Fakten zum TOP „Baugebiet Dollenstück“
Stand 9.9.2026
Für 2026 sind noch drei Sitzungen der Gemeindevertretung geplant (September, Oktober, Dezember).
Aus vertragsrechtlichen Gründen muss noch 2026 entschieden werden, ob das Baugebiet Dollenstück umgesetzt werden soll.
In März 2026 wurde erstmals ein voraussichtlicher Preis für den Ankauf von Bauland im Baugebiet Dollenstück nachgefragt/genannt. Er lag bei maximal 330 Euro.
Der Betrag ist so hoch, da der Investor die Kosten für die Erschließung des Baugebiets (Wasser, Kanal, Strom, Straßen) trägt.
Ziel der jahrelangen Planungen war es, günstiges Bauland für junge Hüttenberger Familien zu schaffen. Deshalb hat die Gemeindevertretung den Grundsatzbeschluss zurückgestellt und den Gemeindevorstand beauftragt, vor einer Beschlussfassung mit dem Investor über eine Senkung des Baulandpreises zu verhandeln.
Der Preis liegt jetzt bei maximal 310 Euro/qm.
Es gibt noch keine rechtssichere Vergaberichtlinie für den Erwerb von Baugrundstücken, der Grundsatzbeschluss soll aber in der Sitzung am 14.9.2026 gefasst werden. Ohne eine Vergaberichtlinie?
Die Bevorzugung junger Familien und Bauwilligen aus Hüttenberg war ein ursprüngliches Ziel der Planung des Baugebiets und sollte in der Vergaberichtlinie festgelegt werden.!
Zur Frage, ob die Einmündung in die Landesstraße am REWE aufgrund höherer Verkehrsbelastung geändert werden muss, wurde ein Gutachten beauftragt.
Nach aktuellem Stand muss vorerst kein Kreisel gebaut werden.
Die Bauverpflichtung wurde von 4 Jahren auf 5 Jahre angehoben.
Ist klar, wie das nachgehalten und gehandhabt werden soll?
Es ist festgelegt, dass die Voraussetzungen für Seniorenwohnen und ein Ärztehaus geschaffen werden sollen.
Nicht müssen.
Es gibt keine konkrete Folgekostenberechnung für dieses große Projekt– obwohl das immer wieder von der Kommunalaufsicht gefordert wird.
Es könnten hohe Folgekosten für die Gemeinde entstehen (Kindergartenplätze, Feuerwehr, Verwaltung, Wasser und Kanal, Straßen..).
Die Folgekosten müssen geklärt und der Gemeindevertretung vor einem Grundsatzbeschluss bekannt sein!
Lt. Bürgermeister kann von der Verwaltung nicht abgeschätzt werden, ob sich mehr Einwohner (durch das neue Baugebiet) positiv oder negativ auf den Haushalt der Gemeinde auswirken!
Das ist aber eine wichtige Frage, die vorher geklärt und beraten werden sollte!
Neu – Ausgleichsflächen:
Im Blättchen vom 28.8.2026 wurden nun die Bürger (und wohl auch die Gemeindevertreter/innen) darüber informiert, dass zu den 6 ha Ackerflächen, die zu Bauland umgewandelt werden sollen,
nochmals 3 ha Ackerland als Ausgleichsflächen stillgelegt werden müssen.
Hasen, Rehe und andere Tiere werden sich freuen.
Bei den Landwirten mit Flächen neben einer dauerhaft stillgelegten Fläche wird sich die Begeisterung in Grenzen halten.
Fragen:
Sind das alles Flächen der Gemeinde?
Hätte die Gemeindevertretung hier nicht vorab beteiligt werden müssen?
Ist eine Abstimmung zum TOP „Entwicklung des Baugebietes Dollenstück IV im OT Rechtenbach hier: Grundstückskauf- und städtebaulicher und Erschließungsvertrag“ am 14.9.2026 möglich,
da die Fristen zur Stellungnahme für diese Planung lt. Blättchen bis zum 9.10.2026 laufen – und dann noch ausgewertet werden müssen?
Sind die Ausgleichsflächen nicht Teil des Grundsatzbeschlusses zur Umsetzung des Baugebiets?
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