Parkett-Versiegelung beraten.
Diese Arbeiten sind durch den Grundsatzbeschluss „notwendige Reparaturen durchführen“ vom Mai 2022 abgedeckt.
Die Sanierung der Toiletten könnte vom Bürgermeister als „Sanierung“ angesehen werden, die nicht durch den Grundsatzbeschluss „notwendige Reparaturen durchführen“ abgedeckt ist..
(Nur, damit ihr seht, mit welchen Problemen ich mich herumschlage:
Ich hatte beantragt, eine Liste der notwendigen Reparaturen zu erstellen. Der Antrag wurde in der Gemeindevertretung mehrheitlich abgelehnt. Begründung: Es gibt einen Grundsatzbeschluss…)
27.12.2022
Beschlüsse der Gemeindevertretung
Die Gemeindevertretung hat die Verwaltung im Februar 2022 beauftragt, eine Liste der bisher gefassten Beschlüsse zu erstellen.
Da die Liste bis heute nicht vorliegt, habe ich selbst eine Liste der seit August 2020 gefassten Beschlüsse erstellt.
Es gibt einige nicht umgesetzte Beschlüsse …
Die interessante, 20-seitige Liste kann bei mir angefordert werden.
Aktuelles aus der
ev. Kirchengemeinde
Die finanzielle Situation der Kirchengemeinde Hüttenberg ist durch verschiedene Projekte angespannt:
Sanierung Kirchturm Hörnsheim: 450.000 Euro.
Sanierung Paul-Schneider-Gemeindezentrum:
1,5 Millionen Euro.
Sanierung Heizung Kirche Hochelheim:
200.000 Euro.
29.12.2022
Hallenbad-Finanzierung
Durch den Wegfall der Bundesförderung fehlen uns jetzt einige Millionen für den Neubau des Hallenbades.
Wir können das meiner Meinung nach nicht einfach ignorieren!
Im Januar steht die Vergabe von Planungsaufträgen (rd. 600.000 Euro!!) an.
Ich habe der Verwaltung mitgeteilt, dass ich es für zwingend erforderlich halte, dass zumindest der Lenkungsausschuss die neue finanzielle Ausgangslage VOR dieser Vergabe berät.
vergleiche mit Beratungen in Deinem Verein… 🙂
§ 22 der Hauptsatzung
Jede Gemeindevertreterin und jeder Gemeindevertreter soll zu einem Antrag nur einmal sprechen.
Hiervon sind ausgenommen:
– Das Schlusswort der Antragstellerin oder des Antragstellers unmittelbar vor der Abstimmung,
– Fragen zur Klärung von Zweifeln,
– Persönliche Erwiderungen.
………………………..
(6) Die oder der Vorsitzende kann zulassen, dass eine Gemeindevertreterin oder ein Gemeindevertreter mehrmals zur Sache spricht. Widerspricht eine Gemeindevertreterin oder ein Gemeindevertreter, hat die Gemeindevertretung zu entscheiden.
§ 34 Anhörungspflicht
(2) Der Ortsbeirat wird nicht angehört zu Angelegenheiten, die den Ortsbezirk nur als Teil der Gemeinde insgesamt berühren. Insbesondere ist er nicht vor Erlass, Änderung oder Aufhebung von Ortsrecht zu hören, das für alle Ortsbezirke der Gemeinde unterschiedslos gilt und damit nur die Gesamtinteressen der Gemeinde angeht, die die Gemeindevertretung zu wahren hat.
(3) Die Gemeindevertretung kann dem Ortsbeirat Angelegenheiten zur Stellungnahme vorlegen. Abs. 2 gilt entsprechend.
Vorschläge reicht er schriftlich bei dem Gemeindevorstand ein. Dieser legt sie mit seiner Stellungnahme der Gemeindevertretung vor, wenn diese für die Entscheidung zuständig ist. Die Gemeindevertretung entscheidet in angemessener Frist über Vorschläge des Ortsbeirates.
Die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung teilt die Entscheidung dem Ortsbeirat schriftlich mit.
§ 36 Rederecht in den Sitzungen
(1) Die Gemeindevertretung kann beschließen, dem Ortsbeirat in einer Sitzung zu einem Tagesordnungspunkt, der die Interessen des Ortsbezirks berührt, ein Rederecht zu gewähren.
(2) Die Ausschüsse können dem Ortsbeirat in ihren Sitzungen bzw. zu einzelnen
Tagesordnungspunkten ein Rederecht einräumen.
(3) Das Rederecht steht der Ortsvorsteherin oder dem Ortsvorsteher zu. Der Ortsbeirat kann das Rederecht auch einem anderen Mitglied des Ortsbeirates übertragen.